Stammdaten

Register
Amtsgericht Essen HRB 19145
Eingetragen
7.4.2006
Branche
Bau von Industrieanlagen, außer GebäudenInstallation von Industriemaschinen und -ausrüstungenHerstellung von elektrischem Installationsmaterial
Gegenstand
Industriemontagen und Schaltschrankbau.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
André Ney
seit 23.3.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
André Ney
Essen
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MSR-Ney GmbH

Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 136.941,89 126.588,79
I. Finanzanlagen 136.941,89 126.588,79
B. Umlaufvermögen 727.862,75 540.945,30
I. Vorräte 121.160,81 147.299,61
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 155.262,23 203.368,87
davon gegen Gesellschafter 912,33 26.462,32
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 451.439,71 190.276,82
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.004,06 5.260,36
D. Aktive latente Steuern 82.571,00 81.550,00
Aktiva 950.379,70 754.344,45

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 564.282,71 374.054,24
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 349.054,24 352.161,23
III. Jahresüberschuss 190.228,47 -3.106,99
B. Rückstellungen 306.549,89 258.948,54
C. Verbindlichkeiten 79.547,10 121.341,67
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 79.547,10 121.341,67
Passiva 950.379,70 754.344,45

Anhang

Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die MSR-Ney GmbH hat ihren Sitz in Essen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HR B 19145 eingetragen.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapital­gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Der Jahresabschluss wurde vor Berücksichtigung der Ergebnisverwendung aufgestellt.

Die Vereinfachungsregelungen für die Aufstellung und Publizität des Anhangs für kleine Kapitalgesellschaften werden nach den Regeln der §§ 288, 274a und 276 HGB in Anspruch genommen.
Bilanzierungs- und BewertungsmethodenIm Einzelnen waren dieses folgende Grundsätze und Methoden:

DieBewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 HGB). Bei einer dauernden Wertminderung wurde der beizulegende Wert gem. § 253 Abs. 3 S. 3 HGB angesetzt.

Die in Arbeit befindlichen Aufträge sind zu den Herstellungskosten bewertet, die die Einzelkosten für Material und Lohn sowie die anteiligen Material- und Fertigungsgemeinkosten umfassen.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips gem. § 253 Abs. 4 HGB.

Die Forderungen wurden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten Risiken wurde durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Der Ansatz der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zu Nennwerten.

Die flüssigen Mittel sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind die Vorauszahlungen für künftige Zeiträume zeitanteilig abgegrenzt (§ 250 Abs.1 HGB).

Die Berechnung der aktiven latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebende Steuerentlastung wurde verrechnet angesetzt (§ 274 Abs. 1 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz beträgt 32,63%. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 480 %.

Wertansatz in €

handelsrechtlich
steuerrechtlich
Differenz
Aktivische Steuerlatenzen

Aktivwert Rückdeckungsvers
503.698,97
496.218,97
- 7.480,00
Pensionsrückstellungen
745.772,00
486.002,00
259.770,00
Urlaubsrückstellung
3.945,00
3.869,00
76,00
Überstundenrückstellung
10.402,00
9.970,00
432,00
Rückst. f. Aufbewahrungspflicht
5.535,00
5.280,00
255,00
Passivische Steuerlatenzen

.Summe

253.053,00

Zum 31.12.2022 bestehen hieraus ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von insgesamt 82.571,00 € (§ 285 Nr. 28 HGB i. V. m. § 268 Abs. 8 HGB).

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 2 HBG).
Die Bewertung des Verpflichtungsbarwertes erfolgte nach der Project-Unit-Credit-Methode unter Anwendung der "Richttafeln 2018G" von Dr. Klaus Heubeck.
Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
· Rechnungszins 1,78 %
· Anwartschaftstrend 0,00 %
· Gehaltsdynamik 0,00 %
· Rentendynamik 1,00 % / 0,00 %
· Fluktuation  0,00 %

Gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurden die verpfändeten Rückdeckungsversicherungen, das verpfändete Wertpapierdepot und das verpfändete S-Cash-Konto mit den Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen saldiert. Das Deckungsvermögen wird mit dem Zeitwert (503.698,97 €) angesetzt.
Der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen beträgt 745.772,00 €.
In der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende Erträge und Aufwendungen saldiert worden:
Erträge aus Vermögensgegenständen zur Verrechnung nach
§ 246 Abs. 2 HGB 27.767,05 €
Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen
zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 HGB - 13.630,00 €
Aufwendungen aus Vermögensgegenständen zur Verrechnung nach
§ 246 Abs. 2 HGB - 10.595,72 €

Der Erfüllungsbetrag zum 31.12.2021 (Zinssatz: 1,44 %) beträgt 783.934,00 €
Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB beträgt 38.162,00 €

Zum 31.12.2022 bestehen hieraus ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von insgesamt 38.162,00 € (§ 253 Abs. 6 S. 2 HGB).

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie sind in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und wurden mit dem künftigen Erfüllungsbetrag angesetzt, Preis- und Kostensteigerungen wurden einbezogen (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

Erläuterung zu einzelnen Posten der Bilanz AnlagevermögenDie Gesellschaft hat kein eigenes Anlagevermögen. Maschinen, Betriebs und Geschäftsausstattung werden von dem Gesellschafter angepachtet.
Forderungen gegen Gesellschafter
Position  Insgesamt  Davon gegen
   Gesellschafter

Sonstige Vermögensgegenstände
- Verrechnungskonto André Ney 912,33 € (*) 912,33 €
 VJ 628,53 € VJ 628,53 €
- Verrechnungskonto Helmut Ney  0,00 € (*) 0,00 €
 VJ 25.833,79 € VJ 25.833,79 €

(*) Für die Gesellschafter Helmut Ney und André Ney führt die Gesellschaft Verrechnungskonten in Form eines Kontokorrents, die mit 1 % pro Jahr verzinst werden und von beiden Seiten jederzeit kündbar sind. Der Darlehensbetrag ist auf 50.000 € begrenzt. In 2022 verringerte sich die Inanspruchnahme um 25.549,99 €.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Position  Insgesamt  Davon gegen
   Gesellschafter
Verbindlichkeiten gg. verbundenen Unternehmen
- Verrechnungskonto MSR-Ney 21.778,23 € (**) 21.778,23 €
 VJ 42.251,89 € VJ 42.251,89 €

Sonstige Verbindlichkeiten
- Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt 20.407,99 € 7.774,35 €
 VJ 25.369,97 € VJ 7.892,42 €

(**) Für die Firma MSR-Ney Betriebsverpachtung führt die Gesellschaft ein weiteres Verrechnungskonto in Form eines Kontokorrents, das auch mit 1 % pro Jahr verzinst wird und von beiden Seiten jederzeit kündbar ist. Der Darlehensbetrag ist auf 150.000,00 € begrenzt. In 2022 verringerte sich die Inanspruchnahme um 20.473,66 €.

VerbindlichkeitenDie ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.

Sonstige Angaben HaftungsverhältnisseZum Abschlussstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse (Bürgschaften, Wechsel, etc.)

Sonstige finanzielle VerpflichtungenZum 31.12.2022 bestehen wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen über insgesamt 91.954,00 €.

ArbeitnehmerDie durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 12 (incl. des Geschäftsführers).
Gesellschaftsorgane§ Helmut Ney, Elektromechaniker (Mess- und Regelmechaniker)
§ André Ney, Diplom Betriebswirt VWA / Dipl.-Ing. Elektrotechnik (FH)

Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

GewinnverwendungDie Gesellschafterversammlung vom 25.11.2022 hat beschlossen, den Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 3.106,99 € mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen.
Gewinnverwendungsvorschlag 2022Der Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2022 beträgt 190.228,47 €.
Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

FeststellungDer Jahresabschluss wurde am 10. November 2023 festgestellt.

MSR-Ney GmbH

 

Essen, 10. November 2023

gez. André Ney, (Geschäftsführer)

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