Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 8219
Eingetragen
7.9.1993
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieForschung und Entwicklung im Bereich BiotechnologieIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
Entwicklung und Vertrieb von Software auf dem Gebiet der Umwelttechnik und -Technologie sowie der Qualitätssicherung und mathematischen Satistik und Beratung hierzu; Entwicklung und Bau von Bio- und Umwelttechnik und Technologie und sonstigen Spezialanlagen; FuE-Dienstleistungen für andere Unternehmen, Forschungseinrichtungen und kommunale Einrichtungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Steffen Johne
seit 27.1.2005
Geschäftsführer
Andreas Dr. Meyer
seit 27.1.2005
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (4)

Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

3 von 4 angezeigt

01108 Dresden
10.500 €
30.00%
99099 Erfurt
10.500 €
30.00%
99097 Erfurt
10.500 €
30.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

UMEX GmbH Dresden

Dresden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 23.376,00 31.447,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.322,00 7.395,00
II. Sachanlagen 18.054,00 24.052,00
B. Umlaufvermögen 228.126,05 281.104,71
I. Vorräte 144.984,78 132.578,92
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 64.799,53 122.365,04
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 18.341,74 26.160,75
C. Rechnungsabgrenzungsposten 806,28 899,88
Summe Aktiva 252.308,33 313.451,59

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 182.495,18 208.451,04
I. Gezeichnetes Kapital 35.000,00 35.000,00
II. Gewinnvortrag 173.451,04 205.343,63
III. Jahresfehlbetrag 25.955,86 31.892,59
B. Rückstellungen 15.556,06 18.662,80
C. Verbindlichkeiten 54.257,09 86.337,75
Summe Passiva 252.308,33 313.451,59

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (§ 246 Abs.1 S. 1 HGB). Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden (§ 246 Abs. 2 HGB).

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert (§ 247 Abs. 1 HGB).

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB). Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB). Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

AKTIVA

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten gemäß § 248 Abs. 2 HGB, § 5 Abs. 2 EStG angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen gemäß § 7 Abs. 1 EStG gemindert.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 1 HGB bewertet.

Finanzanlagen
Beteiligungen

Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB.

Auf die Veröffentlichung der Beteiligungen an Personengesellschaften wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann.

Umlaufvermögen

In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

Vorräte
Unfertige Arbeiten / Leistungen

Die unfertigen Leistungen wurden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB bewertet.

Die Kosten der Verwaltung wurden gemäß § 255 Abs. 2 Satz 4 HGB in die Herstellungskosten einbezogen.

Warenbestand

Der Materialbestand wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß § 253 Abs. 1 HGB bewertet. Ein niedrigerer Börsen- oder Marktpreis gemäß § 253 Abs. 3 HGB konnte nicht festgestellt werden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.

Einzelrisiken waren nicht erkennbar.

Es waren keine Einzelwertberichtigungen erforderlich. Eine Pauschalwertberichtigung wurde nicht gebildet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Forderungen wurden mit dem Nennbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB bewertet. Sie haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr.

Rechnungsabgrenzungsposten

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Dieser Rechnungsabgrenzungsposten wurde gemäß § 250 Abs. 1 HGB, § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG gebildet.

PASSIVA

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital beträgt 35.000,00 €. Davon wurden 100% einbezahlt.

Gewinnvortrag

Der Gewinnvortrag aus Vorjahren beträgt 173.451,04 €.

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -25.955,86 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden von der Geschäftsführung nach üblicher kaufmännischer Schätzung gemäß § 249 HGB ermittelt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Ein weiterer Rückstellungsbedarf besteht nach Angaben der Geschäftsführung nicht.

Verbindlichkeiten

Allgemeines

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Erhaltene Anzahlungen von Kunden

Auf dem Konto Anzahlungen von Kunden befinden sich Anzahlungen von Kunden aus Abschlagsrechnungen für im Bau befindliche Aufträge aus dem Jahre 2020. Die Baustellen werden alle bis Ende 2021 fertiggestellt sein, so dass die Restlaufzeit dieser Verbindlichkeit 1 Jahr beträgt.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Bei den Warenverbindlichkeiten bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

Alle Lieferantenverbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Sonstige Angaben

Geschäftsführer

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Johne Steffen Diplom-Ingenieur Allein

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge und der Bezüge des Aufsichtsrates wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Arbeitnehmer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren durchschnittlich beschäftigt (ohne Organmitglieder):

Geschäftsjahr 2020
Anzahl
Vorjahr 2019
Anzahl
Angestellte 8 8
Arbeiter/- innen
Aushilfen 2 2
Insgesamt 10 10

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 13.12.2021.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

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