Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 102186
Eingetragen
14.4.1993
Branche
Einzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Gegenstand
Ausführung von Sattlerarbeiten, insbes. Autosattlerei und Handel mit einschlägigen Waren.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Peter Hanika
seit 1.11.2001
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hanika Autosattlerei GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 53.656,02 67.172,53
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 53.655,02 67.171,53
B. Umlaufvermögen 1.220.458,61 1.033.613,92
I. Vorräte 13.465,00 17.820,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 21.628,04 65.419,75
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.185.365,57 950.374,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.936,23 1.976,40
Aktiva 1.276.050,86 1.102.762,85

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 1.167.637,56 972.028,03
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 946.463,44 757.612,93
III. Jahresüberschuss 195.609,53 188.850,51
B. Rückstellungen 19.964,33 28.257,18
C. Verbindlichkeiten 88.448,97 102.477,64
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 88.448,97 102.477,64
davon gegenüber Gesellschaftern 47.174,00 49.297,00
Passiva 1.276.050,86 1.102.762,85

Anhang

I. Allgemeine Angaben einschließlich der Angaben zum Unternehmen
Der Jahresabschluss der Hanika Autosattlerei GmbH, München (Amtsgericht München HR B 102186) wurde nach den §§ 242 ff., 264 ff. des HGB und den einschlägigen Vorschriften des GmbHG sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in § 267a HGB angegebenen Größenklassen um eine Kleinstkapitalgesellschaft. Die Gesellschaft erstellt freiwillig einen Anhang und nimmt die Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch.
Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde - wie in Vorjahren - nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Abschlussstichtag grundsätzlich einzeln bewertet.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einschließlich deren Abweichungen
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den im Vorjahr angewandten Methoden.
Das Sachanlagevermögen wird im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer und ggf. außerplanmäßig abgeschrieben. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear über die voraussichtlichen Nutzungsdauern vorgenommen. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung zeitanteilig (pro-rata-temporis).
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert oder mit ihren Anschaffungskosten angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen werden für alle ungewissen Verpflichtungen und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Dabei wird vorsichtig bewertet und alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt.

III. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
1. Forderungen und sonstige Vermögegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben alle eine Laufzeit von unter einem Jahr.
2. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen externe Kosten zur Jahresabschlusserstellung sowie anstehende Steuerzahlungen.
3. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche gegenüber den Gesellschafter-Geschäftsführern in Höhe von EUR 47.174,00 enthalten.

IV. Sonstige Angaben
1. Angaben zu den Organen
Während des Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die beiden folgenden Geschäftsführer geführt:
Herrn Peter Hanika, München und
Herrn Franz Hanika jun., München.
2. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag
Nach dem Abschlussstichtag sind keine Vorgänge eingetreten, die für die Gesellschaft eine i.S.d. § 285 Nr. 33 HGB besondere Bedeutung haben.

sonstige Berichtsbestandteile


München, den 29. November 2021
Hanika Autosattlerei GmbH
gez. Peter Hanika und Franz Hanika jun.


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.11.2021 festgestellt.

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