Ottokar Runze Beteiligungs GmbHLiquidiert

17235 Neustrelitz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 10266
Vorher
Verwaltungsgesellschaft aurora television mbH
Eingetragen
5.8.1963
Branche
BeteiligungsgesellschaftenFernsehveranstalter und Verbreitung von VideoinhaltenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
die Herstellung und der Vertrieb von Fernsehproduktionen und die Beteiligung an sowie die Geschäftsführung von Unternehmen, die die Herstellung und den Vertrieb von Fernseh- und Spielfilmen zum Gegenstand haben. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Ottokar Runze
seit 1.11.2001
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ottokar Runze Beteiligungs GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 10.225,84 10.225,84
I. Finanzanlagen 10.225,84 10.225,84
B. Umlaufvermögen 10.143,61 7.430,66
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 10.143,61 7.430,66
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 324,01
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 30.982,96 31.225,83
Bilanzsumme, Summe Aktiva 51.352,41 49.206,34

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.600,00 25.600,00
II. Kapitalrücklage 8.664,40 8.664,40
III. Bilanzverlust 65.247,36 65.490,23
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 30.982,96 31.225,83
B. Rückstellungen 1.500,00 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 49.852,41 47.706,34
Bilanzsumme, Summe Passiva 51.352,41 49.206,34

Anhang


 
I.   Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 der Ottokar Runze Beteiligungs GmbH wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB auf. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 Absatz 1 HGB wurden in Anspruch genommen. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde gemäß § 264 Absatz 1 Satz 4 HGB verzichtet.

 

II.   Angaben zur Generalnorm
Der Jahresabschluss der Gesellschaft vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag wird voraussichtlich durch zukünftige Gewinne ausgeglichen. Im übrigen bestehen mit den Gesellschaftern, denen gegenüber Verbindlichkeiten ausgewiesen werden, qualifizierte Rangrücktrittserklärungen.

 

III.   Ausweis und Gliederung
Darstellungsstetigkeit
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen wird weitestgehend beibehalten (§ 265 Absatz 1 Satz 1 HGB).

Hinweise zu den Vorjahresbeträgen
Die Vorjahresbeträge in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden aus dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 entnommen und werden in Euro angegeben (§ 265 Absatz 2 HGB).

Beziehungen zu Gesellschaftern
Gemäß § 42 Absatz 3 GmbHG werden Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern im Anhang angegeben.

Untergliederung und Einfügung neuer Posten
Gemäß § 265 Absatz 5 HGB werden die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nicht weiter unterteilt.

Davon-Vermerke
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "Davon-Vermerke" in Bezug auf die Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Absatz 4 und 5 HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB im Anhang gezeigt.

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB
Diese werden gemäß § 268 Absatz 7 HGB im Anhang angegeben.

IV.   Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Gemäß § 284 Absatz 2 Nr. 1 HGB werden nachstehend die auf die Posten der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben.

Das Anlagevermögen wurde mit Anschaffungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen sowie nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt.
Die Abschreibungen auf abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens erfolgen nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Absatz 2 HGB wurde nicht vorgenommen.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nominalwert.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Eine Abzinsung war aufgrund der Restlaufzeit nicht erforderlich.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

 

V.   Erläuterungen zur Bilanz
Bilanz

Hinweis zur Darstellung des Anlagevermögens (Anlagengitter)
Bei der Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens (§ 268 Absatz 2 HGB) wurde vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, das Anlagengitter außerhalb der Bilanz im Anhang darzustellen.

Beziehungen zu Gesellschaftern
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i.H.v. 37.244,91 Euro (Vj: 36.655,80 Euro) enthalten. Dazu wird erläuternd auf die Ausführungen unter II (Angaben zur Generalnorm), Satz 2 hingewiesen.

Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.


Angaben zu Restlaufzeiten von Verbindlichkeiten, Pfandrechten oder ähnlichen Rechten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr: 49.852,41 Euro (Vj: 47.706,34 Euro)
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren: 0,00 Euro (Vj: 0,00 Euro)
Verbindlichkeiten durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
(§ 285 Nr. 1b HGB): 0,00 Euro (Vj: 0,00 Euro)

VI.   Sonstige Angaben

Anteil an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Die Gesellschaft ist als Komplementärin an der Kommanditgesellschaft in Firma Aurora Film & TV GmbH & Co. KG (ehemals aurora television Produktions GmbH & Co. KG) beteiligt. Diese Beteiligung wird als Anteil an einem verbundenen Unternehmen angesetzt, da neben den dafür vorliegenden übrigen Voraussetzungen auch das Kriterium einer einheitlichen Leitung für  beide Unternehmen gegeben ist; denn die Gesellschaft betreibt über ihre Komplementärfunktion hinaus auch eigene Geschäfte und besitzt dadurch einen eigenen Willen. Die einheitliche Leitung für beide Unternehmen befindet sich damit in der  GmbH. Beide Gesellschaften sind danach verbundene Unternehmen im Sinne von § 271 HGB.

Angaben zur Stellung als unbeschränkt haftender Gesellschafter
Gemäß § 285 Nr. 11a HGB sind Name, Sitz und Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist, anzugeben.
Die Ottokar Runze Beteiligungs GmbH ist Komplementärin der Aurora Film & TV GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg.

Angaben über die Geschäftsführung
Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr von dem nachfolgend aufgeführten Geschäftsführer vertreten:
Herr Ottokar Runze (01.01. bis 31.12.2011)

Hamburg, den 21.11.2012
 Ottokar Runze
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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