Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 79230
Eingetragen
12.8.2013
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von SpeiseeisBetrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste a. n. g.
Gegenstand
der Betrieb einer Eisdiele und der damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Luca Campo Bagatin
seit 17.10.2016
Geschäftsführer
Antonio Campo Bagatin
seit 12.8.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Antonio Campo Bagatin
Kerpen
50.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

A. Campo GmbH

Kerpen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 14.735,00 0,00
B. Umlaufvermögen 61.610,84 11.847,20
C. Rechnungsabgrenzungsposten 100,83 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 76.446,67 11.847,20

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 57.556,45 11.387,20
B. Rückstellungen 15.704,43 0,00
C. Verbindlichkeiten 3.185,79 460,00
davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 300,00 460,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 3.185,79 460,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 76.446,67 11.847,20

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

- Beteiligungen zu Anschaffungskosten

- Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

- Ausleihungen zum Nennwert

- unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert

- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Vorschrift ist bei der erstmaligen Anwendung des BilMoG nicht anzuwenden.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanz

Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen

Eigenkapitalanteil von Sonderposten

Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit> 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Gemäß § 268 HGB ist der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen Bilanzposten zu vermerken. Für diesen Bilanzausweis gibt es kein generelles Ausweiswahlrecht zugunsten der Bilanz oder dem Anhang. Das heißt, dass diese Angaben in der Regel nicht im Anhang auszuweisen sind.

Bei Anwendung des Wahlrechtes gem. § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB können die Restlaufzeitvermerke als ein Betrag zusammengefasst werden, wobei dann im Anhang unter dem Punkt "Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefassten Posten" die einzelnen Beträge dargestellt werden müssen.

Im Assistenten zur Offenlegung beim Bundesanzeiger werden diese Restlaufzeitvermerke in der Fachlichen Zuordnung als Wahlrechte dargestellt. Sie haben dadurch die Möglichkeit, für die Offenlegung die Restlaufzeitvermerke in der Bilanz zu unterdrücken. In diesem Fall sind die Beträge zu den Forderungen und Verbindlichkeiten im Anhang anzugeben.

Überprüfen Sie, ob ein Ausweis im Anhang notwendig ist. Wählen Sie den Ausweis der Restlaufzeitvermerke in der Bilanz, kann dieser Textabschnitt inaktiv gesetzt werden.

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 3.185,79 (Vorjahr: EUR 460,00).

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige Angaben

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Erster Geschäftsführer: Antonio Campo Bagatin ausgeübter Beruf: Verkäufer

Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane

Der Geschäftsführung gehörten an:

Die Gesamtleitung hatten die nachfolgenden Personen:

Antonio Campo Bagatin ausgeübter Beruf: Verkäufer

Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile

Unbeschränkte Haftung an Unternehmen

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Unterschrift der Geschäftsführung

Der § 328 HGB legt fest, dass im Rahmen der vollständigen oder teilweisen Offenlegung des Jahresabschlusses die Abschlüsse so wiederzugeben sind, dass sie den für ihre Aufstellung maßgeblichen Vorschriften entsprechen.

Dies bedeutet, dass laut § 245 HGB unterhalb des Abschlusses der Unterzeichner (und soweit vorhanden alle persönlich haftenden Gesellschafter) und das Unterschriftsdatum angegeben werden müssen.

Im Rahmen der elektronischen Weitergabe der Daten an den Bundesanzeiger können die erforderlichen handschriftlichen Unterschriften durch die maschinenschriftliche Nennung der Unterzeichnenden ersetzt werden, z.B. gez. Markus Mustermann.

 

Kerpen, 16.09.2014

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 16.09.2015 festgestellt.

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