MSR-Ney
GmbH
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
136.941,89 |
126.588,79 |
| I.
Finanzanlagen |
136.941,89 |
126.588,79 |
| B.
Umlaufvermögen |
727.862,75 |
540.945,30 |
| I.
Vorräte |
121.160,81 |
147.299,61 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
155.262,23 |
203.368,87 |
| davon
gegen Gesellschafter |
912,33 |
26.462,32 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
451.439,71 |
190.276,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.004,06 |
5.260,36 |
| D.
Aktive latente Steuern |
82.571,00 |
81.550,00 |
| Aktiva |
950.379,70 |
754.344,45 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
564.282,71 |
374.054,24 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
349.054,24 |
352.161,23 |
| III.
Jahresüberschuss |
190.228,47 |
-3.106,99 |
| B.
Rückstellungen |
306.549,89 |
258.948,54 |
| C.
Verbindlichkeiten |
79.547,10 |
121.341,67 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
79.547,10 |
121.341,67 |
| Passiva |
950.379,70 |
754.344,45 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die MSR-Ney GmbH hat ihren Sitz in Essen. Sie ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HR B 19145
eingetragen.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
Der Jahresabschluss wurde vor Berücksichtigung
der Ergebnisverwendung aufgestellt.
Die Vereinfachungsregelungen für die Aufstellung
und Publizität des Anhangs für kleine
Kapitalgesellschaften werden nach den Regeln der
§§ 288, 274a und 276 HGB in Anspruch
genommen.
Bilanzierungs- und BewertungsmethodenIm Einzelnen
waren dieses folgende Grundsätze und Methoden:
DieBewertung der
Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten (§
253 Abs. 1 HGB). Bei einer dauernden Wertminderung wurde
der beizulegende Wert gem. § 253 Abs. 3 S. 3 HGB
angesetzt.
Die
in Arbeit befindlichen Aufträge sind zu den
Herstellungskosten bewertet, die die Einzelkosten für
Material und Lohn sowie die anteiligen Material- und
Fertigungsgemeinkosten umfassen.
Die Bewertung der
Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte
grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung
des strengen Niederstwertprinzips gem. § 253 Abs. 4
HGB.
Die
Forderungen wurden zum Nominalwert angesetzt. Den in
den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten
Risiken wurde durch Bildung angemessen dotierter Einzel-
und Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Der Ansatz der
sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zu
Nennwerten.
Die
flüssigen Mittel sowie die
Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert
angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind die
Vorauszahlungen für künftige Zeiträume
zeitanteilig abgegrenzt (§ 250 Abs.1 HGB).
Die Berechnung der
aktiven latenten Steuern beruht auf temporären
Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher
und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274
HGB. Die sich ergebende Steuerentlastung wurde verrechnet
angesetzt (§ 274 Abs. 1 HGB). Der zur Berechnung der
latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz beträgt
32,63%. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 480
%.
Wertansatz in €
handelsrechtlich
steuerrechtlich
Differenz
Aktivische Steuerlatenzen
Aktivwert Rückdeckungsvers
503.698,97
496.218,97
- 7.480,00
Pensionsrückstellungen
745.772,00
486.002,00
259.770,00
Urlaubsrückstellung
3.945,00
3.869,00
76,00
Überstundenrückstellung
10.402,00
9.970,00
432,00
Rückst. f. Aufbewahrungspflicht
5.535,00
5.280,00
255,00
Passivische Steuerlatenzen
.Summe
253.053,00
Zum 31.12.2022 bestehen hieraus
ausschüttungsgesperrte Beträge in
Höhe von insgesamt 82.571,00 € (§ 285 Nr. 28
HGB i. V. m. § 268 Abs. 8 HGB).
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag
bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Sie
werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst
(§ 253 Abs. 2 S. 2 HBG).
Die Bewertung des Verpflichtungsbarwertes erfolgte
nach der Project-Unit-Credit-Methode unter Anwendung der
"Richttafeln 2018G" von Dr. Klaus Heubeck.
Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
· Rechnungszins 1,78 %
· Anwartschaftstrend 0,00 %
· Gehaltsdynamik 0,00 %
· Rentendynamik 1,00 % / 0,00 %
· Fluktuation 0,00 %
Gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurden die
verpfändeten Rückdeckungsversicherungen, das
verpfändete Wertpapierdepot und das verpfändete
S-Cash-Konto mit den Rückstellungen für
Pensionsverpflichtungen saldiert. Das Deckungsvermögen
wird mit dem Zeitwert (503.698,97 €) angesetzt.
Der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen
beträgt 745.772,00 €.
In der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende
Erträge und Aufwendungen saldiert worden:
Erträge aus Vermögensgegenständen zur
Verrechnung nach
§ 246 Abs. 2 HGB 27.767,05 €
Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von
Pensionsrückstellungen
zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 HGB -
13.630,00 €
Aufwendungen aus Vermögensgegenständen zur
Verrechnung nach
§ 246 Abs. 2 HGB - 10.595,72 €
Der Erfüllungsbetrag zum 31.12.2021 (Zinssatz:
1,44 %) beträgt 783.934,00 €
Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB
beträgt 38.162,00 €
Zum 31.12.2022 bestehen hieraus
ausschüttungsgesperrte Beträge in
Höhe von insgesamt 38.162,00 € (§ 253 Abs. 6
S. 2 HGB).
Die
Steuerrückstellungen und
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie
sind in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und wurden
mit dem künftigen Erfüllungsbetrag angesetzt,
Preis- und Kostensteigerungen wurden einbezogen (§ 253
Abs. 1 S. 2 HGB).
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Erläuterung zu einzelnen Posten der Bilanz
AnlagevermögenDie Gesellschaft hat kein eigenes
Anlagevermögen. Maschinen, Betriebs und
Geschäftsausstattung werden von dem Gesellschafter
angepachtet.
Forderungen gegen Gesellschafter
Position
Insgesamt
Davon gegen
Gesellschafter
Sonstige Vermögensgegenstände
- Verrechnungskonto André Ney 912,33
€ (*) 912,33 €
VJ 628,53 € VJ 628,53 €
- Verrechnungskonto Helmut Ney 0,00
€ (*) 0,00 €
VJ 25.833,79 € VJ 25.833,79 €
(*) Für die Gesellschafter Helmut Ney und
André Ney führt die Gesellschaft
Verrechnungskonten in Form eines Kontokorrents, die mit 1 %
pro Jahr verzinst werden und von beiden Seiten jederzeit
kündbar sind. Der Darlehensbetrag ist auf 50.000
€ begrenzt. In 2022 verringerte sich die
Inanspruchnahme um 25.549,99 €.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Position
Insgesamt
Davon gegen
Gesellschafter
Verbindlichkeiten gg. verbundenen Unternehmen
- Verrechnungskonto MSR-Ney 21.778,23
€ (**) 21.778,23 €
VJ 42.251,89 € VJ 42.251,89 €
Sonstige Verbindlichkeiten
- Verbindlichkeiten aus Lohn und
Gehalt 20.407,99 € 7.774,35 €
VJ 25.369,97 € VJ 7.892,42 €
(**) Für die Firma MSR-Ney Betriebsverpachtung
führt die Gesellschaft ein weiteres Verrechnungskonto
in Form eines Kontokorrents, das auch mit 1 % pro Jahr
verzinst wird und von beiden Seiten jederzeit kündbar
ist. Der Darlehensbetrag ist auf 150.000,00 €
begrenzt. In 2022 verringerte sich die Inanspruchnahme um
20.473,66 €.
VerbindlichkeitenDie ausgewiesenen sonstigen
Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten von bis zu einem
Jahr.
Sonstige Angaben
HaftungsverhältnisseZum Abschlussstichtag
bestehen keine Haftungsverhältnisse
(Bürgschaften, Wechsel, etc.)
Sonstige finanzielle VerpflichtungenZum 31.12.2022
bestehen wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen
aus Miet- und Pachtverträgen über insgesamt
91.954,00 €.
ArbeitnehmerDie durchschnittliche Zahl der
während des Geschäftsjahres beschäftigten
Arbeitnehmer beträgt 12 (incl. des
Geschäftsführers).
Gesellschaftsorgane§ Helmut Ney,
Elektromechaniker (Mess- und Regelmechaniker)
§ André Ney, Diplom Betriebswirt VWA
/ Dipl.-Ing. Elektrotechnik (FH)
Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder
der Geschäftsführung für das
Geschäftsjahr wird gemäß § 286 Abs. 4
HGB verzichtet.
GewinnverwendungDie Gesellschafterversammlung vom
25.11.2022 hat beschlossen, den Jahresfehlbetrag für
das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 3.106,99
€ mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen.
Gewinnverwendungsvorschlag 2022Der
Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2022
beträgt 190.228,47 €.
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
auf neue Rechnung vorzutragen.
FeststellungDer Jahresabschluss wurde am 10.
November 2023 festgestellt.
MSR-Ney GmbH
Essen, 10. November 2023
gez.
André Ney, (Geschäftsführer)
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