Herbert Ponsel GmbHLiquidiert
96277 Schneckenlohe, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerald Blaas seit 12.2.2009 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Herbert Ponsel GmbHSchneckenloheJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BilanzAktiva
AnhangA) Grundsätzliches zum Jahresabschluss Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden gem. § 274a HGB, § 288 HGB und gem. § 326 HGB in Anspruch genommen. Die dem Vorjahresabschluss zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden unverändert fortgeführt. Außergewöhnliche Sachverhalte, über die zu berichten wäre, sind auch nach dem Abschlussstichtag nicht eingetreten. (§ 264 Abs.2 S.2 HGB) Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt. (§ 246 HGB) Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe, die gegen eine Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar. B) Erläuterungen zur Bilanz gem. § 284 HGB Es sind keine weiteren Angaben aufzunehmen, die nicht in der Bilanz bereits erfasst sind. Posten in der Bilanz die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze gem. § 252 HGB wurden beachtet. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB und § 254 HGB i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Sofern eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt, kommt der niedrigere Teilwert zum Ansatz. Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend der steuerrechtlich zulässigen Zeiträume linear gemäß § 7 Abs. 1 EStG vorgenommen. Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens werden gemäß § 253 Abs. 3, § 254 HGB und § 256 HGB i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung wird auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben. Grundlage für die Bilanzierung des Vorratsvermögens ist eine körperliche Bestands-aufnahme zum Bilanzstichtag gemäß § 240 ff. HGB. Rückstellungen werden gemäß § 249 HGB für alle am Bilanzstichtag erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten in der Weise gebildet, dass die Bewertung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erfolgt. Die Pensionsrückstellung wurde für Pensionsanwartschaften gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren durchgeführt Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. C) Sonstige Angaben nach § 285 HGB Zum Abschlussstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB.
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