Stammdaten

Register
Amtsgericht Hildesheim HRB 206372
Eingetragen
30.7.2019
Branche
Erbringung von LogistikdienstleistungenLagereiVermietung von Schienenfahrzeugen
Gegenstand
Dienstleistungen, Einlagerungen und Transporte u. a. im Bereich von Aufzugstechnik sowie damit verbundene Geschäfte

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Lucas Richter
seit 30.7.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Lucas Richter
31303 Burgdorf
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

RR Lagertechnik GmbH

Burgdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 38.565,00 30.591,00
B. Umlaufvermögen 124.739,73 32.530,43
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.749,87 1.636,22
Bilanzsumme, Summe Aktiva 166.054,60 64.757,65

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 134.719,23 35.171,87
B. Rückstellungen 20.407,47 8.714,72
C. Verbindlichkeiten 10.927,90 20.871,06
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 10.927,90 20.871,06
Bilanzsumme, Summe Passiva 166.054,60 64.757,65

sonstige Berichtsbestandteile

Anhang zum Jahresabschluss der RR Lagertechnik GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
  
I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der RR Lagertechnik GmbH mit Sitz in Burgdorf (Registergericht Hildesheim, HRB 206372) wurde nach den Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Er besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlust­rechnung sowie aus dem Anhang.

Im Geschäftsjahr wurden die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten Vorschriften des HGB angewandt.

Das Unternehmen weist zum 31. Dezember 2020 folgende Größenmerkmale auf:
 

 
31.12.2020
Bilanzsumme
  166 T €
Umsatz
  395 T €
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
4



Damit handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Das Unternehmen weist für den Berichtszeitraum anhand des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 bei einem Umsatz von T € 395 einen Jahresüberschuss von T€ 99 aus. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Größenabhängigen Erleichterungen bei Erstellung des Jahresabschlusses (§ 288 HGB) wurden in Anspruch genommen.

   II. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungs­methoden

1. Gliederungsgrundsätze:

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber der Eröffnungsbilanz.

2. Bilanzierungsmethoden:

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs­abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nicht anders bestimmt sind. Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Inventar ist nach den Vorschriften des HGB aufgestellt worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungs­abgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen wird durch Bestandsverzeichnis geführt. Der Bestand ist nicht überprüft worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurde nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Die Bilanz des Unternehmens wurde nach den Bestimmungen des § 266 Abs. 2 und 3 HGB aufgestellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 274 a HGB wurde Gebrauch gemacht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Von den Erleichterungen des § 276 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Von der Ausübung von Bilanzierungswahlrechten wurde kein Gebrauch gemacht. Bilanzierungsverbote wurden beachtet.
  
3. Bewertungsmethoden:

Das entgeltlich erworbene Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebs­gewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Von der Sofortabschreibung für sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter wird Gebrauch gemacht.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergegangenen Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungswert angesetzt. Dabei fand das Höchstwertprinzip Beachtung.

Forderungen und Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag wurden anhand von Saldenlisten nachgewiesen.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt worden sind, berücksichtigt worden. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn Sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlungen berücksichtigt worden.
 
   III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

  1. Anlagevermögen:

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus der Entwicklung des Anlagevermögens ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres.
 
2. Umlaufvermögen:

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum jeweiligen Nennwert angesetzt. Alle erkennbaren Risiken werden durch angemessene, einzeln vorgenommene Abwertungen Rechnung getragen. Hinsichtlich des allgemeinen Kreditrisikos ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen mit 2% auf den Nettowert gebildet worden.

Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet.

Für Guthaben bei Kreditinstituten lagen zum Bilanzstichtag Kontoauszüge und/ oder Saldenbestätigungen vor.
  
3. Rückstellungen:

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Rückstellungen wurden durch Berechnungen und sonstige Unterlagen nachgewiesen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Bei der Ermittlung der Steuerrückstellungen wurde der Ergebnisverwendungs-vorschlag der Geschäftsleitung berücksichtigt.

4. Verbindlichkeiten:

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

   5. Latente Steuern:

Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht gemäß § 274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung latenter Steuern zu verzichten, Gebrauch gemacht.

Zur Bewertung ist zusammenfassend festzustellen, dass die Wertansätze der Vermögens- und Schuldposten ordnungsgemäß ermittelt wurden. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken, die bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren, ist durch Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen.

   IV. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse:

Die Umsatzerlöse sind nicht nach Tätigkeitsbereichen aufgegliedert.

   V. Sonstige Angaben

   1. Angaben zum Anhang

Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der §§ 284, 285 HGB sowie alle sonstigen nach HGB und GmbH-Gesetz erforderlichen Angaben, soweit die darzustellenden Sachverhalte vorliegen

2. Beschluss zur Ergebnisverwendung

Der vorliegende Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss in Höhe von € 99.547,36 aus. Das gesamte Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Lagebericht

Das Unternehmen macht von dem Wahlrecht gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch und verzichtet auf die Aufstellung eines Lageberichts.

4. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse sind, bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
  
5. Organbezüge und -kredite

Die im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge des Geschäftsführers Lucas Richter betragen € 64.500,00. Für das Geschäftsjahr 2020 wird eine Tantieme in Höhe von € 6.000,00 gezahlt.

   6. Nennung der Organe:

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde das Unternehmen vom folgenden alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer vertreten:
Herr Lucas Richter, Tappenstr. 3, 31303 Burgdorf
vom 01.01.2020 bis 31.12.2020.

……………………………………………
                 gez. Lucas Richter

Burgdorf, 20. Oktober 2021
 
  

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.10.2021 festgestellt.

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