Eble Verwaltungs GmbH
Hornberg 31, 88487 Mietingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Eble seit 10.3.2014 | Geschäftsführer |
Florian Eble seit 10.3.2014 | Geschäftsführer |
Sonja Kast seit 7.8.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 42.86% | |
| 28.57% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Eble Verwaltungs GmbHMietingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Eble Verwaltungs GmbH wird nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Zum 01.01.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) umgestellt. Umstellungseffekte wurden - soweit erforderlich - dokumentiert. Die Grundsätze der Bewertungs- und Gliederungsstetigkeit wurden unter Berücksichtigung des BilMoG beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft und Co. gemäß § 267 HGB auf. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Die Wertansätze in der Vorjahresbilanz wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Bei der Bewertung wird von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Gemäß Artikel 67 Abs. 8 EGHGB sind bei Änderungen der Bilanzierung oder Bewertung aus der erstmaligen Anwendung des BilMoG die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst. Die Immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen
Abschreibungen sind entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter nach der linearen
Methode vorgenommen. Falls erforderlich wird auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgewertet. Das steuerliche
Wertauf-
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu durchschnittlichen Netto-Einkaufspreisen unter Beachtung des handelsrechtlichen Niederstwertprinzips bewertet. Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten unter Beachtung des Fertigstellungsgrades. Die Herstellungskosten umfassen die steuerrechtlich aktivierungspflichtigen Kosten. Das handelsrechtliche Niederstwertprinzip wird beachtet. Für das Lagerrisiko und für andere wertmindernde Umstände werden angemessene Bewertungsabschläge vorgenommen. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Von den sonstigen Vermögensgegenständen entstanden rechtlich keine nach dem Bilanzstichtag. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Von den Verbindlichkeiten entstanden rechtlich keine nach dem Bilanzstichtag. Die Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Die Eigenkapi talpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Grundlagen der Währungsumrechung Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge werden grundsätzlich mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Am Abschlussstichtag vorhandene Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten, werden mit dem Devisenkassakurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden das Realisations- und Imparitätsprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten und Sicherheiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige Angaben Geschäftsführung Sonja Kast, geb. Eble in 88487 Mietingen, Hauptstraße 25 Die Geschäftsführerin ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gesellschafterverhältnisse Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin der Eble Kieswerke GmbH & Co. KG.
Geschäftsführerin Sonja Kast Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.08.2011 |
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