Besir
Dozovic GmbH
Garrel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
BILANZ
AKTIVA
|
Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
|
Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
|
Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
|
|
A. Anlagevermögen
|
|
73.969,00
|
|
100.664,00
|
|
I. Sachanlagen
|
|
73.696,00
|
|
100.664,00
|
|
B. Umlaufvermögen
|
|
603.838,90
|
|
392.597,29
|
|
I. Vorräte
|
|
99.250,00
|
|
49.250,00
|
|
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
|
444.487,69
|
|
269.449,73
|
|
III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
|
|
60.101,21
|
|
73.897,59
|
|
Summe Aktiva
|
|
677.807,90
|
|
493.261,29
|
PASSIVA
|
Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
|
Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
|
Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
|
|
A. Eigenkapital
|
|
286.366,89
|
|
218.609,28
|
|
I. eingefordertes Kapital
|
|
12.500,00
|
|
12.500,00
|
|
II. Gewinnvortrag
|
|
206.109,28
|
|
152.542,22
|
|
III. Jahresüberschuss
|
|
67.757,61
|
|
53.567,06
|
|
B. Rückstellungen
|
|
54.330,07
|
|
44.513,85
|
|
C. Verbindlichkeiten
|
|
337.110,94
|
|
230.138,16
|
|
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
|
|
324.663,02
|
|
212.387,43
|
|
davon mit einer Festlaufzeit
von mehr als einem Jahr
|
|
12.447,92
|
|
17.750,73
|
|
Summe Passiva
|
|
677.807,90
|
|
493.261,29
|
Anhang für
das Geschäftsjahr 2022
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Besir Dozovic GmbH hat ihren Sitz in Garrel. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg
(Oldenburg) unter HRB 213245 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB).
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vorräte erfolgte mit
durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am
Bilanzstichtag. Die Herstellungskosten enthalten neben dem
Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen die
Gemeinkosten einschließlich bilanzieller
Abschreibungen soweit diese durch die Fertigung veranlasst
sind.
Für die Ermittlung der Anschaffungskosten der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wird das
Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode angewendet
(§ 256 Abs. 1 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum jeweiligen
Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Allen erkennbaren Risiken wird durch angemessene, einzeln
vorgenommene Abwertungen Rechnung getragen. Hinsichtlich
des allgemeinen Kreditrisikos ist eine
Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus Liefer-
und Leistungsverkehr gebildet worden.
Liquide Mittel sind zum Nennwert bewertet.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Bei der Bewertung werden erwartete Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und Verpflichtungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem
laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§
253 Abs. 2 HGB). Die Preis- und Kostensteigerungen
orientieren sich an der Teuerungsrate und wurden über
die jeweilige Laufzeit der Rückstellung mit
Sätzen zwischen 1% und 2% berücksichtigt. Im
Zinsergebnis werden ausschließlich die auf das
Geschäftsjahr entfallenden Zinsanteile aus der
Aufzinsung von Rückstellungen ausgewiesen,
Erträge und Aufwendungen aufgrund Änderungen des
Rechnungszinses werden in den sonstigen betrieblichen
Erträgen bzw. im Personalaufwand oder in den sonstigen
betrieblichen Aufwendungen erfasst (§ 277 Abs. 5 HGB).
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagenspiegel - als Bestandteil des Jahresabschlusses -
dargestellt.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Gegenüber Gesellschaftern bestehen nachfolgende
Recht und Pflichten (§ 42 Abs. 3 GmbHG):
Sonstige Vermögensgegenstände €
312.604,80
VI. Sonstige Angaben
Die Summe der beschäftigten Arbeitnehmer betrug
im Jahresdurchschnitt 16.
Garrel, den 02. April 2024
Unterschrift gesetzlicher Vertreter
Garrel, den 02. April
2024
gez.
Besir Dozovic
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 02. April 2024
|