Beteiligungsgesellschaften
Heinrich Fallert GmbH
Industriestraße 11, 77815 Bühl, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heinrich Fallert seit 17.7.2006 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Heinrich Fallert GmbHBühlJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschlussder Heinrich Fallert GmbH, BühlA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss umfasst das Wirtschaftsjahr vom 01.Januar 2012 bis 31. Dezember 2012. Bei der Heinrich Fallert GmbH handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung wurden nur eingeschränkt in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Hierbei erfolgte die Aufstellung nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Ergänzend hierzu wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder. Im Jahresabschluss sind nach Angaben der Geschäftsleitung sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Dem Grundsatz der Einzelbewertung von Vermögensgegenständen und Schulden wurde Rechnung getragen. Alle vorhersehbaren Risiken, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt. Für die Berücksichtigung von Gewinnen wurde das Realisationsprinzip und für die Berücksichtigung von Verlusten das Imparitätsprinzip beachtet. In 2012 wurde aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG zum 01.01.2010 ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von - 3.855,00 EUR bilanziert. Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet: Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten angesetzt und - soweit nutzbar - um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und den entsprechenden handelsrechtlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergeben sich aus dem Debitorenkontokorrent. Sie sind mit dem jeweiligen Nominalbetrag angesetzt. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem jeweiligen Nominalbetrag angesetzt. Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen werden unverrechnet angesetzt. (§ 274 I 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 30,00 % Steuerlatenzenspiegel
Die Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§253 II 1 HGB). Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllunsgbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Die Sonstigen Verbindlichkeiten sind mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). II. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Der Anlage- und Abschreibungsspiegel gemäß § 268 Abs. 2 HGB ist jeweils als Anlage zum Anhang beigefügt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit unter einem Jahr. Rückstellungen Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der versicherungsmathematischen PUC-Methode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich zum 01.01.2010 ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von 19.274,00 EUR. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 I 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde demgemäß auch in 2012 ein fünftel, also 3.855,00 EUR den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2012 beträgt 7.709,00 EUR (Art. 67 II EGHGB). Zur Sicherung dieser Pensionsverpflichtungen lagen Vermögensgegenstände in Form von Rückdeckungsversicherungen vor, die ausschließlich zur Erfüllung des Pensionsversprechens angelegt wurden. Die Erträge aus diesen Rückdeckungsversicherungen waren zu einem am 03.01.2011 zum anderen am 31.12.2011 fällig und wurden in 2012 vollständig ausgezahlt. Die entsprechenden Auszahlungsbeträge wurden jeweils als Tagesgeld bei der Volksbank Bühl bzw. Sparkasse Bühl angelegt. In der Position "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" ist zum 31.12.2012 jetzt nur der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen betragen EUR 6.002,00 davon entfallen auf: Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen EUR 4.702,00 Jahresabschlusskosten EUR 1.300,00 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) betragen EUR 126.458,36 (Vorjahr 126.445,77). Die Laufzeit der Verbindlichkeiten beträgt:
III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Gemäß § 264 II Satz 2 Halbsatz 2 HGB wurden im vorliegenden Jahresabschluss die Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung von Pensionsverpflichtungen und aus den zu verrechnenden Rückdeckungsversicherungen miteinander saldiert. Im Einzelnen handelt es sich hier gemäß § 285 Nr. 25 Halbsatz 1 HGB um folgende Beträge:
Die außerordentlichen Aufwendungen (§ 277 IV 2 HGB) betreffen die Zuführungsbeträge zur Pensionsrückstellung, die aufgrund der Umbewertung nach den neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG erforderlich sind und gem. Art. 67 I 1 EGHGB in jedem Geschäftsjahr zu mindestens 1/15 zugeführt werden. B. Sonstige Pflichtangaben Rechtsstreitigkeiten und sonstige Auseinandersetzungen, die für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft von Bedeutung sind, lagen am Bilanzstichtag und liegen auch zurzeit nicht vor. Die Zahl der Mitarbeiter betrug 2012 auf der Grundlage von Vollbeschäftigungseinheiten (VBE) im Jahresdurchschnitt 1 Angestellte. Es wurden keine Auszubildende beschäftigt. Geschäftsführer im Berichtsjahr war Herr Heinrich Fallert, Sasbachwalden Automobilkaufmann
Bühl, den 06.06.2013 Geschäftsführer gez. Heinrich Fallert Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2012 - 31.12.2012Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 126.458,36 EUR. 1.1.2011 - 31.12.2011Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 126.445,77 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 06.06.2013 festgestellt. |
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