LCL Lager-
und Container Logistik GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
40.496,00 |
50.493,00 |
| I.
Sachanlagen |
40.496,00 |
50.493,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
67.398,26 |
29.534,97 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
44.630,40 |
27.879,02 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
6.128,68 |
3.774,65 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
22.767,86 |
1.655,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.900,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
113.794,26 |
80.027,97 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
68.030,85 |
37.141,94 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
12.141,94 |
6.014,15 |
| III.
Jahresüberschuss |
30.888,91 |
6.127,79 |
| B.
Rückstellungen |
8.059,90 |
3.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
37.703,51 |
39.086,03 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
37.703,51 |
39.086,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
113.794,26 |
80.027,97 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der LCL Lager- und Container
Logistik GmbH, Hamburg, ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die
Gesellschaft mit beschränkter Haftung für eine
kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB und
den ergänzenden Regelungen des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
und beabsichtigt, von den gesetzlich eingeräumten
Erleichterungen bei der Offenlegung gem. § 326 HGB
Gebrauch zu machen.
Sachanlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufener
Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibungen werden
planmäßig entsprechend der linearen
Abschreibungsmethode über die voraussichtliche
Nutzungsdauer verrechnet. Die den Abschreibungen zugrunde
liegende Nutzungsdauer entspricht den amtlichen
steuerlichen AfA-Tabellen.
Von der Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG
für geringwertige bewegliche Wirtschaftgüter
(GWG) wurde in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Für GWG
mit Netto-Anschaffungskosten bis € 1.000,00 wurde im
Vorjahr analog zur steuerlichen Vorgehensweise i.S.v.
§ 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet, bei dem
die Vermögensgegenstände im Jahr der Anschaffung
und den vier folgenden Geschäftsjahren pauschal mit
20% der historischen Anschaffungskosten abgeschrieben
werden.
Die Abschreibungssätze für die einzelnen
Kategorien des Anlagevermögens betragen für
Personenkraftwagen 16,67%, Betriebsausstattung 9,09% -
33,33% und für
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung
16,67%.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder
mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Wertabschläge waren nicht vorzunehmen.
Rückstellungen
Rückstellungen sind nach vernünftiger
kaufmännischer Vorsicht für erkennbare Risiken
und ungewisse Verbindlichkeiten gebildet.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Mitglieder der Geschäftsführung
Geschäftsführer während des
abgelaufenen Geschäftsjahres waren Herr Thorsten
Martens, Hamburg und Herr Andreas Paul Bakula, Appen-Etz.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.06.2011 festgestellt.
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