Schneider Electric Systems Germany GmbH
Selbe AdresseHerstellung von elektrischem Installationsmaterial
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kevin Charles Smith seit 16.5.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
EUROTHERM Deutschland GmbHAufgelöst | 94.90% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
INVENSYS DEUTSCHLAND GMBHEttlingenJahresabschluss zum 31.12.2011ZUR EINREICHUNG ZUM ELEKTRONISCHEN BUNDESANZEIGER JAHRESABSCHLUSS 31. DEZEMBER 2011HINWEISE:DEN NACHFOLGENDEN BESTÄTIGUNGSVERMERK HABEN WIR,
UNTER BEACHTUNG DER GESETZLICHEN UND BERUFSSTÄNDlSCHEN
BESTIMMUNGEN, NACH MASSGABE DER IN DER ANLAGE
"AUFTRAGSBEDINGUNGEN, HAFTUNG UND VERWENDUNGSVORBEHALT"
BESCHRIEBENEN BEDINGUNGEN ERTEILT.
FALLS DAS VORLIEGENDE DOKUMENT IN ELEKTRONISCHER FASSUNG
FÜR ZWECKE DER OFFENLEGUNG IM ELEKTRONISCHEN
BUNDESANZEIGER VERWENDET WIRD, SIND FÜR DIESEN ZWECK
DARAUS NUR DIE DATEIEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG UND IM FALLE
GESETZLICHER PRÜFUNGSPFLICHT DER
BESTÄTIGUNGSVERMERK RESP. DIE DIESBEZÜGLICH
ERTEILTE BESCHEINIGUNG BESTIMMT.
BestätigungsvermerkAn die Invensys Deutschland GmbH
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter
Einbeziehung der Buchführung der Invensys Deutschland
GmbH, Ettlingen, für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die
Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses
nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen
in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der
Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der
von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung
über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der
Buchführung abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach §
317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die
Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung
der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über
die Geschäftstätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die
Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in
Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf
der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung
umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung
bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen
geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft.
Eschborn/Frankfurt am Main, 24. Mai 2012
Ernst &Young GmbH
Bilanz zum 31. Dezember 2011Aktiva
Passiva
Gewinn-
und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom
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2011 | 2010 |
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EUR | EUR | EUR |
| 1. | Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 8.462.021,82 |
|
7.976.422,85 |
| 2. | Aufwendungen aus Verlustübernahme | 5.435.404,92 |
|
4.237.451,53 |
| 3. | Erträge aus Zuschreibungen auf Finanzanlagen | 0,00 |
|
4.700.000,00 |
| 4. | Erträge aus Beteiligungen | 0,00 |
|
1.451.346,66 |
|
|
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (Vj. EUR 1.451.346,66) |
|
|
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| 5. | Verluste aus der Veräußerung von Beteiligungen | 105.933,00 |
|
923.276,55 |
| 6. | Beteiligungsergebnis |
|
2.920.683,90 | 8.967.041,43 |
| 7. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 774.868,46 |
|
443.526,37 |
|
|
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 766.840, 53 (Vj. EUR 368.171,44) |
|
|
|
| 8. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 2.350.699,24 |
|
1.950.781,29 |
|
|
davon an verbundene Unternehmen EUR 819.132,86 (Vj. EUR 396.874,76) |
|
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|
davon aus Abzinsung EUR 1.442.632,00 (Vj. EUR 1.526.265,00) |
|
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| 9. | Zinsergebnis |
|
-1.575.830,78 | -1.507.254,92 |
| 10. | Verschmelzungsgewinne |
|
0,00 | 0,00 |
| 11. | Finanzergebnis |
|
1.344.853,12 | 7.459.786,51 |
| 12. | Sonstige betriebliche Erträge |
|
540.115,18 | 1.209.953,36 |
|
|
davon Erträge aus Fremdwährungsumrechnung EUR 0,08 (Vj. EUR 0,18) |
|
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|
| 13. | Personalaufwand |
|
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|
a) Gehälter | 87.138,60 |
|
83.535,95 |
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|
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 203.927,13 |
|
586.902,57 |
|
|
davon für
Altersversorgung
EUR 146.081,78 ( Vj. EUR 527.129,98) |
|
|
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|
|
|
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291.065,73 | 670.438,52 |
| 14. | Abschreibungen |
|
2.159.902,00 | 116.016,98 |
| 15. | Sonstige betriebliche Aufwendungen |
|
552.477,81 | 792.158,51 |
|
|
davon Aufwendungen aus Fremdwährungsumrechnung EUR 6,65 (Vj. EUR 0,12) |
|
|
|
| 16. | Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit |
|
-1.118.477,24 | 7.091.125,86 |
| 17. | Außerordentliche Aufwendungen |
|
818.658,00 | 6.984.519,24 |
| 18. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
|
311.136,13 | 66.473,38 |
| 19. | Sonstige Steuern |
|
40.506,98 | 40.133,24 |
| 20. | Jahresfehlbetrag |
|
-2.288.778,35 | 0,00 |
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß
§§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es
gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Von den Erleichterungsvorschriften
der §§ 274a, 276 und 288 HGB wurde teilweise
Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Zur Anpassung an die
betrieblichen Sachverhalte sind in der Gewinn- und
Verlustrechnung abweichend von der gesetzlichen Gliederung
die Erträge und Aufwendungen aus dem
Beteiligungsbereich vorangestellt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im
Wesentlichen unverändert zum Vorjahr die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern
sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer
Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
werden nach Maßgabe der voraussichtlichen
wirtschaftlichen Nutzungsdauer um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig. Geringwertige
Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR
150,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw.
als Aufwand erfasst; ihr sofortiger Abgang wird
unterstellt. Für Anlagegüter mit einem
Netto-Einzelwert von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00,
die nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft worden sind,
wird der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten
aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz
übernommen. Von den jährlichen Sammelposten,
deren Höhe insgesamt von untergeordneter Bedeutung
ist, werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften
pauschalierend jeweils 20 Prozent im Jahr, für dessen
Zugänge er gebildet wurde, und in den vier darauf
folgenden Jahren abgeschrieben.
Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und
Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren
beizulegenden Werten und die Ausleihungen
grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten
ist, soweit sie der Höhe nach wesentlich sind, durch
die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung
getragen.
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden nach
derProjected-Unit-Methode (PUC-Methode) unter Verwendung
der "Richttafeln 2005 G" ermittelt. Für die Abzinsung
wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei
einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 5,14%
gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung
von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben
(durchschnittliche Marktzinsen der vergangenen sieben
Geschäftsjahre). In der Kalkulation wurde der
Anwartschaftstrend mit 2% und der Rententrend mit 2%
berücksichtigt.
Unter Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1
Satz 1 EGHGB wird der sich aus der Änderung der
Rückstellungsbilanzierung nach §§ 249 Abs. 1
Satz 1, 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ergebende
Zuführungsbetrag über den Zeitraum von 6 Jahren
gleichmäßig verteilt.
Die ausschließlich der Erfüllung der
Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff
aller übrigen Gläubiger entzogenen
Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen
i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem
beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen
verrechnet.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen
Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden
Geschäften. Sie sind in der Höhe angesetzt, die
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
bilanziert.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum
Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip
(§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das
Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB)
beachtet.
Die Gesellschaft hat gemäß § 274a Nr.1
HGB auf die Erstellung eines Anlagenspiegels verzichtet.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen haben sich im
Berichtszeitraum wie folgt entwickelt:
|
|
Netto-Buchwert | Zugänge durch Kauf | Zugänge / Abgänge durch Verschmelzung | Netto-Buchwert |
|
|
01.01.2011 |
|
|
31.12.2011 |
|
|
TEUR | TEUR | TEUR | TEUR |
| FOXBORO ECKARDT GmbH, Stuttgart | 4.700 | 0 | 0 | 4.700 |
| Eurotherm Deutschland GmbH, Limburg/Lahn | 14.045 | 0 | -14.045 | 0 |
| Siebe Metallwerke GmbH, Bielefeld | 5.222 | 0 | 0 | 5.222 |
| E.C.-Grundstücksgesellschaft Großreuth mbH, Nürnberg | 5.153 | 0 | 0 | 5.153 |
| Eberle Controls GmbH, Nürnberg | 3.961 | 0 | 0 | 3.961 |
| Siebe Appliance Controls GmbH, Gosheim | 413 | 0 | 0 | 413 |
| Invensys Grundstücks GmbH, Ettlingen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Invensys Systems GmbH, Düsseldorf | 6.000 | 2.007 | 25.045 | 33.052* |
| Wonderware GmbH, Dornach | 11.000 | 0 | -11.000 | 0 |
| Dunlop Pensionskasse GmbH, Ettlingen | 50 | 0 | 0 | 50 |
|
|
50.544 | 2.007 | 0 | 52.551 |
In 2011 wurden die Eurotherm Deutschland GmbH und die
Wonderware GmbH auf die Invensys Systems GmbH verschmolzen.
Die restlichen 5,1 % der Anteile an der Eurotherm werden im
Geschäftsjahr erworben.
Der Anteilsbesitz i.S.d. § 285 Nr. 11 HGB zum
Bilanzstichtag umfasst:
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Anteil am Kapital |
|
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|
|
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Gesamt | davon mittelbar | Eigenkapital | Ergebnis |
|
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% | % | TEUR | TEUR |
|
| FOXBORO ECKARDT GmbH, Stuttgart | 100,00 |
|
19.351 | -2.139 |
1)
|
| Eurotherm Deutschland GmbH, Limburg/Lahn * | 100,00 |
|
768 | 1.317 |
1)
|
| Siebe Metallwerke GmbH, Bielefeld | 100,00 |
|
7.281 | -693 | 1) |
| E.C.-Grundstücksgesellschaft Großreuth mbH, Nürnberg | 100,00 |
|
5.153 | 641 | 1) |
| Eberle Controls GmbH, Nürnberg | 100,00 |
|
2.900 | 4.798 | 1) |
| Siebe Appliance Controls GmbH, Gosheim | 100,00 |
|
260 | 1.118 | 1) |
| Invensys Systems GmbH, Düsseldorf | 100,00 |
|
512 | -2.603 |
|
| Dunlop Pensionskasse GmbH, Ettlingen | 100,00 |
|
-4.882 |
|
2) |
| LSB Grundstücksverwaltung GmbH &Co. " Objekt Stuttgart Pragstraße" KG, Göppingen | 95,00 | 95,00 | 23 |
|
1) |
| Eberle Pte. Ltd., Singapur, Singapur | 30,00 | 30,00 | 31 |
|
3)
|
| Wonderware GmbH, Dornach * | 100,00 |
|
4.165 | 589 |
|
*) Im Geschäftsjahr auf die Invensys
Systems GmbH verschmolzen
1) Jahresabschluss zum 31. März 2011
2) vor
Ergebnisabführung/Verlustübernahme,
Jahresabschluss zum 31. März 2011
3) Jahresabschluss zum 31. Dezember 2002
Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen gegen den
Gesellschafter Invensys International Holdings Ltd.,
London, Großbritannien, in Höhe von TEUR 59.005
(Vj. TEUR 64.464) aus diversen Verrechnungen sowie
konzernweitem Cash-Pooling .
Die sonstigen Vermögensgegenstände des
Vorjahres enthalten Forderungen gegenüber dem
Finanzamt in Höhe von TEUR 115. Im Geschäftsjahr
2011 betragen diese Forderungen TEUR 35. Die sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr.
Die voll eingezahlten Geschäftsanteile in Höhe
von TEUR 5.000 werden vollständig von der Invensys
International Holdings Ltd., London, Großbritannien,
gehalten. Mit Verträgen vom 1. März 2007 hat die
Invensys European Holdings S.à.r.l., Luxembourg,
Luxemburg, ihre Anteile an der Gesellschaft auf die
Invensys International Holdings Ltd., London,
Großbritannien, übertragen.
Der Umstellungseffekt aufgrund der Anwendung der durch
das BilMoG geänderten Vorschriften in Höhe von
TEUR 819 wurde im Geschäftsjahr vollständig
aufwandswirksam erfasst. Ausgehend von 2010 ergibt sich zum
31.12.2011 ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR
1.447.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen Rückstellungen für die im Zuge des
Verkaufs der Anteile an der APV Rosista GmbH
schuldrechtlich übernommenen Zahlungsverpflichtungen
für die Pensionsansprüche von Rentnern und
Rentenanwärtern des früheren Tochterunternehmens
sowie deren Tochtergesellschaft in Höhe von TEUR 4.106
(Vj. TEUR 4.264). Des Weiteren enthält der Posten
Rückstellungen für Dekontaminations-, Sanierungs-
und Abbruchverpflichtungen in Höhe von TEUR 1.128 (Vj.
TEUR 3.691).
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen enthalten zum Bilanzstichtag keine
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter
Invensys International Holdings Ltd.
Durch die in 2004 erfolgte Verschmelzung der BTR
Industries GmbH, Ettlingen, auf die Gesellschaft, wurde die
Cash-Pool-Führerschaft der deutschen Gesellschaften
des Invensys-Konzerns auf die Gesellschaft übertragen.
Mit Wirkung zum 1. Dezember 1998 wurde mit der Deutsche
Bank AG, Frankfurt am Main, eine Cash-Pool-Vereinbarung
abgeschlossen. Danach haften alle an der Vereinbarung
partizipierenden Unternehmen gesamtschuldnerisch für
einen eventuellen Debitsaldo, der sich infolge der
Übertragung der täglichen Kontostände auf
dem Cash-Pool-Hauptkonto ergibt. Die Vereinbarung gilt
für unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von zwei
Monaten gekündigt werden. Auskunftsgemäß
war die Vereinbarung zum Bilanzstichtag ungekündigt.
Zum Bilanzstichtag bestand ein Aktivsaldo zugunsten der
Invensys-Gruppe auf dem Cash-Pool-Konto.
Die Gesellschaft hat mit den verbundenen Unternehmen
FOXBORO ECKARDT GmbH, Stuttgart, Siebe Metallwerke GmbH,
Bielefeld, E.C.-Grundstücksgesellschaft
Großreuth mbH, Nürnberg, Eberle Controls GmbH,
Nürnberg, Siebe Appliance Controls GmbH, Gosheim sowie
Invensys Systems GmbH, Düsseldorf,
Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen. Diese
Verträge sehen jeweils auch die Übernahme von
Verlusten der verbundenen Unternehmen vor. Die Eurotherm
Deutschland GmbH wurde am 22. November 2011 auf die
Invensys Systems GmbH verschmolzen. Die Wonderware GmbH
wurde am 25. November 2011 ebenfalls auf die Invensys
Systems GmbH verschmolzen.
Durch die Verschmelzung der BTR Industries GmbH zum 30.
April 2004 hat die Gesellschaft mittelbare
Pensionsverpflichtungen übernommen, die als
unmittelbar Verpflichteten die Dunlop Pensionskasse GmbH
vorsehen. Die mittelbaren Pensionsverpflichtungen betragen
auf Grundlage der Neubewertung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zum 31. März 2011
TEUR 22.211. Diesen stehen zum 31. März 2011 bei der
Dunlop Pensionskasse GmbH Wertpapiere zum Stichtagswert von
TEUR 18.100 gegenüber, so dass die Dunlop
Pensionskasse GmbH unter Berücksichtigung anderer
Verpflichtungen eine Unterdeckung in Höhe von TEUR
4.110 unter Berücksichtigung der
Pensionsverpflichtungen und Marktwerte der Wertpapiere zum
Stichtag 31. März 2011 aufweist.
Die Gesellschaft hat eine Patronatserklärung
für die Dunlop Pensionskasse GmbH, Mannheim abgegeben.
Es wird nicht mit der Inanspruchnahme gerechnet.
Zum Stichtag besteht eine Unterdeckung der
Pensionsverpflichtung gegenüber dem
Deckungsvermögen in Höhe von TEUR 4.882 bei der
Dunlop Pensionskasse GmbH. Entsprechend § 28 Abs. 1 S.
2 EGHGB wird auf eine Passivierung der mittelbaren
Pensionsverpflichtung auf Ebene der Gesellschaft
verzichtet.
Es bestehen bedingte finanzielle Verpflichtungen der
Gesellschaft aus einem Forderungsverzicht mit
Besserungsschein, der mit dem Konzernmutterunternehmen
Invensys plc. (vormals BTR Siebe plc.), London,
Großbritannien, am 22. März 1999 vereinbart
wurde. Mit dieser und vorangegangenen Vereinbarungen
verzichtete die Invensys plc. gegenüber der
Gesellschaft auf Forderungen in einer Gesamthöhe von
TEUR 234.312 zur Verbesserung der Eigenkapitalsituation der
Gesellschaft. Mit der Vereinbarung wurde auch ein Verzicht
auf zukünftige Zinsberechnungen für den
erlassenen Darlehensbetrag durch Invensys plc.
ausgesprochen. Jedoch ist dieser Forderungsverzicht
verbunden mit einem Besserungsschein, nach dem
zukünftige Gewinne der Gesellschaft nach Deckung
bestehender Verlustvorträge zu einem Wiederaufleben
der Verpflichtungen gegenüber der Invensys plc.
führen.
Mit Vereinbarung vom 22. Dezember 2005 zwischen Invensys
European Holdings S.à.r.l., Luxemburg, als
Rechtsnachfolger der Invensys plc. und Invensys Deutschland
GmbH hat Invensys European Holdings S.à.r.l. auf den
in der Vereinbarung vom 22. März 1999 festgelegten
Besserungsschein für einen Betrag in Höhe von
TEUR 104.252 verzichtet und damit in dieser Höhe den
ursprünglichen Forderungsverzicht als endgültig
ohne Möglichkeit eines Wiederauflebens erklärt.
Der Besserungsschein für den verbleibenden
Verzichtsbetrag in Höhe von TEUR 130.060 blieb
unverändert bestehen. Aufgrund des im Berichtszeitraum
erlittenen Jahresfehlbetrages in Höhe von TEUR 2.289
sind die Darlehensverpflichtungen der Gesellschaft
gegenüber der Invensys European Holdings
S.à.r.l. nicht wieder aufgelebt. Im Vorjahr wurde
der aus diesem Wiederaufleben resultierende Aufwand in
Höhe von TEUR 6.166 unter den außerordentlichen
Aufwendungen ausgewiesen. Nach Berücksichtigung des
Wiederauflebens von Verpflichtungen in den Jahren 2005 bis
2010 betragen die verbleibenden sonstigen finanziellen
Verpflichtungen aus diesem Besserungsschein gegenüber
der Invensys European Holdings S.à.r.l. noch TEUR
57.158.
Die Position gliedert sich wie folgt:
|
|
2011 | 2010 |
|
|
TEUR | TEUR |
| Eberle Controls GmbH, Nürnberg | 4.798 | 4.838 |
| Eurotherm Deutschland GmbH, Limburg/Lahn | 1.317 | - |
| Siebe Appliance Controls GmbH, Gosheim | 1.118 | 1.565 |
| E.C.-Grundstücksgesellschaft Großreuth mbH, Nürnberg | 641 | 652 |
| Wonderware GmbH, Dornach | 589 | 922 |
|
|
8.463 | 7.977 |
Die Position gliedert sich wie folgt:
|
|
2011 | 2010 |
|
|
TEUR | TEUR |
| Invensys Systems GmbH, Düsseldorf | 2.603 | 2.486 |
| Foxboro Eckardt GmbH. Stuttgart | 2.139 | 1.300 |
| Siebe Metallwerke GmbH, Ettlingen | 693 | 398 |
| Eurotherm Deutschland GmbH, Limburg/Lahn | - | 53 |
|
|
5.435 | 4.237 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im
Wesentlichen Mieterträge in Höhe von TEUR 376
(Vj. TEUR 376) sowie Erträge aus der Weiterbelastung
von Managementumlagen an verbundene Unternehmen in
Höhe von TEUR 128 (Vj. TEUR 138). Die sonstigen
betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde
Erträge in Höhe von TEUR 18 (Vj. TEUR 676).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten
hauptsächlich Aufwendungen für das Gelände
Hagen Dieckstraße in Höhe von TEUR 127 (Vj. TEUR
354). Das Gelände ist aufgrund der Verschmelzung der
Grundstücksgesellschaft mbH auf die Invensys
Deutschland GmbH auf diese übertragen worden. Die
sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten zudem
Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 207 (Vj.
TEUR 206).
Die außerordentlichen Aufwendungen in Höhe
von TEUR 819 (Vj. TEUR 6.985) beinhalten
ausschließlich die Aufwendungen aus der Anpassung der
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen an die neu anzuwendenden Vorschriften des
BilMoG. Die außerordentlichen Aufwendungen des
Vorjahres in Höhe von TEUR 6.985 resultierten aus
Effekten aus dem Wiederaufleben von
Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Invensys
European Holdings S.à.r.l., Luxemburg, aufgrund des
vereinbarten Besserungsscheins sowie aus der Zuführung
zur Pensionsrückstellung infolge der
BilMoG-Umstellung. Für weitere Erläuterungen
verweisen wir auf die Kommentierung der sonstigen
finanziellen Verpflichtungen in 2010.
Die außerordentlichen Abschreibungen in Höhe
von TEUR 2.044 resultieren aus der Abschreibung des
bebauten Grundstücks Hameln auf den
Veräußerungspreis.
Zu Geschäftsführern der Gesellschaft waren im
Geschäftsjahr die folgenden Personen bestellt:
| David Jeremy Thomas, CPA | London/Großbritannien |
| Karl-Heinz Ludwig Neher, Diplom-Ingenieur, | Limburg/Lahn |
Die Gesellschaft beschäftigte während des
Geschäftsjahres im Durchschnitt einen Mitarbeiter.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft und ihrer
unmittelbaren Muttergesellschaft, der Invensys
International Holdings Ltd., London, Großbritannien,
werden in den Konzernabschluss der Invensys plc., London,
Großbritannien, einbezogen. Dieser befreiende
Konzernabschluss und der Konzernlagebericht, der den
Anforderungen des § 291 HGB entspricht, werden in
Deutschland offen gelegt. Demzufolge ist die Gesellschaft
von der Verpflichtung zur Aufstellung eines
Teilkonzernabschlusses und Teilkonzernlageberichts befreit.
Ettlingen, 21. Mai 2012
Geschäftsführung
WIR, DIE ERNST & YOUNG GMBH
WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT, HABEN UNSERE
PRÜFUNG DER VORLIEGENDEN RECHNUNGSLEGUNG IM AUFTRAG
DER GESELLSCHAFT VORGENOMMEN. NEBEN DER GESETZLICHEN
FUNKTION DER OFFENLEGUNG (325 HGB) IN DEN FÄLLEN
GESETZLICHER ABSCHLUSSPRÜFUNGEN RICHTET SICH DER
BESTÄTIGUNGSVERMERK AUSSCHLIESSLICH AN DIE
GESELLSCHAFT UND WURDE ZU DEREN INTERNER VERWENDUNG
ERTEILT, OHNE DASS ER WEITEREN ZWECKEN DRITTER ODER DIESEN
ALS ENTSCHEIDUNGSGRUNDLAGE DIENEN SOLL. DAS IN DEM
BESTÄTIGUNGSVERMERK ZUSAMMENGEFASSTE ERGEBNIS VON
FREIWILLIGEN ABSCHLUSSPRÜFUNGEN IST SOMIT NICHT DAZU
BESTIMMT, GRUNDLAGE VON ENTSCHEIDUNGEN DRITTER ZU SEIN, UND
NICHT FÜR ANDERE ALS BESTIMMUNGSGEMÄSSE ZWECKE ZU
VERWENDEN.
UNSERER TÄTIGKEIT LIEGEN UNSER
AUFTRAGSBESTÄTIGUNGSSCHREIBEN ZUR PRÜFUNG DER
VORLIEGENDEN RECHNUNGSLEGUNG, DIE BESONDEREN
AUFTRAGSBEDINGUNGEN FÜR PRÜFUNGEN UND
PRÜFUNGSNAHE TÄTIGKEITEN DER ERNST & YOUNG
GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT (STAND 3. JULI
2007) SOWIE DIE "ALLGEMEINEN AUFTRAGSBEDINGUNGEN FÜR
WIRTSCHAFTSPRÜFER UND
WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFTEN" IN DER VOM INSTITUT
DER WIRTSCHAFTSPRÜFER HERAUSGEGEBENEN FASSUNG VOM 3.
JANUAR 2002 ZUGRUNDE.
KLARSTELLEND WEISEN WIR DARAUF HIN, DASS WIR DRITTEN
GEGENÜBER KEINE VERANTWORTUNG, HAFTUNG ODER
ANDERWEITIGE PFLICHTEN ÜBERNEHMEN, ES SEI DENN, DASS
WIR MIT DEM DRITTEN EINE ANDERS LAUTENDE SCHRIFTLICHE
VEREINBARUNG GESCHLOSSEN HÄTTEN ODER EIN SOLCHER
HAFTUNGSAUSSCHLUSS UNWIRKSAM WÄRE.
WIR WEISEN AUSDRÜCKLICH DARAUF HIN, DASS WIR KEINE
AKTUALISIERUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS HINSICHTLICH
NACH SEINER ERTEILUNG EINTRETENDER EREIGNISSE ODER
UMSTÄNDE VORNEHMEN, SOFERN HIERZU KEINE RECHTLICHE
VERPFLICHTUNG BESTEHT.
WER AUCH IMMER DAS IN VORSTEHENDEM
BESTÄTIGUNGSVERMERK ZUSAMMENGEFASSTE ERGEBNIS UNSERER
TÄTIGKEIT ZUR KENNTNIS NIMMT, HAT EIGENVERANTWORTLICH
ZU ENTSCHEIDEN, OB UND IN WELCHER FORM ER DIESES ERGEBNIS
FÜR SEINE ZWECKE NÜTZLICH UND TAUGLICH ERACHTET
UND DURCH EIGENE UNTERSUCHUNGSHANDLUNGEN ERWEITERT,
VERIFIZIERT ODER AKTUALISIERT.
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