ALPHA COM Dokumenten Service Center GmbH
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tim Stoffregen seit 4.10.2022 | Prokura |
Tobias Brück seit 6.12.2021 | Prokura |
Georg Heinrich Pissarski seit 12.4.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 66.67% | |
| 33.33% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 100.00% | |
GlobeFuel Systems & Services GmbHAufgelöst | 33.33% |
| 15.25% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AFS Aviation Fuel Services GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangAllgemeine Angaben Die AFS Aviation Fuel Services GmbH (AFS) mit Sitz in Hamburg hat diesen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 nach den Vorschriften des HGB und den relevanten Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 60071 im Register des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. AFS ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Im Sinne der Klarheit und zur Verbesserung der Übersichtlichkeit werden ergänzende Angaben zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ausschließlich im Anhang gemacht. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Maßgebend für die Erstellung dieses Jahresabschlusses waren die folgenden, im Vergleich zum Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu den Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und planmäßig linear abgeschrieben. Die im Geschäftsjahr zugegangenen geringwertigen Vermögensgegenstände werden sofort in voller Höhe abgeschrieben. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert, die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, zum Nominalwert angesetzt. Die unter den Vorräten ausgewiesenen Kraftstoffe und Ersatzteile sind mit den letzten Einstandspreisen bewertet. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Die Pensionsrückstellungen werden anhand des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected- Unit-Credit-Methode) ermittelt. Erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Der sich gegenüber dem Zeitraum vor Anwendung des BilMoG durch die geänderte Bewertungsmethode ergebende Unterschiedsbetrag im Zeitpunkt der Erstanwendung wird über 15 Jahre in jedem Geschäftsjahr zu mindestens einem Fünfzehntel ergebniswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Bei der Berechnung der Erfüllungsbeträge wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Die Pensionsrückstellungen nach der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes wurden mit einem Rechnungszinssatz von 1,83 % sowie einem Rententrend von 2,10 % bewertet. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB aus der Anwendung eines 10-Jahres-Durchschnittszinssatzes anstelle eines 7-Jahres-Durchschittszinssatzes beträgt T€ 12. Das Wahlrecht zum Ausweis der erfolgswirksamen Änderung des Diskontierungszinssatzes wurde zugunsten des Personalaufwandes ausgeübt. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung nach der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes wird gemäß des nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB bestehenden Wahlrechts über eine Laufzeit von 15 Jahren bis zum 31. Dezember 2024 gleichmäßig verteilt. Im Geschäftsjahr ist ein Betrag von T€ 24 gem. Artikel 67 Abs. 1 und 2 EGHGB im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst worden. Der verbleibende Fehlbetrag zum 31. Dezember 2023 beläuft sich auf T€ 24. Die Pensionsrückstellungen im Zusammenhang mit Gehaltsumwandlungen ("Deferred Compensation") sind mit dem Barwert der zukünftigen Verpflichtungen abzüglich der entsprechenden Rückdeckungsansprüche angesetzt. Der Rechnungszinssatz beträgt 1,83 %, der Rententrend 1,00 %. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB aus der Anwendung eines 10- Jahres-Durchschnittszinssatzes anstelle eines 7-Jahres-Durchschittszinssatzes beträgt T€ 1. Das Wahlrecht zum Ausweis der erfolgswirksamen Änderung des Diskontierungszinssatzes wurde zugunsten des Personalaufwandes ausgeübt. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellungen im Zusammenhang mit Gehaltsumwandlungen wird gemäß des nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB bestehenden Wahlrechts ebenfalls über eine Laufzeit von 15 Jahren bis zum 31. Dezember 2024 verteilt. Im Geschäftsjahr ist ein Betrag von T€ 1 gemäß Artikel 67 Abs. 1 und 2 EGHGB im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst worden. Der verbleibende Fehlbetrag zum 31. Dezember 2023 beläuft sich auf T€ 1. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Erläuterungen zur Bilanz Die Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens und der auf diese entfallenden Abschreibungen und Zuschreibungen ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel. Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen handelt es sich um Anteile von jeweils 100 % an der der AFS Aviation Fuel Services Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main (AFS FRA, T€ 1.000) sowie der AFS Aviation Fuel Services A GmbH, Schwechat (AFS A, T€ 35). Der Jahresabschluss der AFS FRA für das Geschäftsjahr 2023 zeigt ein Eigenkapital von T€ 3.172 (Vj.: T€ 2.217) und einen Jahresüberschuss von T€ 955 (Vj.: T€ 1.023). Der Jahresabschluss der AFS A für das Geschäftsjahr 2023 zeigt ein Eigenkapital von T€ 190 (Vj.: T€ 124) und einen Jahresüberschuss von T€ 66 (Vj.: T€ 27). Die Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen ein Darlehen nebst Laufzeitzinsen. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen in Höhe von T€ 169 aus Lieferungen und Leistungen. Der Rest entfällt auf bereits beschlossene, jedoch noch nicht ausgezahlte Dividenden. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von T€ 649 (Vj.: T€ 1.204) Steuerverbindlichkeiten und in Höhe von T€ 51 (Vj.: T€ 59) Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit. Die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten zeigt nachstehender Verbindlichkeitenspiegel:
Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind T€ 929 durch Übereignung und T€ 420 durch Sicherungsübereignung besichert. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen überwiegend Auflösungen von Rückstellungen (T€ 214), periodenfremde Erträge (T€ 157) und Anlagenverkäufe (T€ 108). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Mieten und Leasing (T€ 1.954), Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen (T€ 968), Treib- und Schmierstoffe für Kraftfahrzeuge (T€ 621) sowie Personalnebenkosten (T€ 559). Von den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung entfallen T€ 564 (Vj.: T€ 559) auf Direktversicherungen zzgl. der pauschalen Lohnsteuer sowie auf Aufwendungen für Pensionsrückstellungen und Beiträge an den Pensionssicherungsverein. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus der Abzinsung in Höhe von T€ 30 (Vj.: T€ 33). Sonstige Angaben Als sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen sieben Leasingverträge über 13 Betankungsfahrzeuge und sechs Pkw-Leasingverträge in Höhe von insgesamt T€ 1.012 sowie ein Bestellobligo über T€ 964. Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 100 Angestellte und 253 gewerbliche Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt. Der Jahresüberschuss in Höhe von T€ 2.169 wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Swissport International AG, Zürich/Schweiz (kleinster Konzernkreis) einbezogen. Ferner erfolgt ein Einbezug in den nach International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellten Konzernabschluss der Aguila 3 S.A., Luxemburg (größter Konsolidierungskreis). Die Aguila 3 S.A. wird ultimativ von einer Gruppe etablierter globaler Finanzinvestoren gehalten. Die Hauptinvestoren sind Fonds, die von verbundenen Unternehmen von Strategic Value Partners, LLC, Apollo Global Management, Inc., TowerBrook Capital Partners, Ares Management, Cross Ocean Partners und King Street Capital Management, LP verwaltet werden. Eine eigene Konzernabschlusserstellungspflicht besteht für die AFS nicht. Geschäftsführer der AFS im Geschäftsjahr 2023 war Herr Dr. Georg Pissarski, Kaufmann, Hoisdorf.
Hamburg, 11. März 2024 AFS Aviation Fuel Services GmbH, Hamburg Die Geschäftsführung Dr. Georg Pissarski Anlagenspiegel
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der AFS Aviation Fuel Services GmbH, HamburgGeschäftstätigkeit Die Gesellschaft führt Hydranten- und Tankanlagen sowie Tankdienstbetriebe an insgesamt vierzehn Verkehrsflughäfen in Deutschland und Österreich. Darin enthalten sind auch die fünf AFS-eigenen Betriebsstätten in Deutschland. Die bisherige sechste Betriebsstätte in Norwegen wurde mit Wirkung zum 01. Dezember 2023 vollständig geschlossen. Neben der Geschäfts- und Betriebsführung betreibt die AFS das operative Geschäft mit eigenem Personal. Ferner stellt die AFS Flugfeld-Tankfahrzeuge und EDV-Systeme für den Einsatz in der Flugzeugbetankung und dem Tanklager-Management zur Verfügung. Die Ergebnisbeiträge im Jahr 2023 resultierten im Wesentlichen aus der Führung von Tankdienstbetrieben und Tanklagern, der Vermarktung von Dienstleistungen an Dritte, der Fahrzeugvermietung sowie der Unterstützung und Betreuung von Projekten im Tanklagerbereich. Geschäftsverlauf, Ertragslage und wesentliche Ereignisse des Geschäftsjahres Laut des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V., Berlin, (BDL) ist der Luftverkehr in Deutschland nach der Corona-Pandemie - bezogen auf die Passagierzahlen an deutschen Flughäfen - im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 20 % auf rd. 197 Mio. Passagiere gestiegen. Dies entspricht einem Wert von rd. 79 % des Vorkrisenniveaus (2019). Ähnlich wie im Vorjahr verzeichnete Deutschland in Bezug auf das Sitzplatzangebot gegenüber dem übrigen Europa eine schwächere Entwicklung bzw. Erholung im Vergleich zu 2019. Hauptursache dafür ist das unverändert starke Wachstum der Punkt-zu-Punkt-Airlines außerhalb Deutschlands, u.a. aufgrund dort zumeist geringerer Standortkosten. Dort liegt das Angebot bereits bei 115 % des Vorkrisenniveaus, während in Deutschland lediglich 68 % erreicht wurden. 1 Die Luftfracht in Deutschland sank aufgrund der allgemein schwächelnden Wirtschaft um 7 % gegenüber dem Vorjahr, verteidigte aber weiterhin ihre Spitzenposition in Europa. 2 Die Vergleiche der Daten und Ergebnisse gegenüber den Vorjahren sind aufgrund der Corona-Pandemie und der ausgeprägt heterogenen Entwicklungen in den verschiedenen Verkehrsmärkten, den damit verbundenen unterschiedlichen Entwicklungen an den Flughäfen und den weltweit sehr unterschiedlich ausgeprägten Auswirkungen auf die Luftfahrt nur bedingt aussagekräftig, da AFS den Geschäftsbetrieb in den Vorjahren größtenteils nicht unter üblichen Rahmenbedingungen führen konnte. AFS konnte aufgrund der dargestellten Entwicklung des BDL in den eigenen Betriebsstätten ebenfalls Zuwächse bei den Durchsatzmengen und der Anzahl an Betankungsvorgängen verzeichnen, die im Vergleich zu 2022 höher ausfielen. Haupthintergrund dessen waren vor allem die in der Hauptreisezeit 2023 vergleichsweise geringeren Personalengpässe bei einigen Flughäfen und Fluggesellschaften, wodurch es zu weniger Flugausfällen als im Jahr 2022 kam. Aus dem Krieg zwischen Russland und der Ukraine sowie aus dem im Herbst 2023 begonnenen Krieg im Nahen Osten haben sich nur marginale Effekte auf das Betankungsgeschäft ergeben. Die Umsatzerlöse der AFS sind im Geschäftsjahr 2023 trotz der o.g. Mengenzuwächse in vergleichsweise geringem Maße gestiegen (+ 1,9 %). Hier wirkten sich gegenüber 2022 sowohl reduzierte Durchsatzentgelte an den AFS-eigenen Betriebsstätten als auch reduzierte Umsatzerlöse aus weiterberechneter Energiesteuer aus.
1 / 2 Vgl. Jahresbilanz 2023 zur Lage der
deutschen Luftverkehrswirtschaft v. 07.02.2024
Letztere haben in Summe keinerlei Einfluss auf das Ergebnis der AFS, da die entsprechenden Aufwendungen in gleichlautender Höhe im Materialaufwand enthalten sind. Analog zu den Vorjahren sind in den Umsatzerlösen Kostenumlagen an die betreuten Joint Ventures enthalten. Auch dadurch wird das Jahresergebnis der AFS nicht beeinflusst, da die entsprechenden Aufwendungen in gleichlautender Höhe in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten sind. Die Aufwendungen für Betriebsstoffe und Energiesteuer entwickelten sich gegenläufig zur o.g. Entwicklung der Durchsatzmengen und Operations. Die Anzahl an energiesteuerpflichtigen Betankungen ist folglich gesunken, korreliert aber generell nicht zwangsläufig mit der allgemeinen Marktentwicklung, da sich darin ausschließlich Betankungen für nichtkommerzielle Flüge widerspiegeln. Die an die betreuten Joint Ventures weiterbelasteten Kosten sind analog zur o.g. Marktentwicklung hingegen gestiegen. Der Anstieg der Personalaufwendungen ergibt sich zum einen aus der Nachbesetzung zahlreicher, wenn auch nicht aller Vakanzen sowohl in der Zentrale der AFS als auch in den Betriebsstätten und betreuten Joint Ventures, denen die AFS sämtliches operatives Personal zur Verfügung stellt. Zum anderen führte die Verkleinerung der Betriebsstätte Köln zum 1. November 2023 sowie die Schließung der norwegischen Betriebsstätte in Oslo zum 1. Dezember 2023 zu entsprechend hohen einmaligen Trennungskosten in Form von Abfindungen und verlängerter Lohnfortzahlung. Die Zunahme der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist insbesondere geprägt durch Folgekosten der Verkleinerung der Betriebsstätte Köln für eine Transfergesellschaft für einen Teil der ausgeschiedenen Mitarbeiter. Der Anstieg der Mietkosten (+ T€ 122) ist bedingt durch eine höhere durchsatzabhängige Miete an einer der AFSeigenen Betriebsstätten und entwickelte sich analog zum Mengenwachstum. Dem gegenüber stehen Kosteneinsparungen bei den Reparatur- und Wartungskosten (- T€ 73), da das Vorjahr noch stärker durch Corona-Nachholeffekte geprägt war. Gleichermaßen sanken die Versicherungskosten (- T€ 69) infolge der Optimierung von Versicherungsverträgen und einer rückläufigen Prämienentwicklung als Konsequenz einer zunehmenden Beruhigung des Versicherungsmarktes. Die Erträge aus verbundenen Unternehmen resultieren voll umfänglich aus den beiden Tranchen einer Gewinnausschüttung einer Beteiligungsgesellschaft. Der Rückgang der Steuern vom Einkommen und Ertrag auf T€ 300 (Vj. T€ 408) ergibt sich trotz des verbesserten Jahresergebnisses vor Steuern im Geschäftsjahr 2023 aufgrund der noch nicht fälligen und daher noch nicht zu berücksichtigenden Kapitalertragsteuer auf die für 2024 beschlossene zweite Tranche einer Gewinnausschüttung einer Beteiligung. Der Jahresüberschuss 2023 beläuft sich auf T€ 2.169 (Vj. T€ 1.640). Vermögenslage Das immaterielle und das Sachanlagevermögen erhöhten sich im Geschäftsjahr 2023 um T€ 2.137 auf T€ 5.506 (Vj. T€ 3.369) hauptsächlich aufgrund von im Laufe der Corona-Pandemie verschobenen Investitionen in den Fuhrpark und in eine neue Buchhaltungssoftware, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Das Finanzanlagevermögen erhöhte sich um T€ 84 aufgrund der regulären Verzinsung des Gesellschafterdarlehens an die THBG BBI GmbH. Die Bilanzsumme hat sich mit T€ 16.181 gegenüber dem Vorjahr erhöht (+ T€ 2.766; + 20,6 %). Wesentliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergaben sich zum einen im Bereich Sachanlagevermögen (+ T€ 2.097) - insbesondere durch Investitionen in neue Betankungsfahrzeuge. Zum anderen stiegen die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, um T€ 1.055 aufgrund der in 2023 beschlossenen, jedoch erst in 2024 zur Auszahlung kommenden zweiten Tranche einer Gewinnausschüttung einer Beteiligung. Gegenläufig entwickelten sich der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten, die stichtagsbezogen um T€ 839 gegenüber dem Vorjahr sanken. Auf der Passivseite ergibt sich die Erhöhung der Bilanzsumme vor allem durch die Erhöhung des Eigenkapitals (+ T€ 2.169) aufgrund des Jahresüberschusses 2023, was zu einer verbesserten Eigenkapitalquote von 41,0 % führt (2022: 33,3 %). Die sonstigen Rückstellungen stiegen aufgrund erhöhter Personalrückstellungen für Abfindungen, nicht genommenen Urlaub sowie Mehrarbeit und Zuschläge um T€ 367. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stiegen um T€ 416 auf T€ 3.611 infolge der Aufnahme neuer Kredite bei gleichzeitiger Saldierung mit laufenden Tilgungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 1 bestehen ausschließlich gegenüber der Tochtergesellschaft AFS FRA und resultieren aus der Verrechnung laufender Kosten und Erträge. Rückläufig entwickelten sich die sonstigen Verbindlichkeiten, die insbesondere aufgrund geringerer Steuerverbindlichkeiten um T€ 586 auf T€ 707 sanken. Finanzlage Die Liquidität war während des gesamten Jahres gesichert. Zur Deckung des laufenden Finanzbedarfs stehen längerfristig zugesicherte Kreditlinien zur Verfügung. Der Bestand an flüssigen Mitteln ist von T€ 1.621 auf T€ 781 gesunken. Hauptursache dafür sind die umfangreichen Investitionen in das Anlagevermögen, so dass die Auszahlungen trotz des gestiegenen Jahresüberschusses (T€ 2.169; Vj. T€ 1.640) und der Zuflüsse aus neu aufgenommenen Krediten die Einzahlungen überstiegen. Gesamteinschätzung der Geschäftsführung Die Geschäftsführung ist auf Basis der oben dargestellten Geschäftsentwicklung insgesamt zufrieden. Aufgrund hoher positiver Sondereffekte insbesondere im Beteiligungsbereich konnte das geplante Jahresergebnis trotz vor allem inflationsbedingt erhöhter Kosten übertroffen werden. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Für 2024 geht die AFS an den verbliebenen Standorten von einem sich weiter stabilisierenden Markt und steigender Nachfrage aus. In der Gesamtbetrachtung werden die Absatzmengen und Operations aufgrund der Schließung der Betriebsstätte in Oslo/Norwegen sowie der Verkleinerung der Betriebsstätte Köln im Vergleich zu 2023 spürbar sinken. Gleichzeitig ergibt sich aus dieser Entwicklung die Chance, durch den Wegfall standortbezogener Verluste die künftigen Betriebsergebnisse nachhaltig zu steigern. Ein Hemmnis in Bezug auf die Ergebnisentwicklung wird weiterhin in den inflationsbedingt steigenden Kosten gesehen, auch wenn die Inflationsrate allmählich wieder etwas abflacht. Diesem Anstieg wird auch künftig mit einem strikten Kostenmanagement begegnet. Dennoch muss damit gerechnet werden, dass diese Mehrkosten nicht in vollem Umfang an die Kunden weitergegeben werden können. Weitere Risiken der künftigen Entwicklung können insbesondere in den fünf eigenen Betriebsstätten liegen, da AFS teilweise im direkten Wettbewerb mit anderen Unternehmen steht und an diesen Standorten nur über ein ausreichendes Into-Plane-Volumen und wettbewerbsfähige Kostenstrukturen positive Betriebsergebnisse erzielen kann. Über Verlagerungen von Betankungsvolumina einzelner Kunden an die AFSeigenen Betriebsstätten sowie den Markteintritt neuer Kunden ergeben sich jedoch auch besondere Chancen. Darüber hinaus ist die Entwicklung der deutschen Wirtschaft sowie des internationalen Luftverkehrs bedeutend für die AFS. Weitere potenzielle Risiken können sich weiterhin aus dem Krieg zwischen Russland und der Ukraine sowie dem im Herbst 2023 begonnenen Krieg im Nahen Osten in Abhängigkeit von deren weiterer Entwicklung ergeben. Aus heutiger Sicht wird analog des Jahres 2023 von einem nur untergeordneten Einfluss auf das Betankungsgeschäft der AFS ausgegangen. Folglich werden auch für 2024 keine nennenswerten Verzögerungen bei der Begleichung von Forderungen oder gar Forderungsausfälle erwartet. Zudem wird die Entwicklung des Bonitätsratings der relevanten Vertragspartner von der AFS laufend überwacht. Die Liquidität der AFS ist angesichts der zuvor beschriebenen Entwicklungen aus heutiger Sicht auch weiterhin in ausreichendem Maße gesichert. Produkt- und Umweltschutzrisiken trägt die AFS durch entsprechende Maßnahmen der Qualitätssicherung Rechnung. Für bestimmte Haftungs- und Ausfallrisiken sowie Schadensfälle hat sie Versicherungen abgeschlossen. Chancen der künftigen Entwicklung liegen nicht zuletzt auch in der Qualität des Services für die Kunden. Die AFS verfügt über eine sehr erfahrene Mitarbeiterschaft mit langer Betriebszugehörigkeit. Die Mitarbeiter werden kontinuierlich und sehr intensiv in allen Sicherheitsbelangen und qualitätsrelevanten Themen geschult. Mit den theoretischen und praktischen Kenntnissen der Mitarbeiter kann auch den höchsten Anforderungen der Kunden entsprochen werden. Die Leistung der Mitarbeiter wird mehrmals im Jahr in internen sowie externen Qualitätsaudits durch Vorgesetzte, Gesellschafter und Kunden überprüft. Dieses umfangreiche Know-how wird für die AFS auch weiterhin stabilisierend zu künftigem Umsatz- und Ergebniswachstum beitragen. Wachstumschancen ergeben sich zusätzlich aus der vertieften Zusammenarbeit mit dem Mehrheitsgesellschafter Swissport, dessen Fokus sich auch auf die Erweiterung des Services in Europa richtet. Risikomanagement Das Risikomanagement und -controlling der AFS (einschließlich Preisänderungs-, Kredit- und Liquiditätsrisiken) findet über das ausführliche monatliche Berichtswesen sowie über die Liquiditätsbereitstellung aus den bestehenden Kreditlinien gegenüber Banken statt. Zudem ist die AFS in das interne Kontrollsystem des Mehrheitsgesellschafters Swissport integriert. Zinssicherungsgeschäfte wurden im Berichtsjahr nicht getätigt. Die Liquidität der Gesellschaft wird stetig überwacht, um sehr kurzfristig auf mögliche oder eintretende Risiken aus einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung (z.B. steigende Inflation) oder nationale und internationale Krisen unterschiedlichster Art reagieren zu können. Ausblick Das künftige Ergebnis wird weiterhin maßgeblich von der Entwicklung des Luftverkehrs und der daraus folgenden Entwicklung des Mengen- und des Betankungsbedarfs für Flugkraftstoffe geprägt sein. Die deutsche Luftverkehrswirtschaft rechnet für das Jahr 2024 zwar mit einer weiter steigenden Nachfrage, jedoch wird sich die Lücke bei der Erholung des Luftverkehrs zwischen Deutschland und dem übrigen Europa nicht verkleinern. Beim Sitzplatzangebot an deutschen Flughäfen wird von einem Anstieg auf 89 % des Vorkrisenniveaus ausgegangen, während für das übrige Europa Werte über dem Niveau von 2019 prognostiziert werden (104 %). Zu erwarten ist, dass die von der deutschen Bundesregierung zum 1. Mai 2024 beschlossene erneute Erhöhung der Luftverkehrsteuer sowie die ebenfalls für 2024 geplante Erhöhung der Luftsicherheitsgebühren diese Entwicklung weiter verschärfen. 3 Ob sich die nach wie vor hohe Inflationsrate auf die Nachfragesituation in der Haupturlaubszeit im Sommer 2024 auswirken wird, bleibt abzuwarten, wird aber als geringeres Risiko als im Vorjahr eingeschätzt, da zwischenzeitlich in vielen Branchen neue Tarifverträge abgeschlossen wurden, die den zusätzlichen finanziellen Belastungen der Bevölkerung in größerem Maße als bisher Rechnung tragen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Kriege zwischen Russland und der Ukraine sowie im Nahen Osten auf die AFS werden aus derzeitiger Sicht auch weiterhin in einem unkritischen Umfang erwartet, da keine wirtschaftlichen Abhängigkeiten zu Unternehmen russischen, ukrainischen oder israelischen Ursprungs bestehen.
3 Vgl. Jahresbilanz 2023 zur Lage der deutschen
Luftverkehrswirtschaft v. 07.02.2024
AFS erwartet unter diesen Rahmenbedingungen im Jahr 2024 ein weiterhin positives, jedoch aufgrund der positiven Sondereffekte in 2023 ein vergleichsweise stark verringertes Ergebnis nach Steuern.
Hamburg, den 11. März 2024 AFS Aviation Fuel Services GmbH Dr. Georg Pissarski Der nachstehend wiedergegebene Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers bezieht sich auf den aufgestellten Jahresabschluss, der aufgrund der Nutzung von Offenlegungserleichterungen hier nicht vollständig wiedergegeben wird. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die AFS Aviation Fuel Services GmbH, Hamburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der AFS Aviation Fuel Services GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AFS Aviation Fuel Services GmbH, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 25. März 2024 nbs
partners GmbH
Danneberg, Wirtschaftsprüfer Michels, Wirtschaftsprüfer Feststellungs- und ErgebnisverwendungsbeschlussDer Jahresabschluss wurde durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 2. Mai 2024 festgestellt. Ferner wurde beschlossen, den Jahresüberschuss des Jahres 2023 i.H.v. € 2.169.065,06 auf neue Rechnung vorzutragen. |
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