Großhandel mit Fleisch und Fleischwaren
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Silke Katharina Dr. Berger seit 20.2.2026 | Geschäftsführer |
Corinna Marks-Basic seit 5.1.2024 | Prokura |
Harry Gersabeck seit 15.8.2022 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.10% | |
Stadt Bergisch Gladbach | 49.90% |
Stadt Burscheid | 0.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BELKAW GmbHBergisch GladbachJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen der Geschäftstätigkeit 1.1 Geschäftsmodell Gegenstand des Unternehmens ist gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages die Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie die Übernahme anderer versorgungswirtschaftlicher Betätigungen und der Betrieb von Bädern und deren Nebenanlagen im Stadtgebiet Bergisch Gladbach und Burscheid. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des benannten Gesellschaftszwecks notwendig und nützlich erscheinen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen, die ihren Zwecken dienlich oder förderlich sind, in jeder gesetzlich zulässigen Form beteiligen und solche Unternehmen erwerben oder errichten. Zum 31. Dezember 2023 sind an der BELKAW GmbH (BELKAW) die RheinEnergie AG, Köln, mit 50,1 % und die Bädergesellschaft der Stadt Bergisch Gladbach mbH, Bergisch Gladbach, mit 49,9 % beteiligt. Darüber hinaus sind die Kommunen Burscheid, Kürten, Leichlingen, Lindlar und Odenthal als stille Gesellschafter an der BELKAW beteiligt. Diese Gesellschafterstruktur bringt die kommunale Verbundenheit der BELKAW zum Ausdruck. 1.2 Ziele und Strategien Im Rahmen der regelmäßig aktualisierten und weiterentwickelten Unternehmensstrategie stellt sich die BELKAW den Herausforderungen in energiepolitischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht, um in ihrem Versorgungs- und Netzgebiet - das Stadtgebiet von Bergisch Gladbach und die umliegenden Kommunen - in allen Geschäftsfeldern weiterhin das führende Energieversorgungsunternehmen zu bleiben. 1.3. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Zur Steuerung der Unternehmensaktivität nutzt die BELKAW verschiedene Kennzahlen. Als finanzielle Leistungsindikatoren dienen insbesondere die Umsatzerlöse und das Ergebnis vor Steuern. Als nicht finanzielle Leistungsindikatoren dienen die Mengenentwicklungen je Sparte. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. Die Energiemärkte unterliegen weiterhin einer sehr hohen Dynamik und einem sehr starken Wettbewerb. Zu den größten energiewirtschaftlichen Herausforderungen im Berichtsjahr gehörte neben der sicheren Versorgung auch die Gewährleistung bezahlbarer Energie. Im Sommer 2022 war die BELKAW als Grundversorger preislich sehr gut positioniert. Dies lag an der vorlaufenden Beschaffungsstrategie und der daraus resultierenden attraktiven Preisposition im Vergleich zu den damaligen sehr hohen Großhandelspreisen. Die Fundamentalmodelle und die Markteinschätzungen gingen in diesem Zeitraum von länger anhaltend hohem Preisniveau, im Wesentlichen für das ganze Jahr 2023, aus. Die Kündigungsquoten lagen zu diesem Zeitpunkt auf einem stabilen vergleichsweisen niedrigen Niveau. Anfang 2023 hat ein nicht vorhersehbarer Preisverfall den Energiemarkt erreicht. Der Markt wurde von dieser Entwicklung in Gänze überrascht. 2.2 Geschäftsverlauf Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen ist das Geschäftsjahr 2023 deutlich weniger erfolgreich als in der Vergangenheit verlaufen. Die BELKAW kann aufgrund der herausfordernden Marktbedingungen auf ein durchwachsenes Geschäftsjahr 2023 zurückblicken. Gleichwohl konnte die Position als der führende lokale Energie- und Wasserversorger in Bergisch Gladbach und den umliegenden Kommunen weiterhin behauptet werden. Ergänzend befindet sich die BELKAW in einem strukturellen Transformationsprozess, um den diversen Herausforderungen gerecht zu werden. Hierbei hat die enge Zusammenarbeit mit der RheinEnergie AG das Unternehmen in verschiedenen Bereichen gestärkt, Risiken minimiert und zu Synergien geführt. 2.2.1 Strom- und Erdgasbeschaffung Die BELKAW beauftragt über den Dienstleister RheinEnergie AG die RheinEnergie Trading GmbH mit der Bewirtschaftung ihres Strom- und Gasportfolios. In diesem Zusammenhang hat sie die im Berichtsjahr abgesetzten Mengen in einem sehr schwierigen Marktumfeld am Großhandelsmarkt beschafft. Um die Geschäfte optimal absichern zu können, erstreckt sich die gesamte Beschaffung und Vermarktung über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Sie erfolgt darüber hinaus diversifiziert und strukturiert, um durch eine Kombination flexibler Produkte und Standardverträge Optimierungspotenziale zu heben. Ausgangspunkt für die Mengenplanung für das Lieferjahr 2023 war die Wirtschaftsplanung des Jahres 2021 und die Aktualisierung der Wirtschaftsplanung im Jahr 2022. Planungsgrundlage waren die jeweils aktuellen Marktentwicklungen, die vorhandenen Fundamentaldaten zu Marktpreisentwicklungen, geplante Aktivitäten wie z.B. Preisanpassungen und die aktuellen Verbrauchserwartungen. Mitte 2022 (Hochphase der Energiekrise) war die BELKAW preislich sehr gut positioniert. Dies lag im Wesentlichen an der vorlaufenden Beschaffungsstrategie und der daraus resultierenden attraktiven Preisposition im Vergleich zum damaligen sehr hohen Großhandelspreis. Die Fundamentalmodelle und die Markteinschätzungen gingen in diesem Zeitraum von länger anhaltend hohem Preisniveau, im Wesentlichen für das ganze Jahr 2023, aus. Die Kündigungsquoten lagen zu diesem Zeitpunkt auf einem stabilen, vergleichsweise niedrigen Niveau. Anfang 2023 hat sich der Beschaffungsmarkt unvorhersehbar wieder erholt. Nach unserem Fundamentalmodell war dies zu diesem Zeitpunkt nicht zu erwarten. Auch der Markt war zum großen Teil auf diese Entwicklung nicht vorbereitet, sie führte zu einer massiven Wettbewerbsintensivierung. Während Wettbewerber zu tagesaktuellen Beschaffungskosten kalkulieren und somit preislich deutlich attraktiver als die BELKAW auftreten konnten, hatte diese bedingt durch die langfristige, auf Versorgungssicherheit der Kunden ausgerichtete Beschaffungsstrategie Volumina mit deutlich höheren Preisen abzunehmen. Die so entstandenen Mehrmengen (Überplan), die aufgrund von resultierenden Lieferantenwechseln und Vertragsverlusten nicht mehr benötigt wurden, wurden über den Spotmarkt abverkauft. Die Preisdifferenz gegenüber den (teureren) Terminmarktbeschaffungen wirkt hierbei deutlich margenmindernd. Zusätzlich ist der sog. Minderkonsum zu berücksichtigen. Öffentliche Einsparaufrufe und eine sehr milde Witterung haben zu signifikanten Abweichungen zwischen dem geplanten Verbrauch (kundenindividuelle Verbrauchsprognose seitens des Netzbetreibers - sog. "Normverbrauch"), der für die Bilanzierung relevant ist und dem tatsächlich abgerechneten bzw. für den Jahresabschluss hochgerechneten Verbrauch geführt. Dieser Effekt war in dieser Dimension (5-10%) ebenfalls nicht zu erwarten. 2.2.2 Trinkwassergewinnung und -bezug Der Trinkwasserbedarf der BELKAW wird zum einen durch Eigenförderung im Wasserwerk Refrath und zum anderen durch Bezug von der RheinEnergie AG gedeckt. 2.2.3 Absatzzahlen Im Geschäftsjahr 2023 konnte die BELKAW in den einzelnen Sparten folgende Absatzzahlen erreichen. Es ergeben sich die dargestellten prozentualen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr: Strom 311 GWh (-25,6 %), Erdgas 791 GWh (+4,9 %), Wasser 6,1 Mio. m3 (-2,6 %) und Wärme 42 GWh (-9,3 %). Geplant waren folgende Absatzmengen: Strom 467 GWh, Erdgas 731 GWh, Wasser 6,6 Mio. m3 und Wärme 49 GWh. Nach Kundengruppen ergeben sich in den Sparten folgende Absatzzahlen:
Aufgrund der o.g. Rahmenbedingungen hat sich der Stromverkauf im Privat- und Gewerbekundensegment in 2023 um rd. 13% reduziert. Im Sondervertragskundensegment wurde ein Großkunde mit erheblicher Menge jedoch ohne relevante Margeneinbuße verloren. Die Vermarktung des in BHKW ́s erzeugten Stroms hat sich im Vergleich zum Vorjahr moderat erhöht.
Aufgrund der o.g. Rahmenbedingungen hat sich der Erdgasverkauf im Bereich der Privat- und Gewerbekunden in 2023 um rd. 7% reduziert. Im Sondervertragskundensegment wurde dagegen ein Großkunde mit erheblicher Menge und relevanter Marge gewonnen.
Der Trinkwasserverkauf ist bei den Privat- und Gewerbekunden leicht rückläufig. Die Reduzierung im Bereich Sonderverträge resultiert mehrheitlich aus dem verringerten Bedarf der Kommunen.
Der Wärmeverkauf ist im Jahr 2023, aufgrund der o.g. Rahmenbedingungen, gesunken. Analog zum Erdgasverkauf sind neben den temperaturbedingten Veränderungen, dem massiven Aufruf zum Energiesparen auch die skizzierten außerordentlichen Wettbewerbseffekte zu berücksichtigen. 2.2.4 Preisentwicklung Die Strompreise für Privat- und Gewerbekunden wurden zum 1. Januar 2023 für grundversorgte Kunden und für die Normsonderverträge Strom deutlich erhöht. Damit wurden die extremen Beschaffungskostensteigerungen aus dem Jahr 2022 an die Kunden weitergegeben. Zum 1. Oktober 2023 wurden dann die Strompreise für Privat- und Gewerbekunden wieder abgesenkt. In der Sparte Erdgas blieben die Preise im Berichtsjahr 2023 stabil, ebenso wie die Trinkwasserpreise. 3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Bilanzsumme der BELKAW lag zum 31. Dezember 2023 mit 142.633 T€ um 5.697 T€ über dem Vorjahresniveau (136.936 T€). Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme beträgt 78,4 % (Vorjahr: 80,4 %). Ein weiterer wesentlicher Posten der Aktivseite stellen die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände dar, die gegenüber dem Vorjahr um 3.347 T€ gestiegen sind. Wesentlicher Grund für die Steigerung ist der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Anstieg der Forderungen gegenüber dem Finanzamt. Gegenläufig entwickelten sich die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Vorräte in Höhe von 4.217 T€ (Vorjahr: 2.896 T€) bestehen aus der Aktivierung von CO 2 -Zertifikaten. Mit einer um den Bilanzgewinn bereinigten Eigenkapitalquote von 32,4 % (Vorjahr: 33,7 %) verfügt die BELKAW über eine solide Kapitalausstattung. Das Anlagevermögen ist durch Eigenkapital, empfangene Ertragszuschüsse sowie langfristiges Fremdkapital zu 82,6 % (Vorjahr: 93,8 %) gedeckt. Das Investitionsvolumen belief sich im Berichtsjahr auf 16.627 T€ (Vorjahr: 14.003 T€). Dem stehen Investitionszuwendungen von 494 T€ (Vorjahr: 297 T€) gegenüber. Die Investitionen wurden im Wesentlichen in das Strom- und Gasnetz getätigt. Die Investitionen des Berichtsjahres konnten durch Abschreibungen und die Inanspruchnahme des Cash-Pools der Stadtwerke Köln GmbH finanziert werden. Die Liquidität der Gesellschaft ist durch die Einbindung in das Cash-Management der Stadtwerke Köln GmbH jederzeit gewährleistet. Die Umsatzerlöse belaufen sich im Berichtsjahr auf 265.710 T€ (Vorjahr: 198.060 T€). Geplant waren Umsatzerlöse in Höhe von 306.162 T€. Dem stehen im Wesentlichen Materialaufwand in Höhe von 237.683 T€ (Vorjahr: 155.317 T€), Abschreibungen in Höhe von 9.722 T€ (Vorjahr: 7.662 T€) und sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 21.201 T€ (Vorjahr: 22.844 T€) gegenüber. Die aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen übernommenen Verluste betragen 5.328 T€ (Vorjahr: 4.250 T€). Hiervon entfallen 3.295 T€ (Vorjahr: 2.719 T€) auf die Bäderbetriebsgesellschaft Bergisch Gladbach mbH und 2.033 T€ (Vorjahr: 1.531 T€) auf die Bäderbetriebsgesellschaft Burscheid mbH. Das Ergebnis vor Steuern beträgt 6.716 T€ (Vorjahr: 16.320 T€). Geplant war ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 13.317 T€. Nach Abzug der Steuern verbleibt ein Jahresüberschuss von 1.747 T€ (Vorjahr: 10.312 T€). Insgesamt verfügt die BELKAW über eine solide Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 4. Tätigkeitsbereiche im Sinne von § 6b Abs. 3 EnWG Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG haben Unternehmen, die i. S. v. § 3 Nr. 38 EnWG zu einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen verbunden sind, mit der Erstellung des Jahresabschlusses für jeden der in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 7 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche jeweils eine nach den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Bei der BELKAW sind folgende Tätigkeitsbereiche im Sinne von § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 7 EnWG zu unterscheiden: 1. Elektrizitätsverteilung Unter der Elektrizitätsverteilung werden im Berichtsjahr aufgrund der Übertragung der Netzbetreiberfunktion auf die Rheinische NETZGesellschaft mbH, Köln (RNG), zum 1. Januar 2006, die aus der wirtschaftlichen Nutzung des Eigentumsrechts an Elektrizitätsversorgungsnetzen resultierenden Geschäftsvorfälle zusammengefasst. 2. Gasverteilung Unter der Gasverteilung werden im Berichtsjahr aufgrund der Übertragung der Netzbetreiberfunktion auf die RNG zum 1. Januar 2006, die aus der wirtschaftlichen Nutzung des Eigentumsrechts an Gasversorgungsnetzen resultierenden Geschäftsvorfälle zusammengefasst. Die im Zusammenhang mit der Netzbetreiberfunktion im engeren Sinne stehenden Geschäftsvorfälle sowohl im Strom- als auch im Gasbereich werden bei der RNG ausgewiesen. 5. Öffentliche Zwecksetzung bzw. -erreichung (Berichterstattung gemäß § 108 Abs. 3 Nr. 2 GO NRW) Der öffentliche Zweck der Gesellschaft besteht in der Versorgung der Bevölkerung mit Elektrizität, Erdgas, Wasser, Wärme und in der Übernahme anderer versorgungswirtschaftlicher Betätigungen. 6. Chancen- und Risikobericht Unternehmerisches Handeln ist stets mit Chancen und Risiken verbunden. Aufgabe des Risikomanagements ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und systematisch zu erfassen, zu bewerten und Maßnahmen zu ihrer Steuerung zwecks Vermeidung bzw. Minimierung zu ergreifen. Die BELKAW befindet sich in 2023/2024 auf einem strategischen und operativen Transformationsprozess. Ziel ist es die BELKAW25 in der Variante "Kundennahe Eigenleistung" umzusetzen. Die Eigenständigkeit der BELKAW25 bietet die Möglichkeit den lokalen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifischer und flexibler gerecht zu werden. Neben dem naheliegenden Thema "Lokale Marke" und den damit verbundenen Aufgaben und Dienstleistungen bieten veränderte Produktportfolios im Bereich Commodity und Non-Commodity nachhaltige Chancen. Hierzu gehören Leistungen aus dem Bereich EDL und Erneuerbare Energie. Das Risikomanagement der BELKAW ist in das Risikomanagement der RheinEnergie AG integriert und erfolgt auf Basis der entsprechenden Richtlinie der RheinEnergie AG, die auch für die BELKAW Gültigkeit hat. Es regelt Zuständigkeiten, Analyse- und Bewertungsverfahren sowie Risikokennziffern. Alle diesbezüglichen Prozesse sind in dieser Risikorichtlinie festgehalten. Auf dieser Basis wird unter Berücksichtigung bestimmter Schwellenwerte regelmäßig über Veränderungen von Risiken berichtet. Bei erstmaligem Eintritt eines monetär bedeutsamen Risikos erfolgt der Bericht unmittelbar. Die Einstufung der Risiken erfolgt gemäß einer Risikomatrix nach dem Verhältnis von möglicher Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit. Diese Risiken werden kontinuierlich überwacht. Die BELKAW ist einer Vielzahl von branchentypischen Risiken ausgesetzt. Es handelt sich um rechtliche und finanzwirtschaftliche Risiken, Risiken aus dem Wettbewerb sowie aus der Beschaffung. Als wesentliche Risiken sind neben den rechtlichen Rahmenbedingungen ebenso Risiken aufgrund von anhaltend volatilen Strom- und Gasmärkte (Beschaffung) zu benennen. Die sich daraus ergebenen Preisstellungen führen zu einem temporären Risiko, welches sich umgehend auf den Kundenbestand bzw. Kundenverluste auswirkt. Von mittlerer Bedeutung sind die finanzwirtschaftlichen Risiken, die typischerweise aufgrund möglicher Forderungsausfälle enthalten. Im Jahresabschluss 2023 sind erhebliche Drohverlustrückstellungen für das Geschäftsjahr 2024 berücksichtigt. Die bereits beschriebene Beschaffungssituation wirkt erheblich auch in das Geschäftsjahr 2024. In der Gesamtbewertung lassen sich unter Berücksichtigung der gegebenen Gegensteuerungs- und Minimierungsmaßnahmen keine bestandsgefährdenden Risiken feststellen. 7. Prognosebericht Aktuell ist die Prognose der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen (u.a. geopolitische Einflüsse auf die Beschaffungssituation) außerordentlich schwierig. Bei einer typischen ("normalen") Marktentwicklung sollten sich im zweiten Halbjahr 2024 die Beschaffungs- und Endkundenpreise wieder stabilisieren. Folge wäre eine deutliche Reduzierung von Kundenverlusten bzw. eine Stabilisierung des Kundenbestandes. Die BELKAW geht davon aus, dass im Jahr 2024 ein sinkender Umsatz (ohne Strom- und Erdgassteuer) von 226.658 T€ und ein gegenüber dem Berichtsjahr steigendes Ergebnis vor Steuern in einer Größenordnung von 14.980 T€ erzielt werden. Geplant ist ein Stromabsatz in Höhe von 303 GWh, ein Gasabsatz von 770 GWh, ein Wasserabsatz von 6,4 Mio. m3 und ein Wärmeabsatz von 42 GWh. Dieser Lagebericht enthält Aussagen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der BELKAW beziehen. Diese Aussagen stellen Einschätzungen dar, die auf Basis aller uns zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen werden. Aufgrund von Ungewissheiten hinsichtlich der wirtschaftlichen, regulatorischen, technischen und wettbewerbsbezogenen Entwicklung können jedoch Abweichungen auftreten. Insgesamt bewertet die Geschäftsführung die Entwicklung der Gesellschaft unter den beschriebenen Rahmenbedingungen als positiv.
Bergisch Gladbach, den 22. März 2024 Die Geschäftsführung Harry Gersabeck Manfred Habrunner Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Angaben zur Form und Darstellung Der Sitz der BELKAW GmbH ist Bergisch Gladbach. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 45520 im Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen. An der BELKAW GmbH sind die RheinEnergie AG, Köln, mit 50,1 % und die Bädergesellschaft der Stadt Bergisch Gladbach mbH, Bergisch Gladbach, mit 49,9 % beteiligt. Darüber hinaus sind die Kommunen Burscheid, Kürten, Leichlingen, Lindlar und Odenthal als stille Gesellschafter an der BELKAW GmbH beteiligt. Der Abschluss wird gemäß § 18 des Gesellschaftsvertrages nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Bestimmungen des GmbH-Gesetzes unter Berücksichtigung der ergänzenden Regelungen des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) aufgestellt. Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG stellt die BELKAW GmbH mit dem Jahresabschluss für jeden der in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 7 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche jeweils eine den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung auf. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt. Der Jahresabschluss wird in Euro und Cent aufgestellt; die Beträge im Anhang werden überwiegend in Tausend Euro (T€) angegeben. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten erfasst und werden planmäßig linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Der durch die Übernahme der Gassparte der Stadtwerke Burscheid GmbH entstandene Firmenwert wird, aufgrund der erwarteten Kundenbindung, über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen oder dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten; Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen. Investitionsförderungen mindern unmittelbar die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Bis zum 31. Dezember 2007 erfolgte, soweit steuerlich zulässig, die Abschreibung nach der degressiven Methode mit Übergang zur linearen Abschreibung, sobald diese zu höheren Abschreibungen führt. Ab dem 1. Januar 2008 werden Zugänge grundsätzlich nur noch linear abgeschrieben. Die den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegten Nutzungsdauern richten sich im Wesentlichen nach den allgemeinen sowie für die Energiewirtschaft anzuwendenden amtlichen Abschreibungstabellen. Die Nutzungsdauern der wichtigsten Anlagengüter betragen:
Seit dem 1. Januar 2018 gelten die Wertgrenzen von 250 € bis 1.000 €. Von den jährlichen Sammelposten werden pauschalierend jeweils 20 % im Jahr, für dessen Zugänge der Sammelposten gebildet wurde, und den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von 250 € werden im Jahr des Zugangs als Aufwand erfasst und voll abgeschrieben. Für Strom und Gas wurden die Investitionszuwendungen von 2003 bis 2006 aktivisch verrechnet und über die Nutzungsdauer der entsprechenden Vermögensgegenstände aufgelöst und mit den planmäßigen Abschreibungen verrechnet. Im Anlagenspiegel werden die ungekürzten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und die kumulierten Investitionszuwendungen ausgewiesen. Seit dem 1. Januar 2007 werden die von der Rheinische NETZGesellschaft mbH erhobenen Baukostenzuschüsse, die an die BELKAW GmbH als Pachtvorauszahlung weitergeleitet werden, als passive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und über einen Zeitraum von 20 Jahren ergebniswirksam aufgelöst. Investitionszuwendungen für Wasser, Wärme und öffentliche Beleuchtung wurden von 2003 bis 2017 aktivisch verrechnet und über die Nutzungsdauer der entsprechenden Vermögensgegenstände aufgelöst und mit den planmäßigen Abschreibungen verrechnet. Im Anlagenspiegel werden die ungekürzten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und die kumulierten Investitionszuwendungen ausgewiesen. Seit dem 1. Januar 2018 werden die Investitionszuwendungen für Wasser, Wärme und öffentliche Beleuchtung sowie die von der Stadtwerke Burscheid GmbH übernommenen Investitionszuwendungen der Gassparte als Investitionszuschüsse im Sonderposten ausgewiesen und über die Nutzungsdauer der entsprechenden Vermögensgegenstände aufgelöst. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder bei dauerhafter Wertminderung zu dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Sofern Ausleihungen unverzinslich oder niedrig verzinslich sind, werden sie zum Barwert ausgewiesen. Vorräte werden zu den durchschnittlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Innerhalb der Forderungen aus Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserlieferungen sind erhaltene Netto-Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch verrechnet. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben oder Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen; sie werden mit dem Nennwert bilanziert. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Method) gebildet. Der von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2023 veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Absatz 2 Satz 2 HGB), wurde auf den Dezember extrapoliert. Der Zinssatz beträgt 1,82 % (Vorjahr: 1,79 %) und wird zur Abzinsung verwendet. Im Rahmen weiterer Annahmen werden jährliche Rentensteigerungen von 2,5 % für Pensionsrückstellungen bzw. 2,0 % für Energierabatte berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Absatz 6 HGB beträgt 27 T€ (Vorjahr: 164 T€). Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Method) gebildet. Der von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2023 veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Absatz 2 Satz 2 HGB), wurde auf den Dezember extrapoliert. Der Zinssatz beträgt 1,75 % (Vorjahr: 1,45 %) und wird zur Abzinsung verwendet. Im Rahmen weiterer Annahmen werden jährliche Rentensteigerungen von 2,5 % berücksichtigt. Steuerrückstellungen werden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei den sonstigen Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften angemessen und ausreichend berücksichtigt. Sie werden in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vom Zeitpunkt der voraussichtlichen Inanspruchnahme auf den Bilanzstichtag abgezinst. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Es wurde eine Bewirtschaftungsstrategie festgelegt, dass im Bereich Sondervertragskunden nur zeitgleich geschlossene Energiebeschaffungs- und Energieabsatzverträge mit gleichem Mengenvolumen mit einem Mindestdeckungsbeitrag zulässig sind. Im Bereich der Privat- und Gewerbekunden wird die Energie überwiegend tranchiert beschafft, so dass die Bewertung von schwebenden Geschäften für Bezugsverträge der tranchierten Beschaffung unter Berücksichtigung der Absatzverträge für Privat- und Gewerbekunden auf Portfolioebene erfolgt. Die Bewertung der übrigen Energiebeschaffungsverträge erfolgt auf Basis der einzelnen wirtschaftlich zusammenhängenden Bezugs- und Absatzverträge. Erläuterungen zur Bilanz (1) Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz dargestellten Anlageposten und ihre Entwicklung im Jahr 2023 ergibt sich aus dem Anlagenspiegel. Der Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2023 ist nachstehend aufgeführt:
(1) Ergebnis vor Ergebnisabführung (2) Angaben betreffen das Jahr 2022 (2) Vorräte Der Posten Vorräte enthält die für das Geschäftsjahr erworbenen Zertifikate nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz, die für die Umsatzgeschäfte der Kunden zu beschaffen waren und im Folgejahr an die zuständige Behörde abzugeben sind. (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist auch der abgegrenzte Verbrauch (welcher im rollierenden Verfahren hochgerechnet wurde) zwischen Ablese- und Bilanzstichtag mit 128.694 T€ (Vorjahr: 99.247 T€) enthalten. Die erhaltenen Netto-Abschlagszahlungen in Höhe von 125.815 T€ (Vorjahr: 101.341 T€) werden saldiert. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 2.605 T€ (Vorjahr: 12.145 T€) bestehen im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen die Rheinische NETZGesellschaft mbH mit 2.287 T€ (Vorjahr: 2.329 T€). Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren wie im Vorjahr in voller Höhe aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Berichtsjahr im Wesentlichen Forderungen aus Konzessionsabgaben gegen Kommunen. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. (4) Rechnungsabgrenzungsposten Der Rechnungsabgrenzungsposten betrifft insbesondere den Kauf von RECS - Zertifikaten für Folgejahre 492 T€ (Vorjahr: 1.018 T€) sowie einen Kooperations- und Werbevertrag 125 T€ (Vorjahr: 150 T€). (5) Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert 22.893 T€. Im Zuge der Übernahme der Gassparte der Stadtwerke Burscheid GmbH zum 1. Januar 2018 wurde ein weiterer Geschäftsanteil in Höhe von 50 € an die Stadtwerke Burscheid GmbH ausgegeben. Durch die Einräumung einer weiteren stillen Beteiligung, wurde der Geschäftsanteil an die BELKAW GmbH zurück übertragen, sodass diese einen eigenen Anteil von 50 € hält. Die Kapitalrücklage enthält Zuzahlungen der Gesellschafter im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB und beträgt unverändert 18.512 T€. (6) Sonderposten Der Sonderposten beinhaltet Investitionszuwendungen in Höhe von 1.652 T€ (Vorjahr: 1.760 T€). (7) Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betreffen Pensions- und Deputatverpflichtungen. Die Steuerrückstellungen betreffen Körperschaft- und Gewerbesteuer. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen ausstehende Rechnungen aus Energiebezug, für Zertifikate nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, potenzielle Verpflichtungen aus Erlösschmälerungen sowie Beihilfeverpflichtungen. (8) Verbindlichkeiten Übersicht über die Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2023
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Wesentlichen gegenüber der Bäderbetriebsgesellschaft Bergisch Gladbach mbH und der Bäderbetriebsgesellschaft Burscheid mbH aus Verlustübernahme sowie aus dem Cash-Pool gegenüber der SWK. In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen die Einlagen und Zinsansprüche der stillen Gesellschafter, Verbindlichkeiten aus Strom- und Energiesteuer sowie kreditorische Debitoren enthalten. (9) Rechnungsabgrenzungsposten
Im Rahmen eines mit der RheinEnergie AG geschlossenen Schuldbeitritts (siehe auch Textziffer 19) werden die jährlich vereinnahmten Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse unmittelbar an die BELKAW GmbH weitergeleitet. (10) Latente Steuern Aus den unterschiedlichen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen ergeben sich aus dem Aktivüberhang aktive latente Steuern in Höhe von 4.760 T€. Die Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz resultieren im Wesentlichen aus Unterschieden zwischen Abschreibungen auf Sachanlagen und abweichenden Bewertungsansätzen zu Finanzanlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen. Der Bewertung der latenten Steuern liegt ein Steuersatz von 32,45 % zu Grunde. Von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (11) Umsatzerlöse
In den Umsatzerlösen ohne Strom- und Energiesteuer sind -2.354 T€ periodenfremde Umsatzerlöse (Vorjahr: -2.814 T€) enthalten. (12) Sonstige betriebliche Erträge
Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen betrifft die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten/Rechtsstreitigkeiten. In den übrigen betrieblichen Erträgen ist im Wesentlichen ein Optimierungsbonus von der RheinEnergie Trading GmbH aus der gemeinsamen Bewirtschaftung und Optimierung der Strom- und Erdgasbezugsportfolien der Partnerunternehmen enthalten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Effekte in Höhe von 284 T€ (Vorjahr: 313 T€) enthalten. Im Geschäftsjahr resultiert der Ertrag im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 310 T€ sowie einer Versicherungsgutschrift In Höhe von 100 T€. Dem gegenüber stehen negative Erträge aus den periodenfremden Konzessionsabgaben und dem Gemeinderabatt Gas und Strom in Höhe von 141 T€. (13) Materialaufwand Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren beinhalten im Wesentlichen die Strom-, Erdgas- und Wasserbezüge sowie die Kosten der sonstigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten unter anderem Netznutzungsentgelte sowie Fremdleistungen aus der technischen Betriebsführung durch die RheinEnergie AG. Der Materialaufwand enthält aufwandsmindernde periodenfremde Effekte in Höhe von -2.347 T€(Vorjahr: -1.470 T€). (14) Personalaufwand Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr keine eigenen Mitarbeiter angestellt. Die Gehälter betreffen die Bezüge eines Geschäftsführers. Die Position Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung resultiert im Wesentlichen aus der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen für ehemalige Geschäftsführer. (15) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen betragen 9.722 T€ (Vorjahr: 7.662 T€). Im Berichtsjahr ist in den Abschreibungen ist eine außerplanmäßige Abschreibung auf EDL-Anlagen in Höhe von 590 T€ enthalten, die notwendig wurde, da die Anlagen als nicht mehr werthaltig bewertet wurden. (16) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die ausgewiesenen Konzessionsabgaben entsprechen den vertraglichen Regelungen mit den Gebietskörperschaften. Die kaufmännische Geschäftsbesorgung umfasst die vollumfängliche Erbringung der kaufmännischen Dienstleistungen durch die Gesellschafterin RheinEnergie AG. Die sonstigen Steuern betreffen im Wesentlichen Grundsteuer, Kraftfahrzeugsteuer sowie Strom- und Energiesteuer auf den Eigenverbrauch. Der Posten übrige betriebliche Aufwendungen beinhaltet im Wesentlichen die Zuführung zu einer Drohverlustrückstellung sowie Aufwendungen für Werbemaßnahmen, Gebäudeaufwendungen und Beiträge für Versicherungen. In der Position Sonstige betriebliche Aufwendungen sind periodenfremde Effekte in Höhe von 91 T€ (Vorjahr: -163 T€) enthalten. (17) Finanzergebnis
Die Position Aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen übernommene Verluste beinhaltet die Verlustübernahme von der Bäderbetriebsgesellschaft Bergisch Gladbach mbH und der Bäderbetriebsgesellschaft Burscheid mbH. In den Zinsaufwendungen sind im Wesentlichen die Vergütungen der Stillen Gesellschafter enthalten. (18) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betragen 4.969 T€ (Vorjahr: 6.007 T€). Hierin sind periodenfremde Effekte in Höhe von 49 T€ (Vorjahr: 41 T€) enthalten. Sonstige Angaben (19) Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse Der Gesamtbetrag der im Folgenden dargestellten sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt 137.539 T€. Aus den Bezugsverträgen für Strom und Erdgas mit der RheinEnergie Trading GmbH bestehen finanzielle Verpflichtungen für die Jahre 2024 bis 2025 in Höhe von 119.961 T€. Aus Dienstleistungs- und Betriebsführungsverträgen sowie aus dem Bezugsvertrag für Wasser mit der RheinEnergie AG bestehen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 17.578 T€ für das Jahr 2024. Bei einer Fortführung der abgeschlossenen Verträge entstehen in den Folgejahren finanzielle Verpflichtungen in ähnlicher Größenordnung. Die BELKAW GmbH ist mit Wirkung zum 1. Januar 2020 den bestehenden und künftig entstehenden Verpflichtungen der RheinEnergie AG aus dem Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme gegenüber der Rheinische NETZGesellschaft mbH betreffend die Netzanschlussverhältnisse (Herstellung und dauerhafter Betrieb des Hausanschlusses / dauerhafte Bereitstellung der Anschlussleistung) für die Erstellung oder Erweiterung von Strom- und Gasanschlüssen, die sich im Eigentum der Beitretenden befinden, als weitere Schuldnerin bei mit der Wirkung, dass die Schuldnerin und die Beitretende den Gläubigern hinsichtlich der Befriedigung ihrer Forderungen unter Beachtung der entflechtungsrechtlichen Vorgaben nach §§ 6 ff. EnWG unmittelbar als Gesamtschuldner haften, beigetreten. Die Verpflichtungen umfassen auch die Instandhaltung und Wartung der Netzanlagen, die im Zusammenhang mit den Netzanschlussverhältnissen stehen. Aus dem Schuldbeitritt besteht eine Haftung in Höhe von 9.577 T€ (Vorjahr: 9.399 T€). (20) Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag Es haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ergeben, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind. (21) Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Zum 31. Dezember 2023 sind an der BELKAW GmbH die RheinEnergie AG, Köln, mit 50,1 % und die Bädergesellschaft der Stadt Bergisch Gladbach mbH, Bergisch Gladbach, mit 49,9 % beteiligt. Der befreiende Konzernabschluss nach § 291 HGB und der Konzernlagebericht werden von der Stadtwerke Köln GmbH (kleinster und größter Konsolidierungskreis) aufgestellt, dem Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch eingereicht und von diesem bekannt gemacht. (22) Nahestehende Unternehmen und Personen Geschäfte zu nicht marktüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen haben im Geschäftsjahr 2023 nicht stattgefunden. (23) Veröffentlichung Der Jahresabschluss der BELKAW GmbH wird dem Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch eingereicht und von diesem bekannt gemacht. (24) Honorar des Abschlussprüfers Das Honorar des Abschlussprüfers KPMG AG, Köln, beträgt 62 T€. Es beinhaltet die Leistungen für die Abschlussprüfung in Höhe von 50 T€ und sonstige Leistungen in Höhe von 12 T€. (25) Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Geschäfte größeren Umfangs im Sinne der vorstehenden gesetzlichen Regelung wurden mit der RheinEnergie AG getätigt. Es handelt sich hierbei um:
(26) Tätigkeitsbereiche im Sinne von § 6b Abs. 3 EnWG Nach § 6b Abs. 3 EnWG werden in der Rechnungslegung für die Tätigkeitsbereiche Elektrizitäts- und Gasverteilung Abschlüsse erstellt. (27) Organe der Gesellschaft Die Organe der Gesellschaft sind die Geschäftsführung, die Gesellschafterversammlung und der Aufsichtsrat. Geschäftsführung Manfred Habrunner Harry Gersabeck Die Gesamtvergütung für Herrn Habrunner beträgt im Geschäftsjahr 151 T€ und setzt sich aus Gehaltszahlungen (110 T€), Entgeltumwandlungen (20 T€) sowie Tantiemeansprüchen (21 T€) zusammen. Der Geschäftsführer Harry Gersabeck hat keine Bezüge von der Gesellschaft erhalten. Für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeiten von Herrn Habrunner sowie für den Fall der regulären Beendigung bestehen keine Ansprüche auf Leistungen. Leistungen, die dem einzelnen Geschäftsführer von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit zugesagt oder im Berichtsjahr gewährt wurden, beziehen sich ausschließlich auf Aufsichtsratsmandate. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern der Geschäftsführungen und deren Hinterbliebenen betragen zum 31. Dezember 2023 4.838 T€. Für frühere Mitglieder der Geschäftsführung und deren Hinterbliebenen wurden im Berichtsjahr für Pensionen und Beihilfen 413 T€ gezahlt. Aufsichtsrat
(28) Gesamtbezüge des Aufsichtsrates An die ehemaligen und derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrates wurden im Jahr 2023 insgesamt 67,72 T€ aufgewendet. Auf die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder verteilen sich die Gesamtbezüge wie folgt:
(29) GewinnverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt dem Aufsichtsrat vor, der Gesellschafterversammlung zu empfehlen, den Jahresüberschuss Höhe von 1.747.025,85 € an die Gesellschafter auszuschütten.
Bergisch Gladbach, den 22. März 2024 Die Geschäftsführung Harry Gersabeck Manfred Habrunner Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023
Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWGBilanz für die Elektrizitätsverteilung zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Elektrizitätsverteilung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Entwicklung des Tätigkeiten-Anlagevermögens für die Elektrizitätsverteilung im Geschäftsjahr 2023 Stromverteilungder BELKAW GmbH, Bergisch Gladbach
Bilanz für die Gasverteilung zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Gasverteilung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Entwicklung des Tätigkeiten-Anlagevermögens für die Gasverteilung der BELKAW GmbH, Bergisch Gladbach im Geschäftsjahr 2023 Gasverteilung
Ergänzende Angaben zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG1. Vorbemerkung Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG haben Unternehmen, die i. S. v. § 3 Nr. 38 EnWG zu einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen verbunden sind, mit der Erstellung des Jahresabschlusses für jeden der in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 6 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche jeweils eine den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Gemäß § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG sind dabei die Regeln der Zuordnung der Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie der Erträge und Aufwendungen einschließlich der angewandten Abschreibungsmethoden anzugeben. Bei der BELKAW sind folgende Tätigkeitsbereiche im Sinne von § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 6 EnWG zu unterscheiden: 1. Elektrizitätsverteilung Unter der Elektrizitätsverteilung werden im Geschäftsjahr 2023 aufgrund der Übertragung der Netzbetreiberfunktion auf die Rheinische NETZGesellschaft mbH, Köln (RNG), zum 1. Januar 2006 die aus der wirtschaftlichen Nutzung des Eigentumsrechts an Elektrizitätsversorgungsnetzen resultierenden Geschäftsvorfälle zusammengefasst. 2. Gasverteilung Unter der Gasverteilung werden im Geschäftsjahr 2023 aufgrund der Übertragung der Netzbetreiberfunktion auf die RNG zum 1. Januar 2006 die aus der wirtschaftlichen Nutzung des Eigentumsrechts an Gasversorgungsnetzen resultierenden Geschäftsvorfälle zusammengefasst. Die im Zusammenhang mit der Netzbetreiberfunktion im engeren Sinne (DSO Distribution System Operator) stehenden Geschäftsvorfälle sowohl im Strom- als auch im Gasbereich werden für das Geschäftsjahr 2023 bei der RNG bilanziert. Der Stetigkeitsgrundsatz im Sinne von § 6b Abs. 5 Satz 2 EnWG wurde im Berichtsjahr gewahrt. Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen auftreten. 2. Pflichtangaben gemäß § 268 HGB Anlagenspiegel (§ 284 Abs. 3 HGB) Für die Tätigkeitsbereiche Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung wurde je ein Anlagenspiegel erstellt und dem Jahresabschluss als Anlage beigefügt. Mitzugehörigkeit von Lieferungen und Leistungen bei Forderungen und Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2.333.297 € enthalten, davon entfallen 2.001 € auf die Stromverteilung und 465 € auf die Gasverteilung. Es sind keine Lieferungen und Leistungen in den Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen vorhanden. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Absatz 6 HGB beträgt 27.225 € (Vorjahr: 163.883 €), davon entfallen 14.947 € (Vorjahr: 85.547 €) auf die Stromverteilung und 6.779 € (Vorjahr: 42.937 €) auf die Gasverteilung. Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten Mit Ausnahme der Sonstigen Verbindlichkeiten betreffen die in den Tätigkeitsbereichen ausgewiesenen Verbindlichkeiten wie im Vorjahr nur Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Sonstigen Verbindlichkeiten zum 31.12.2023 erstrecken sich über die verschiedenen Restlaufzeiten wie folgt:
Die Verbindlichkeiten enthalten gemäß § 268 Abs. 5 Satz 3 HGB keine Verbindlichkeiten, die erst nach dem Stichtag rechtlich entstehen. Aufgliederung der Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7 HGB) Die BELKAW GmbH ist mit Wirkung zum 1. Januar 2020 den bestehenden und künftig entstehenden Verpflichtungen der RheinEnergie AG aus dem Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme gegenüber der Rheinische NETZGesellschaft mbH eingetreten. Für ausführliche Erläuterungen verweisen wir auf den Anhang als Bestandteil des Jahresabschlusses der BELKAW (Textziffer 19). Aus dem Schuldbeitritt besteht insgesamt eine Haftung in Höhe von 9.576.866 €, davon trägt die Stromverteilung 6.905.016 € und die Gasverteilung 2.671.849 €. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Pflichtangaben in den Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind nach § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG die Regeln/ Methoden (Direktzuordnung oder Schlüsselung) einschließlich Abschreibungsmethoden, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den Konten zugewiesen werden. Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die ausführlichen Erläuterungen im Anhang als Bestandteil des Jahresabschlusses der BELKAW. Zuordnungsregeln Im Regelfall erfolgte in den Tätigkeiten-Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen eine direkte Zuordnung zu den Unternehmenstätigkeiten. In den Fällen, in denen dies nicht möglich ist oder aufgrund unverhältnismäßig hohen Aufwands nicht vertretbar erschien, wurde eine Zuordnung durch Schlüssel auf der Basis sachgerechter Bezugsgrößen vorgenommen. Hierbei wurden im Wesentlichen folgende Schlüssel angewandt:
Für die Schlüsselungen wurden folgende Verteilungsgrößen herangezogen, die sich wie folgt darstellen:
4. Erläuterungen zur Tätigkeiten-Bilanz Aktiva Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden über die in SAP hinterlegten Geschäftsbereiche ausschließlich direkt zugeordnet. Eine Schlüsselung von Anlagegegenständen wurde im Berichtsjahr nicht vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden zum Teil direkt zugeordnet. Verbleibende Beträge wurden über den Umsatzerlösschlüssel verteilt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurden - soweit möglich - den jeweiligen Tätigkeiten zugeordnet. Verbleibende Beträge wurden über den Umsatzerlösschlüssel verteilt. Die Forderungen gegen Beteiligungsunternehmen und sonstige Forderungen wurden über den Umsatzerlösschlüssel verteilt. Forderungen mit einer Restlaufzeit > 1 Jahr sind gem. § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB nicht im Umlaufvermögen enthalten. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden über den Umsatzerlösschlüssel verteilt. Passiva Eigenkapital Das Eigenkapital wurde den Tätigkeitsbereichen Strom- und Gasverteilung nach Maßgabe des langfristigen Finanzierungsbedarfs der für den Betrieb vorgehaltenen Vermögensgegenstände als zugeordnetes Eigenkapital dargestellt. Die Sonderposten (Investitionszuwendungen zum Anlagevermögen) wurden direkt zugeordnet. Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind im Berichtsjahr ausschließlich über den Anlagevermögenschlüssel auf die Tätigkeiten verteilt worden. Hierdurch werden die Pensionsrückstellungen - entsprechend ihrem langfristigen Finanzierungscharakter - auch den Verteilungstätigkeiten in angemessenem Umfang zugeordnet. Die Steuerrückstellungen sind im Berichtsjahr ausschließlich über den Ergebnisschlüssel vor Ertragsteuern auf die Tätigkeiten verteilt worden. Die sonstigen Rückstellungen konnten den jeweiligen Tätigkeiten hauptsächlich direkt zugeordnet werden. Wo dies nicht möglich war, erfolgte die Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten über den Anlagevermögenschlüssel und den Umsatzerlösschlüssel. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen in Wesentlichen das Darlehen für Investitionen und sind über den Anlagevermögenschlüssel verteilt worden. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind im Berichtsjahr ausschließlich über den Umsatzerlösschlüssel auf die Tätigkeiten verteilt worden. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden soweit möglich direkt zugeordnet. Wo dies nicht möglich war, erfolgte die Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten über den Umsatzerlösschlüssel. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wurden über den Umsatzerlösschlüssel verteilt. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die Anteile der stillen Gesellschafter und deren Verzinsungsanspruch, Steuerverbindlichkeiten und Überzahlungen von Kunden. Soweit diese Verbindlichkeiten nicht direkt den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet werden konnten, wurden Sie mit dem Verzinsungsschlüssel und dem Umsatzerlösschlüssel verteilt. Die der Strom- und Gasverteilung zugeordneten Einlagen der stillen Gesellschafter wurden im Vergleich zum Vorjahr unverändert fortgeführt. Sämtliche Aktiva und Passiva konnten den Tätigkeitsbereichen Strom- und Gasverteilung nach den vorstehend genannten Regeln zugeordnet werden. Die Bildung eines Kapitalausgleichspostens war nicht erforderlich. 5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnungen für die Tätigkeitsbereiche Zur Darstellung interner Leistungsbeziehungen zwischen den Tätigkeiten hat die BELKAW die Bruttodarstellung gewählt. Bei der Bruttodarstellung werden die Gesamterträge oder Gesamtaufwendungen aufgrund des sachlichen Bezugs bestimmten Tätigkeiten zugeordnet. Die tatsächliche wirtschaftliche Belastung der jeweiligen Tätigkeit wird bei der Bruttodarstellung durch Interne Leistungsverrechnungen zwischen den Tätigkeiten nachvollzogen. Die Zuordnung der Kosten und Erlöse erfolgt dabei grundsätzlich über durch die direkt auf die Kostenstellen gebuchten Geschäftsvorfälle. Damit können Umsatzerlöse und die Sonstigen betrieblichen Erträge nahezu vollständig und die Aufwendungen weitgehend direkt den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet werden. Die nachstehenden Erläuterungen konzentrieren sich daher auf die Beschreibung der Posten innerhalb der Tätigkeiten-Gewinn- und Verlustrechnungen der Elektrizitäts- und Gasverteilung. Umsatzerlöse Die Leistungsbeziehungen zwischen den einzelnen Tätigkeitsbereichen betreffen im Wesentlichen die innerbetriebliche Lieferung von Strom, Gas, Wasser und Wärme. Die Energielieferungen wurden zu Marktpreisen bewertet. Sonstige betrieblichen Erträge Die Sonstigen betrieblichen Erträge wurden weitgehend direkt den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet. Verbleibende Beträge wurden über den Umsatzerlösschlüssel und den Anlagevermögenschlüssel verteilt. Materialaufwand Die innerbetrieblichen Leistungsbeziehungen zwischen den einzelnen Tätigkeitsbereichen wurden aufwandsseitig unter den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe und für bezogene Waren ausgewiesen. Soweit einzelne Posten im Materialaufwand zu schlüsseln waren, kam der Umsatzerlösschlüssel oder Anlagevermögenschlüssel zur Anwendung. Personalaufwand Der Personalaufwand wurde nach dem Umsatzerlösschlüssel auf die Tätigkeiten verteilt. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die Sonstigen betriebliche Aufwendungen wurden weitgehend direkt den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet. Verbleibende Beträge wurden über den Umsatzerlösschlüssel und den Anlagevermögenschlüssel verteilt. Aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen übernommene Verluste wurden direkt zugeordnet. Finanzergebnis Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen beinhalten die Verzinsung der Anteile der stillen Gesellschafter. Diese wurden analog der korrespondierenden Verbindlichkeiten (siehe Erläuterungen zur Tätigkeiten-Bilanz: Verbindlichkeiten) zugeordnet. Der Zinsaufwand für das Darlehen wurde mit dem Anlagevermögenschlüssel verteilt. Die übrigen Posten des Finanzergebnisses wurden - soweit sie nicht direkt den Tätigkeiten zugeordnet werden konnten - nach dem Umsatzerlösschlüssel verteilt. Ertragsteuern Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag wurden für das laufende Geschäftsjahr im Verhältnis zum Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag auf die Tätigkeiten verteilt. Negative Ergebnisse einer Tätigkeit führen nicht zu einer Gutschrift.
Bergisch Gladbach, den 22. März 2024 Die Geschäftsführung Harry Gersabeck Manfred Habrunner Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die BELKAW GmbH, Bergisch Gladbach Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der BELKAW GmbH, Bergisch Gladbach, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BELKAW GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die Geschäftsführung ist auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der Geschäftsführung für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Köln, den 26. April 2024 KPMG
AG
Winkeler, Wirtschaftsprüfer Schier, Wirtschaftsprüfer Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 23. Mai 2024 festgestellt. |
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