Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 710545
Eingetragen
24.6.1991
Branche
Einzelhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenGroßhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Der Betrieb eines Elektrogeschäfts; also die Durchführung von Elektroinstallationen, der Einbau von Wärmepumpen, Küchen, der Handel mit Elektrogeräten, Videogeräten, Hifi-Anlagen und Fernsehgeräten, der Einbau von Elektroheizungen und Antennen und die Installation von elektrotechnischen Anlagen sowie alles, was mit dem Betrieb eines Elektrogeschäfts in mittelbarem und unmittelbarem Zusammenhang steht.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Horst Stern
seit 8.12.2006
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Elektro-Stern GmbH

Neufra

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 281,65 515,65
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 3,00
II. Sachanlagen 278,65 512,65
B. Umlaufvermögen 967.327,15 1.309.642,50
I. Vorräte 633.316,92 1.015.675,88
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 191.934,01 149.573,93
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 142.076,22 144.392,69
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 470,00
Aktiva 967.608,80 1.310.628,15

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 120.790,01 103.470,42
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 77.470,42 70.943,35
III. Jahresüberschuss 17.319,59 6.527,07
B. Rückstellungen 399.312,00 427.891,00
C. Verbindlichkeiten 447.506,79 779.266,73
Passiva 967.608,80 1.310.628,15

Anhang

I.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Elektro Stern GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Elektro Stern GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB auf. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses, insbesondere bei den Angaben im Anhang, wurde von den größenabhängigen Erleichterungen weitgehendst Gebrauch gemacht.
Die Ausweis- und Gliederungsvorschriften wurden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften befolgt. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ändert sich gegenüber dem Vorjahr nicht.
Die Wertansätze in der Bilanz der Gesellschaft zum 31.12.2021 wurden unverändert übernommen. Es ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine Abweichungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

II.  Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.  Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. § 251 HGB bestehen, sind diese im Anhang angegeben.
2.  Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tage der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlung im Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Anlagevermögen:
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern diese der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibung vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibung ausgewiesen.
Grundlage für die planmäßige Abschreibung war die kürzeste steuerlich für zulässig gehaltene Nutzungsdauer, soweit dies nicht zu einem offenbar unzutreffenden Ergebnis führte, im Übrigen die geschätzte voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibung des beweglichen Anlagevermögens erfolgt sowohl degressiv als auch linear. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 800 € wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bewertet.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert lag, der diesen am Abschlussstichtag beizulegen war, wurde dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Die in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung wurde rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestanden haben.
Umlaufvermögen:
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu Anschaffungskosten unter Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren bzw. mit dem gegebenenfalls niedrigeren beizuglegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten (Einzelkosten und notwendige Gemeinkosten) bewertet bzw. mit dem gegebenenfalls niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit dem gegebenenfalls niedrigeren beizuglegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt; das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigung berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% Rechnung getragen.
Rückstellungen:
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins i. S. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Weitergehende Erläuterungen zur Bewertung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nachfolgend im Abschnitt "Angaben zur Bilanz" aufgeführt.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III.  Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
1.  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Es bestanden Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 191.934,01 € (Vorjahr: 149.573,93 €).
2.  Pensionsrückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgte auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bzw. der sog. "Projected Unit Credit-Methode unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,78 %. Dabei wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB vereinfachend von dem durchschnittlichen Marktzinssatz ausgegangen, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Weitere Grundlagen für die Berechnung waren die "RICHTTAFELN 2005 G von Klaus Heubeck" (Sterbetafel) sowie eine zukünftig erwartete Gehaltssteigerung von 0,00 % eine Rentendynamik von 2,00 % und eine Fluktuationserwartung von 0,00 %.
Zum 01.01.2010 ergab sich aus der erstmaligen Bewertung der Pensionsrückstellung nach den Vorschriften des BilMoG eine Unterdotierung in Höhe von 21.817,00 €. Die Gesellschaft entscheidet sich für die Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB und eine Verteilung der erforderlichen Zuführung über den längst möglichen Zeitraum von 15 Jahren. Folglich wird beginnend mit dem Geschäftsjahr 2010 in jedem Jahr ein Betrag von 1.454,00 € den Pensionsrückstellungen erfolgswirksam zugeführt.
Der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung beträgt zum 31.12.2022 laut versicherungsmathematischer Berechnung 381.983,00 € (Vorjahr: 393.380,00 €). Dies ergibt einen zum Bilanzstichtag noch nicht in der Bilanz ausgewiesenen Betrag der Unterdotierung in Höhe von 2.913,00 € (Vorjahr 4.368,00 €).
3.  Verbindlichkeiten
Es bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von 398.537,81 € (Vorjahr: 747.288,87 €).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren haben - wie im Vorjahr - nicht bestanden.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind, soweit es sich nicht um Dienstleistungen handelt, teilweise durch handelsübliche Eigentumsvorbehalte gesichert.
4.  Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Es bestanden zum Bilanzstichtag (wie im Vorjahr) keine Forderungen gegenüber Gesellschaftern.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden in Höhe von 11.722,48 € (Vorjahr: 8.177,03 €). Diese sind in dem Posten "Sonstige Verbindlichkeiten" enthalten.
5.  Haftungsverhältnisse
Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestehen nicht.

IV.  Sonstige Angaben
1.  Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren zu Geschäftsführern bestellt:
Horst Stern, 74219 Neufra
Vorschüsse und Kredite an den Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden nicht gewährt.
2.  Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer i. S. § 267 Absatz 5 HGB betrug 6 (Vorjahr: 7).
3.  Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 15.472,00 € (Vorjahr: 25.556,00 €). Der Gesamtbetrag i.H.v. 15.472,00 € entfällt davon auf § 253 (6) HGB.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Neufra, den 28.03.2024

gez. Horst Stern (Geschäftsführer)

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2024 festgestellt.

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