CNC PLATZ
GmbH
Solingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.379.418,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.241.764,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.137.654,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
365.545,80 |
| I.
Vorräte |
251.267,27 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
114.086,52 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
192,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
26.309,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.771.272,90 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
228.910,09 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
300.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
71.089,91 |
| B.
Rückstellungen |
23.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.519.162,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.771.272,90 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1.1
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der CNC PLATZ GmbH, Solingen, zum
31. Dezember 2012 ist im Aufbau und Gliederung nach den
Vorschriften des HGB aufgestellt.
Für die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275
Abs. 2 HGB) gewählt.
Bei der CNC PLATZ GmbH handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB.
1.2
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden gegenüber dem Vorjahr im
Wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Die
Immateriellen Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten aktiviert und werden über eine
voraussichtliche Nutzungsdauer von fünfzehn Jahren
linear abgeschrieben.
Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen bewertet.
Zugänge wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich anteiliger Abschreibung bewertet.
Die Ermittlung der Abschreibungen wurde nach der
linearen Methode vorgenommen.
Für Zugänge des Geschäftsjahres wurde
überwiegend die lineare Abschreibungsmethode
gewählt.
Die Abschreibungen entsprechen insgesamt hinsichtlich
der Höhe und der Abschreibungs-methode auch den
steuerlichen Vorschriften. Sonderabschreibungen auf Grund
steuerlicher Vorschriften wurden nicht in Anspruch
genommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten von bis zu 150 € netto wurden in
Übereinstimmung mit § 6 Abs. 2 EStG in voller
Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr
als 150 €, jedoch nicht mehr als 1.000 €, wurden
in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften
mit einem Sammelposten zusammengefasst, welcher über
fünf Jahre zu jeweils einem Fünftel
gewinnmindernd aufgelöst wird.
Zum Jahresende waren keine Wirtschaftsgüter,
deren Anschaffungskosten im Sammelposten enthalten sind,
aus dem Betrieb ausgeschieden.
Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den
Anschaffungskosten bewertet.
Die Bewertung der
unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurde ausgehend
von den Angebotspreisen unter Berücksichtigung eines
angemessenen Abschlages vorgenommen. Dies entspricht der
Bewertung zu Selbstkosten.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Ausgaben
vor dem Bilanzstichtag gebildet, soweit sie Aufwand
für die Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Für wiederkehrende Zahlungen (wie z.B.
Versicherungsprämien), deren Höhe sich
jährlich nicht wesentlich ändert, wurden sie
wegen Geringfügigkeit der Beiträge nur in solchen
Fällen gebildet, in denen der volle Jahresbeitrag
für das Folgejahr im laufenden Geschäftsjahr
entrichtet wurde.
Für einmalig erhobene Bearbeitungsgebühren
von Darlehen wurden Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
Zuführungen zu
Sonstigen Rückstellungen erfolgten für
ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des Betrages, der
voraussichtlich zu ihrer Begleichung erforderlich ist.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken, soweit
sie bis zur Aufstellung des Abschlusses für das
Geschäftsjahr erkennbar waren, ist durch Bildung
ausreichender Rückstellungen Rechnung zu tragen.
2.
Erläuterungen zur Bilanz
Aus Gründen der Übersichtlichkeit
entsprechen die Gliederungspunkte der folgenden
Erläuterungen dem Gliederungsschema der Bilanz.
2.1
AKTIVA
2.2
PASSIVA
B.
Rückstellungen
1.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten
Rückstellungen u.a. für Jahresabschluss und
Steuererklärungen, Urlaubsanspruch sowie für
Aufbewahrungskosten.
C.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
600.000,00€.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind
in branchenüblichem Umfang durch Eigentumsvorbehalte
gesichert.
3.
Sonstige Pflichtangaben
3.1
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
3.2
Angaben zur Geschäftsführung
Der Geschäftsführung gehört an:
Werner Schnepper, Attendorn
Stefan Schnepper, Attendorn
3.3
Personalbestand
Im Geschäftsjahr vom 9. August 2012 - 31.
Dezember 2012 beschäftigte die Firma CNC PLATZ GmbH,
durchschnittlich 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
gez. Werner Schnepper
gez. Stefan Schnepper
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.01.2013 festgestellt.
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