Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau
Biopower STADTHAGEN KGLiquidiert
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Konzern- und Jahresabschlüsse
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Biopower Stadthagen GmbH & Co. KGStadthagenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BILANZ
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01.-31.12.2013 (= WJ 2013) wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Bilanz ist gemäß § 266 HGB in Kontoform erstellt. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet. Die Gesellschaft ist nach den gesetzlichen Größenmerkmalen gem. § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§ 266 Abs. 1, § 267, § 274a HGB), der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 276 HGB) und des Anhangs (§ 288 HGB) werden in Anspruch genommen. BILANZIERUNG- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Darüber hinaus hat die Gesellschaft auch die ergänzenden Vorschriften aus dem Steuerrecht zu den dort zulässigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beachtet, soweit diese nicht bei entsprechend bestimmten Bilanzpositionen den hiervon abweichenden Vorgaben durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) entgegenstehen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und, soweit es einer Abnutzung unterliegt, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände generell linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 410,00 netto werden im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 werden, soweit Sie insgesamt die korrekte Darstellung der Vermögenslage nicht wesentlich beeinflussen, in einem Sammelposten erfasst und über 5 Jahre abgeschrieben (§ 6 Abs. 2a EStG). Die Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Die Flüssigen Mittel werden zum Nennwert bilanziert. Die Steuerrückstellungen betreffen ausschließlich die passive latente Steuer aufgrund der nur steuerlich zulässigen Sonderposten für Investitionsabzug und Sonderabschreibung (§ 7g EStG). Die Sonstigen Rückstellungen werden für alle weiteren erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen gebildet, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit ihren voraussichtlichen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die jeweiligen Abschreibungen für das Geschäftsjahr. Dabei werden generell als Anschaffungs- und Herstellungskosten die Buchwerte des vorhergehenden Geschäftsjahres übernommen und fortgeführt (Art. 48 Abs. 5 S. 1 EGHGB). Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern sind in Höhe von insgesamt EUR 17.690,18,46 im Jahresabschluss ausgewiesen (§ 42 Abs. 3 GmbHG, § 264c Abs. 1 HGB). Die gezeichneten Kommandit- bzw. Hafteinlagen (§ 172 Abs. 1 HGB) sind in Höhe von insgesamt EUR 148.250,00 bis zum Bilanzstichtag noch nicht geleistet worden. Zum Bilanzstichtag werden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr in Höhe von insgesamt EUR 18.474,27 ausgewiesen (§ 268 Abs. 5 HGB). Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Abschlußstichtag nicht. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE Am Abschlussstichtag liegen weder Eventualverbindlichkeiten noch andere nicht aus der Bilanz ersichtliche wesentliche Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB vor. SONSTIGE ANGABEN Während des Geschäftsjahres 2013 schied als persönlich haftende Gesellschafterin die BEV BIOENERGIE Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Stendal, HRB 5522), vertreten durch ihren Geschäftsführer Herr Tobias Westermann, aus, die BEV Service GmbH (Amtsgericht Potsdam HRB 25741P trat als PhG zum 28.11.2013 ein, der Geschäftsführer Dr. agr. Thomas Feldmann, Postdam ist zur alleinigen Vertretung berechtigt und befugt. Die neue Komplementärgesellschaft hat ihren Sitz in Potsdam und verfügt über ein gezeichnetes Kapital in Höhe von EUR 30.000,00. Das Stammkapital der unbeschränkt haftenden Gesellschafterin ist Angabe gemäß vollständig eingezahlt. Gesellschafter der Komplementärgesellschaft sind Dr. Thomas Feldmann sowie die Firma BÖHNE & Söhne eG. Sonstige Berichtsbestandteile Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. Die Feststellung und Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.Dezember 2014.
Stadthagen, den 21. Dezember 2014 gez. Dr. agr. Thomas Feldmann Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21.12.2014 |
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