Ottokar
Runze Beteiligungs GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.225,84 |
10.225,84 |
| I.
Finanzanlagen |
10.225,84 |
10.225,84 |
| B.
Umlaufvermögen |
10.143,61 |
7.430,66 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.143,61 |
7.430,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
324,01 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
30.982,96 |
31.225,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
51.352,41 |
49.206,34 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
8.664,40 |
8.664,40 |
| III.
Bilanzverlust |
65.247,36 |
65.490,23 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
30.982,96 |
31.225,83 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
49.852,41 |
47.706,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
51.352,41 |
49.206,34 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011
der Ottokar Runze Beteiligungs GmbH wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
erstellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB auf. Die
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 288 Absatz 1 HGB wurden in
Anspruch genommen. Auf die Erstellung eines Lageberichts
wurde gemäß § 264 Absatz 1 Satz 4 HGB
verzichtet.
II. Angaben zur Generalnorm
Der Jahresabschluss der Gesellschaft vermittelt ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der
nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag wird
voraussichtlich durch zukünftige Gewinne ausgeglichen.
Im übrigen bestehen mit den Gesellschaftern, denen
gegenüber Verbindlichkeiten ausgewiesen werden,
qualifizierte Rangrücktrittserklärungen.
III. Ausweis und Gliederung
Darstellungsstetigkeit
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
der aufeinander folgenden Bilanzen und Gewinn- und
Verlustrechnungen wird weitestgehend beibehalten
(§ 265 Absatz 1 Satz 1 HGB).
Hinweise zu den Vorjahresbeträgen
Die Vorjahresbeträge in der Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung wurden aus dem Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2010 entnommen und werden in Euro angegeben
(§ 265 Absatz 2 HGB).
Beziehungen zu Gesellschaftern
Gemäß § 42 Absatz 3 GmbHG werden
Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern im Anhang angegeben.
Untergliederung und Einfügung neuer Posten
Gemäß § 265 Absatz 5 HGB werden
die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
nicht weiter unterteilt.
Davon-Vermerke
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die
"Davon-Vermerke" in Bezug auf die Forderungen und
Verbindlichkeiten gemäß § 268 Absatz 4
und 5 HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr.
1 HGB im Anhang gezeigt.
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB
Diese werden gemäß § 268 Absatz 7 HGB
im Anhang angegeben.
IV. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Gemäß § 284 Absatz 2 Nr. 1 HGB
werden nachstehend die auf die Posten der Bilanz sowie
Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angegeben.
Das
Anlagevermögen wurde mit Anschaffungskosten
angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Bei der Ermittlung der
Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten,
Anschaffungskostenminderungen sowie nachträgliche
Anschaffungskosten berücksichtigt.
Die Abschreibungen auf abnutzbare Gegenstände
des Anlagevermögens erfolgen nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt. Eine Abschreibung auf den niedrigeren
beizulegenden Wert gemäß § 253 Absatz 2 HGB
wurde nicht vorgenommen.
Die Bewertung der
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte
zum Nominalwert.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Eine
Abzinsung war aufgrund der Restlaufzeit nicht erforderlich.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
V. Erläuterungen zur Bilanz
Bilanz
Hinweis zur Darstellung des Anlagevermögens
(Anlagengitter)
Bei der Darstellung der Entwicklung der einzelnen
Posten des Anlagevermögens (§ 268 Absatz 2 HGB)
wurde vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, das Anlagengitter
außerhalb der Bilanz im Anhang darzustellen.
Beziehungen zu Gesellschaftern
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i.H.v.
37.244,91 Euro (Vj: 36.655,80 Euro) enthalten. Dazu wird
erläuternd auf die Ausführungen unter II (Angaben
zur Generalnorm), Satz 2 hingewiesen.
Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
Angaben zu Restlaufzeiten von Verbindlichkeiten,
Pfandrechten oder ähnlichen Rechten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr: 49.852,41 Euro (Vj: 47.706,34 Euro)
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren: 0,00 Euro (Vj: 0,00 Euro)
Verbindlichkeiten durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert
(§ 285 Nr. 1b HGB): 0,00 Euro (Vj: 0,00 Euro)
VI. Sonstige Angaben
Anteil an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
Die Gesellschaft ist als Komplementärin an der
Kommanditgesellschaft in Firma Aurora Film & TV GmbH
& Co. KG (ehemals aurora television Produktions GmbH
& Co. KG) beteiligt. Diese Beteiligung wird als Anteil
an einem verbundenen Unternehmen angesetzt, da neben den
dafür vorliegenden übrigen Voraussetzungen auch
das Kriterium einer einheitlichen Leitung für
beide Unternehmen gegeben ist; denn die Gesellschaft
betreibt über ihre Komplementärfunktion hinaus
auch eigene Geschäfte und besitzt dadurch einen
eigenen Willen. Die einheitliche Leitung für beide
Unternehmen befindet sich damit in der GmbH. Beide
Gesellschaften sind danach verbundene Unternehmen im Sinne
von § 271 HGB.
Angaben zur Stellung als unbeschränkt haftender
Gesellschafter
Gemäß § 285 Nr. 11a HGB sind Name,
Sitz und Rechtsform der Unternehmen, deren
unbeschränkt haftender Gesellschafter die
Kapitalgesellschaft ist, anzugeben.
Die Ottokar Runze Beteiligungs GmbH ist
Komplementärin der Aurora Film & TV GmbH & Co.
KG mit Sitz in Hamburg.
Angaben über die Geschäftsführung
Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen
Geschäftsjahr von dem nachfolgend aufgeführten
Geschäftsführer vertreten:
Herr Ottokar Runze (01.01. bis 31.12.2011)
Hamburg, den 21.11.2012
Ottokar Runze
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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