Heppe Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Susanne Schneider seit 25.11.2024 | Kommanditist |
Marie Horne seit 25.11.2024 | Kommanditist |
Paul Horne seit 25.11.2024 | Kommanditist |
Susanne Schneider-Horne seit 30.8.2007 | Kommanditist |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
4 von 5 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Heppe GmbH & Co. KGFrankenthalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH & Co. KG gemäß § 267 Abs. 1 HGB i.V.m. § 264 a Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften im Sinne des § 267a HGB wurden - hinsichtlich der Erstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses - nicht in Anspruch genommen. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitVon der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei Gebäuden wurden lineare Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen nach der linearen Methode vorgenommen. Es wurde für die Zugänge des Geschäftsjahres kein Gebrauch von der Vereinfachungsregelung - volle oder halbe Jahresabschreibung - bei Zugang bis Mitte des Geschäftsjares und danach - gemacht. Vermögensgegenstände von geringstem Wert mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden im Geschäftsjahr sofort als Aufwand behandelt. FinanzanlagenBeteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an. RückstellungenRückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. OrganschaftDamit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende Angaben zu beachten: Umsatzsteuerlich besteht ein Organschaftsverhältnis mit der Heppe Verwaltungs GmbH als Organtochter und der Heppe GmbH & Co. KG als Organträger (= Umsatzsteuerschuldner). Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzAktivpostenBei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen. Auf der Aktivseite wurde unter der Position A.II. die Beteiligung an der Komplementärin ausgewiesen. Gemäß § 264c Abs. 4 HGB i.V.m. § 272 Abs. 4 HGB wurde für diese Beteiligung auf der Passivseite unter der Position B. ein Ausgleichsposten für aktivierte eigene Anteile gebildet. Unter der Position B.I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden Einzahlungsverpflichtungen der Kommanditisten in Höhe von € 80.413,69 (Vj.: € 100.769,54) ausgewiesen. EigenkapitalDer als Rücklage ausgewiesene Betrag stammt aus dem Einbringungsvorgang der GmbH-Anteile der Komplementärin vom 21.06.2007 und resultiert aus dem Wertunterschied in Höhe von T€ 5 zwischen dem erhaltenen GmbH-Geschäftsanteil und des als Gegenleistung gewährten Kommanditanteil. VerbindlichkeitenVon den Verbindlichkeiten entfällt ein Teilbetrag in Höhe von € 35.785,15 (Vj.: € 33.829,85) auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Es handelt sich gleichzeitig um Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden in Höhe von € 100.000,00. Verbindlichkeiten in Höhe von € 100.000,00 wurden durch Bestellung einer Grundschuld gemäß schriftlicher Vereinbarung besichert. HaftungsverhältnisseAm Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverbindlichkeiten gemäß § 251 HGB. Das Unternehmen ist mit mindestens 1/5 an folgenden Unternehmen beteiligt:
*= Die Angaben beziehen sich auf den Jahresabschluss zum 31.12.2012. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane (1) Persönlich haftende Gesellschafterin
(2) Geschäftsführer der Komplementärin
Sonstige VerpflichtungenDer Jahresabschluss der Heppe GmbH & Co. KG zum 31.12.2011 wurde am 23.12.2012 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt; der Geschäftsführung der Komplementärin wurde Entlastung erteilt. Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2012
Frankenthal, den 30.12.2013 Heppe Verwaltungs GmbH (Komplementärin) vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Schneider Susanne Schneider-Horne Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 30.12.2013 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 genehmigt und festgestellt. Den Geschäftsführern der Komplementärin wurde Entlastung erteilt. |
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