Pecho
Graphik & Kunst GmbH
Kupferzell
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
34.772,34 |
38.886,34 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
32.216,00 |
36.330,00 |
| III.
Finanzanlagen |
2.553,34 |
2.553,34 |
| B.
Umlaufvermögen |
110.305,66 |
75.029,48 |
| I.
Vorräte |
3.235,28 |
3.587,66 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
55.323,05 |
50.479,51 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
51.747,33 |
20.962,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
65,00 |
65,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
145.143,00 |
113.980,82 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
45.691,95 |
44.752,19 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
20.127,36 |
19.187,60 |
| davon
Gewinnvortrag |
19.187,60 |
17.451,02 |
| B.
Rückstellungen |
78.640,89 |
61.329,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
20.810,16 |
7.899,43 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
20.810,16 |
7.899,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
145.143,00 |
113.980,82 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss auf den 31.12.2010 wurde erstmals
nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
erstellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des
Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB
nicht angepasst.
Von den Beibehaltungs- und
Fortführungswahlrechten gemäß Art. 67 EGHGB
wurde in folgenden Fällen Gebrauch gemacht:
Aufwandsrückstellungen, Abschreibungen aus allein
steuerlichen Gründen.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 150 wurden im Jahr des Zugangs
sofort voll abgeschrieben.
In analoger Anwendung der Regelungen des
Einkommensteuergesetzes werden bewegliche Gegenstände
des Anlagevermögens mit einem Wert ab Euro 150 bis zu
Euro 1.000 zusammengefasst und gleichmäßig
über fünf Jahre abgeschrieben, was der
durchschnittlichen voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände entspricht. Während des
Fünfjahreszeitraums gibt es keine wesentlichen
Anlagenabgänge.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Dem Ausfallrisiko wurde, soweit erforderlich, durch die
Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das
allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen sind nach den anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels
"Barwert-Methode" errechnet. Als biometrische
Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2005" von Klaus
Heubeck verwendet. Im Berichtsjahr wird erstmalig ein von
der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher
Marktzinssatz von 5,15% bei der Bewertung zugrunde gelegt.
Gehalts- und Rentenanpassungen sind mit 1,00% p. a.
eingerechnet.
Eine Saldierungspflicht bei
Rückdeckungsversicherung und Pensionsrückstellung
besteht auf Grund fehlender Verpfändung zugunsten der
versicherten Person nicht.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Mit Ausnahme der zwingenden Änderungen durch das
Bilanzrechtsmordernisierungsgesetz konnten die bisher
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Wesentlichen übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Pensionsrückstellungen
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen auf Grund BilMoG ergibt sich
ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag.
Von der Übergangsregelung gemäß Art. 67
Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde Gebrauch gemacht und die
Hälfte des Betrags den Pensionsrückstellungen
zugeführt. Die Zuführung wird in der Gewinn- und
Verlustrechnung als außerordentlicher Aufwand
angezeigt. Der restliche noch nicht in der Bilanz
ausgewiesene Betrag aus der Erstanwendung wird innerhalb
des verbleibenden Übergangszeitraums den
Pensionsrückstellungen zugeführt.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Hans-Jürgen Pecho
Kupferzell, den 14. November 2011
Hans-Jürgen Pecho
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.11.2011 festgestellt.
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