Videojet Technologies GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christopher Neil Gerber seit 9.5.2016 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DH Acquisition GmbH (vormals: Danaher Acquisition GmbH)LimburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016AKTIVA
Anhang für 2016Allgemeine Hinweise Die Gesellschaft ist unter der Firma DH Acquisition GmbH (vormals Danaher Acquisition GmbH) mit Sitz in Limburg/Lahn im Handelsregister des Amtsgerichts Limburg a. d. Lahn unter der Nummer HRB 4261 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden im Wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Finanzanlagen sind mit ihrem Nennbetrag oder dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Fremdwährungen wurden entsprechend mit dem Kurs am Tag ihrer Entstehung oder zum niedrigeren (Forderungen) bzw. höheren (Verbindlichkeiten) Stichtagskurs umgerechnet. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der in der Bilanz ausgewiesenen Anlagepositionen im Geschäftsjahr 2016 ist im Anlagespiegel der Gesellschaft dargestellt. Angaben zum Anteilsbesitz
Forderungen Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betragen TEUR 79.549 (Vj: TEUR 69.082), davon bestehen Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 70.088 (Vj: TEUR 62.434). Die Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen TEUR 14.470 (Vj: TEUR 6.806). Verbindlichkeiten In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 0 (Vj: TEUR 426) enthalten. Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben TEUR 0 (Vj: TEUR 12.426) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und TEUR 192.497 (Vj: TEUR 166.729) haben eine Restlaufzeit von über 5 Jahren. Kapital Die Stammeinlage der DH Acquisition Holding GmbH, Biberach an der Riß, beträgt 50.000 Euro. Bei der Kapitalrücklage handelt es sich um Einlagen der DH Acquisition Holding GmbH, Biberach an der Riß, welche zum 31. Dezember 2016 insgesamt 57.714.214,25 Euro betragen (Vj: 59.370.524,92 Euro). Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige Angaben Geschäftsführung Herr Colin Davis, Kaufmann, bis 21. März 2016 Herr Christopher Gerber, Dipl.-Kaufmann, seit 21. März 2016 Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2016 keinen Mitarbeiter. Konzern- und Beteiligungsverhältnisse Die Anteile der Gesellschaft werden zu 100 % von der DH Acquisition Holding GmbH, Biberach an der Riß, gehalten. Diese ist ein mittelbares Tochterunternehmen der Danaher Corporation, Washington D.C., USA. Damit ist die Gesellschaft verbundenes Unternehmen zur Danaher Corporation, Washington D.C., USA, und ihren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen. Die Danaher Corporation, Washington D.C., USA, erstellt den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen, in den die Gesellschaft einbezogen wird. Der Konzernabschluss der Danaher Corporation in Washington D.C., USA, ist im elektronischen Bundesanzeiger erhältlich. Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit Gebrauch, in Übereinstimmung mit § 292 HGB von der Konzernabschlusspflicht nach deutschem Recht befreiende Konzernabschlüsse des Mutterunternehmens (Danaher Corporation, Washington D.C. (USA)) nach US-GAAP zu veröffentlichen. In Übereinstimmung mit der Auslegung durch das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) in DRS 1 entspricht die Berichterstattung der Danaher Corporation, Washington D.C. (USA), der Richtlinie 83/349/EWG. Die wesentlichen Unterschiede zwischen US-amerikanischer (US-GAAP) und deutscher (HGB) Rechnungslegung in Bezug auf den Konzernabschluss sind nachfolgend ausgeführt. Hinter der deutschen und der US-amerikanischen Rechnungslegung stehen grundsätzlich unterschiedliche Betrachtungsweisen. Während die Rechnungslegung nach HGB das Vorsichtsprinzip und den Gläubigerschutz in den Vordergrund stellt, ist die Bereitstellung entscheidungsrelevanter Informationen für den Kapitalgeber das vorrangige Ziel der US-amerikanischen Rechnungslegung. Daher wird auch der Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse - sowohl über verschiedene Geschäftsjahre hinweg als auch von unterschiedlichen Unternehmen - sowie der periodengerechten Erfolgsermittlung nach US-GAAP ein höherer Stellenwert eingeräumt als nach HGB. Geschäfts- oder Firmenwerte Nach ASC 805 (bisher SFAS 141) bestehen für immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenserwerbs erworben werden, umfangreiche Aktivierungsvorschriften. Dies gilt auch für solche Werte, die das handelsrechtliche Kriterium des Vermögensgegenstands nicht erfüllen. Nach US-GAAP ist ein Geschäfts- oder Firmenwert aus Unternehmenserwerb nicht planmäßig abzuschreiben, sondern mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest zu unterziehen und gegebenenfalls außerplanmäßig abzuschreiben. Nach HGB ist dagegen eine Aktivierung mit nachfolgend planmäßiger Abschreibung oder eine erfolgsneutrale Verrechnung mit den Rücklagen möglich. Finanzierungsleasing Nach ASC 840 (bisher SFAS Nr. 13) werden Aufwendungen für Leasing von bestimmten Gegenständen, die dem Betrieb des Unternehmens dienen, nach deutschem Recht grundsätzlich sofort als Aufwand verrechnet. Bei Vorliegen verschiedener Voraussetzungen (sog. Capital Leases) ist der Barwert der künftigen Leasingraten nach US-GAAP zu aktivieren und über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Fremdwährungsumrechnung Die Fremdwährungsumrechnung nach HGB erfolgt unter Beachtung des Niederstwertprinzips bzw. Höchstwertprinzip. Die Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Einzelabschlüsse nach HGB erfolgt nach der Methode der funktionalen Währung. Nach US-GAAP werden Wechselkursanpassungen aus der Währungsumrechnung erfolgswirksam erfasst, während Anpassungen aus der Umrechnung von Abschlüssen unter dem Accumulated Other Comprehensive Income innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen werden. Latente Steuern Nach HGB sind auf alle zeitlich begrenzten Unterschiede zwischen den Wertansätzen in der Steuerbilanz und in der Konzernbilanz latente Steuern zu ermitteln (sog. Timing-Konzept), wobei die Berechnung unter Anwendung des aktuellen Steuersatzes erfolgt. Für quasi-permanente Unterschiede, die sich erst über einen sehr langen Zeitraum oder durch Verkauf bzw. Liquidation auflösen, und für Verlustvorträge dürfen keine latenten Steuern angesetzt werden. Nach US-GAAP, ASC 740 (bisher SFAS 109), besteht eine Ansatzpflicht für latente Steuern auf alle temporären Unterschiede zwischen den steuerlichen Wertansätzen und den Wertansätzen in der Konzernbilanz, wobei auch quasipermanente Unterschiede als temporär einzustufen sind (sog. temporary-Konzept). Daneben sind auch aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge zu bilanzieren. Zur Steuerberechnung ist der künftig geltende Steuersatz auf Basis der Rechtslage am Bilanzstichtag anzuwenden. Zu jedem Stichtag sind die bilanzierten aktiven latenten Steuern bezüglich ihrer Realisierbarkeit zu prüfen und gegebenenfalls wertzuberichtigen ("valuation allowance"). Durch den DRS 10 des DRSC - Deutsches Rechnungslegung Standards Committee wurde eine weitestgehende Harmonisierung der deutschen und US-amerikanischen Konzernrechnungslegung erzielt. Rückstellungen (ACS 450 (bisher SFAS Nr. 5), ASC 715 (bisher SFAS Nr. 87 und SFAS Nr. 88)) Die Möglichkeiten zur Bildung von Rückstellungen sind in der US-amerikanischen Rechnungslegung erheblich restriktiver geregelt als nach HGB. Rückstellungen sind zu bilden, wenn eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten besteht, die Inanspruchnahme wahrscheinlich ("more likely than not") und die voraussichtliche Höhe des notwendigen Rückstellungsbetrags zuverlässig schätzbar ist. Aufwandsrückstellungen sind nach US-amerikanischen Vorschriften nicht zulässig. Pensionsrückstellungen werden nach US-amerikanischer Rechnungslegung sowie nach HGB infolge BilMoG unter Berücksichtigung erwarteter Lohn- und Gehaltssteigerungen ermittelt. Zur Abzinsung werden die jeweiligen Realzinsen der einzelnen Länder verwendet.
Limburg an der Lahn, den 01. August 2017 DH Acquisition GmbH Die Geschäftsführung |
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