Stammdaten

Register
Amtsgericht Krefeld HRB 9753
Eingetragen
22.1.2004
Branche
Einzelhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehörGroßhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehörGroßhandel mit Fahrrädern, E-Bikes, deren Teilen und Zubehör
Gegenstand
Der Handel mit Neu- und Gebrauchtmotorrädern, die Reparatur und die Vermietung aller Motorräder und der Handel mit Ersatz- und Verschleißteilen sowie deren Zubehör. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens der Verkauf und die Reparatur von motorisierten Zweirädern mit Elektroantrieb und Fahrrädern mit integrierten Elektro- und Hilfsmotoren.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Maximilian Geenen
seit 19.2.2019
Geschäftsführer
Philipp Geenen
seit 19.2.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
48.00%
26.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

47918 Tönisvorst
12.000 €
48.00%
47918 Tönisvorst
6.500 €
26.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Motorradtechnik GEENEN GmbH

Kempen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 94.999,00 98.448,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.687,00 8.331,00
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.687,00 8.331,00
II. Sachanlagen 91.312,00 90.117,00
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 91.312,00 90.117,00
B. Umlaufvermögen 2.309.369,59 2.068.465,40
I. Vorräte 1.986.464,35 1.913.840,24
1. Fertige Erzeugnisse und Waren 1.986.464,35 1.913.840,24
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 316.278,48 141.224,71
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 60.589,78 69.456,00
2. sonstige Vermögensgegenstände 255.688,70 71.768,71
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.626,76 13.400,45
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.228,91 6.769,00
Summe Aktiva 2.413.597,50 2.173.682,40

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 166.150,38 105.319,67
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. des letzten Stichtags 80.319,67 73.635,72
III. Jahresüberschuss 60.830,71 6.683,95
B. Rückstellungen 149.835,67 244.181,45
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 70.932,68 153.295,46
2. Steuerrückstellungen 2.261,00 2.261,00
3. sonstige Rückstellungen 76.641,99 88.624,99
C. Verbindlichkeiten 2.097.611,45 1.821.833,28
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.483.195,42 1.288.488,88
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 346.480,89 371.810,14
3. sonstige Verbindlichkeiten 267.935,14 161.534,26
davon aus Steuern 4.573,44 2.565,94
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 1.017,01
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 2.348,00
Summe Passiva 2.413.597,50 2.173.682,40

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes / AktG beachtet

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EstG auf 5 Jahre abgeschrieben.

3. Finanzanlagen

Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.

4. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

7. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

8. Pensionsrückstellungen

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Teilwertverfahren auf Basis eines Zinsfußes von 1,82  % bilanziert. Ein versicherungsmathematisches Gutachten liegt vor.

IV. Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

V. Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung liegt im Berichtsjahr nicht vor.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen.

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sowie die Entwicklung des Postens "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Teilwertverfahren ermittelt.

Die Berechnung erfolgte unter folgenden Annahmen:

Zinssatz 1,82 %
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen %
zugrunde gelegte Sterbetafel Heubeck Richttafeln 2018

Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:

Erfüllungsbetrag der Schulden 548.897,00 Euro
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte Euro
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte 477.964,32 Euro
verrechnete Aufwendungen Euro
verrechnete Erträge Euro

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.12.2024.

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