Hanika
Autosattlerei GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
53.656,02 |
67.172,53 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
53.655,02 |
67.171,53 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.220.458,61 |
1.033.613,92 |
| I.
Vorräte |
13.465,00 |
17.820,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
21.628,04 |
65.419,75 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.185.365,57 |
950.374,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.936,23 |
1.976,40 |
| Aktiva |
1.276.050,86 |
1.102.762,85 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.167.637,56 |
972.028,03 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
946.463,44 |
757.612,93 |
| III.
Jahresüberschuss |
195.609,53 |
188.850,51 |
| B.
Rückstellungen |
19.964,33 |
28.257,18 |
| C.
Verbindlichkeiten |
88.448,97 |
102.477,64 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
88.448,97 |
102.477,64 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
47.174,00 |
49.297,00 |
| Passiva |
1.276.050,86 |
1.102.762,85 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben einschließlich der Angaben
zum Unternehmen
Der Jahresabschluss der Hanika Autosattlerei GmbH,
München (Amtsgericht München
HR B 102186) wurde nach den §§ 242 ff.,
264 ff. des HGB und den einschlägigen Vorschriften des
GmbHG sowie den ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in
§ 267a HGB angegebenen Größenklassen um
eine Kleinstkapitalgesellschaft. Die Gesellschaft erstellt
freiwillig einen Anhang und nimmt die
Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften in Anspruch.
Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde aufgrund
des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde - wie in
Vorjahren - nach dem Gesamtkostenverfahren nach
§ 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
Annahme der Unternehmensfortführung
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Vermögensgegenstände und Schulden werden
zum Abschlussstichtag grundsätzlich einzeln bewertet.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
einschließlich deren Abweichungen
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den im Vorjahr angewandten Methoden.
Das
Sachanlagevermögen wird im Zeitpunkt des
Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen
Eigentums mit den Anschaffungskosten aktiviert und
planmäßig über die voraussichtliche
Nutzungsdauer und ggf. außerplanmäßig
abgeschrieben. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht
§ 255 Abs. 1 HGB. Die planmäßigen
Abschreibungen werden linear über die
voraussichtlichen Nutzungsdauern vorgenommen. Im Jahr des
Zugangs erfolgt die Abschreibung zeitanteilig
(pro-rata-temporis).
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis EUR 800 werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich mit dem Nennwert oder mit ihren
Anschaffungskosten angesetzt.
Der
Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
werden jeweils zum Nennwert angesetzt.
Die
Rückstellungen werden für alle ungewissen
Verpflichtungen und drohende Verluste aus schwebenden
Geschäften gebildet. Dabei wird vorsichtig bewertet
und alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 S.
2 HGB angesetzt.
III. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben alle eine Laufzeit von
unter einem Jahr.
2. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen externe Kosten zur Jahresabschlusserstellung
sowie anstehende Steuerzahlungen.
3. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine
Laufzeit von bis zu einem Jahr.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche
gegenüber den
Gesellschafter-Geschäftsführern in Höhe von
EUR 47.174,00 enthalten.
IV. Sonstige Angaben
1. Angaben zu den Organen
Während des Geschäftsjahrs wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch die beiden folgenden
Geschäftsführer geführt:
Herrn Peter Hanika, München und
Herrn Franz Hanika jun., München.
2. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Abschlussstichtag
Nach dem Abschlussstichtag sind keine Vorgänge
eingetreten, die für die Gesellschaft eine
i.S.d. § 285 Nr. 33 HGB
besondere Bedeutung haben.
sonstige Berichtsbestandteile
München, den 29. November 2021
Hanika Autosattlerei GmbH
gez. Peter Hanika und Franz Hanika jun.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.11.2021 festgestellt.
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