Young
Design GmbH i.L.
Reichenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Lagebericht
Der alleinige Gesellschafter Edward Georg Young,
Reichenberg war alleiniger Geschäftsführer der
Gesellschaft und ist nunmehr zum alleinigen Liquidator,
ohne Vergütung, bestellt.
Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Die Gesellschaft beendete bis zum Jahresende 2012
alle Kundenverträge und erledigte die Verpflichtungen
aus dem operativen Geschäft.
Die Arbeitsverträge mit allen Mitarbeitern
wurden fristgerecht zum Ende des Jahres gekündigt.
Nach dem Auflösungszeitpunkt beschäftigt die
Gesellschaft keine Arbeitnehmer mehr.
Weitere vertragliche Verpflichtungen
(Leasingverträge, Lizenzgebührenverträge,
Verträge mit Festnetz- und Mobilfunkanbietern,
Versicherungen, etc.) wurden ebenfalls zum
nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt, so dass
hier zukünftig keine nennenswerten Aufwendungen mehr
zu verzeichnen sind.
Die administrativen Kosten wurden auf ein Minimum
reduziert.
Risiken aus den gekündigten Verträgen sind
zukünftig nicht zu erwarten.
Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass
künftige Außenprüfungen (insbesondere durch
das Finanzamt, etc.) durch abweichende Einschätzungen
einzelner Sachverhalte zu Mehrsteuern bzw. Mehrabgaben
führen, welche zum momentanen Zeitpunkt nicht absehbar
sind.
Nach Beendigung des operativen Geschäfts ist
nach aktuellem Kenntnisstand zukünftig mit keinen
Risiken in Form von Garantien oder Gewährleistungen zu
rechnen.
Insgesamt ist anzunehmen, dass die Verbindlichkeiten
und Verpflichtungen der Gesellschaft während der
Liquidation auch zukünftig ohne weitere
Umsatzerlöse aus einem operativen Geschäft oder
der Verwertung von Unternehmensvermögen erledigt
werden können.
Auf Grund der Unsicherheit der zukünftigen
Entwicklung können die tatsächlichen Ergebnisse
von den Erwartungen jedoch abweichen.
Der Schwerpunkt der künftigen Tätigkeit der
Young Design GmbH i.L. liegt darin, weiterhin alle
notwendigen Maßnahmen zur Liquidation zügig und
möglichst kostengünstig durchzuführen.
Die Beendigung der Liquidation soll baldmöglich
stattfinden.
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
436,50 |
1.626,00 |
| I.
Sachanlagen |
436,50 |
1.626,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.487,63 |
25.340,09 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.188,13 |
8.907,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
745,23 |
913,97 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
299,50 |
16.432,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
299,82 |
3.919,43 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
264.676,50 |
246.388,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
269.900,45 |
277.273,59 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
271.952,66 |
152.793,37 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
18.288,43 |
119.159,29 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
264.676,50 |
246.388,07 |
| B.
Rückstellungen |
3.554,00 |
7.823,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
266.346,45 |
269.450,59 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
266.346,45 |
269.450,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
269.900,45 |
277.273,59 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Young Design GmbH i.L. wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs, den ergänzenden Vorschriften des
GmbH-Gesetzes sowie den Regelungen des
Gesellschaftsvertrags (Satzung) und dem Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom 17.09.2012 zur Auflösung
der Gesellschaft zum 31.12.2012 aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den
größenabhängigen Erleichterungen wurde
bezugnehmend auf die zu machenden Anhangsangaben Gebrauch
gemacht.
Angaben zur Bilanzierung, Bewertung und Darstellung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften
(§§ 268 - 274a und 276 - 278 HGB) erstellt, wobei
nicht von der Fortführung der Unternehmung ausgegangen
wurde.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB Anwendung
findet.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256a HGB
erstellt. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Stichtag einzeln und vorsichtig bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern es einer Abnutzung
unterliegt, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Das
gemilderte Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Geringwertige Wirtschaftsgüter der Jahre 2009
und 2010 mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis
150,00 Euro wurden aus Vereinfachungsgründen
entsprechend § 6 Abs. 2a EStG im Erwerbsjahr
voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
150,01 Euro bis 1.000,00 Euro mit 20% linear abgeschrieben.
Diese steuerrechtliche "Abschreibungsmethode" ist auch
handelsrechtlich anzuerkennen und umzusetzen, zumal den GWG
Sammelposten 2009 und 2010 keine wesentliche Bedeutung
zukommt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalwert
und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet und abgestimmt.
Die Einzelwertberichtigung von Forderungen trägt
dem drohenden konkreten Ausfallrisiko (insbes. mangelnde
Zahlungsfähig- bzw. willigkeit und Kosten der
Betreibung) von Einzelforderungen anteilig Rechnung.
Konkret handelt es sich um eine Forderung gegenüber
der Firma Niemeyer, welche in Höhe von 50% des
Nettobetrags auf den beizulegenden Wert wertberichtigt
wurde.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Als gezeichnetes Kapital wird das voll eingezahlte
Stammkapital der Gesellschaft mit dem Nennwert ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt und abgestimmt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Durch die zum 31.12.2012 beschlossene Einstellung des
werbenden Geschäftsbetriebs tritt für den
Bilanzansatz und die Bewertung der Grundsatz der
periodengerechten Gewinnermittlung in den Hintergrund
(Wegfall der Fortführungsannahme der
Unternehmenstätigkeit). Das primäre Ziel der
Rechnungslegung besteht nunmehr in der Feststellung des zum
Abschlussstichtag vorhandenen Reinvermögens der
Gesellschaft. Für den Bilanzansatz bedeutet dies, dass
nur noch verwertbare Vermögensgegenstände zu
aktivieren und neben den bislang zu passivierenden Schulden
auch solche Verpflichtungen zu berücksichtigen sind,
welche durch die Abkehr von der Going-Concern-Prämisse
verursacht sind. Die Bewertung der
Vermögensgegenstände findet unter
Veräußerungsgesichtspunkten statt.
Die Telefonanlage, die Klimaanlage und die
betriebsbedingten Elektroarbeiten wurden in 2013 bei
Beendigung des Pachtverhältnisses vom Verpächter
ohne Entschädigung übernommen.
Eine Umgliederung des Anlagevermögens in das
Umlaufvermögen erfolgt wegen Geringfügigkeit
nicht, zumal dies zu Informationsverlusten führen und
somit den Grundsatz der Bilanzklarheit verletzen
könnte.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane
Alleiniger Liquidator:
Edward Georg Young
ausgeübter Beruf:
Ingenieur
Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber dem Liquidator E.G. Young bestehen die
nachfolgende Pflichten:
Sachverhalte
Verrechnungskonto E.G. Young: 145.444,74 Euro
Darlehen E.G. Young: 119.500,00 Euro
Das Verrechnungskonto E.G. Young stellt den Gegenwert
des geführten Verrechnungskonto des Liquidators E.G.
Young dar. Die Verzinsung des Verrechnungskontos erfolgt
sowohl für Haben- als auch für Sollsalden mit 1%
p.a.. Die Zinsen sind jeweils zum 31.12. eines
Kalenderjahres fällig.
Das Darlehen E.G. Young wurde der Gesellschaft durch
den Liquidator kurzfristig, zur Überbrückung von
Liquiditätsengpässen zur Verfügung gestellt.
Das Darlehen wird in der Form eines Kontokorrentkontos
geführt. Die Verzinsung wurde mit 1% p.a. vereinbart.
Die Zinsen sind jeweils zum 31.12. eines Kalenderjahres
fällig.
Die Angaben beinhalten diejenigen Beträge, die
dem Liquidator zuzurechnen sind.
sonstige Berichtsbestandteile
Reichenberg, 19.11.2014
gez. E.G. Young (Liquidator)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.11.2014 festgestellt.
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