QUINTESSENZ Verlags-GmbH

Ifenpfad 2, 12107 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 15582
Eingetragen
15.6.2004
Branche
Verlegen von BüchernVerlegen von ZeitschriftenVerlegen von Zeitungen
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Büchern, Zeitschriften sowie von audiovisueller Darstellung, insbesondere auf dem Gebiet der Zahnheilkunde und damit zusammenhängender Fachbereiche.

Finanzübersicht

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Rottach-Egern
601.200 €
50.10%
Berlin
598.800 €
49.90%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

QUINTESSENZ Verlags-GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 3.835.207,77 3.999.957,77
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 216.641,00 334.637,00
II. Sachanlagen 742.719,42 789.473,42
III. Finanzanlagen 2.875.847,35 2.875.847,35
B. Umlaufvermögen 7.813.771,35 7.953.821,05
I. Vorräte 1.932.892,07 2.004.873,02
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.797.291,84 2.177.759,99
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 773.873,19 667.799,48
davon gegen Gesellschafter 208.901,50 8.949,05
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.083.587,44 3.771.188,04
C. Rechnungsabgrenzungsposten 162.787,49 199.540,02
Aktiva 11.811.766,61 12.153.318,84

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 6.739.357,96 6.384.815,09
I. Gezeichnetes Kapital 1.200.000,00 1.200.000,00
II. Kapitalrücklage 401.469,40 401.469,40
III. Gewinnrücklagen 894.760,79 894.760,79
IV. Gewinnvortrag 3.888.584,90 3.742.072,07
V. Jahresüberschuss 354.542,87 146.512,83
B. Rückstellungen 1.350.253,00 1.477.636,00
C. Verbindlichkeiten 3.614.631,19 4.237.771,76
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.269.815,19 2.479.159,76
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.344.816,00 1.758.612,00
davon gegenüber Gesellschaftern 0,00 266.220,16
D. Rechnungsabgrenzungsposten 107.524,46 53.095,99
Passiva 11.811.766,61 12.153.318,84

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: QUINTESSENZ Verlags-GmbH

Firmensitz laut Registergericht: Berlin

Registereintrag: Handelsregister

Registergericht: Berlin (Charlottenburg)

Register-Nr.: 15582

Anschrift und Ort der Geschäftsleitung: Ifenpfad 2-4, 12107 Berlin

Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Quintessenz Verlags-GmbH (im Folgenden auch QVG oder Gesellschaft genannt) zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu den Vorschriften des Handelsgesetzbuches waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags zu beachten.

Bei der Quintessenz Verlags-GmbH handelt es sich im Geschäftsjahr 2023 um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Im Vorjahr handelte es sich bei QVG um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB.

Bei der Aufstellung und Offenlegung des Anhangs für das Geschäftsjahr 2023 werden weitestgehend die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt worden.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.

Die Anhangangaben werden in der Reihenfolge der Bilanz- bzw. GuV-Posten dargestellt.

Angabe und Erläuterung angepasster Vorjahreszahlen

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Absatz 1, Satz 2, 266 ff. HGB). Der Jahresabschluss enthält keine nennenswerte Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände erfolgt insgesamt unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("going concern").

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gem. § 248 Absatz 2 HGB wurde nicht in Anspruch genommen.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Die Nutzungsdauern liegen innerhalb einer Spanne von 3 bis 33 Jahren. Ab 2021 werden angeschaffte Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben (bis Ende 2020 angeschafte Wirtschaftsgüter aus diesem Bereich, soweit sie nicht geringwertig waren, wurden regelmäßig über 3 Jahre abgeschrieben). Die Übernahme der steuerrechtlichen Regelung für die Handelsbilanz wurde gewählt, um weitere Abweichungen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz zu vermeiden (Vereinfachungsregelung, um unverhältnismäßigen Mehrverwaltungsaufwand zu vermeiden). Die bilanziellen Auswirkungen in der Handelsbilanz sind unwesentlich.

Geringwertige Anlagegegenstände werden im Erwerbsjahr grundsätzlich voll abgeschrieben. In den Jahren 2008 bis 2017 wurden entsprechend § 6 Absatz 2 und 2a des Einkommensteuergesetzes die abnutzbaren beweglichen Anlagenneuzugänge, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, mit Anschaffungskosten über 150 EUR bis 1.000 EUR als "Sammelposten" mit jährlich einem Fünftel abgeschrieben. Wegen der Änderung des § 6 Absatz 2 EStG ab 2018 wurde die Aktivierung und Abschreibung der "Geringwertigen Wirtschaftsgüter" und des "Sammelpostens" auch handelsrechtlich an die neue Rechtslage angepasst.

Die "Geringwertigen Anlagegegenstände" mit Anschaffungskosten bis 800 € werden seit 2018 im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die "Sammelposten" werden ab 2018 nicht mehr neu gebildet, die bestehenden Sammelposten werden aber bis zum Ende des fünfjährigen Zeitraums weiterhin mit jährlich einem Fünftel abgeschrieben. Die Übernahme der steuerrechtlichen Regelung für die Handelsbilanz wurde gewählt, um weitere Abweichungen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz zu vermeiden (Vereinfachungsregelung, um unverhältnismäßigen Mehrverwaltungsaufwand zu vermeiden). Die bilanziellen Auswirkungen in der Handelsbilanz sind unwesentlich.

Die in den Finanzanlagen enthaltenen Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden die Finanzanlagen gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Notwendige Einzel- und Gemeinkosten wurden mit einbezogen. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet.

Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen EUR 821.524,00.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr oder Vorjahre betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro

Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in EUR umgerechnet wurden.

Auf fremde Währung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten werden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet und unter Beachtung des Anschaffungskostenprinzips sowie des Imparitäts- und Realisationsprinzips bewertet.

Kurzfristige Posten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Dabei werden die von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Referenzkurse verwendet.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanz

Mitzugehörigkeitsvermerke

Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird dazu folgende Erläuterung gegeben:

Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende Posten und Sachverhalte:

Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in der Bilanz mit EUR 1.145.234,47. Darin enthalten: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 1.125.040,39.

Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in der Bilanz mit EUR 376.379,76. Darin enthalten: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 376.379,76.

Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte - einschließlich der Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz - ist aus dem als Anlage zum Erstellungsbericht über den Jahresabschluss beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen.

Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nicht aktiviert.

Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 773.873,19 EUR (Vorjahr: 667.799,48 EUR). Es handelt sich dabei um die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.

Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern

Der Wert der Forderungen gegen Gesellschafter beläuft sich auf EUR 208.901,50 (Vorjahr: EUR 8.949,05).
Pensionsrückstellungen


Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:

Bei der Bewertung war keine Fluktuationsrate anzusetzen. Durch die erstmalige Anwendung der Bestimmungen des BilMoG hatte sich zum 1. Januar 2010 eine Unterdotierung von EUR 59.029,00 ergeben. Die Erleichterungen des Übergangswahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurden nicht angewandt. Der Unterschiedsbetrag wurde in 2010 in voller Höhe als außerordentlicher Aufwand zugeführt.

Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 5.052,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung nach § 253 Absatz 6 HGB gesperrt.

Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach der Restlaufzeit (Restlaufzeitvermerke)




Restlaufzeit



bis 1 Jahr
> 1 J. bis 5 J.
> 5 Jahre


EUR
EUR
EUR
1.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
413.796,00
1.344.816,00
0,00
2.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
18.000,00
0,00
0,00
3.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
892.425,63
0,00
0,00
4.
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit




denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
376.379,76
0,00
0,00
5.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
0,00
0,00
0,00
6.
sonstige Verbindlichkeiten
569.213,80
0,00
0,00

Summe
2.269.815,19
1.344.816,00
0,00



Angaben zu Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 1.758.612,00 EUR (Vorjahr 2.172.408,00). Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:

Die QVG hat zugunsten der Kreditinstitute folgende Sicherheiten gegeben (Stand der Verbindlichkeiten zum 31.12.2023 in Klammern):
-  Commerzbank AG (1.758.612,00 EUR):
Bürgschaft des Gesellschafters Dr. h. c. Horst-Wolfgang Haase
Bürgschaft des Gesellschafters Christian-Wolfgang Haase
Sicherungsübereignung von Vorratsbeständen
Grundschuld auf Grundstücke im Eigentum des Gesellschafters Dr. Horst-Wolfgang Haase

Weitere Sicherheiten, außer den branchenüblichen Lieferungen unter Eigentumsvorbehalt, wurden von der QVG nicht gewährt.

Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 0,00 EUR (Vorjahr: 266.220,16 EUR).

Angaben zum passiven Rechnungsabgrenzungsposten

Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Bilanzstichtag mit dem Nennwert ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken:

-  Der von der Commerzbank der QVG eingeräumte Darlehensrahmen kann von zwei weiteren Unternehmen (ein Unternehmen, mit dem ein Beteiligungsverhältnis besteht und von der Firma Verlag "Die Quintessenz" Haase KG) sowie von Herrn Dr. Horst-Wolfgang Haase bis zur Höhe von max. 1.600 TEUR in Anspruch genommen werden. Zum Abschlussstichtag 31.12.2023 war der Darlehensrahmen von den zwei Unternehmen und von Herrn Dr. Horst-Wolfgang Haase in Höhe von insgesamt 0 TEUR in Anspruch genommen worden. Die QVG haftet insoweit gegenüber der Commerzbank (zum Stichtag allerdings keine Haftung wegen positiver Salden).
-  Die QVG hat bei folgenden Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, Kapitalerhöhungen durch Sacheinlagen geleistet: Quintessence Barcelona (TEUR 495), Quintessence Paris (TEUR 193), Quintessence USA (TEUR 558) und Quintessence Warschau (TEUR 10). Die Kapitalerhöhung bei der Quintessence London (TEUR 93) wurde bar geleistet. Haftungsrisiken im Ausland könnten sich möglicherweise entsprechend der im deutschen Recht bekannten Vorschriften der §§ 9, 19 GmbHG ergeben.

Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen

Das Risiko der Inanspruchnahme der QVG für die vorstehend genannten Haftungsverhältnisse im Sinne der §§ 251, 268 Abs. 7 HGB wird als gering eingestuft, da die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Personen bzw. Unternehmen, für die die QVG in Anspruch genommen werden könnte, ausreichend gut ist bzw. die anderen Sicherheiten der Gläubiger dieser Personen bzw. Unternehmen zur Deckung der Schulden voraussichtlich ausreichend wären.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen ergeben sich aus abgeschlossenen Miet- und Leasingverträgen sowie Wartungsverträgen, die wie folgt zahlbar sind (Gesamtbetrag netto in tausend EUR 878):

Miet- und Leasingverträge, Wartungsverträge (netto TEUR) zahlbar in

2024 528
2025 - 2026 350*
2027 und später 0*

* Zu diesen Beträgen ist ein jährlicher Betrag in Höhe von netto TEUR 92 für die Pacht von Verlegerrechten an Zeitschriften zuzurechnen. Der Pachtvertrag ist zum Ende eines Jahres mit sechsmonatiger Frist kündbar, unter "going concern"-Gesichtspunkten ist eine solche Kündigung jedoch unwahrscheinlich.

Wegen der Corona Pandemie wurde mit der Vermieterin Firma Verlag "Die Quintessenz" Haase KG am 03.04.2020 eine Vereinbarung getroffen. Aufgrund der Vereinbarung wurde die Kaltmiete für den Zeitraum Mai 2020 bis Dezember 2021 unter dem Besserungsvorbehalt erlassen (Erlass gegen Besserungschein).

Der Besserungsschein wird in der Form wirksam, dass ab dem Kalenderjahr 2022 jährlich 20% des vorläufigen auf 10.000 EUR abgerundeten Jahresüberschusses vor Ertragssteuern zur Tilgung des unter dem Besserungs­vorbehalts stehenden Mieterlasses zu verwenden ist. Die Eventualverbindlichkeiten aus diesem Besserungsschein beliefen sich zum 31.12.2023 auf EUR 237.343,80 (Vorjahr 395.343,80 EUR).

Weitere finanzielle Verpflichtungen ergaben sich aus dem Besserungsschein zugunsten von Herrn Dr. h. c. Horst-Wolfgang Haase. Der Gesellschafter hatte mit Wirkung zum 31.12.1996 einen Forderungsverzicht als zunächst verlorenen Ertragszuschuss gegen Besserungsschein zugunsten der edition q Verlags-GmbH geleistet. Die edition q Verlags-GmbH wurde anschließend auf die QVG verschmolzen. Gemäß den Bedingungen zum Forderungsverzicht, wurde das Darlehen außerbilanziell weiterhin verzinst. Der Darlehenszinssatz betrug für das außerbilanzielle Darlehen jährlich 6,1%. Der Besserungsschein wurde in der Form wirksam, dass jeweils 50 % des vorläufigen auf 10.000 EUR abgerundeten Jahresüberschusses der QVG zur Tilgung des unter dem bedingten Forderungsverzicht stehenden Darlehens zu verwenden ist. Das unter dem bedingten Forderungsverzicht stehende Darlehen (resultierend aus den aufgelaufenen Zinsen) wurde zum 31.12.2023 vollständig getilgt, sodass sich aus dem Besserungsschein zu diesem Stichtag keine Eventualverbindlichkeiten mehr ergeben. Zum 31.12.2022 hatte das unter dem bedingten Forderungsverzicht stehende Darlehen noch einen Stand von 113.159,82 EUR.

Nicht in der Bilanz erscheinende Geschäfte

Risiken und Vorteile von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, die für die Beurteilung der Finanzlage wichtig wären, lagen am Bilanzstichtag nicht vor.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 0,00 EUR vorgenommen (Vorjahr 8.250,42 EUR); davon entfällt auf außerplanmäßige Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ein Betrag von 0,00 EUR (Vorjahr 0,00 EUR) und auf Finanzanlagen ein Betrag von 0,00 EUR (Vorjahr  8.250,42 EUR).

Erläuterung der Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung

In der Gewinn- und Verlustrechnung sind weder für das Geschäftsjahr 2023 noch für das Vorjahr außergewöhnliche Erträge im Sinne des § 285 Nr. 31 HGB enthalten.

Im Posten "sonstige betriebliche Aufwendungen" (Unterposten: "übrige sonstige betriebliche Aufwendungen") sind außergewöhnliche Aufwendungen im Sinne des § 285 Nr. 31 HGB in Höhe von 278.062,57 EUR (Vorjahr 244.000,00 EUR) enthalten. Dabei handelt es sich um den Aufwandsgegenposten zu der Passivierung des aufgrund des Besserungsscheins aufgelösten Schuldenerlasses von Herrn Dr. h. c. Horst-Wolfgang Haase in Höhe von 120.062,57 EUR (Vorjahr 140.000,00 EUR) und um den Aufwandsgegenposten zu der Passivierung des aufgrund des Besserungsscheins aufgelösten Mieterlasses der Vermieterin Firma Verlag "Die Quintessenz" Haase KG in Höhe von 158.000,00 EUR (Vorjahr 104.000,00 EUR); vgl. auch die Angaben zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Erläuterung der Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten

In 2023 und im Vorjahr mussten keine Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten, vorgenommen werden.

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer

Im Durchschnitt des Geschäftsjahres wurden 29 Arbeitnehmer beschäftigt (davon 22 weibliche und 7 männliche). Berücksichtigt man die in der Summe enthaltenen 14 Teilzeitkräfte anteilig, so ergeben sich statistisch insgesamt 24 Vollzeitkräfte. Der Geschäftsführer und Auszubildendende (im Geschäftsjahr wurde kein Auszubildender beschäftigt) werden dabei nicht als Arbeitnehmer mitgerechnet. Die Zahl der Arbeitnehmer ist gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.

Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer

Zu den zu Gunsten des Geschäftsführers vergebenen Krediten wird berichtet:

Mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer besteht ein Vertrag über die Verzinsung eines Verrechnungskontos. Auf dem Konto wird der Zahlungsverkehr zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter verbucht. Der vereinbarte Zinssatz p.a. beträgt 6%. Zum 31.12.2023 hatte das Verrechnungskonto einen Saldo zu Gunsten der QVG von EUR 1.725,59. Im Geschäftsjahr wurden Zinsen in Höhe von 2.785,19 EUR zu Lasten des Geschäftsführers auf dem Verrechnungskonto verbucht.

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Wesentliche Geschäfte zu nicht marktüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und nahestehenden Personen, über deren Einfluss auf die Beurteilung der Finanzlage gemäß § 285 Nr. 21 HGB zu berichten wäre, wurden im Geschäftsjahr nicht getätigt.

Vorgänge von besonderer Bedeutung

Es gab keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

Vorschlag bzw. Beschluss zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss beträgt EUR 354.542,87.

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

Unterschrift der Geschäftsführung



Berlin, im Dezember 2024
gez. Christian-Wolfgang Haase
Ort, Datum
Unterschrift Christian-Wolfgang Haase

sonstige Berichtsbestandteile

 

Berlin, den 23.12.2024

gez. Christian-Wolfgang Haase


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2024 festgestellt.

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