Kitotec
GmbH
Meckenheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.123,00 |
12.759,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.421,00 |
10.857,00 |
| III.
Finanzanlagen |
10.700,00 |
1.900,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
731.004,39 |
516.876,65 |
| I.
Vorräte |
371.814,07 |
341.590,25 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
153.602,98 |
134.023,47 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
205.587,34 |
41.262,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
328,33 |
985,00 |
| Aktiva |
747.455,72 |
530.620,65 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
678.677,24 |
513.240,80 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
488.240,80 |
418.596,17 |
| III.
Jahresüberschuss |
165.436,44 |
69.644,63 |
| B.
Rückstellungen |
56.818,00 |
6.226,22 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.960,48 |
11.153,63 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
11.960,48 |
11.153,63 |
| Passiva |
747.455,72 |
530.620,65 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Kitotec GmbH hat ihren Sitz in Meckenheim und ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 19953
eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den für Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1, 266 ff. HGB).
1.1
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs.
1 Satz 1, Abs. 3 HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgte die Abschreibung
linear. Die Zugänge der beweglichen Anlagegüter
wurden auch linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von
§ 6 Abs. 2 EStG wurden im Jahr des Zugangs in voller
Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt.
Bei den
Vorräten erfolgte die Aktivierung der Waren
sowie der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu
Anschaffungskosten. Notwendige Abwertungen aufgrund des
Niederstwertprinzips wurden vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt. Notwendige Wertberichtigungen wurden
vorgenommen, soweit die Forderungen bzw. sonstigen
Vermögensgegenstände zweifelhaft oder
uneinbringlich waren.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risikenund ungewisse Verbindlichkeiten und
wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2
HGB).
Die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach Maßgabe
des § 250 HGB angesetzt.
1.2
Angaben zur Bilanz
Am Abschlussstichtag bestanden keine
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3
GmbHG) (Vorjahr: € -,--).
Das
gezeichnete Kapital beträgt € 25.000,00.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt €
11.960,48 (Vorjahr: € 11.153,63).
1.3
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
1.4
Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 6.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 274a, 288 Abs. 1 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Meckenheim, den
22.04.2024
Peter Müller
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|
-Geschäftsführer-
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sonstige Berichtsbestandteile
Peter Müller
-Geschäftsführer-
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.04.2024
festgestellt.
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