Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 49694
Vorher
Meinhardt Software GmbH
Eingetragen
1.12.1992
Branche
Entwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Erstellung von Softwareprogrammen sowie deren Vertrieb

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Markus Blum
seit 3.1.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

63500 Seligenstadt
23.400 €
90.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Froschhäuser IT GmbH

Seligenstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 12.807,00 1,00
I. Sachanlagen 12.807,00 1,00
B. Umlaufvermögen 186.367,56 81.437,87
I. Vorräte 19.728,00 19.728,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 78.074,24 47.727,37
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 88.565,32 13.982,50
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.290,86 394,56
Aktiva 200.465,42 81.833,43

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 54.950,52 14.177,26
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Verlustvortrag 11.822,74 9.323,29
III. Jahresüberschuss 40.773,26 -2.499,45
B. Rückstellungen 24.425,25 8.498,56
C. Verbindlichkeiten 121.089,65 59.157,61
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 81.699,01 29.690,97
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 39.390,64 29.466,64
davon gegenüber Gesellschaftern 9.086,22 2.890,11
Summe Passiva 200.465,42 81.833,43

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Firma Froschhäuser IT GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB 49694 eingetragen. Sie hat ihren Sitz in Seligenstadt.

Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist die Erstellung von Computersoftware sowie deren Vertrieb.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 288) und den einschlägigen Vorschriften des GmbHG sowie des Gesellschaftsvertrages vor Berücksichtigung einer Gewinnverwendung aufgestellt worden. Dabei wird von der Möglichkeit des § 265 Abs. 8 HGB Gebrauch gemacht, Posten oder Unterposten der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung nicht aufzuführen, wenn hierunter fallende Gegenstände nicht vorhanden oder Aufwendungen oder Erträge nicht angefallen sind.

Die größenabhängigen Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses werden teilweise in Anspruch genommen.

Die Wertansätze in der Bilanz zum 31. Dezember 2022 sind unverändert übernommen worden.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB (§§ 265 ff. HGB) aufgestellt.

Die Bilanz zum 31. Dezember 2023 ist in Kontenform und die Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2023 ist in Staffelform aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist vor Berücksichtigung einer Ergebnisverwendung erfolgt.

3. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewandt.

Die Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wird unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden der Gesellschaft sind einzeln bewertet.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert worden sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Das Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB, eine sich voraussichtlich insgesamt ergebende künftige Steuerentlastung - nach Saldierung mit künftigen Steuerbelastungen - als aktive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen, wird nicht ausgeübt.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden die Anschaffungsnebenkosten sowie evtl. Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die planmäßigen Abschreibungen werden beim beweglichen Anlagevermögen linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr 2023 nicht vorgenommen.

Geringwertige abnutzbare bewegliche Anlagegegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu EUR 800,00 werden aus Vereinfachungsgründen im Zugangsjahr aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben. Geringwertige Anlagegegenstände bis zu einem Nettoanschaffungswert von EUR 250,00 werden im Jahr der Anschaffung in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften in voller Höhe als Aufwendungen behandelt.

Die Vorräte werden mit den durchschnittlichen Einkaufspreisen abzüglich Skonti, Rabatte und sonstiger Nachlässe (Anschaffungskosten) unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips (§ 253 Abs. 4 HGB) bewertet.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände der Gesellschaft werden mit dem Nennwert bilanziert. Dem allgemeinen Kredit- und Ausfallrisiko ist durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen angemessen Rechnung getragen. Die gebildete Wertberichtigung ist bei der Bilanzposition aktivisch abgesetzt.

Der Ausweis der liquiden Mittel erfolgt gem. § 253 Abs. 1 HGB zum Nennwert.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden am Bilanzstichtag zum Nennwert angesetzt.

Gemäß § 250 Abs. 1 HGB enthalten die gebildeten aktiven Rechnungsabgrenzungsposten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.

Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt.

4. Angaben zur Bilanz

Das Anlagevermögen der Gesellschaft ist mit dem Nettobuchwert ausgewiesen und beinhaltet den Restbuchwert (Erinnerungswert) der sofort abgeschriebenen geringwertigen Vermögensgegenstände.

Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen des Geschäftsjahres 2023 betragen insgesamt EUR 7.684,00 (Vorjahr EUR 0,00). Außerplanmäßige Abschreibungen wurden in 2023 nicht vorgenommen.

Die Vorräte betreffen hauptsächlich Festplatten, Kabel, Monitore und sonstiges EDV-Zubehör.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist eine Pauschalwertberichtigung von EUR 600,00 aktivisch abgesetzt.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden debitorische Kreditoren (EUR 4.387,84) und Steuererstattungsansprüche aus Überzahlungen der Gewerbesteuer für 2021 (EUR 598,00) sowie Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag für 2021 und für 2022 (EUR 2.789,95) ausgewiesen. Bei den Steuererstattungen handelt es sich um antizipative Posten, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen.

Die flüssigen Mittel umfassen den Kassenbestand und das Bankguthaben der Gesellschaft am Abschlussstichtag.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag für Kfz.-Steuer und Miete für das Geschäftsjahr 2024.

Das gezeichnete Kapital entspricht dem unveränderten Stammkapital in Höhe von EUR 26.000,00 der Gesellschaft.

Der Verlustvortrag beträgt EUR 11.822,74 (Vorjahr EUR 9.323,29).

Die Steuerrückstellungen betreffen die zu erwartenden Abschlusszahlungen für Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie den Solidaritätszuschlag für das Geschäftsjahr 2023.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Aufwendungen für die Aufbewahrungspflicht von Geschäftsunterlagen, die Erstellung der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2022 und 2023 und der Steuererklärungen für 2022 und 2023, die Offenlegung der Bilanzen für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 sowie die Finanzbuchführung für 2022 und 2023.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren aus Bankdarlehen der Gesellschaft.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind teilweise in branchenüblichem Umfang durch Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen aus einem verzinslichen Darlehen des Alleingesellschafters, das als Verrechnungskonto geführt wird.

Die Steuerverbindlichkeiten betreffen die Lohnabzugssteuern für den Monat Dezember 2023 sowie die Umsatzsteuer für 2022 und 2023.

Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit betreffen Sozialversicherungsbeiträge.

Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten noch auszuzahlende Gehälter, Gewinntantieme und einen Geldtransit (zeitlicher Buchungsunterschied).

5. Besondere Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahres

Nach dem 31. Dezember 2023 ergaben sich keine Erkenntnisse oder Entwicklungen, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten geführt hätten.

6. Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgende Ergebnisverwendung vor: Der ausgewiesene Jahresüberschuss von EUR 40.773,26 wird mit dem Verlustvortrag von EUR 11.822,74 saldiert und als Bilanzgewinn in Höhe von EUR 28.950,52 auf neue Rechnung vorgetragen.

7. Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres 2023 sind die Geschäfte der Firma Froschhäuser IT GmbH durch Herrn Markus Blum, Seligenstadt, geführt worden.

Im Geschäftsjahr 2023 beschäftigte die Gesellschaft neben dem Geschäftsführer und zwei Auszubildenden im Jahresdurchschnitt folgende Arbeitnehmer:

2023 2022
Angestellte Arbeitnehmer in Vollzeit 0,75 0,00
Angestellte Arbeitnehmer in Teilzeit 1,75 0,50
Summe 2,50 0,50

Am Abschlussstichtag bestanden nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von insgesamt EUR 23.659,79.

Gegenüber dem Gesellschafter besteht zum Abschlussstichtag eine Verbindlichkeit von EUR 9.086,22 die in der Bilanzposition "sonstige Verbindlichkeiten" enthalten ist.

 

Seligenstadt, den 23. Juni 2025

gez. Markus Blum, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 23.06.2025 festgestellt.

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