Alyss
Software GmbH
Dortmund
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.140,50 |
6.377,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.067,50 |
1.882,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.073,00 |
4.495,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
13.273,92 |
17.236,31 |
| I.
Vorräte |
1.700,00 |
1.700,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.153,07 |
15.372,22 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.420,85 |
164,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
916,52 |
917,02 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
228.595,16 |
219.026,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
247.926,10 |
243.556,98 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
244.026,15 |
232.251,15 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
9.569,01 |
11.775,00 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
228.595,16 |
219.026,15 |
| B.
Rückstellungen |
6.600,00 |
6.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
241.326,10 |
236.856,98 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
229.241,76 |
222.075,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
247.926,10 |
243.556,98 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Die Berichtsgesellschaft ist gem. § 264 Abs. 1
HGB als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Sie ist
daher für das Wirtschaftsjahr 2011 verpflichtet, einen
Jahresabschluss nach den Vorschriften der §§ 242
ff. HGB aufzustellen. Dabei sind die besonderen
Vorschriften für Kapitalgesellschaften gem.
§§ 264 ff. HGB zu beachten.
Nachstehender Anhang enthält die gesetzlich
bestimmten Angaben gem. § 284 sowie die sonstigen
Pflichtangaben gem. § 285 HGB, wobei von der
Möglichkeit der größenabhängigen
Erleichterungen gem. § 288 HGB Gebrauch gemacht wurde.
2. Ansatz- und Bewertungsmethoden
Die Erstellung vorliegender Bilanz erfolgte unter
Beachtung der handelsrechtlichen und
steuerrechtlichen Buchführungs- und
Bilanzierungsvorschriften (§ 42 GmbHG in
Verbindung mit §§ 242 und 264 HGB und §
8 KStG). Die Bewertung erfolgte entsprechend den
Bestimmungen der §§ 252-256 des
Handelsgesetzbuches.
Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs-
und Herstellungskosten und, soweit absetzbar,
vermindert um planmäßige Abschreibungen
entsprechend der branchenüblichen Nutzungsdauer linear
oder degressiv angesetzt worden. Steuerrechtliche
Wahlrechte wurden in Anspruch genommen. Die
planmäßigen Abschreibungen neuer beweglicher
Wirtschaftsgüter wurden auf der Grundlage der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in steuerlich
zulässiger Höhe vorgenommen. Die
Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen,
das bereits zum Ende des vorangegangenen
Geschäftsjahres vorhanden war, wurden
planmäßig fortgeführt.
Für die im Wirtschaftsjahr 2007 und früher
angeschafften abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter
mit Anschaffungskosten bis zu 410,00 € wurde von den
Wahlrechten gemäß § 6 Abs. 2 EStG a.F.
Gebrauch gemacht.
Die in den Wirtschaftsjahren 2008 bis 2011
angeschafften abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter
mit Anschaffungskosten bis 150,00 € sind
gemäß § 6 Abs. 2 EStG voll als
Betriebsausgaben abgesetzt worden.
Die in den Wirtschaftsjahren 2008 bis 2011
angeschafften abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter
mit Anschaffungskosten zwischen 150,00 € und 1.000,00
€ wurden entsprechend § 6 Abs. 2a EStG in einen
Sammelposten eingestellt, der im Wirtschaftsjahr der
Anschaffung sowie den jeweils folgenden vier
Wirtschaftsjahren mit einem Fünftel gewinnmindernd
aufgelöst wird.
Die Vorräte sind mit ihren Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt worden.
Forderungen sind zum Nennbetrag bewertet.
Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine
pauschale Wertberichtigung, erkennbaren Einzelrisiken durch
individuelle Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Die Rückstellungen sind in Höhe der
Beträge ausgewiesen, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung geboten sind und
entsprechen den zu erwartenden Aufwendungen.
Die Rückstellungen für die an die
Gesellschafter-Geschäftsführer zugesagten
Pensionszusagen wurden nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen unter Anwendung eines
Rechnungszinsfußes von &IND& und der
statistischen Wahrscheinlichkeitswerte unter Verwendung der
Richttafeln 2005 von Prof. Dr. Klaus Heubeck zum vollen
Teilwert bewertet.
Die Pensionsrückstellungen und Ansprüche
aus der Rückdeckungsversicherung für
Pensionszusagen wurden in der Handelsbilanz
gemäß BilMoG saldiert.
Wechselobligo und Bürgschaften bestehen nicht.
In der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind
gegenüber dem Vorjahr keine grundsätzlichen
Veränderungen vorgenommen worden.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und Gewinn- und
Verlustposten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Einzelheiten sind aus dem beigefügten
Erläuterungsbericht zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung zu entnehmen.
3. Bestandsnachweise
a) Das Anlagevermögen wird kontinuierlich
geführt. Der Bestand ist von mir nicht geprüft,
jedoch auf Plausi- bilität beurteilt worden.
b) Das Vorratsvermögen ist einzeln
aufgeführt. Eine bestandsmäßige
Prüfung erfolgt nicht, wohl aber eine
Beurteilung auf Plausibilität
c) Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind durch eine Debitorenliste nachgewiesen. Diese ist als
Anlage zu diesem Bericht beigefügt.
d) Die Geldbestände sind aus dem Kassenbericht
ersichtlich.
e) Die Guthaben auf den betrieblichen Girokonten
sowie die sonstigen Bankguthaben sind durch
Kontoauszüge belegt.
f) Die sonstigen Vermögensgegenstände sind
einzeln aufgezeichnet.
g) Die Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten sind durch Kontoauszüge nachgewiesen.
h) Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sind durch eine Kreditorenliste nachgewiesen.
Diese ist als Anlage zu diesem Bericht beigefügt.
i) Die Verbindlichkeiten gegenüber den
Gesellschaftern sind durch entsprechende
Darlehensverträge sowiederen Abrechnungen belegt.
4. Bewertungsverfahren
Die Bewertungsverfahren entsprechen den
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung. Dabei sind folgende allgemeine
Bewertungsgrundsätze beachtet worden.
a) Bilanzklarheit
b) Bilanzwahrheit
c) Bilanzvollständigkeit
d) Bilanzidentität
e) Bilanzkontinuität
f) Prinzip der Vorsicht
g) Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(going-concern-Prinzip)
h) Einzelbewertung
i) Periodenabgrenzung
5. Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Anwendung der handelsrechtlichen
Gliederungsvorschriften gem. §§ 265 und 266
HGB.
Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die
in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind
gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
ausgewiesen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden, §
275 Abs. 1 HGB. Die in § 275 Abs. 2 HGB bezeichneten
Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen
Reihenfolge ausgewiesen.
6. Zusatzangaben zur Bilanz
Angaben zu Steuern vom Einkommen und Ertrag
Das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit ist durch Steuern vom
Einkommen und Ertrag nicht belastet.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 221.581,42 EUR.
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 184.162,58 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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