RR
Lagertechnik GmbH
Burgdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
38.565,00 |
30.591,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
124.739,73 |
32.530,43 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.749,87 |
1.636,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
166.054,60 |
64.757,65 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
134.719,23 |
35.171,87 |
| B.
Rückstellungen |
20.407,47 |
8.714,72 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.927,90 |
20.871,06 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
10.927,90 |
20.871,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
166.054,60 |
64.757,65 |
sonstige Berichtsbestandteile
Anhang zum Jahresabschluss der RR Lagertechnik GmbH
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2020
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der RR Lagertechnik GmbH mit Sitz
in Burgdorf (Registergericht Hildesheim, HRB 206372) wurde
nach den Vorschriften des dritten Buches des
Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften,
den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend
die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Er
besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung sowie aus dem Anhang.
Im Geschäftsjahr wurden die durch das
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten
Vorschriften des HGB angewandt.
Das Unternehmen weist zum 31. Dezember 2020 folgende
Größenmerkmale auf:
|
31.12.2020
|
Bilanzsumme
|
166 T €
|
Umsatz
|
395 T €
|
Durchschnittliche Zahl
der Arbeitnehmer
|
4
|
Damit handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Das Unternehmen weist für den Berichtszeitraum
anhand des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 bei
einem Umsatz von T € 395 einen Jahresüberschuss
von T€ 99 aus. Der Jahresüberschuss wird auf
neue Rechnung vorgetragen.
Größenabhängigen Erleichterungen bei
Erstellung des Jahresabschlusses (§ 288 HGB) wurden in
Anspruch genommen.
II. Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Gliederungsgrundsätze:
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber der
Eröffnungsbilanz.
2. Bilanzierungsmethoden:
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nicht anders
bestimmt sind. Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Inventar ist nach den Vorschriften des HGB
aufgestellt worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen wird durch
Bestandsverzeichnis geführt. Der Bestand ist nicht
überprüft worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurde
nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
wurden beibehalten.
Die Bilanz des Unternehmens wurde nach den
Bestimmungen des § 266 Abs. 2 und 3 HGB aufgestellt.
Von den größenabhängigen Erleichterungen
des § 274 a HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Von den Erleichterungen
des § 276 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Von der Ausübung von Bilanzierungswahlrechten
wurde kein Gebrauch gemacht. Bilanzierungsverbote wurden
beachtet.
3. Bewertungsmethoden:
Das entgeltlich erworbene Sachanlagevermögen
wird zu Anschaffungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen bewertet. Die
Abschreibungen werden linear über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen.
Von der Sofortabschreibung für sogenannte
geringwertige Wirtschaftsgüter wird Gebrauch gemacht.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungswert angesetzt. Dabei fand das
Höchstwertprinzip Beachtung.
Forderungen und Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag
wurden anhand von Saldenlisten nachgewiesen.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Bilanzstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt worden sind, berücksichtigt worden. Gewinne
sind nur berücksichtigt worden, wenn Sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlungen berücksichtigt worden.
III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
1. Anlagevermögen:
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens ist aus der Entwicklung des
Anlagevermögens ersichtlich; ebenso die Abschreibungen
des laufenden Geschäftsjahres.
2. Umlaufvermögen:
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum jeweiligen
Nennwert angesetzt. Alle erkennbaren Risiken werden durch
angemessene, einzeln vorgenommene Abwertungen Rechnung
getragen. Hinsichtlich des allgemeinen Kreditrisikos ist
eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen mit 2%
auf den Nettowert gebildet worden.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
bewertet.
Für Guthaben bei Kreditinstituten lagen zum
Bilanzstichtag Kontoauszüge und/ oder
Saldenbestätigungen vor.
3. Rückstellungen:
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Rückstellungen wurden durch Berechnungen und
sonstige Unterlagen nachgewiesen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Bei der Ermittlung der Steuerrückstellungen
wurde der Ergebnisverwendungs-vorschlag der
Geschäftsleitung berücksichtigt.
4. Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
5. Latente Steuern:
Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht
gemäß § 274a Nr. 4 HGB, auf die Abgrenzung
latenter Steuern zu verzichten, Gebrauch gemacht.
Zur Bewertung ist zusammenfassend festzustellen, dass
die Wertansätze der Vermögens- und Schuldposten
ordnungsgemäß ermittelt wurden. Allen am
Bilanzstichtag bestehenden Risiken, die bis zur Aufstellung
des Jahresabschlusses erkennbar waren, ist durch Bildung
ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen
Rechnung getragen.
IV. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn-
und Verlustrechnung
1. Umsatzerlöse:
Die Umsatzerlöse sind nicht nach
Tätigkeitsbereichen aufgegliedert.
V. Sonstige Angaben
1. Angaben zum Anhang
Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der
§§ 284, 285 HGB sowie alle sonstigen nach HGB und
GmbH-Gesetz erforderlichen Angaben, soweit die
darzustellenden Sachverhalte vorliegen
2. Beschluss zur Ergebnisverwendung
Der vorliegende Jahresabschluss weist einen
Jahresüberschuss in Höhe von
€ 99.547,36 aus. Das gesamte Jahresergebnis wird
auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Lagebericht
Das Unternehmen macht von dem Wahlrecht
gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch und
verzichtet auf die Aufstellung eines Lageberichts.
4. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Am Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen und auch keine
Haftungsverhältnisse sind, bestehen zum Bilanzstichtag
nicht.
5. Organbezüge und -kredite
Die im Geschäftsjahr gewährten
Gesamtbezüge des Geschäftsführers Lucas
Richter betragen € 64.500,00. Für das
Geschäftsjahr 2020 wird eine Tantieme in Höhe von
€ 6.000,00 gezahlt.
6. Nennung der Organe:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde das Unternehmen vom folgenden
alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer
vertreten:
Herr Lucas Richter, Tappenstr. 3, 31303 Burgdorf
vom 01.01.2020 bis 31.12.2020.
……………………………………………
gez. Lucas Richter
Burgdorf, 20. Oktober 2021
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.10.2021 festgestellt.
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