Curant
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
43.301,00 |
58.227,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
16.098,00 |
27.246,00 |
| II.
Sachanlagen |
26.438,00 |
30.216,00 |
| III.
Finanzanlagen |
765,00 |
765,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
799.644,13 |
455.933,54 |
| I.
Vorräte |
17.984,48 |
16.142,51 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
453.744,64 |
187.867,77 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
9.354,00 |
9.354,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
327.915,01 |
251.923,26 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.145,21 |
2.295,59 |
| Aktiva |
847.090,34 |
516.456,13 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
130.440,56 |
35.237,33 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
105.440,56 |
10.237,33 |
| davon
Gewinnvortrag |
10.237,33 |
136.938,26 |
| B.
Rückstellungen |
165.059,40 |
36.009,64 |
| C.
Verbindlichkeiten |
551.590,38 |
445.209,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
551.590,38 |
445.209,16 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
291.259,77 |
258.493,04 |
| Summe
Passiva |
847.090,34 |
516.456,13 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Curant
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin (Amtsgericht
Charlottenburg HRB 132520 B), für das Kalenderjahr vom
01.01.2023 bis 31.12.2023 wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268-274a, §§ 276-277 HGB, und
unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 und
§ 275 HGB Anwendung. Die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr
unverändert beibehalten, soweit nicht neue
Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw.
sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach
BilRUG ergaben.
Im Geschäftsjahr hat es keine Änderungen
von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegeben. Posten
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder
im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag
ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB
nicht angegeben.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bei der Curant Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt
es sich nach § 267 HGB um eine kleine
Kapitalgesellschaft (die Angabe der Umsatzerlöse des
Vorjahres wurden an die Definition nach BilRUG angepasst):
|
1.01.-31.12.2023
|
1.01.-31.12.2022
|
Umsatzerlöse:
|
€ 2.641.513,72
|
€ 2.123.600,83
|
Bilanzsumme:
|
€ 847.090,34
|
€ 516.456,13
|
Arbeitnehmer:
|
36
|
36
|
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden aktiviert und nach
ihrer voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben. Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten
800 € nicht übersteigen, werden als bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens behandelt.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt, sobald dies zu höheren
Jahresabschreibungen führt. Geringwertige
Anlagegüter bis zu einem Anschaffungspreis von 250
€ werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe
aufwandswirksam berücksichtigt. Geringwertige
Anlagegüter mit einem Anschaffungspreis über 250
€ bis 800 € werden aktiviert und im Jahr der
Anschaffung abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden
Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Die übrigen in den sonstigen Rückstellungen
enthaltenen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr, werden entsprechend ihrer Laufzeiten
mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz gemäß
§253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
1. Bilanz
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten antizipative Abgrenzungsposten in Form von
Umsatz- und Vorsteuererstattungsansprüchen in
Höhe von 1.356,80 €.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen
nicht.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen
nicht.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen bestehen nicht.
2. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 S.
1 HGB bestehen nicht.
3. Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Sonstige Angaben
Geschäftsführer der Curant
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist Herr Christian Pietz.
Berlin, 31. Januar 2025
gez.
Christian Pietz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.01.2025
festgestellt.
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