PR-Soft GmbHLiquidiert

67269 Grünstadt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 31698
Eingetragen
7.6.1999
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareEinzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung in EDV technischen Fragen, die Anpassung und Entwicklung von Steuerungs- und Spezialsoftware, sowie der Handel mit Hardware und Software.

Historie

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Management

NameRolle
Norbert Gandyra
seit 20.1.2026
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

PR-Soft GmbH

Gerolsheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 9.073,00 13.996,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 333,50 948,50
II. Sachanlagen 8.739,50 13.048,00
B. Umlaufvermögen 33.591,38 26.818,82
I. Vorräte 5.800,00 7.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 11.077,33 19.068,30
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 16.714,05 750,52
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.212,71 1.162,75
Bilanzsumme, Summe Aktiva 43.877,09 41.978,07

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 16.256,56 17.996,79
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 7.003,21 -26.147,71
III. Jahresfehlbetrag 1.740,23 33.150,92
B. Rückstellungen 2.390,00 8.003,69
C. Verbindlichkeiten 25.230,53 15.977,59
Bilanzsumme, Summe Passiva 43.877,09 41.978,07

Anhang


I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der PR-Soft GmbH für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für kleine Kapitalgesellschaften in der Fassung des vom Bundesrat am 03.04.2009 verabschiedeten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge wurde auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht vorgenommen.

Die Erleichterungsvorschriften bei der Erstellung des Jahresabschlusses gem. §  264 Abs. 1 S. 3, § 266 Abs. 1, § 274 a, § 276, § 288 HGB und bei der Offenlegung gem. § 326 HGB wurden in Anspruch genommen.

Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft gem. § 267 HGB.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt gem. §§ 266, 275 HGB und § 42 GmbHG. Die Bewertung wurde nach den Allgemeinen Bestimmungen der §§ 252-256 HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften in den §§ 264-283 HGB vorgenommen.

Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bei den immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen, bewertet. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Von der Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter bis € 410,-- nach § 6 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes wurde Gebrauch gemacht.

Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung angemessener Gemeinkostenzuschläge sowie Wertberichtigungen bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen darstellen, wurden mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung bewertet. Bei zweifelhaften Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Der Kassenbestand und die Bankguthaben entsprechen den Nominalwerten.

Das Stammkapital entspricht dem Gesellschaftsvertrag und dem Eintrag im Handelsregister, es ist voll einbezahlt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt. Diese beinhalten im Wesentlichen Finanzierungskosten.

Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) betrugen im Berichtsjahr € 0,00 (Vorjahr € 0,00).

IV. Sonstige Pflichtangaben
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren sowie Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, liegen nicht vor.

Geschäftsführer ist Herr Norbert Gandyra, Techniker für Betriebsinformatik. Er kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB bestanden am Abschlussstichtag nicht.
 
Gerolsheim, den 7.September 2011

gez. Norbert Gandyra, Geschäftsführer

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.09.2011 festgestellt.

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