QUINTESSENZ
Verlags-GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.835.207,77 |
3.999.957,77 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
216.641,00 |
334.637,00 |
| II.
Sachanlagen |
742.719,42 |
789.473,42 |
| III.
Finanzanlagen |
2.875.847,35 |
2.875.847,35 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.813.771,35 |
7.953.821,05 |
| I.
Vorräte |
1.932.892,07 |
2.004.873,02 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.797.291,84 |
2.177.759,99 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
773.873,19 |
667.799,48 |
| davon
gegen Gesellschafter |
208.901,50 |
8.949,05 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.083.587,44 |
3.771.188,04 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
162.787,49 |
199.540,02 |
| Aktiva |
11.811.766,61 |
12.153.318,84 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.739.357,96 |
6.384.815,09 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
1.200.000,00 |
1.200.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
401.469,40 |
401.469,40 |
| III.
Gewinnrücklagen |
894.760,79 |
894.760,79 |
| IV.
Gewinnvortrag |
3.888.584,90 |
3.742.072,07 |
| V.
Jahresüberschuss |
354.542,87 |
146.512,83 |
| B.
Rückstellungen |
1.350.253,00 |
1.477.636,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.614.631,19 |
4.237.771,76 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.269.815,19 |
2.479.159,76 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.344.816,00 |
1.758.612,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
266.220,16 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
107.524,46 |
53.095,99 |
| Passiva |
11.811.766,61 |
12.153.318,84 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: QUINTESSENZ
Verlags-GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Berlin
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Berlin (Charlottenburg)
Register-Nr.: 15582
Anschrift und Ort der
Geschäftsleitung: Ifenpfad 2-4, 12107 Berlin
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Quintessenz Verlags-GmbH (im
Folgenden auch QVG oder Gesellschaft genannt) zum 31.12.2023
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
aufgestellt. Ergänzend zu den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
und des Gesellschaftsvertrags zu beachten.
Bei der Quintessenz Verlags-GmbH handelt es sich im
Geschäftsjahr 2023 um eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Im Vorjahr handelte es sich
bei QVG um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 2 HGB.
Bei der Aufstellung und Offenlegung des Anhangs
für das Geschäftsjahr 2023 werden weitestgehend die
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in
Anspruch genommen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist das
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt
worden.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das
Kalenderjahr.
Die Anhangangaben werden in der Reihenfolge der Bilanz-
bzw. GuV-Posten dargestellt.
Angabe und Erläuterung angepasster
Vorjahreszahlen
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Absatz 1,
Satz 2, 266 ff. HGB). Der Jahresabschluss enthält keine
nennenswerte Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen
nicht vergleichbar sind.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen
Vermögensgegenstände erfolgt insgesamt unter der
Prämisse der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ("going concern").
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens gem. § 248 Absatz 2 HGB wurde nicht
in Anspruch genommen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen. Die
Nutzungsdauern liegen innerhalb einer Spanne von 3 bis 33
Jahren. Ab 2021 werden angeschaffte Computerhardware und
Software zur Dateneingabe und -verarbeitung im Jahr der
Anschaffung voll abgeschrieben (bis Ende 2020 angeschafte
Wirtschaftsgüter aus diesem Bereich, soweit sie nicht
geringwertig waren, wurden regelmäßig über 3
Jahre abgeschrieben). Die Übernahme der
steuerrechtlichen Regelung für die Handelsbilanz wurde
gewählt, um weitere Abweichungen zwischen der
Handelsbilanz und der Steuerbilanz zu vermeiden
(Vereinfachungsregelung, um
unverhältnismäßigen Mehrverwaltungsaufwand zu
vermeiden). Die bilanziellen Auswirkungen in der
Handelsbilanz sind unwesentlich.
Geringwertige Anlagegegenstände werden im
Erwerbsjahr grundsätzlich voll abgeschrieben. In den
Jahren 2008 bis 2017 wurden entsprechend § 6 Absatz 2
und 2a des Einkommensteuergesetzes die abnutzbaren
beweglichen Anlagenneuzugänge, die einer
selbständigen Nutzung fähig sind, mit
Anschaffungskosten über 150 EUR bis 1.000 EUR als
"Sammelposten" mit jährlich einem Fünftel
abgeschrieben. Wegen der Änderung des § 6 Absatz 2
EStG ab 2018 wurde die Aktivierung und Abschreibung der
"Geringwertigen Wirtschaftsgüter" und des
"Sammelpostens" auch handelsrechtlich an die neue Rechtslage
angepasst.
Die "Geringwertigen Anlagegegenstände" mit
Anschaffungskosten bis 800 € werden seit 2018 im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die "Sammelposten" werden ab
2018 nicht mehr neu gebildet, die bestehenden Sammelposten
werden aber bis zum Ende des fünfjährigen Zeitraums
weiterhin mit jährlich einem Fünftel abgeschrieben.
Die Übernahme der steuerrechtlichen Regelung für
die Handelsbilanz wurde gewählt, um weitere Abweichungen
zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz zu vermeiden
(Vereinfachungsregelung, um
unverhältnismäßigen Mehrverwaltungsaufwand zu
vermeiden). Die bilanziellen Auswirkungen in der
Handelsbilanz sind unwesentlich.
Die in den Finanzanlagen enthaltenen Beteiligungen
werden zu Anschaffungskosten bewertet. Bei voraussichtlich
dauernder Wertminderung werden die Finanzanlagen
gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Notwendige Einzel- und
Gemeinkosten wurden mit einbezogen. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet.
Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen EUR 821.524,00.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr oder Vorjahre betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in EUR umgerechnet
wurden.
Auf fremde Währung lautende Forderungen und
Verbindlichkeiten werden gemäß § 256a HGB zum
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet und
unter Beachtung des Anschaffungskostenprinzips sowie des
Imparitäts- und Realisationsprinzips bewertet.
Kurzfristige Posten mit einer Restlaufzeit von einem
Jahr oder weniger werden gemäß § 256a HGB mit
dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Dabei
werden die von der Europäischen Zentralbank
veröffentlichten Referenzkurse verwendet.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Mitzugehörigkeitsvermerke
Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden
Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden.
Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird
dazu folgende Erläuterung gegeben:
Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende
Posten und Sachverhalte:
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, in der Bilanz mit EUR
1.145.234,47. Darin enthalten: Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen in Höhe von EUR 1.125.040,39.
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht, in der Bilanz mit
EUR 376.379,76. Darin enthalten: Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 376.379,76.
Anlagespiegel für die einzelnen Posten des
Anlagevermögens
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte -
einschließlich der Geschäftsjahresabschreibung je
Posten der Bilanz - ist aus dem als Anlage zum
Erstellungsbericht über den Jahresabschluss
beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden nicht aktiviert.
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt 773.873,19 EUR
(Vorjahr: 667.799,48 EUR). Es handelt sich dabei um die
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht.
Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern
Der Wert der Forderungen gegen Gesellschafter
beläuft sich auf EUR 208.901,50 (Vorjahr: EUR 8.949,05).
Pensionsrückstellungen
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Bei der Bewertung war keine Fluktuationsrate
anzusetzen. Durch die erstmalige Anwendung der Bestimmungen
des BilMoG hatte sich zum 1. Januar 2010 eine Unterdotierung
von EUR 59.029,00 ergeben. Die Erleichterungen des
Übergangswahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB
wurden nicht angewandt. Der Unterschiedsbetrag wurde in 2010
in voller Höhe als außerordentlicher Aufwand
zugeführt.
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem
durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben
Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden
Geschäftsjahr in Höhe von 5.052,00. Dieser
Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung nach
§ 253 Absatz 6 HGB gesperrt.
Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach der Restlaufzeit
(Restlaufzeitvermerke)
|
|
|
Restlaufzeit
|
|
|
|
bis 1 Jahr
|
> 1 J. bis 5 J.
|
> 5 Jahre
|
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
1.
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
413.796,00
|
1.344.816,00
|
0,00
|
2.
|
erhaltene Anzahlungen auf
Bestellungen
|
18.000,00
|
0,00
|
0,00
|
3.
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
892.425,63
|
0,00
|
0,00
|
4.
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Unternehmen, mit
|
|
|
|
|
denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
|
376.379,76
|
0,00
|
0,00
|
5.
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
6.
|
sonstige Verbindlichkeiten
|
569.213,80
|
0,00
|
0,00
|
|
Summe
|
2.269.815,19
|
1.344.816,00
|
0,00
|
Angaben zu Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 1.758.612,00 EUR (Vorjahr 2.172.408,00).
Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind
mit den Verbindlichkeiten verbunden:
Die QVG hat zugunsten der Kreditinstitute folgende
Sicherheiten gegeben (Stand der Verbindlichkeiten zum
31.12.2023 in Klammern):
- Commerzbank AG (1.758.612,00 EUR):
Bürgschaft des Gesellschafters Dr. h. c.
Horst-Wolfgang Haase
Bürgschaft des Gesellschafters Christian-Wolfgang
Haase
Sicherungsübereignung von Vorratsbeständen
Grundschuld auf Grundstücke im Eigentum des
Gesellschafters Dr. Horst-Wolfgang Haase
Weitere Sicherheiten, außer den
branchenüblichen Lieferungen unter Eigentumsvorbehalt,
wurden von der QVG nicht gewährt.
Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf 0,00 EUR (Vorjahr:
266.220,16 EUR).
Angaben zum passiven Rechnungsabgrenzungsposten
Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten
Einnahmen vor dem Bilanzstichtag mit dem Nennwert
ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit
nach diesem Tag darstellen.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind die folgenden
Haftungsverhältnisse zu vermerken:
- Der von der Commerzbank der QVG
eingeräumte Darlehensrahmen kann von zwei weiteren
Unternehmen (ein Unternehmen, mit dem ein
Beteiligungsverhältnis besteht und von der Firma Verlag
"Die Quintessenz" Haase KG) sowie von Herrn Dr.
Horst-Wolfgang Haase bis zur Höhe von max. 1.600 TEUR in
Anspruch genommen werden. Zum Abschlussstichtag 31.12.2023
war der Darlehensrahmen von den zwei Unternehmen und von
Herrn Dr. Horst-Wolfgang Haase in Höhe von insgesamt 0
TEUR in Anspruch genommen worden. Die QVG haftet insoweit
gegenüber der Commerzbank (zum Stichtag allerdings keine
Haftung wegen positiver Salden).
- Die QVG hat bei folgenden Unternehmen, an
denen sie beteiligt ist, Kapitalerhöhungen durch
Sacheinlagen geleistet: Quintessence Barcelona (TEUR 495),
Quintessence Paris (TEUR 193), Quintessence USA (TEUR 558)
und Quintessence Warschau (TEUR 10). Die Kapitalerhöhung
bei der Quintessence London (TEUR 93) wurde bar geleistet.
Haftungsrisiken im Ausland könnten sich
möglicherweise entsprechend der im deutschen Recht
bekannten Vorschriften der §§ 9, 19 GmbHG ergeben.
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Das Risiko der Inanspruchnahme der QVG für die
vorstehend genannten Haftungsverhältnisse im Sinne der
§§ 251, 268 Abs. 7 HGB wird als gering eingestuft,
da die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Personen
bzw. Unternehmen, für die die QVG in Anspruch genommen
werden könnte, ausreichend gut ist bzw. die anderen
Sicherheiten der Gläubiger dieser Personen bzw.
Unternehmen zur Deckung der Schulden voraussichtlich
ausreichend wären.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen ergeben sich aus
abgeschlossenen Miet- und Leasingverträgen sowie
Wartungsverträgen, die wie folgt zahlbar sind
(Gesamtbetrag netto in tausend EUR 878):
Miet- und Leasingverträge, Wartungsverträge
(netto TEUR) zahlbar in
| 2024 |
528 |
| 2025 - 2026 |
350* |
| 2027 und später |
0* |
* Zu diesen Beträgen ist ein jährlicher
Betrag in Höhe von netto TEUR 92 für die Pacht von
Verlegerrechten an Zeitschriften zuzurechnen. Der
Pachtvertrag ist zum Ende eines Jahres mit sechsmonatiger
Frist kündbar, unter "going concern"-Gesichtspunkten ist
eine solche Kündigung jedoch unwahrscheinlich.
Wegen der Corona Pandemie wurde mit der Vermieterin
Firma Verlag "Die Quintessenz" Haase KG am 03.04.2020 eine
Vereinbarung getroffen. Aufgrund der Vereinbarung wurde die
Kaltmiete für den Zeitraum Mai 2020 bis Dezember 2021
unter dem Besserungsvorbehalt erlassen (Erlass gegen
Besserungschein).
Der Besserungsschein wird in der Form wirksam, dass ab
dem Kalenderjahr 2022 jährlich 20% des vorläufigen
auf 10.000 EUR abgerundeten Jahresüberschusses vor
Ertragssteuern zur Tilgung des unter dem
Besserungsvorbehalts stehenden Mieterlasses zu verwenden
ist. Die Eventualverbindlichkeiten aus diesem
Besserungsschein beliefen sich zum 31.12.2023 auf EUR
237.343,80 (Vorjahr 395.343,80 EUR).
Weitere finanzielle Verpflichtungen ergaben sich aus
dem Besserungsschein zugunsten von Herrn Dr. h. c.
Horst-Wolfgang Haase. Der Gesellschafter hatte mit Wirkung
zum 31.12.1996 einen Forderungsverzicht als zunächst
verlorenen Ertragszuschuss gegen Besserungsschein zugunsten
der edition q Verlags-GmbH geleistet. Die edition q
Verlags-GmbH wurde anschließend auf die QVG
verschmolzen. Gemäß den Bedingungen zum
Forderungsverzicht, wurde das Darlehen außerbilanziell
weiterhin verzinst. Der Darlehenszinssatz betrug für das
außerbilanzielle Darlehen jährlich 6,1%. Der
Besserungsschein wurde in der Form wirksam, dass jeweils 50 %
des vorläufigen auf 10.000 EUR abgerundeten
Jahresüberschusses der QVG zur Tilgung des unter dem
bedingten Forderungsverzicht stehenden Darlehens zu verwenden
ist. Das unter dem bedingten Forderungsverzicht stehende
Darlehen (resultierend aus den aufgelaufenen Zinsen) wurde
zum 31.12.2023 vollständig getilgt, sodass sich aus dem
Besserungsschein zu diesem Stichtag keine
Eventualverbindlichkeiten mehr ergeben. Zum 31.12.2022 hatte
das unter dem bedingten Forderungsverzicht stehende Darlehen
noch einen Stand von 113.159,82 EUR.
Nicht in der Bilanz erscheinende Geschäfte
Risiken und Vorteile von nicht in der Bilanz
enthaltenen Geschäften, die für die Beurteilung der
Finanzlage wichtig wären, lagen am Bilanzstichtag nicht
vor.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Außerplanmäßige Abschreibungen auf das
Anlagevermögen
Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden
außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe
von 0,00 EUR vorgenommen (Vorjahr 8.250,42 EUR); davon
entfällt auf außerplanmäßige
Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens ein Betrag von 0,00 EUR (Vorjahr
0,00 EUR) und auf Finanzanlagen ein Betrag von 0,00 EUR
(Vorjahr 8.250,42 EUR).
Erläuterung der Erträge und Aufwendungen von
außergewöhnlicher Größenordnung
oder
außergewöhnlicher Bedeutung
In der Gewinn- und Verlustrechnung sind weder für
das Geschäftsjahr 2023 noch für das Vorjahr
außergewöhnliche Erträge im Sinne des §
285 Nr. 31 HGB enthalten.
Im Posten "sonstige betriebliche Aufwendungen"
(Unterposten: "übrige sonstige betriebliche
Aufwendungen") sind außergewöhnliche Aufwendungen
im Sinne des § 285 Nr. 31 HGB in Höhe von
278.062,57 EUR (Vorjahr 244.000,00 EUR) enthalten. Dabei
handelt es sich um den Aufwandsgegenposten zu der
Passivierung des aufgrund des Besserungsscheins
aufgelösten Schuldenerlasses von Herrn Dr. h. c.
Horst-Wolfgang Haase in Höhe von 120.062,57 EUR (Vorjahr
140.000,00 EUR) und um den Aufwandsgegenposten zu der
Passivierung des aufgrund des Besserungsscheins
aufgelösten Mieterlasses der Vermieterin Firma Verlag
"Die Quintessenz" Haase KG in Höhe von 158.000,00 EUR
(Vorjahr 104.000,00 EUR); vgl. auch die Angaben zu den
sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
Erläuterung der Abschreibungen auf
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens,
soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen
Abschreibungen überschreiten
In 2023 und im Vorjahr mussten keine Abschreibungen auf
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens,
soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen
Abschreibungen überschreiten, vorgenommen werden.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Im Durchschnitt des Geschäftsjahres wurden 29
Arbeitnehmer beschäftigt (davon 22 weibliche und 7
männliche). Berücksichtigt man die in der Summe
enthaltenen 14 Teilzeitkräfte anteilig, so ergeben sich
statistisch insgesamt 24 Vollzeitkräfte. Der
Geschäftsführer und Auszubildendende (im
Geschäftsjahr wurde kein Auszubildender
beschäftigt) werden dabei nicht als Arbeitnehmer
mitgerechnet. Die Zahl der Arbeitnehmer ist gegenüber
dem Vorjahr unverändert geblieben.
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer
Zu den zu Gunsten des Geschäftsführers
vergebenen Krediten wird berichtet:
Mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer
besteht ein Vertrag über die Verzinsung eines
Verrechnungskontos. Auf dem Konto wird der Zahlungsverkehr
zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter verbucht.
Der vereinbarte Zinssatz p.a. beträgt 6%. Zum 31.12.2023
hatte das Verrechnungskonto einen Saldo zu Gunsten der QVG
von EUR 1.725,59. Im Geschäftsjahr wurden Zinsen in
Höhe von 2.785,19 EUR zu Lasten des
Geschäftsführers auf dem Verrechnungskonto
verbucht.
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und
Personen
Wesentliche Geschäfte zu nicht marktüblichen
Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und nahestehenden
Personen, über deren Einfluss auf die Beurteilung der
Finanzlage gemäß § 285 Nr. 21 HGB zu
berichten wäre, wurden im Geschäftsjahr nicht
getätigt.
Vorgänge von besonderer Bedeutung
Es gab keine wesentlichen Ereignisse nach dem
Bilanzstichtag.
Vorschlag bzw. Beschluss zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss beträgt EUR 354.542,87.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Unterschrift der Geschäftsführung
Berlin, im Dezember 2024
|
gez. Christian-Wolfgang
Haase
|
Ort, Datum
|
Unterschrift
Christian-Wolfgang Haase
|
sonstige Berichtsbestandteile
Berlin, den 23.12.2024
gez.
Christian-Wolfgang Haase
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2024
festgestellt. |