Holzbau Griebel GmbH

Am Park 2, 98724 Lauscha, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 301310
Eingetragen
18.12.1991
Branche
Zimmerei und IngenieurholzbauGroßhandel mit Roh- und SchnittholzHerstellung von Türen und Fenstern aus Holz
Gegenstand
die Ausübung des Zimmererhandwerks, Holzbau, Trockenausbau, Dachstockausbau und alle damit zusammenhängenden Arbeiten, soweit sie nicht mit einem anderen Handwerk kollidieren.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Marco Luthardt
seit 1.12.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Simone Griebel
98724 Lau-scha, Bruno-Leipold-Straße 8
26.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Holzbau Griebel GmbH

Lauscha

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

4,00

II. Sachanlagen

142.614,46

III. Finanzanlagen

94.409,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

15.782,87

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

61.058,41

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

53.188,20

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2.899,07

Summe Aktiva

369.956,01



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

225.731,14

I. Gezeichnetes Kapital

26.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

289.493,44

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-89762,30

B. Rückstellungen

30.708,00

30.708,00

C. Verbindlichkeiten

113.516,87

113.516,87

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

369.956,01

ANHANG

Allgemeine Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und Konsolidierung
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Die dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2021 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden unverändert fortgeführt. Die Vorjahreszahlen wurden im Hinblick auf die Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz mit Ausnahme des Ausweises der nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen nicht angepasst.
Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar.
Informationen zur Bilanz
Die Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen sind planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden. Die Nutzungsdauer wurde anhand der von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen ermittelt.
Soweit erforderlich sind die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt worden.
Die Grundsätze der Poolbewertung nach § 6 Abs. 2a EStG bei Wirtschaftsgütern mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR wurden auch für die Handelsbilanz angewandt.
Geringstwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 150,00 EUR wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Bei der Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden in die Herstellungskosten einbezogen:
Materialeinzel- und Materialgemeinkosten, Fertigungseinzel- und Fertigungsgemeinkosten sowie die Sonderkosten der Fertigung. Die Warenbestände wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich sind die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt worden.
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie sind alle innerhalb eines Jahres fällig. Sicherheiten wurden nicht gestellt.

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen besteht der übliche Eigentumsvorbehalt.

 

Lauscha, den 29. April 2024

gez. Luthardt

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29. April 2024

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