Peters Fahrschule Hanft GmbHLiquidiert

96450 Coburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Coburg HRB 2670
Eingetragen
21.4.1997
Branche
BeteiligungsgesellschaftenVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels CarsharingTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Gegenstand
Der Betrieb einer Fahrschule. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten und sich an solchen in beliebiger Rechtsform beteiligen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Hanft Peter
seit 18.3.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Pöchitz 8 96231 Staffelstein
49500
99.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Peters Fahrschule Hanft GmbH

Coburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 34.240,00   44.022,00  
II. Sachanlagen 11.814,00 46.054,00 14.314,00 58.336,00
B. Umlaufvermögen        
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 221.198,71   218.663,92  
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 760,56 221.959,27 1.681,48 220.345,40
C. Rechnungsabgrenzungsposten   1.192,94   2.698,46
Summe Aktiva   269.206,21   281.379,86

PASSIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59   25.564,59  
II. Kapitalrücklage 10.737,13   10.737,13  
III. Gewinnvortrag 15.811,48   19.669,41  
IV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 4.362,97 56.476,17 -3.857,93 52.113,20
B. Sonderposten mit Rücklagenanteil   0,00   14.300,00
C. Rückstellungen   7.030,43   14.025,58
D. Verbindlichkeiten   205.699,61   200.941,08
Summe Passiva   269.206,21   281.379,86

Anhang

Allgemeine Hinweise

Vorliegender Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den einschlägigen Vorschriften des Gesetzes betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Größenabhängige Erleichterungen wurden in Anspruch genommen.

Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen wurden die Ausweiswahlrechte im Anhang dargestellt.

Im Vergleich zum Vorjahr fand eine Durchbrechung der Darstellungsstetigkeit nicht statt; die Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen ist gegeben. Die Gliederungen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind unverändert. Die Zahlen des Geschäftsjahres 2008 sind mit denen des Vorjahres unmittelbar vergleichbar.

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268-274a, 276-278 HGB, erstellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

2. Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bewertungsmethoden maßgebend:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bilanziert und entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (5 Jahre; lineare Methode) vermindert.

Der entgeltlich erworbene Geschäfts- und Firmenwert wurde aktiviert. Die planmäßige Abschreibung des aktivierten Wertes wurde auf 15 Jahre festgelegt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen auf der Grundlage steuerrechtlich anerkannter Höchstsätze vermindert. Dabei wurden Nutzungsdauern zwischen 3 und 7 Jahren zugrunde gelegt.

Für Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten in Höhe von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurde entsprechend den steuerrechtlichen Vorschriften des § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Dieser Sammelposten wird im Jahr seiner Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel aufgelöst.

Die Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgten zeitanteilig.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich.

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert bewertet und in Euro ausgewiesen. Währungsumrechnungen waren nicht vorzunehmen.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten zum Nennwert bewertete Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und wurden nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag passiviert.

II. Erläuterungen zur Bilanz

Nachfolgend werden die in der Bilanz zusammengefassten Posten gesondert erläutert. Soweit nichts anderes vermerkt ist, sind die Werte in den tabellarischen Aufgliederungen in TEUR gegeben.

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten in Höhe von TEUR 200 (Vorjahr TEUR 196) Forderungen mit einer Laufzeit größer einem Jahr.

Bei den unter den sonstigen Forderungen ausgewiesenen Forderungen an Gesellschafter handelt es sich um Forderungen des laufenden Geschäftsverkehrs. Die Forderungen sind werden verzinst.

3. Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit kleiner einem Jahr beträgt TEUR 172 (Vorjahr: TEUR 168).

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus Steuern in Höhe von TEUR 1. (Vorjahr: TEUR 0) und solche aus sozialer Sicherheit in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 0) enthalten.

4. Haftungsverhältnisse

Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.

III. Sonstige Angaben

1. Organe

Geschäftsführer: Peter Hanft, Fahrlehrer

2. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss zusammen mit dem Bilanzverlust des Vorjahres auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Coburg, 25. September 2009

gez. Geschäftsführer, Peter Hanft

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