Apollo
Optik GmbH
Dietzenbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
41.628,50 |
21.419,29 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,50 |
1,50 |
| II.
Sachanlagen |
41.627,00 |
21.417,79 |
| B.
Umlaufvermögen |
406.343,01 |
524.894,94 |
| I.
Vorräte |
61.296,29 |
58.684,52 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
84.193,11 |
111.970,99 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
19,47 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
260.853,61 |
354.239,43 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
532,44 |
1.589,96 |
| Aktiva |
448.503,95 |
547.904,19 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
167.327,03 |
246.983,45 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
101.418,86 |
136.996,77 |
| III.
Jahresüberschuss |
40.343,58 |
84.422,09 |
| B.
Rückstellungen |
127.398,42 |
131.177,36 |
| C.
Verbindlichkeiten |
153.778,50 |
169.743,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
153.778,50 |
169.743,38 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
1.740,04 |
| Summe
Passiva |
448.503,95 |
547.904,19 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Das Unternehmen ist im Handelsregister des
AmtsgerichtsOffenbach am Main unter der
Handelsregisternummer 43245
eingetragen.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
unter Berücksichtigung der Vorschriften für
Kapitalgesellschaften und der sie
ergänzenden Bestimmungen des
GmbH-Gesetzes erfolgt.
Es ist gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB zu
Fortführungswerten bewertet worden.
Im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit
werden die gesetzlich vorgeschriebenen Vermerke
zu Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung fast
ausschließlich im Anhang aufgeführt.
Die bisher angewandten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze haben gegenüber dem
Vorjahr keine Änderung erfahren.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.
Die Erleichterungen der Rechnungslegung für
kleine Gesellschaften werden hinsichtlich des Anhangs in
Anspruch genommen.
2. Erläuterungen zur Bilanz
Immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten und - soweit abnutzbar - vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen
bewertet.
Hinsichtlich der so genannten "geringwertigen
Wirtschaftsgüter" im Sinne des Steuerrechts wird von
der Möglichkeit einer Sofortabschreibung entsprechend
§ 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht.
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu
niedrigeren beizulegenden Werten bewertet.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie
Waren sind auf Anschaffungskostenbasis bewertet.
Von den unter den sonstigen
Vermögensgegenständen ausgewiesenen Beträgen
entfallen 0,00 EUR auf
Forderungen gegen Gesellschafter (Vorjahr 19,47
EUR).
Das voll eingezahlte
Stammkapital ist zum Nennbetrag bewertet.
Dem verstorbenem
Gesellschafter-Geschäftsführer, Herrn Nils
Höntsch, wurde eine von der Gehaltsentwicklung
unabhängige feste Pension zugesagt. Die
Rückstellungen für Pensionen werden nach
anerkannten versicherungsmathematischen
Grundsätzen unter Anwendung der
"Projected-Unit-Credit-Methode" ermittelt. Die
biometrischen Faktoren finden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Anwendung der "Richttafeln RT 2018 G" von Prof. Dr.
Klaus Heubeck Berücksichtigung.
Für die Berechnung wurden folgende weitere
Annahmen getroffen:
Zinssatz p.a., ermittelt aus dem "Zins
10-Jahresdurchschnitt zum Stichtag": 1,82 %
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Erfüllungsbetrag der Schulden €
267.653,00
Zeitwert der verrechneten
Vermögenswerte € 167.202,00
Zinsanteil aus Pensionsrückstellung €
4.760,00
Personalaufwand € 3.367,00
Als Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte
wurden die unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips fortgeführten Anschaffungskosten
und damit der beizulegende Zeitwert in Höhe des
geschäftsplanmäßigen Deckungskapitals des
Lebensversicherungsvertrages zuzüglich unwiderruflich
zugeteilter Überschussbeteiligungen angesetzt.
Gemäß § 253 Abs. 6 HGB besteht eine
Ausschüttungssperre in Höhe von
€ 3.367,00.
Steuer- und sonstige Rückstellungen decken die
erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen und sind mit dem
Erfüllungsbetrag dotiert.
Von den unter den sonstigen Verbindlichkeiten
ausgewiesenen Beträgen entfallen 0,00 EUR auf
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (Vorjahr
1.740,04 EUR).
sonstige Berichtsbestandteile
Noelle Höntsch
(GF)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.04.2025
festgestellt.
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