RELOAD Motors GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peggy Kandziora seit 7.4.2025 | Prokura |
Michael Fugel seit 11.9.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Land Berlin | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GB infraVelo GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht Geschäftsjahr 2023Inhalt 1 Grundlagen der GB infraVelo GmbH 1.1 Gesellschaftszweck 1.2 Geschäftstätigkeit 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 2.2 Geschäftsverlauf 2.2.1 Finanzielle Leistungsindikatoren 2.2.2 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 3 Lage 3.1 Ertragslage 3.2 Finanzlage 3.3 Vermögenslage 4 Risiko-, Prognose und Chancenbericht 4.1 Risikobericht 4.2 Prognose- und Chancenbericht 1 Grundlagen der GB infraVelo GmbH 1.1 Gesellschaftszweck Zweck der Gesellschaft ist die Erbringung von Leistungen, die Wahrnehmung von Projektsteuerungs-, Projektmanagement-, Baumanagementsowie Bauherrnaufgaben, im Zusammenhang mit Infrastrukturmaßnahmen des Landes Berlin, hier insbesondere auch Radverkehrsinfrastrukturmaßnahmen, inkl. der dafür erforderlichen kaufmännischen, administrativen, technischen und sonstigen Dienstleistungen für das Land Berlin einschließlich seiner Einrichtungen, u. a. Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie für Körperschaften des privaten Rechts, an denen das Land Berlin unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. 1.2 Geschäftstätigkeit Die GB infraVelo GmbH hat im Laufe des Geschäftsjahres 2023 die Projektentwicklung, die Planung und den Bau von stadtpolitisch relevanten Radverkehrsprojekten weitergeführt. Das Berliner Mobilitätsgesetz ist Grundlage der Arbeit. Die Aufgaben werden von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) übertragen. Schwerpunkte sind bezirksübergreifende Maßnahmen für eine verbesserte Radverkehrsinfrastruktur. Für die Projekte der Bezirke übernimmt die Gesellschaft koordinierende Aufgaben und steuert gemeinsam mit der SenMVKU das Gesamtportfolio der bezirklichen Radverkehrsmaßnahmen, unter anderem mit Hilfe einer Datenbank zum Projektportfolio. Dabei handelt es sich um unterschiedliche Projekte und Aufgaben in den Bereichen
Unterstützende und begleitende Vorhaben sind
2 Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Nach Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ist die deutsche Wirtschaft im Jahr 2023 um 0,3 % gegenüber dem Vorjahr gesunken, nachdem es im Jahr 2022 noch um 1,8 % im Vergleich zum Vorjahr gewachsen war. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Die trotz der jüngsten Rückgänge weiterhin hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. Die Inflationsrate lag im Dezember 2023 bei 3,7 %, im Jahr 2023 insgesamt betrug die Inflationsrate im Durchschnitt 5,9 %. Die Energieprodukte verteuerten sich 2023 gegenüber dem Vorjahr deutlich um 5,3 % nach einem Anstieg um 29,7 % im Jahr 2022. Im Verlauf des Jahres 2024 dürfte sich der Auftrieb des Verbraucherpreisniveaus etwas reduzieren. Eine deutliche Reduzierung, insbesondere aufgrund der Kriegssituation in der Ukraine ist nicht absehbar. Private Konsumenten und Händler sind aufgrund der deutlich gestiegenen Preise weiterhin verunsichert. Der Anteil der Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit durch Fachkräftemangel behindert sehen, ist durch die Konjunkturabschwächung bis zum vierten Quartal 2023 zum ersten Mal seit zwei Jahren wieder unter die 40%-Marke gefallen. Aber die Fachkräfteknappheit behindert immer noch einen großen Teil der Unternehmen. Mehr als 50 % Betroffene waren es in der Gastronomie, im Beherbergungsgewerbe, unter Architektur- und Ingenieurbüros sowie in der Gebäude- und Gartenbetreuung. Das geht aus einer Erhebung im Rahmen der KfW ifo Konjunkturumfragen seit dem Jahr 2009 hervor. 2.2 Geschäftsverlauf Die von der GB infraVelo GmbH im Geschäftsjahr verantworteten Projekte konnten initiiert bzw. fortgeführt werden. Hierzu zählen u. a.:
Der angepasste Wirtschaftsplan (WP) 2023 vom 29.11.2022 wurde vom Aufsichtsrat am 01.12.2022 genehmigt. Das Gesamtbudget belief sich auf 30,7 Mio. €. Brutto. Davon entfielen 15,7 Mio. € Brutto auf Haushaltstitel, 6,7 Mio. € Brutto auf SIWA und 8,3 Mio. € Brutto auf weitere Fördertitel wie GRW, BMDV und BAG. Insgesamt bilanziert die Geschäftsleitung ein herausforderndes Wirtschaftsjahr 2023. Es ist zwar gelungen, gemeinsam mit der Senatsverwaltung in einem längeren Prozess ein neues Finanzierungsmodell für die Jahre 2024 ff zu erarbeiten, dies mit der Erwartung deutlicher Aufwandsreduzierungen. Allerdings konnten durch neue Prioritätssetzungen sowie Neuausrichtungen in der Verkehrspolitik nachfolgend zur Wiederholungswahl des Berliner Abgeordnetenhauses die bisherigen Umsetzungsziele nicht vollumfänglich erreicht werden. In der Folge wurde auch die Umsetzung des ursprünglichen Wirtschaftsplanes im Jahr 2023 nicht im geplanten Ausmaß realisiert. Zudem konnten (Bau-)Leistungen infolge des akuten Fachkräftemangels auch aufseiten der Planungsbüros und beteiligten Fachplaner*innen, Gutachter*innen bzw. Sachverständigenbüros sowie in den Fachämtern der Bezirke, die nicht immer dauerhaft die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stellen können, nicht in vollem Umfang weiter umgesetzt werden. Der Personalbedarf ist für infraVelo weiterhin, trotz Neueinstellungen, nicht gedeckt und wird durch die Begrenzung der Mittel im institutionellen Bereich auf den Wert des Jahres 2023 für die Jahre 2024 und 2025 auch künftig nicht behoben werden können. Im Weiteren ist deshalb eine Priorisierung der umzusetzenden Projekte erforderlich. Hinzu kam die Kündigung des Geschäftsführers zum 30.03.2024 sowie der Prokuristin zum Ende April 2024, die eine Nachbesetzung erforderlich machen. 2.2.1 Finanzielle Leistungsindikatoren
Da die Gesellschaft nahezu zu 100% zuwendungsfinanziert ist liegt der Fokus bei den finanziellen Leistungsindikatoren auf den Erlösen aus Zuwendungen. Die Zuwendungsumsätze geben Aufschluss über den Abgleich zu dem ursprünglichen Wirtschaftsplan sowie den tatsächlich abgeforderten Haushaltsmitteln. 2.2.2 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Personalbindung Aufgrund der geringen Größe der Gesellschaft mit durchschnittlich 40,5 Mitarbeitenden ist es der Gesellschaft wichtig, die Mitarbeiterfluktuation auf einem niedrigen Niveau zu halten. Es werden vielfältige Maßnahmen ergriffen, um allen Mitarbeitenden attraktive und sichere Arbeitsplätze anzubieten. Die Gesundheitsförderung, die Aus- und Weiterbildung, die Gleichbehandlung, sowie die Vereinbarung von Beruf und Familie stehen dabei im Vordergrund. Die getroffenen Maßnahmen haben dazu beigetragen, dass im Geschäftsjahr die Fluktuation bei 4,9 % (2 Mitarbeitende). Radparken Aufgabe war es auf Basis der durch infraVelo durchgeführten Potentialuntersuchungen/Machbarkeitsuntersuchungen für Fahrradparkhäuser an 5 Standorten durchzuführen bzw. abzuschließen sowie für die Fahrradparkhäuser an 2 Standorten die Planungsleistungen vorzubereiten und auszuschreiben und für den Standort Ostkreuz das Wettbewerbsverfahren durchzuführen. Die Machbarkeitsuntersuchungen wurden abgeschlossen und die Planungsleistungen vorbereitet. Das Wettbewerbsverfahren konnte nicht durchgeführt werden. 3 Lage 3.1 Ertragslage Zur Erfüllung der Gesellschaftszwecke hat die Gesellschaft zweckgebundene Zuwendungen erhalten. Gewinne werden aufgrund der Zuwendungsfinanzierung nicht erzielt. Die GB infraVelo erzielte darüber hinaus sonstige betriebliche Erträge im Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 115,8 T€ (Vorjahr 28,1 T€). Die Nettozuwendungen beliefen sich im Berichtsjahr auf 12.686,9 T€ (Vorjahr 9.089,1 T€), davon betragen die Zuwendungen für den allgemeinen Gesellschaftsbetrieb 6.842,8 T€ (Vorjahr 5.873,0 T€). Die verbleibenden Zuwendungen betreffen Projektkosten und Kosten des Betrieb- und Unterhalts in Höhe von 5.844,1 T€ (Vorjahr 3.216,1 T€). Der Materialaufwand belief sich auf 5.841,9 T€ (Vorjahr 3.216,1 T€), die vollständig aktivierungsfähigen unfertigen Leistungen darstellen, welche ausschließlich im Rahmen der Projektfinanzierung angefallen sind. Zuwendungen und eigene Erträge dienten darüber hinaus der Finanzierung des Anlagevermögens im Jahr 2023 in Höhe von 42,8 T€ (Vorjahr 21,8 T€) sowie der Deckung der betrieblichen Aufwendungen und Personalkosten 6.917,8 T€ (Vorjahr 5.898,1 T€). 3.2 Finanzlage Das langfristige Vermögen ist vollständig durch langfristiges Kapital gedeckt. Den kurz- und mittelfristigen Verbindlichkeiten von 7.089,2 T€ (Vorjahr 3.270,7 T€) sowie den Sonderposten zur Finanzierung von Umlaufvermögen in Höhe von 17.535 T€ (Vorjahr 12.543,3 T€) stehen kurz- und mittelfristige Vermögensgegenstände in Höhe von 25.659,5 T€ (Vorjahr 15.989,9 T€) gegenüber. Der Zahlungsmittelbestand zum 31.12.2023 betrug 7.040,3 T€ (Vorjahr 3.103,3 T€). Die Gesellschaft konnte im Geschäftsjahr ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen. Zukünftige Liquiditätsengpässe werden durch die Geschäftsführung nicht erwartet. 3.3 Vermögenslage Im Berichtsjahr verfügte die Gesellschaft über ein Anlagevermögen in Höhe von 205,2 T€ (Vorjahr 231,2 T€). Die Reduktion resultiert aus den Abschreibungen in Höhe von 68,8 T€, denen Zugänge von 42,8 T€ gegenüberstehen. Das Stammkapital beträgt 25 T€. Gewinne werden aufgrund der Zuwendungsfinanzierung nicht erzielt. Der Sonderposten für Zuschüsse zum 31.12.2023 beträgt 17.740,5 T€ (Vorjahr 12.774,5 T€) und wurde aufgrund der Zuwendungsfinanzierung des Anlagevermögens und Umlaufvermögens (Projektfinanzierung) durch das Land gebildet. Die Rückstellungen betragen 1.015,0 T€ (Vorjahr 156 T€) und beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. 4 Risiko-, Prognose und Chancenbericht 4.1 Risikobericht Ein essenzieller Bestandteil der Risikosteuerung ist der regelmäßige Planungsprozess, der sich im Wesentlichen über den Mittelfristzeitraum von fünf Jahren erstreckt und mit dem Aufsichtsrat abgestimmt ist. Das laufende Berichtswesen stellt dabei einen zentralen Aspekt der Risikosteuerung dar. So werden jeweils quartalsweise im Rahmen aller Planzahlen die Ist- den soll-Größen gegenübergestellt und entsprechende Prognoseberechnungen durchgeführt, um Abweichungen vom Wirtschaftsplan frühzeitig zu identifizieren und steuernd eingreifen zu können. Über Kostenrisiken oder Bauzeitenrisiken, die möglicherweise außerhalb der regelmäßigen Berichtszeiträume auftreten, berichten das Unternehmenscontrolling bzw. die Bereichsleitungen im Bedarfsfall sofort. Die von der Gesellschaft erbrachten Leistungen stellen keine marktfähigen öffentlichen Güter mit Dienstleistungscharakter dar. Die Gesellschaft verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Ein aus wirtschaftlicher Tätigkeit begründetes Bestandsrisiko besteht aufgrund der Zuwendungs-/Zuweisungsfinanzierung nicht. Die GB infraVelo GmbH finanzierte sich im Jahr 2023 wiederum aus Zuwendungen. Ab dem 01.01.2024 ändert sich die Finanzierungsart auf Zuweisungen. Aufgrund der angespannten finanziellen Haushaltslage im Land Berlin ist für das Jahr 2024 mit weiteren Mittelkürzungen sowie Projektverschiebungen zu rechnen. Im Zuge der Haushaltsberatung für den Doppelhaushalt 2024/2025 hat die GB infraVelo GmbH starke Kürzungen im Bereich der Personal- und Sachkosten erfahren. Somit konnte der planmäßige Stellenaufbau nicht umgesetzt werden. Auf Grundlage der bestehenden Personalressourcen wurde ein Priorisierungskonzept erstellt und dem Mittelgeber übersandt. Umso wichtiger ist es, die Personalfluktuation gezielt durch geeignete Maßnahmen, wie Gesundheitsförderung, Aus- und Weiterbildung, Gleichbehandlung sowie die Vereinbarung von Beruf und Familie auf einem niedrigen Niveau zu halten. Eine Fluktuation unter 5% wir weiterhin angestrebt. Auch zeigt sich ein Personalmangel aufseiten der Planungsbüros und beteiligten Fachplaner*innen, Gutachter*innen bzw. Sachverständigenbüros, die nicht immer dauerhaft die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stellen können. Weitere Risiken ergeben sich aus der weltwirtschaftlichen Lage und den Kriegerischen Handlungen in der Ukraine und im Nahost. Stark beeinträchtigte Lieferketten und die daraus resultierenden Kostensteigerungen machten sich insbesondere im Baubereich bemerkbar. Die dadurch entstandene Lage wird durch die hohe Auslastung in der Branche sowie durch personelle Engpässe der Auftragnehmer*innen verschärft, woraus Dienstleistungs- und Lieferantenausfälle resultieren können. Die Bindung von Baufirmen ist durch die derzeit angespannte Marktlage erschwert. Die anhaltende Inflation in Deutschland führt zu weiteren Preissteigerungen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber März 2024 voraussichtlich um 0,5 %. Die Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie (Kerninflation), beträgt voraussichtlich +3,0 %. Dies hat eine dynamische Kostenkalkulation mit großen Abweichungen und Schwankungen hinsichtlich der Kostenschätzung bei Bauprojekten zur Folge. Daraus resultiert ein erhöhter Kalkulations-, Anpassungs- und Prüfaufwand. Erhebliche Kostensteigerungen können bei Projekten zu einer Neubewertung der Umsetzungsmöglichkeit oder des Umsetzungszeitpunkts führen. 4.2 Prognose- und Chancenbericht Aufgrund, des gegenwärtig unbeständigen wirtschaftlichen Umfelds sind Prognosen für das Wirtschaftsjahr. 2024 mit gewissen Unsicherheiten verbunden. Die derzeitig wesentlichen Risiken aus den kriegerischen Handlungen in der Ukraine und dem Nahostkonflikt und deren Einflüsse auf den Geschäftsverlauf können nur schwer eingeschätzt werden. Hinzu kommt die schwierige Finanzlage im Land Berlin. Die der Gesellschaft tatsächlich zur Verfügung stehen Finanzmittel zur Erfüllung Ihrer Aufgaben stehen noch nicht fest. Der vorläufige Wirtschaftsplan 2024/2025 ist vom Aufsichtsrat zwar in seiner Sitzung am 29.11.2023 festgestellt worden. Der Wirtschaftsplan sieht ein Gesamtbudget in Höhe von rd. 31,4 Mio. € für das Jahr 2024 vor, wovon 13,8 Mio. EUR aus dem Haushalt des Landes Berlins stammen. Entsprechend dem Wirtschaftsplan sind zunächst die Umsatzerlöse aus Zuweisungen/Zuwendungen mit 31,4 Mio. als finanzieller Indikator eingeplant worden. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 14.12.2023 das Gesetz über den Berliner Haushalt und den Haushaltsplan für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen. Der Beschluss ist mit deutlichen Einsparungen in allen Ressorts verbunden. Die infraVelo GmbH sollte zunächst 1,9 Mio. € einsparen, die endgültigen Zahlen stehen noch nicht fest. Die Geschäftsleitung geht aber nach jetzigem Kenntnisstand von weiteren signifikanten Einsparvorgaben für die infraVelo aus, so dass die Umsätze aus Zuweisungen/Zuwendungen im Vergleich zu den Vorjahren nicht weiter steigen werden und ein wesentlicher Teil, der im Wirtschaftsplan 2024 aufgeführten Maßnahmen, nicht umgesetzt werden kann. Schwerpunkte der Jahre 2024 und 2025 sollten dabei die vertiefenden Planungen und Abstimmungen der Radschnellverbindungen und Projekte ausgewählter Fernradwege (Wasserweg R1 Fernradweg, Spree-Rad- und Wanderweg). Zielsetzung ist dabei die Einleitung mindestens eines Planfeststellungsverfahrens für eine Radschnellverbindung als nichtfinanzieller Indikator. Die Umsetzung von Vorhaben, die im Rahmen der Projekteinheit Radwege definiert sind, ist für das Jahr 2024 vorgesehen (Boelckestraße, Grunewaldstraße etc.). Mehrheitlich werden neue Radfahrstraßen mit Protektionselementen eingerichtet, an Straßen, die zuvor keine Radverkehrsanlage hatten. Die enge Zusammenarbeit mit der Senatsmobilitätsverwaltung, den Bezirken und den Beteiligten der Projekteinheit wird gestärkt. Die begleitende Kommunikation wird ebenfalls gewährleistet. Auf Basis der Standort- und Potenzialanalysen zu Radabstellanlagen an ÖPNV-Standorten und intensiver Abstimmungen mit den Bezirken über verfügbare Flächen werden in den Bezirken sukzessive konkreten Planungen zu geeigneten Standorten weitergeführt und Machbarkeitsuntersuchungen für Fahrradparkhäuser abgeschlossen und bei positive Bewertung Betreiberkonzepte entwickelt sowie neue Untersuchungen veranlasst. Die Herausforderung liegt hierbei in der Flächenverfügbarkeit. Ggf. sind Flächenfreigaben der Eigentümer zu erwirken. Die Inbetriebnahme von weiteren gesicherten Abstellanlagen mit dem System ParkYourBike ist an verschiedenen Standorten vorgesehen. Das für die Unterhaltung der Radverkehrsinfrastruktur erforderliches Geoinformationssystem wird hinsichtlich weiterer Anwendungsfälle weiterentwickelt und unterhalten. Die Digitalisierung ermöglicht Überblick und Aussagefähigkeit und ist Grundlage für einen effektiven Betrieb und Unterhalt. Das von der Gesellschaft entwickelte Zugangs- und Buchungssystem für gesicherte Fahrradabstellanlagen soll stadtweit ausgeweitet werden und es wird darüber hinaus ein Konzept zur Anbindung und Umsetzung von VBB-Standorten an ParkYourBike erarbeitet. Welche Maßnahmen aufgrund der vorgesehen Mittelkürzungen durchgeführt werden können, steht in Abhängig von der Bereitstellung der Mittel und den Abstimmungen mit der Senatsverwaltung. Die erstellten Controlling Strukturen und Tools werden durch die Weiterentwicklung des Enterprise Ressource Planung Systems (ERP) vervollständigt. Das bestehende Business Intelligence Tool wird entsprechend der Anforderungen aus der Übernahme der bezirklichen Radverkehrsmaßnahmen und der übertragenen Aufgaben aus dem Bündnis für den Radverkehr in seiner Funktionalität und Struktur gepflegt. Im Rahmen der Optimierung der bestehenden Datenbereitstellungen wird das Geoinformationssystem in den Funktionen zum Baustellenatlas zur Aufnahme bezirklicher Maßnahmen erweitert. Die projektbegleitende Kommunikation wird weiter ausgebaut. Durch die Projektentwicklungen ergeben sich neue Meilensteine und Kommunikationsanlässe für das oberste Kommunikationsziel "Transparenz über die Projekte herstellen". Die Onlinekommunikation (www.infravelo.de) wird nutzerspezifisch kontinuierlich weiterentwickelt. Einzelne Module werden verbessert und neu implementiert (z. B. Projekttracker, Logbücher, Refresh Projektkarte) Anfragen von Bürger*innen werden zeitnah bearbeitet und beantwortet. Die Verwaltung wird durch inhaltliche Zuarbeit zur Pressearbeit (z.B. bei Anfragen, Pressemitteilungen, Fact Sheets) sowie zu politischen Anfragen aus dem Abgeordnetenhaus unterstützt. Die vertragliche Abwicklung der Aufgabenübertragung und der damit in Verbindung stehenden Änderung der Finanzierungsart wurde im November 2023 abgeschlossen. Die Grundlage dafür bildet § 37 Abs. 3 MobG BE. Damit gehört die GB infraVelo GmbH zu den für den Radverkehr zuständigen Stellen des Landes Berlin und fördert gem. § 37 Abs. 1 MobG BE unter Beachtung und in Umsetzung des Radverkehrsplans gemäß § 40 sowie der Regelungen der §§ 41 - 48 des MobG BE den Radverkehr. Damit verbunden ist die Möglichkeit zur Verschlankung der Prozesse zur Mittelbeantragung und der zugehörigen Nachweise zu deren Verwendung und somit eine Effizienzsteigerung bei der Projektabwicklung. Mit der Änderung des Finanzierungsmodells der GB infraVelo GmbH erfolgt die Finanzierung weiterhin über Mittel des Landes Berlin in Form von Zuweisungen sowie ergänzenden Fördermitteln in Form von Zuwendungen. Eine Evaluation der Finanzierungsumstellung ist für das 3. Quartal 2024 vorgesehen. Der Gesellschaft ist es wichtig, Chancen zu identifizieren, um diese im Zuge des unternehmerischen Handelns zu nutzen und auszubauen. Mit der Änderung des Mobilitätsgesetzes und der damit übertragenen Zuständigkeitsfestlegung auf die infraVelo sowie der Umstellung des Finanzierungsmodells sind weitere Grundlagen für ein effizienteres Arbeiten geschaffen worden. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage und der damit einhergehenden Kürzungen bzw. angekündigter weiterer Mittelkürzungen für die Gesellschaft kann die Geschäftsleitung für den weiteren Geschäftsverlauf aber nicht zufrieden sein. Ein aus wirtschaftlicher Tätigkeit begründetes Bestandsrisiko besteht aufgrund der Zuwendungsfinanzierung zwar nicht, es wird aber deutlich, dass die bisherige eingeschlagene Strategie aufgrund der Haushaltskürzungen nicht wie geplant weiterentwickelt werden kann. Nach jetzigem Stand sind mit den Einsparungen verbundene Projetverschiebungen und Projekteinstellungen unvermeidbar. Abschließend bleibt zu erwähnen, dass die Stelle der Geschäftsführung zum 01.09.2024 neu besetzt wird, da der bisherige Geschäftsführer das Unternehmen Ende März 2024 verlassen hat. Für den Übergangszeitraum ist der Geschäftsführer der Grün Berlin GmbH auch zum Geschäftsführer der GB infraVelo bestellt.
Berlin, 30.05.2024 GB infraVelo GmbH Christoph Schmidt, Geschäftsführer Entsprechenserklärung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung der GB infraVelo GmbH zum Berliner Corporate Governance Kodex1. Grundsatzerklärung nach Maßgabe der Berliner Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex Der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex - unter Berücksichtigung des gemäß den Beteiligungshinweisen in der Fassung vom 15.12.2015 geltenden Berliner Corporate Governance Kodex (BCGK) - im Geschäftsjahr 2023 mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde. 2. Ausnahmen zu II. Geschäftsleitung Es wurde eine weitere Prokuristin zum 01.04.2023 durch den Aufsichtsrat bestellt. Die andere Prokuristin wurde zum 31.07.2023 abberufen. Ferner wurde der Geschäftsführer auf eigenem Wunsch mit Wirkung zum 29.02.2024 durch den Aufsichtsrat ordnungsgemäß abberufen. Der Prozess der Nachbesetzung wurde mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Die verbleibende Prokuristin plant zum 15.04.2024 aus dem Unternehmen auszuscheiden. Eine formelle Abberufung wird 2024 erfolgen. Nr. 10 In den Anstellungsverträgen der Mitglieder der Geschäftsleitung ist kein Abfindungs-Cap geregelt. Die Vorgaben des BCGK werden jedoch im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrages berücksichtigt. Nr. 11 Für die Mitglieder der Geschäftsleitung besteht eine D&O Versicherung aufgrund der besonderen Risiken der GmbH-Geschäftsführung. zu III. Aufsichtsrat Nr. 3 Der Aufsichtsrat hat keine Altershöchstgrenze für das Ausscheiden aus dem Unternehmen festgelegt. Aktuell ist dies jedoch nicht von Relevanz. Der Aufsichtsrat hat u. a. bedingt durch die Wiederholungswahlen im Land Berlin drei neue Mitglieder. Darunter befindet sich die Vorsitzende. Nr. 5 u. 6 Aufgrund der spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens, seiner Größe und der Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrates, wurden keine Fach- und Prüfungsausschüsse gebildet. Nr. 11 Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten keine gesonderte Vergütung, lediglich eine Aufwandsentschädigung (sog. Sitzungsgeld). Nr. 13 Für die Mitglieder des Aufsichtsrates ist in der D&O Versicherung kein Selbstbehalt vereinbart worden. Ein Selbstbehalt wäre unangemessen, da die Aufsichtsratsmitglieder keine Vergütung erhalten. Nr. 16 Der Aufsichtsrat hat von einer Evaluierung der Effizienz seiner Tätigkeit im Jahr 2023 abgesehen und die Befassung zum Thema "Arbeit des Aufsichtsrates: Interne Befassung" zur ersten Sitzung im Jahr 2024 vertagt. Am 29.11.2023 hat der Aufsichtsrat die Sitzungsanzahl für das Jahr 2024 beschlossen. zu IV. Interessenkonflikte Nr. 5 u. 6 Der Geschäftsführer und die Prokuristinnen sind nicht Mitglieder eines Aufsichtsrates. Eine Prokuristin (bis 31.07.2023) ist bei der Grün Berlin GmbH als Handlungsbevollmächtigte angestellt. Die weitere Prokuristin seit 01.04.2023 ist ebenfalls nicht Mitglied eines Aufsichtsrates. Interessenskonflikte haben nicht bestanden, zumal sich alle Gesellschaften im Unternehmensverbund befinden. zu VI. Rechnungslegung Nr. 2 Der Jahresabschluss wird in der zweiten Sitzung des Aufsichtsrates i. d. R. im Juli eines Jahres gemäß Gesellschaftsvertrag geprüft, der eine Beschlussempfehlung für den Gesellschafter beschließt. Die Gesellschafterversammlung fasst ihre Beschlüsse über den Jahresabschluss gemäß Gesellschaftsvertrag innerhalb der ersten 8 Monate des Geschäftsjahres. Dieser Ablauf deckt sich mit den Maßgaben gemäß § 42 a GmbHG. Eine Vorlage binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende ist wegen der Prüfungsabläufe nicht praktikabel.
Berlin, 18.03.2024 Dr. Claudia Elif Stutz, Vorsitzende des Aufsichtsrates
Berlin, 20.02.2024 Arne Petersen Geschäftsführung Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang Geschäftsjahr 2023Inhalt I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden III. Angaben zur Bilanz Aktiva Passiva IV.Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung V. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse Angaben zu den Organen der Gesellschaft Geschäftsführung Gesellschafter Aufsichtsrat Angaben zu den Arbeitnehmern/innen Angaben zum Prüfungshonorar Erklärung zum Corporate Governance Kodex Nachtragsbericht I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die GB infraVelo GmbH hat Ihren Sitz in Berlin. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Berlin, Charlottenburg, unter der Nummer HRB 188372 B geführt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) (§§ 242 ff. HGB) unter Anwendung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) und des Gesellschaftsvertrages erstellt. Nach § 16 (1) des Gesellschaftsvertrages vom 16.05.2017 i. d. F. vom 10.01.2018/15.01.2024 ist der Jahresabschluss entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) aufzustellen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Das Gliederungsschema der Bilanz wurde um die Posten "Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögen" und Umlaufvermögen" erweitert. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde um die Posten "Zuführung zum Sonderposten für Zuschüsse zum Anlagevermögen und zum Umlaufvermögen" sowie "Auflösung des Sonderposten für Zuschüsse zum Anlageververmögen und zum Umlaufvermögen" erweitert. Im Folgenden geben die Angaben in Klammern jeweils den Vorjahreswert an, sofern sich aus dem Text kein anderer Zusammenhang ergibt. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten angesetzt und lineare Abschreibungen vorgenommen. Selbständig nutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten den Wert von 800 EUR nicht übersteigen (geringwertige Wirtschaftsgüter), wurden analog zur steuerlichen Vorschrift des § 6 (2) EStG im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag und flüssige Mittel mit dem Nominalbetrag angesetzt. Aufgrund der Finanzierung des Anlage- und Umlaufvermögens aus Zuwendungen, wurden in gleicher Höhe entsprechende Sonderposten auf der Passivseite gebildet. Zugänge, Abgänge und Abschreibungen im Anlagevermögen wurden durch Zuführungen und Auflösungen der Sonderposten berücksichtigt. Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz Aktiva
Die hier ausgewiesenen Leistungen betreffen sämtliche durch die infraVelo begonnenen, aber noch nicht fertiggestellten Projekte.
Das hier ausgewiesene Guthaben betrifft das Girokonto bei der Berliner Sparkasse.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben des Berichtsjahres, die Aufwand des Folgejahres sind. Passiva
Das gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 25.000,00 wird vollständig durch die GRÜN Berlin GmbH gehalten und ist in voller Höhe eingezahlt.
Aufgrund der Zuwendungsfinanzierung des Anlagevermögens wurde in Höhe der hierfür erhaltenen Zuwendungen ein Sonderposten gebildet. Veränderungen des Sonderpostens ergeben sich aus den Zuführungen und Auflösungen bzw. Abschreibungen des Geschäftsjahres.
Ebenso wie beim Sonderposten für Anlagevermögen, wurde für das aus Zuwendungsmitteln finanzierte Umlaufvermögen ein Sonderposten gebildet. Die Veränderung der Sonderposten ergeben sich aus den Zuführungen und Auflösungen des Geschäftsjahres.
Aufgrund der Zuwendungsfinanzierung und der aktiven Rechnungsabgrenzung der im Geschäftsjahr 2021 angeschafften ERP-Software, wurde in Höhe der hierfür erhaltenen Zuwendungen ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, der sich entsprechend weiterer Anschaffungskosten im Jahr 2023 erhöht hat. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Der Posten enthält vollständig periodenfremden Erträge, die überwiegend aus der Auflösung von Rückstellungen beruhen.
V. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Gemäß Zuwendungsbescheiden wurden Verpflichtungsermächtigungen bis zu einer Höhe von T€ 18.834,1 bewilligt. Diese versetzen die Gesellschaft in die Lage, Aufträge für Folgejahre bis zu dieser Höhe zu erteilen. Darüber hinaus bestehen für den Zeitraum 2023 bis 2028 Mietverpflichtungen in Höhe von Mio. € 2,5. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestehen nicht. Angaben zu den Organen der Gesellschaft Geschäftsführung:
Vorschüsse oder Darlehen wurden den Geschäftsführern nicht gewährt. Hinsichtlich der Angabe der Bezüge der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9 HGB) wurde von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Die Gesamtvergütungen wurden nicht im Anhang zum Jahresabschluss ausgewiesen. Die Bezüge der Geschäftsführung wurden im separaten Bezügebericht ausgewiesen. Gesellschafter Alleiniger Gesellschafter ist die GRÜN BERLIN GmbH. Aufsichtsrat
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr Aufwandsentschädigungen in Höhe von insgesamt € 1.920,00. Die Gesamtsumme wurde an alle AR-Mitglieder ausgezahlt. Angaben zu den Arbeitnehmer/innen Im Geschäftsjahr wurde im Durchschnitt 40 Arbeitnehmer beschäftigt (ohne Geschäftsführung). Zum 31.12.2023 beschäftigte die Gesellschaft 42 Arbeitnehmer (ohne Geschäftsführung). Angaben zum Prüfungshonorar Das Prüfungshonorar für Abschlussprüfungsleistungen gemäß § 285 Nr. 17 a) HGB beträgt im Geschäftsjahr EUR 12.600,00 brutto. Erklärung zum Berliner Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat haben sich gemäß § 1 Abs. 1 der Geschäftsanweisung für die Geschäftsführung und gemäß der Präambel der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates der GB infraVelo GmbH dazu verpflichtet, jährlich zu erklären, dass den die Unternehmensführung betreffenden Empfehlungen des Landes Berlin (Berliner Corporate Governance Kodex) in der jeweiligen Fassung entsprochen wird. Die Erklärung ist Bestandteil des Lageberichts. Nachtragsbericht Mit Datum vom 08. April 2024 legte Frau Dr. Almut Neumann das Mandat als Aufsichtsratmitglied der GB infraVelo GmbH zum 15.04.2024 schriftlich nieder.
Berlin, 02.05.2024 GB infraVelo GmbH Christoph Schmidt Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
7.1.5 BESTÄTIGUNGSVERMERK Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die GB infraVelo GmbH, Berlin: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der GB infraVelo GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der GB infraVelo GmbH, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen:
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 21. Juni 2024 Rödl
& Partner GmbH
Fischl, Wirtschaftsprüfer Fehlauer, Wirtschaftsprüfer FESTSTELLUNG JAHRESABSCHLUSS 2023Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30. August 2024 festgestellt worden. |
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