mileworks mcmahon UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseForschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bart Slager seit 13.9.2019 | Vorstandsmitglied |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
REMOS AGPasewalkJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Bilanz zum 31.12.2017Remos AGAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2017Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der REMOS AG, Pasewalk, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB und des GmbHG erstellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften der §§ 266 ff HGB, die der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Die REMOS AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267a Abs. 1 HGB, bei der Bilanzierung und Bewertung sind die Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften angewandt worden. Im Anhang werden die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften teilweise in Anspruch genommen. Gegenstand des Unternehmens ist die Projektierung, der Aufbau und die Reparatur von Flugzeugen und Flugzeugausrüstungen sowie der Handel mit Flugzeugen, Flugzeugausrüstung und Flugzeugteilen; die Verwaltung und der Erwerb von unbebauten und bebauten Grundstücken, grundstücksglichen Rechten und von sonstigen Vermögensgegenständen zu den vorgenannten Zwecken. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich an andren Unternehmen, auch wenn sie einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, sie erwerben, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und Erläuterungen zum JahresabschlussImmaterielle Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlichen Vorschriften vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter, das sind Gegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis einschließlich EUR 450,00, werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Vorräte werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten oder zu Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten werden die aktivierungspflichtigen Einzelkosten und angemessene Teile der notwendigen produktionsbezogenen Gemeinkosten, Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen einbezogen. Soweit erforderlich sind Bestandsrisiken durch den Ansatz des niedrigen Stichtagspreises, durch Gängigkeitsabschläge sowie sonstige Abschläge berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen TEUR 507 und haben Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Davon sind TEUR 483 (Vorjahr TEUR 0) Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (zugleich Gesellschafter). Die Posten Flüssige Mittel enthält den Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten. Rechnungsabgrenzungsposten betreffen zeitanteilig abgegrenzte Versicherungsbeiträge. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Die REMOS AG weist zum 31. Dezember 2017 keine Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aus. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten gegenüber dem verbundenen Unternehmen und Gesellschafterin Stemme AG über TEUR 4.213 ausgewiesen, für das in Höhe von TEUR 3.852 eine Rangrücktrittsvereinbarung vorliegt. Damit wird in der Bilanz der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag ausgeglichen. Das Grundkapital ist eingestellt in 100.000 nennwertlose Stückaktien. Die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten, betreffen Abschreibungen der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Steuern vom Einkommen und Ertrag Steuern vom Einkommen und Ertrag ergeben sich nicht. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den Jahresfehlbetrag von EUR 804.533,25 der Position Verlustvortrag zuzuführen und in Höhe von EUR 3.425.075,32 auf neue Rechnung vorzutragen. Sonstige AngabenHaftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gem. § 251 und § 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht. Zum Bilanzstichtag bestehen sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von EUR 145.265,97. Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2017 durchschnittlich 46 Mitarbeiter. Die Stemme AG hat im Rahmen einer Stimmrechtsmitteilung gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als ein Viertel der Aktien an der REMOS AG gehört. Die Stimmrechtsbekanntmachung gem. § 20 Abs. 6 AktG erfolgte am 22.05.2017. Die Stemme AG hat erklärt, dass sie als neue Gesellschafterin plant die REMOS AG bis auf weiteres fortzuführen. Zum Ausgleich des bestehenden nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages hat die Gesellschafterin hinsichtlich ihrer Forderungen einen Rangrücktritt in Höhe von T€ 3.852 vereinbart. Darüber hinaus ergeben sich aus der vom Aufsichtsrat der Gesellschafterin Stemme AG genehmigten Unternehmensplanung 2018 bis 2020 aufgrund des von der Stemme AG erwarteten Liefer- und Leistungsumfang ab 2018 jeweils ein positives EBITDA und ab 2019 Jahresüberschüsse, so dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Fortführung der Gesellschaft angenommen werden kann. Schlusserklärung zum Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG Die REMOS AG war im Zeitraum vom 23.03.2017 bis 31.12.2017 ein von der Stemme AG, Strausberg, abhängiges Unternehmen i. S. d. § 312 AktG. Der Vorstand der REMOS AG hat deshalb gemäß § 312 Abs. 1 AktG einen Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt, der die folgende Schlusserklärung enthält: "Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden." Sonstige Pflichtangaben Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane: Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Vorstand
geführt. Die Eintragungen im Handelsregister erfolgten am 4. Juli 2017. Aufsichtsrat
Die Eintragungen im Handelsregister erfolgten am 4. Juli 2017.
Pasewalk, 2. Mai 2018 Paul Masschelein, Geschäftsführer |
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