Ingo Keller GmbHLiquidiert

91352 Hallerndorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bamberg HRB 4990
Vorher
Welz + Keller GmbH
Eingetragen
23.1.2004
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Der Betrieb eines EDV-Systemhauses, ebenso die Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte oder Handlungen, soweit sie zur Erreichung des Gesellschaftszweckes dienlich erscheinen oder die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern geeignet sind, sowie die Unternehmensberatung, insbesondere die Beratung im Bereich "Qualitätsmanagement".

Historie

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Management

NameRolle
Ingo Keller
seit 13.1.2021
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ingo Keller GmbH

Eggolsheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

8.224,00

12.669,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

5.384,83

734,62

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

8.804,27

3.395,43

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

44.692,52

58.881,62

42.332,97

C. Rechnungsabgrenzungsposten

151,50

1.312,69

Summe Aktiva

67.257,12

60.444,71



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

nicht eingeforderte ausstehende Einlage

-6.000,00

-6.000,00

eingefordertes Kapital

19.000,00

19.000,00

II. Gewinnvortrag

23.885,46

17.777,77

III. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss

-1.210,06

6.107,69

B. Rückstellungen

8.170,00

1.400,00

C. Verbindlichkeiten

-davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 11.620,47 (Euro 6.288,70)

17.411,72

16.159,25

Summe Passiva

67.257,12

60.444,71

ANHANG

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 264 folgende HGB) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Nachdem es sich bei der Berichtsfirma um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB handelt, werden die Erleichterungsvorschriften der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit § 268 Abs. 4 und 5 (Restlaufzeitangaben), § 274 a, § 276 und § 288 HGB, sowie bezüglich der Offenlegung die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch genommen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften

Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und unter zusätzlicher Beachtung der steuerrechtlichen Bestimmungen.

Immaterielle Vermögensgegenstände, soweit entgeltlich erworben, werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um planmäßige Abschreibungen vermindert werden. Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände wird anhand der steuerlichen AfA-Tabellen festgelegt. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter bis 410 EUR werden als Kosten verbucht. Wirtschaftsgüter der Jahre 2008 und 2009 mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 150 EUR bis 1.000 EUR wurden analog zum Steuerrecht auf fünf Jahre abgeschrieben. In die Herstellungskosten werden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen. Zins für Fremdkapital wird nicht in die Herstellungskosten einbezogen (§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB). Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Auf das gesamte Anlagevermögen werden, soweit erforderlich, Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten. Das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet. Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Stichtagswert angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten die Einzelkosten sowie die notwendigen Gemeinkosten. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen bei erkennbaren Einzelrisiken und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in der Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Soweit handelsrechtlich zulässig, wurden im Einklang mit den steuerrechtlichen Vorschriften stehende Berechnungsmethoden eingesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

3. Sonstige Angaben

Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Abs. 10 HGB)

Die Gesellschaft wurde im letzten Geschäftsjahr durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Ingo Keller vertreten.

 

Ingo Keller, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.11.2012

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