Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation
CRONOS Fliesenleger GmbH
Zehlendorfer Damm 26, 14532 Kleinmachnow, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tamara, geb. Gröbe Schwanenberger seit 22.3.2007 | Geschäftsführer |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CRONOS Fliesenleger GmbHKleinmachnowJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
Anhang
Der Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses 2010 (Bilanz zum 31.12.2010, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang für die Zeit vom 01.01.2010 bis 31.12.2010) wurde mir von der Geschäftsführerin Frau Schwanenberger am 06.07.2011 erteilt. Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Gliederungsvorschriften erstellt. Darüber hinausgehende Ausweis-, Bewertungs- und Erläuterungsvorschriften wurden - soweit erforderlich - beachtet. Die Buchführung wurde von mir mit Hilfe des EDV-Systems Stotax erstellt. Weitere Erläuterungen zum Auftragsumfang befinden sich bei den einzelnen Positionen im Bericht. Eine Vollständigkeitserklärung, in der die Geschäftsführerin versichert, dass alle zur Erstellung des Abschlusses erforderlichen Nachweise und Auskünfte zur Verfügung gestellt bzw. erteilt wurden, habe ich zu meinen Arbeitspapieren genommen. Ebenso sind nach dieser Erklärung nach Ablauf des Geschäftsjahres keine Vorgänge von besonderer Bedeutung aufgetreten. Andernfalls sind diese Ereignisse bei den einzelnen Positionen des Jahresabschlusses erläutert. Meine Verantwortlichkeit richtet sich nach den Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften nach dem Stand vom März 2008, die als Anlage beigefügt sind. Auskünfte erteilte Frau Tamara Schwanenberger
Die Gesellschaft ist nach den in § 267 HGB bestimmten Größenmerkmalen als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen und deshalb gemäß § 316 HGB nicht prüfungspflichtig.
Demnach handelt es sich bei dem Unternehmen um eine kleine Kapitalgesellschaft Steuerliche Verhältnisse
Versicherungsschutz Die Prüfung von Art und Umfang des Versicherungsschutzes war nicht Gegenstand des Auftrages. Abschlussvermerk Vorstehender Jahresabschluss wurde von mir auf der Grundlage der von der Firma geführten Bücher, der vorgelegten Bestandsnachweise sowie der erteilten Auskünfte erstellt. Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit dieser Unterlagen und Angaben des Unternehmens erfolgte auftragsgemäß in eingeschränktem Umfang. Über Art, Umfang und Ergebnis der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit unterrichtet der vorliegende Bericht vom 02.08.2011. Die übrigen Unterlagen und Angaben habe ich auf ihre Plausibilität beurteilt. Dabei sind mir keine Sachverhalte bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses sprechen.
Berlin Christina Königsberger, Steuerberater
Unter Verzicht auf Form und Fristen beschließen die Gesellschafter der Cronos Fliesenleger GmbH: 1. Der vorgelegte Jahresabschluss 2010 wird genehmigt. Die Bilanzsumme beträgt 491.667,56 €. 2. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt. 3. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres wird mit 19.457,65 € festgestellt. 4. Verwendung: Der Jahresfehlbetrag wird auf das Folgejahr übertragen. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG abweichenden Positionen der Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die steuerlich zulässigen Abschreibungen angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden gemäß § 6 Absatz 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter, die selbständig nutzbar sind, deren Wert 150,00 €, aber nicht 1000,00 € übersteigen und in den Jahren 2008 und 2009 angeschafft wurden, wurde ein Sammelposten gebildet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Erläuterung zur Bilanz Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Anlageverzeichnis zuentnehmen. Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses sowie für die Erstellung der Steuererklärungen. Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich aus der Gliederung der Bilanz sowie gegebenenfalls aus beigefügten Anhängen. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Unterzeichnete bestätigt hiermit ausdrücklich, dass in der von Frau Christina Königsberger Albrechtstr. 34, 12167 Berlin erstellten Bilanz nach ihrer Überzeugung alle Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß verbucht, insbesondere sind die Wareneingänge und Geldeingänge vollständig eingetragen. Die Verantwortung des obigen Prüfers erstreckt sich nur auf die dem erklärten Auftrag entsprechenden Arbeiten; die eventuell vorgenommenen Verrechnungen der Gesellschafterverbindlichkeiten und -forderungen sind mit den Gesellschaftern abgestimmt und von ihnen genehmigt; desgleichen übernimmt das Unternehmen die alleinige Verantwortung der Vollständigkeit und der Bewertung in der Bilanz ausgewiesenen Waren - bzw. Materialvorräte usw.. Zu dem Auftrag gehört nicht die Prüfung, ob sich die Aufwendungen gem. § 4 Abs. 5 EStG in dem gesetzlichen Rahmen halten.
Berlin Geschäftsführerin Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 09.08.2011 |
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