Immobile Grundstücksgesellschaft mbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Florian Kopp seit 13.6.2025 | Prokura |
Josef Eibl seit 5.8.2024 | Prokura |
Rajk Hamm seit 13.5.2024 | Prokura |
Monika Ruhsamer-Schmitt seit 17.2.2022 | Prokura |
Torsten Berge seit 17.2.2022 | Prokura |
Rolf Wirth seit 21.10.2009 | Prokura |
Kai K. O. Dr. Bär seit 3.8.2009 | Geschäftsführer |
Andreas Geitner seit 3.8.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 25.00% | |
| 25.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AdPhos Innovative Technologies GmbHBruckmühlJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz auf den 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Zur Offenlegung bestimmter Anhang für das Geschäftsjahr 2023der AdPhos Innovative Technologies GmbHAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der AdPhos Innovative Technologies GmbH, Bruckmühl (Amtsgericht Traunstein, HRB 19304) auf den 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt. Von den Erleichterungsvorschriften für "kleine Kapitalgesellschaften" wurde Gebrauch gemacht. Der Bilanz wurde das Gliederungsschema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB zugrunde gelegt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen linearen Abschreibungen bewertet. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer liegt grundsätzlich zwischen drei und fünf Jahren. Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit es abnutzbar ist, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die beweglichen Anlagegüter werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Im Jahr des Zu-/Abgangs erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Die Abschreibung in den Bereichen der technischen Anlagen und Maschinen sowie der anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung wird linear vorgenommen. Die betriebsgewöhnliche (Rest-)Nutzungsdauer im Bereich der Sachanlagen liegt zwischen drei und fünf Jahren. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800,00 (ohne Umsatzsteuer) werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Bewertung des Finanzanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen bei dauerhafter Wertminderung. Umlaufvermögen Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu gewichteten durchschnittlichen Anschaffungskosten. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse und Leistungen sind zu Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten wurden die direkt zurechenbaren Kosten (Einzelkosten) für Material, Fremdleistungen und Fertigungspersonal sowie anteilige Lohn-, Material- und Verwaltungsgemeinkosten einbezogen. Der zur Fertigstellung noch benötigte Aufwand wurde im Wege einer Schätzung ermittelt und für die verlustfreie Bewertung berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nominalwert bewertet. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde dem allgemeinen Ausfall- und Zinswagnis mit einem Abschlag in Höhe von 1 % des Nettoforderungsbestandes Rechnung getragen. Fremdwährungen Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Schulden wurden unter Berücksichtigung des Anschaffungskostenprinzips zum Zugangszeitpunkt und zum Abschlussstichtag gem. § 256 a HGB zum Devisenkassamittelkurs bewertet. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung bekannt gewordenen Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Künftige Preis- und Kostenverhältnisse im Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung sind berücksichtigt. Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfallen T-EUR 786 (Vorjahr: T-EUR 269) auf Forderungen gegen Unternehmen der AdPhos Gruppe. Sonstige Vermögensgegenstände Alle sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Darin enthalten sind Forderungen an Gesellschafter aus Vorschüssen in Höhe von T-EUR 1.311 (Vorjahr: T-EUR 1.214). Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Sonstige Angaben Organe der Gesellschaft Geschäftsführung:
Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse für fremde Verbindlichkeiten bestehen nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen am Bilanzstichtag T-EUR 2.094 und betreffen Miet- und Leasingverträge. Beteiligungen Die Angaben zu Unternehmen, von denen AdPhos Innovative Technologies GmbH mindestens den fünften Teil der Anteile besitzt, unterbleibt aufgrund von § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB. Mitarbeiter Die durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 38.
Bruckmühl, den 27. Juni 2024 Die Geschäftsführung der AdPhos Innovative Technologies GmbH Dr. Kai K. O. Bär Andreas Geitner Feststellung des Jahresabschlussesder AdPhos Innovative Technologies GmbH, BruckmühlDer Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 wurde von der Gesellschafterversammlung am 30. Juli 2024 festgestellt. |
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