ACA Transport & Service GmbHLiquidiert
42897 Remscheid, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Cemalinur, geb. Kaya Arslan seit 22.12.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ACA Transport & Service GmbHRemscheidJahresabschluss zum 31.12.2006BILANZ
ANHANGAnwendungen des Bilanzrichtliniengesetzes Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen des HGB aufgestellt. Die Bilanz ist gem. § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung .gem. § 275 II HGB (Gesamtkostenverfahren) gegliedert. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Wertansätze des Vorjahres sind unverändert übernommen worden ( § 252 Nr.1 HGB ). Immaterielle Vermögensgegenstände sind, soweit vorhanden, zu Anschaffungskosten erfasst und werden ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend abgeschrieben( § 248 II i.V.m. § 253 HGB ). Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten bewertet ( § 253 i.V.m. § 255 HGB ). Das Anlagevermögen wurde in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, wobei beim abnutzbaren AV diese Werte um planmäßige Abschreibung unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und ggf. Sonderabschreibungen vermindert wurden ( § 254 i.V.m. § 279 II HGB ). GWG´s wurden gem. § 6 II EStG abgeschrieben. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, sofern nicht eine niedrigere Bewertung geboten war ( § 253 III i.V.m. 279 II HGB ). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind bereinigt. Der Ansatz erfolgte zum Nennwert ( § 253 I HGB). Zinsansprüche bzw. Verpflichtungen sind den Darlehn zugerechnet. Alle übrigen erkennbaren kaufmännischen Risiken sind durch die übrigen Rückstellungen berücksichtigt ( § 252 Nr.4 HGB). Bzgl. der Lieferantenverbindlichkeiten und sonstigen Verbindlichkeiten erfolgte eine Abstimmung mit der Buchhaltung. Saldenbestätigungen wurden nicht eingeholt. Verbindlichkeiten werden mit ihren Rückzahlungsbetrag passiviert ( § 253 HGB ).
Cemalinur Arslan |
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