Sparkasse Bensheim
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Torsten Michael Wienold seit 8.1.2026 | Vorstandsmitglied |
Johannes Erich Schulz seit 1.7.2021 | Vorsitzender des Vorstands |
BeteiligungenBeta
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse BensheimBensheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
ANHANGder Sparkasse BensheimA. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDer Jahresabschluss der Sparkasse Bensheim zum 31. Dezember 2023 wurde nach den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Um die Transparenz der Rechnungslegung zu erhöhen, haben wir in Teilbereichen Vorjahresangaben über die gesetzlich vorgesehenen Angaben hinaus gemacht. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sind gemäß dem Wahlrecht des § 340e Abs. 2 HGB grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Ein eventueller Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag ist als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und wird zeitanteilig aufgelöst. Abweichend zum Vorjahr werden Forderungen aus Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen ebenfalls zum Nennwert bilanziert; im Vorjahr erfolgte die Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten. Damit wird ein besser den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage durch die Vereinheitlichung der Bilanzierung von Forderungen erreicht. Hierdurch hat sich der Aktivposten 3 Forderungen an Kreditinstitute um 1.243 TEUR vermindert und der Aktivposten 14 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten um 1.243 TEUR erhöht. Erforderliche Wertberichtigungen werden vom Forderungsbestand abgesetzt. Die Vorsorge für Risiken im Kreditgeschäft umfasst Wertberichtigungen und Rückstellungen für alle akuten und latenten Ausfallrisiken. Für die im Rahmen unserer Kreditprozesse insbesondere zur Forderungsbewertung identifizierten akuten Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung entspricht i. d. R. dem Blankokreditanteil des ausfallgefährdeten Kreditengagements. Sicherheiten werden dabei mit ihrem erwarteten Realisationswert berücksichtigt. Den latenten Ausfallrisiken wird durch eine pauschale Risikovorsorge in Form von Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen, die wir auf Basis der Stellungnahme IDW RS BFA 7 bewertet haben. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Kreditnehmer, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung entsprechend behandelt. Die im Rahmen der Berechnung der pauschalen Risikovorsorge verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider. Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabe sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) und den Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c). Für die bei Kreditinstituten bestehenden besonderen Risiken sind zudem versteuerte Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB vorhanden. Das Wahlrecht gemäß § 340f Abs. 3 HGB wurde in Anspruch genommen. Im Rahmen des sogenannten Pfandbriefpoolings, welches die Refinanzierungsmöglichkeiten der S-Finanzgruppe weiter verbessern soll, wurden grundpfandrechtlich besicherte Kundenforderungen in Höhe von 21.624 TEUR an die Landesbank Hessen-Thüringen übertragen und 142 TEUR an die Landesbank Baden-Württemberg verkauft (Forderungspooldarlehensvertrag). Die Landesbanken können diese Forderungen zur Begebung von Hypotheken-Pfandbriefen und damit zur Besicherung ihrer entsprechenden Verbindlichkeiten nutzen. Aufgrund der Rückübertragungsmöglichkeit der Landesbanken für den Fall, dass eine Kundenforderung Not leidend wird, verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen bei der Sparkasse. Die Sparkasse weist die Forderungen daher weiterhin in ihrer Bilanz im Aktivposten 4 "Forderungen an Kunden" und auch im Unterausweis "durch Grundpfandrechte besichert" aus. Die übertragenen Kundenforderungen unterliegen neben dem kundenbezogenen Adressenausfallrisiko den üblichen Risiken unbesicherter Forderungen an ein Kreditinstitut. Aufgrund der abgegebenen Garantie für die verkauften Forderungen ist in Höhe des erhaltenen Kaufpreises eine Verbindlichkeit eingebucht (Passivposten 1 Verbindlichkeiten an Kreditinstitute). Zum Bilanzstichtag befinden sich insgesamt sieben Schuldscheindarlehen mit strukturierter Ausgestaltung im Bestand. Hierbei handelt es sich in allen Fällen um Papiere mit Schuldnerkündigungsrecht. Diese werden entsprechend den Vorjahren als einheitlicher Vermögensgegenstand bilanziert. Bei sieben Schuldscheindarlehen mit steigender Verzinsung nehmen wir die Zinsvereinnahmung entsprechend dem Nominalzins vor. Eine Zinsvereinnahmung entsprechend dem Effektivzins würde den Zinsertrag um 456 TEUR mindern. Den Wertpapierbestand unterteilen wir gemäß den handelsrechtlichen Bestimmungen nach der jeweiligen Zweckbestimmung in Anlagevermögen, Liquiditätsreserve und Handelsbestand. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir die institutsinternen Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand nicht geändert. Zum Bilanzstichtag werden keine Wertpapiere dem Handelsbestand zugeordnet. Die Wertpapiere des Anlagevermögens und der Liquiditätsreserve werden grundsätzlich zu den Anschaffungskosten beziehungsweise niedrigeren Kurswerten bilanziert (strenger Niederstwert). Zwei nachrangige Wertpapiere des Anlagevermögens sowie ein weiteres Papier des Anlagevermögens werden im Rahmen des gemilderten Niederstwertprinzips zu den über den Zeitwerten liegenden Anschaffungskosten bzw. den fortgeführten Buchwerten angesetzt. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die festverzinslichen Wertpapiere, Aktien und weiteren Finanzinstrumente daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFiD II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis der genannten Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere überwiegend nicht aktive Märkte vor. In den Fällen, in denen kein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Bewertung anhand von Kursen vorgenommen, die vom Finanzmarktdatenanbieter Refinitiv Germany GmbH bereitgestellt wurden. Diesen Kursen liegt ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde. Wertpapiere, für die ein aktiver Markt vorliegt, wurden mit Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen bewertet. Anteile an Investmentvermögen bewerten wir zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren von der Kapitalverwaltungsgesellschaft veröffentlichten investmentrechtlichen Rücknahmepreis oder zum Börsenkurs, sofern ein aktiver Markt vorliegt. Bei insgesamt 108.353 TEUR Anteilen an offenen Immobilienfonds, die wir der Liquiditätsreserve zugeordnet haben, sind vertraglich geregelte Rückgabefristen zu beachten. Bei Nichtbeachtung dieser Fristen kann für Anteile in Höhe von 48.860 TEUR die jeweilige Kapitalverwaltungsgesellschaft einen Rückgabeabschlag erheben. Da eine vorfristige Rückgabe der Investmentanteile nicht beabsichtigt ist, haben wir den möglichen Rückgabeabschlag bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Die Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten bzw. den fortgeführten Buchwerten bilanziert; bei Wertminderung werden Abschreibungen vorgenommen. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte des Anlagevermögens und die Sachanlagen bewerten wir zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen. Die Abschreibungen erfolgen linear, wobei auf Zugänge des laufenden Jahres grundsätzlich die zeitanteilige Jahresabschreibung erfolgt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige Vermögensgegenstände werden aus Vereinfachungsgründen bis zu Anschaffungskosten von 800 EUR sofort als Aufwand erfasst. Soweit die Gründe für vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen bzw. für Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vorgenommen. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag beziehungsweise Nominalbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen Nennbetrag und Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wird in den Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig aufgelöst. Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste ausreichend berücksichtigt. Dabei haben wir Einschätzungen vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Dabei wurde in Einzelfällen auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Soweit erforderlich haben wir künftige Preis- und Kostensteigerungen sowie bei Auf-/Abzinsung die Zinssätze entsprechend den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von genau einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Rückstellungen, mit einer Ursprungslaufzeit von über einem Jahr, werden dagegen auch bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abgezinst. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten ist. Für Veränderungen des Verpflichtungsumfangs wird die Annahme getroffen, dass diese zum Periodenende eingetreten ist. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit sind bezüglich des Passivpostens 7c) "Andere Rückstellungen" einheitlich im Aufzinsungsergebnis enthalten und werden demzufolge in den GuV-Posten 1 "Zinserträge" bzw. 2 "Zinsaufwendungen" und 8 "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. 12 "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. Hinsichtlich des Passivpostens 7a) "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" wird der Effekt aus der Änderung des Abzinsungssatzes zusammen mit dem Aufzinsungsergebnis in den GuV-Posten 8 bzw. 12 ausgewiesen. Rückstellungen für Pensionen sind gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei wurden die Heubeck-Richttafeln 2018 G und ein durchschnittlicher Marktzinssatz von 1,83 %, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Hierbei haben wir die von der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelten Zinssätze verwendet. Der durchschnittliche Marktzins wurde auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelt. Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden mit 3,0 % p. a., erwartete Rentensteigerungen mit 2,5 % p. a. berücksichtigt, Steigerungen der anzurechnenden Sozialversicherungsrenten mit 2,5 % p. a. und Steigerungen der anzurechnenden ZVK-Rente in der Rentenbezugszeit mit 1,0 % p. a. laut Satzung der ZVK. Für Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitmodellen bestehen Vermögenswerte in Form von Investmentvermögen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen (Deckungsvermögen). Sie werden gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens entspricht den von der Kontrahentin mitgeteilten Rücknahmepreisen der Vermögenswerte. Die Vermögensgegenstände wurden nach § 246 Abs. 2 HGB mit den korrespondierenden Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitmodellen saldiert. Zu Einzelangaben zu den zum 31. Dezember 2023 vorgenommenen Verrechnungen verweisen wir auf die Angaben im Abschnitt B. II. "Angaben zur Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 HGB". Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs sowie die derivativen Finanzinstrumente, insbesondere Zinsswaps, einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Die für aufgenommene bzw. erhaltene Gelder von der Sparkasse empfangenen Negativzinsen werden im GuV-Posten 2 ausgewiesen. Die Währungsumrechnung erfolgt nach § 256a HGB bzw. § 340h HGB. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der gegenläufigen Geschäfte bzw. der Gesamtposition je Währung vorliegt. Bilanzposten und Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, die auf ausländische Währung lauten, sowie schwebende Fremdwährungskassageschäfte werden mit Ausnahme der Sorten zum EZB-Referenzkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus Geschäften oder Beständen außerhalb der besonderen Deckung werden unter Berücksichtigung des § 256a HGB gebucht und in dem GuV-Posten ausgewiesen, in dem auch das übrige Bewertungsergebnis des entsprechenden Geschäfts ausgewiesen wird. Die Umrechnungsergebnisse aus Geschäften, die in die besondere Deckung einbezogen sind, werden saldiert je Währung in den Sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Sonstigen betrieblichen Aufwendungen gezeigt. Sorten werden zu einem von der Landesbank Hessen-Thüringen bereitgestellten Bilanzierungskurs umgerechnet. Zinsswaps, die der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos dienen, werden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs gemäß der IDW-Stellungnahme RS BFA 3 n. F. einbezogen. Zinszahlungen und -abgrenzungen werden saldiert je Swap im GuV-Posten 1 "Zinserträge" oder 2 "Zinsaufwendungen" ausgewiesen. B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ SOWIE ZU DEN POSTEN UNTER DEM BILANZSTRICHI. POSTENBEZOGENE ANGABENFORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTEa) Forderungen an die eigene GirozentraleIm Posten Forderungen an Kreditinstitute sind Forderungen an die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 227.756 TEUR (Vorjahr: 222.142 TEUR) enthalten. b) Nachrangige VermögensgegenständeIm Posten Forderungen an Kreditinstitute sind insgesamt nachrangige Vermögensgegenstände in Höhe von 73.678 TEUR (Vorjahr: 61.677 TEUR) enthalten. Davon entfallen auf den Unterposten "b) andere Forderungen" 73.678 TEUR (Vorjahr: 61.677 TEUR). c) Fristengliederung
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. FORDERUNGEN AN KUNDENa) Beziehungen zu Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestehtIm Posten Forderungen an Kunden sind Beträge von 15.759 TEUR (Vorjahr: 21.860 TEUR) enthalten, welche Unternehmen betreffen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. b) Fristengliederung
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND ANDERE FESTVERZINSLICHE WERTPAPIEREa) Börsenfähige Wertpapiere
Nicht mit dem Niederstwert bewertet werden grundsätzlich alle nachrangigen festverzinslichen Wertpapiere des Anlagevermögens sowie ein weiteres Wertpapier des Anlagevermögens. Zum 31.12.2023 waren wie im Vorjahr zwei nachrangige Wertpapiere sowie das weitere Wertpapier nicht mit dem strengen Niederstwert bewertet. b) Angaben zu den FinanzanlagenFür Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere des Anlagevermögens wurde in folgendem Umfang auf Abschreibungen auf den beizulegenden Zeitwert gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB verzichtet, weil die Wertminderungen nicht als dauerhaft angesehen werden (ohne abgegrenzte Zinsen):
Da diese Schuldverschreibungen nach unseren Erwartungen zu 100 % zurückgezahlt werden und die Zinsen bisher vertragskonform gezahlt wurden, gehen wir von einer nicht dauerhaften Wertminderung aus. c) Nachrangige VermögensgegenständeIm Posten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind insgesamt nachrangige Vermögensgegenstände in Höhe von 12.199 TEUR (Vorjahr: 11.001 TEUR) enthalten. Sie entfallen komplett auf den Unterposten "bb) Anleihen und Schuldverschreibungen von anderen Emittenten". d) FristengliederungSchuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere werden in Höhe von 19.952 TEUR in dem Jahr fällig, das auf den Bilanzstichtag folgt. Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. AKTIEN UND ANDERE NICHT FESTVERZINSLICHE WERTPAPIEREBörsenfähige Wertpapiere
BETEILIGUNGENa) AnteilsbesitzUnter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen:
* unter Berücksichtigung des
Jahresüberschusses/-fehlbetrags vor Gewinnverwendung
1 Hinsichtlich Kapitalanteil, Eigenkapital und
Ergebnis liegen keine Informationen vor.
b) Angaben nach § 285 Nr. 11a HGBDie Sparkasse ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GbR, Berlin. Die getätigte Einlage von 500 EUR wird vor dem Hintergrund des eng begrenzten Gesellschaftszwecks und der fehlenden dauerhaften Beteiligungsabsicht unter dem Aktivposten 13 "Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen. TREUHANDVERMÖGENDas Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe Forderungen an Kunden. SACHANLAGENGrundstücke und GebäudeDie Grundstücke und Bauten entfallen mit Buchwerten von 19.158 TEUR (Vorjahr: 9.850 TEUR) auf von der Sparkasse im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Bauten. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENIm aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTENa) Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen GirozentraleIm Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Verbindlichkeiten gegenüber der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 78.528 TEUR (Vorjahr: 81.698 TEUR) enthalten. b) Fristengliederung
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. c) Als Sicherheit übertragene VermögensgegenständeHierzu verweisen wir auf die zusammenfassende Darstellung im Abschnitt B. II. "Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben". VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDENa) Beziehungen zu Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis bestehtIm Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind Beträge von 155 TEUR (Vorjahr: 342 TEUR) enthalten, welche Unternehmen betreffen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. b) Fristengliederung
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. TREUHANDVERBINDLICHKEITENDie Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller Höhe auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENIm passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagien aus Forderungen in Höhe von 258 TEUR (Vorjahr: 253 TEUR) enthalten. RÜCKSTELLUNGENDer Differenzbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem Marktzins, der sich bei einer zehnjährigen Durchschnittsbildung ergibt, und mit dem Marktzins der sich bei einer siebenjährigen Durchschnittsbildung ergibt, beträgt 135 TEUR. Zur daraus resultierenden Ausschüttungssperre verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Bilanzgewinn. EVENTUALVERBINDLICHKEITENIm Posten "Eventualverbindlichkeiten" sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung sind. ANDERE VERPFLICHTUNGENIm Posten "Andere Verpflichtungen" sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung sind. II. MEHRERE POSTEN DER BILANZ BETREFFENDE ANGABENFINANZANLAGEN
Von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV wurde Gebrauch gemacht. Festverzinsliche Wertpapiere des Anlagevermögens mit Buchwerten zum 31. Dezember 2022 in Höhe von 134.421 TEUR wurden sukzessive aufgrund der sich weiter stark verändernden zinspolitischen Rahmenbedingungen zwecks Reduzierung von Zinsänderungsrisiken und Steuerung von Liquiditätskennzahlen vorzeitig veräußert. SACHANLAGEN, IMMATERIELLE ANLAGEWERTE UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE UND VERBINDLICHKEITEN IN FREMDWÄHRUNGAuf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 17.658 TEUR (Vorjahr: 7.454 TEUR) (einschließlich 11 TEUR Sorten (Vorjahr: 21 TEUR)) und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 17.717 TEUR (Vorjahr: 7.471 TEUR) (darunter Eventualverbindlichkeiten 46 TEUR (Vorjahr: 104 TEUR)). ANGABEN ZUR VERRECHNUNG GEMÄß § 246 ABS. 2 HGBVermögensgegenstände und Schulden wurden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB in folgendem Umfang miteinander verrechnet:
Bei den verrechneten Vermögensgegenständen handelt es sich um Wertpapiere, die, sofern eine Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB nicht erfolgen würde, im Bilanzposten Aktiva 6 "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" auszuweisen wären. Bei den verrechneten Schulden handelt es sich um Rückstellungen für Lebensarbeitszeitkonten, die, sofern eine Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB nicht erfolgen würde, im Bilanzposten Passiva 7c "Sonstige Rückstellungen" auszuweisen wären. Bei den verrechneten Erträgen handelt es sich in Höhe von 17 TEUR um Erträge aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts des Deckungsvermögens, die, sofern eine Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB nicht erfolgen würde, im GuV-Posten 16 "Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren" auszuweisen wären und in Höhe von 15 TEUR um Ausschüttungen, die, sofern eine Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB nicht erfolgen würde, im GuV-Posten 3a) "Laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren" auszuweisen wären. Bei den verrechneten Aufwendungen handelt es sich in Höhe von 17 TEUR um die aus der Zeitwertänderung des Deckungsvermögens abgeleitete Erhöhung des Verpflichtungsumfangs und von 15 TEUR um Ausschüttungen, die wirtschaftlich einem Verzinsungsanspruch des Mitarbeiters entsprechen. Diese Beträge wären, sofern eine Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB nicht erfolgen würde, im GuV-Posten 12 "Sonstige betrieblichen Aufwendungen" auszuweisen. Zu den Grundlagen der Verrechnungen gemäß § 246 Abs. 2 HGB verweisen wir ergänzend auf die Ausführungen im Abschnitt A. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". ALS SICHERHEIT ÜBERTRAGENE VERMÖGENSGEGENSTÄNDEFür folgende Bilanzposten wurden Vermögensgegenstände in angegebener Höhe als Sicherheit übertragen:
Der unter der Position "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" ausgewiesene Betrag betrifft zum 31. Dezember 2023 mit 78.153 TEUR abgetretene Darlehensforderungen aus im Rahmen zentraler Kreditaktionen bereitgestellten Mitteln und mit 271.051 TEUR Buchwerte von Darlehen und Wertpapieren, die der Deutschen Bundesbank für Refinanzierungszwecke verpfändet wurden. Zum Bilanzstichtag betrugen die derart besicherten Verbindlichkeiten 46.537 TEUR. C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGI. POSTENBEZOGENE ANGABENPROVISIONSERTRÄGEDie wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung sind die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Investmentanteile, Konsumentenkredite), Depot- und Vermögensverwaltung sowie das Kartengeschäft. BILANZGEWINNa) Ausschüttungsgesperrte BeträgeNach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB besteht ein Betrag von 135 TEUR. Die zur Unterlegung von ausschüttungsgesperrten Beträgen in Vorjahren thesaurierten Gewinnbestandteile übersteigen den zuvor genannten Betrag. Daher besteht für den nach dem Hessischen Sparkassengesetz für eine Ausschüttung zur Verfügung stehenden Teil des Bilanzgewinns keine Ausschüttungssperre. b) GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt vor, aus dem für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn 1.000 TEUR an die Mitglieder des Sparkassen-Zweckverbandes als Träger der Sparkasse für öffentliche, dem gemeinen Nutzen dienende Zwecke auszuschütten und den restlichen Bilanzgewinn der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt § 16 HSpG. II. MEHRERE POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG BETREFFENDE ANGABENERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN, DIE EINEM ANDEREN GESCHÄFTSJAHR ZUZURECHNEN SINDIm GuV-Posten 23 "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" sind aufgrund eines Verlustrücktrags Steuererstattungsansprüche in Höhe von 713 TEUR enthalten, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind. D. SONSTIGE ANGABENANGABEN ZU TERMINGESCHÄFTEN GEMÄß § 36 RECHKREDV
Bei den abgeschlossenen Geschäften handelt es sich ausnahmslos um Deckungsgeschäfte. DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE, DIE NICHT ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BILANZIERT WURDENDie Volumina und die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Geschäfte stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
Die angegebenen Zinsderivate bestehen ausschließlich zur Steuerung des Zinsbuchs. Es handelt sich ausschließlich um Deckungsgeschäfte i. S. v. § 36 RechKredV. Die Bewertung dieser Geschäfte erfolgt ausschließlich im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs; wir verweisen auf die Ausführungen in Abschnitt "A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente (Zinsswaps) haben wir uns eines anerkannten Bewertungsmodells unter Berücksichtigung folgender aktueller Bewertungsparameter bedient: erwartete zukünftige Cashflows, Zinssätze, die sich nach der aktuellen Zinsstrukturkurve richten. NICHT IN DER BILANZ ENTHALTENE SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGENDie Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen, das elf regionale Teilfonds der Sparkassen durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Teilfonds der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Bedarfsfall die gesamte Zielausstattung des einheitlichen Stützungsfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt damit über ein von der BaFin als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses System vereint zwei Funktionen in sich. Zum einen wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen die Einlagensicherungsfunktion durch das Sicherungssystem erfüllt. Hierdurch wird sichergestellt, dass Einlagen pro Einleger im Regelfall bis zu 100 TEUR, in Sonderfällen auch bis zu 500 TEUR, gesichert sind und Entschädigungszahlungen spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung des Entschädigungsfalls geleistet werden. Für die Feststellung des Entschädigungsfalls ist die BaFin zuständig. Daneben wird die für die Institute im Vordergrund stehende Institutssicherung gewährleistet. Durch die Sicherung der Institute selbst sind im gleichen Zuge auch die Einlagen aller Kunden ohne betragsmäßige Begrenzung geschützt. Im Bedarfsfall entscheiden die zuständigen Gremien des Sicherungssystems darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation umfasst ein Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung. Als zusätzliche neben dem nationalen Sicherungssystem existierende Vorsorge entfaltet darüber hinaus der regionale Reservefonds der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen mit einem Gesamtvolumen von 600 Mio. EUR instituts- und gläubigerschützende Wirkung. Der Fonds wird vom Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen (SGVHT) grundsätzlich auf der Basis von Umlagezahlungen der Mitgliedssparkassen und der Landesbank Hessen-Thüringen sukzessive dotiert, sofern das genannte Volumen noch nicht erreicht wurde. Der Vorstand des SGVHT kann die Aussetzung der jährlichen Dotierung beschließen. Die mögliche Umlageverpflichtung der Sparkasse bemisst sich risikoorientiert unter Berücksichtigung von Bonus- und Malusfaktoren. Bis zur vollständigen Bareinzahlung des Gesamtvolumens übernimmt der SGVHT die Haftung für die Zahlung des ausstehenden Differenzbetrags, der auf erstes Anfordern bei den Instituten eingezogen werden kann. ANGABEN ZU MITTELBAREN PENSIONSVERPFLICHTUNGEN GEMÄß ART. 28 EGHGBDie Sparkasse hat ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände in Darmstadt (ZVK). Die ZVK finanziert ihre Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die ZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2023 betrug das Sanierungsgeld 2,3 %. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 8,5 % der umlagepflichtigen Gehälter. Hiervon hat die Sparkasse 8,0 % und der Arbeitnehmer 0,5 % getragen. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen der Sparkasse im Geschäftsjahr 2023 betrugen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 13.718 TEUR insgesamt 1.093 TEUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) in seiner Stellungnahme zur Rechnungslegung "IDW RS HFA 30 n. F. Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen" vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 39.952 TEUR. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1,0 % und unter Anwendung der im Hinblick auf die Bestandsspezifika der ZVK modifizierten Heubeck-Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK. BEZÜGE DER ORGANMITGLIEDERDie ausgezahlten Bezüge des Vorstands stellen sich für das Jahr 2023 wie folgt dar:
2 inkl. Beiträge aufgrund einer
beitragsorientierten Leistungszusage
Ein Vorstandsmitglied hat gegenüber der Sparkasse Anspruch auf ein Ruhegehalt. Die Bemessungsgrundlage für das Ruhegehalt wurde auf Basis der aufgrund § 20 Abs. 5 Satz 2 Hessisches Sparkassengesetz erlassenen Anstellungsrichtlinien des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen vertraglich vereinbart. Die Höhe des Ruhegehaltsanspruches bestimmt sich auf dieser Grundlage nach einem in Abhängigkeit von der Zahl der zurückgelegten Dienstjahre jährlich ansteigenden Prozentsatz. Renten werden in vollem Umfang auf die Versorgungsbezüge angerechnet. Einkünfte und Versorgungsleistungen aus einer anderweitigen Beschäftigung, sofern diese vor Vollendung des 62. Lebensjahres ausgeübt werden, werden ebenfalls auf die Versorgungsbezüge angerechnet, wobei der Teil anrechnungsfrei bleibt, der zusammen mit der von der Sparkasse gewährten Versorgung die Höhe des vertraglich vereinbarten ruhegehaltsfähigen Jahresgehalts nicht übersteigt. Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden zur Hälfte angerechnet. Für unsere Verpflichtungen haben wir Pensionsrückstellungen in ausreichendem Umfang gebildet. Die Gesamtbezüge der Verwaltungsratsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 74 TEUR. Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen ergaben sich im gleichen Zeitraum Gesamtbezüge von 507 TEUR. Für diesen Personenkreis haben wir insgesamt 11.169 TEUR zurückgestellt; dieser Betrag trägt sämtlichen Pensionsverpflichtungen gegenüber diesem Personenkreis Rechnung. KREDITE AN ORGANEAn Vorstandsmitglieder wurden weder Vorschüsse oder Kredite gewährt, noch bestanden eingegangene Haftungsverhältnisse. An Mitglieder des Verwaltungsrats wurden Vorschüsse und Kredite von 657 TEUR gewährt. MITARBEITER UND MITARBEITERINNENIm Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
ANGABE DES ABSCHLUSSPRÜFERHONORARS NACH § 285 NR. 17 HGBIn der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende Honorare für unseren Abschlussprüfer, die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen, enthalten:
ANGABEN ZU DEN LATENTEN STEUERN NACH § 285 NR. 29 HGBAufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen der Handelsbilanz und den steuerrechtlichen Wertansätzen bestehen zum Bilanzstichtag Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen von 2.277 TEUR durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Für den Überhang aktiver latenter Steuern wurde das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt. Die künftigen Steuerbelastungen resultieren zu knapp 100 % aus unterschiedlichen Wertansätzen bei den in Aktiva 6 ausgewiesenen Anteilen an Investmentfonds. Ohne Berücksichtigung der aufgrund des Bildens von Vorsorgereserven nach § 340f HGB entstandenen Ansatzunterschiede entfallen die künftigen Steuerentlastungen zu gut 56,1 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Rückstellungen, zu knapp 1,7 % auf unterschiedliche Wertansätze bei verzinslichen Wertpapieren, zu knapp 18 % auf unterschiedliche Wertansätze bei Investmentfonds, zu gut 11,7 % auf unterschiedliche Wertansätze bei Beteiligungen, zu gut 0,6 % auf unterschiedliche Wertansätze bei Forderungen an Kreditinstitute, zu gut 4,9 % auf unterschiedliche Wertansätze bei Forderungen an Kunden, zu gut 2,4 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Sachanlagen und zu 4,5 % auf die Einbeziehung steuerlicher Verlustvorträge, die voraussichtlich im nächsten Jahr verrechnet werden können. Der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 29,499 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag) zugrunde gelegt. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet. Aus der Einbeziehung steuerlicher Verlustvorträge resultierende, lediglich der Gewerbesteuer unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 13,674 % bewertet. VERWALTUNGSRAT UND VORSTANDVerwaltungsrat
Mitglieder: Simone Bernert-Bausewein, Sachbearbeiterin Nachhaltigkeits- und Projektmanagement bei der Sparkasse Bensheim (bis 30. September 2023) Silvia Fasser, Sachbearbeiterin Revision bei der Sparkasse Bensheim (ab 1. Oktober 2023) Helmut Glanzner, Bürgermeister von Einhausen Gudrun Gumb, Angestellte bei der KfW Bankengruppe in Frankfurt Dr. Holger Habich, Bürgermeister von Zwingenberg Thomas Heist, Vorsitzender des Personalrats bei der Sparkasse Bensheim Andreas Heun, Bürgermeister von Lautertal Winfried Horn, Privatier Christiane Ludwig-Paul, selbständige Werbe- und Webdesignerin bei come-to-web in Lorsch Dr. Dirk Mahler, selbständiger Rechtsanwalt in Bensheim Dunja Marquardt, Sachbearbeiterin Nachhaltigkeits- und Projektmanagement bei der Sparkasse Bensheim Oliver Roeder, Inhaber Garten und Korb Pavillon in Bensheim Daniel Schkaritza, Abteilungsleiter Betriebsorganisation bei der Sparkasse Bensheim Christian Walter, Abteilungsleiter Marktfolge Passiv bei der Sparkasse Bensheim Vorstand
Bensheim, 3. Juli 2024 Der Vorstand Johannes Erich Schulz Sebastian Rösel Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG -"Länderspezifische Berichterstattungen"Die Sparkasse Bensheim hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Bensheim besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sparkasse Bensheim definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 51.578 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 222 Beschäftigte. Der Gewinn vor Steuern beträgt 1.937 TEUR. Erstattete Steuern vom Einkommen und Ertrag belaufen sich auf 547 TEUR und betreffen ausschließlich laufende Steuern. Die Sparkasse hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Der Verwaltungsrat der Sparkasse Bensheim hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 am 29. August 2024 festgestellt und den Lagebericht gebilligt.
Sparkasse Bensheim Der Vorstand Schulz Rösel Lagebericht 2023der Sparkasse BensheimA. Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage1. Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen1.1 Gesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenKonjunktur und WirtschaftDer Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen (SGVHT) sieht in seinem Jahresrückblick den Auftakt des Jahres 2023 weiterhin von der hohen Inflation geprägt, wodurch Kaufkraft und Einkommen weiterhin belastet sind. Der erhoffte Aufschwung mit hohem Wachstum blieb deswegen weiterhin aus. Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer Rezession. Gegenüber dem Vorjahr ist das deutsche Bruttoinlandsprodukt um 0,3 Prozent gesunken. Die Energiekrise sowie die geldpolitischen Spannungen führten im Allgemeinen zu Verunsicherung und Zurückhaltung. Der Welthandel musste Einiges an Dynamik einbüßen, was starke negative Auswirkungen auf den deutschen Export zur Folge hatte. Die Exporte selbst sanken 2023 real um 1,8 Prozent, währenddessen die deutschen Importe sogar um 3 Prozent sanken. Die Inflationsraten lagen auch im Jahre 2023 über dem Zielniveau vieler Industrieländer. In der Eurozone verteuerten sich die Verbraucherpreise im Jahresdurchschnitt 2023 um 5,4 Prozent. In Deutschland waren es 5,9 Prozent. Während die anhaltenden Preissteigerungen die Kaufkraft minderten, stieg die Sparquote leicht um 2 Promillepunkte auf 11,3 Prozent. Die Entwicklung der verfügbaren Einkommen in Deutschland war mit 5,9 Prozent nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Der private Verbrauch schrumpfte mit 0,8 Prozent stärker als das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt. Das Ausbleiben des privaten Konsums machte sich deutlich im Einzelhandel bemerkbar, der darunter sehr litt. Auch der Staat reduzierte 2023 erstmals in den vergangenen Jahren seine Konsumausgaben, was durch den Wegfall der staatlich finanzierten Corona-Maßnahmen seine Begründung findet. Die Staatsschuldenquote ist auf 65 Prozent des Bruttoinlandsprodukts leicht zurückgegangen. Der deutsche Arbeitsmarkt blieb weiterhin sehr robust. Die Arbeitslosenquote hat sich moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 Prozent erhöht. Für unser Geschäftsgebiet führt die IHK Darmstadt für Südhessen in ihrem Konjunkturbericht zum Abschluss von 2023 folgendes aus: Für die Unternehmen ist Zurückhaltung das Gebot der Stunde, wodurch der Saldo der Investitionspläne zum dritten Mal in Folge zurückgegangen ist. Dieses Mal sind es minus zwei Prozentpunkte, wodurch der Saldo aktuell mit minus 14 Prozentpunkten klar im Negativbereich liegt. Aktuell beurteilen 19 Prozent aller Unternehmen in Südhessen ihre Lage als gut, 59 Prozent als befriedigend, 22 Prozent als schlecht. Über die Branchen hinweg herrschen ähnliche Einschätzungen und Probleme. Am besten präsentieren sich Kreditinstitute, deren Saldo bei plus 33 Prozentpunkten liegt. Der Einzelhandel hatte am meisten Einbußen zu verzeichnen. Beim Blick auf die kommenden Monate sind die Unternehmen ebenfalls eher pessimistisch gestimmt. Nur 12 Prozent rechnen mit einer Verbesserung der Situation, 56 Prozent sind davon überzeugt, dass es so bleibt, wie es ist. 32 Prozent fürchten eine weitere Verschlechterung. Damit beträgt der Erwartungssaldo minus 20 Prozentpunkte. Bei den Investitionen verhalten sich die Unternehmen weiterhin vorsichtig. Jedes vierte Unternehmen will aktuell mehr investieren, 36 Prozent planen die Investitionsbudgets konstant zu halten, 39 Prozent müssen kürzen. Damit verliert der Saldo der Investitionspläne zwei Prozentpunkte und rutscht mit minus 14 Prozentpunkten deutlich in den roten Bereich. Auch beim Personal wollen viele Unternehmen kürzen, trotz strukturellem Fachkräftemangel. Ebenfalls negativ sehen die südhessischen Unternehmen das künftige Auslandsgeschäft. Nur 5 Prozent der Betriebe blicken optimistisch auf die zukünftigen Exporte, 41 Prozent sind vom Gegenteil überzeugt. Etwas mehr als die Hälfte der Unternehmen denkt, dass die Situation so bleibt wie sie ist. Der Rückgang des Saldos aus positiven und negativen Exporterwartungen beträgt 22 Punkte und liegt aktuell bei minus 36 Prozentpunkten. Geld- und KapitalmärkteDie 2022 eingeleitete geldpolitische Wende der Notenbanken wurde im Jahr 2023 weitergeführt. Die Zinssenkungserwartungen sind zuletzt wieder etwas zurückgegangen. Trotzdem wird davon ausgegangen, dass sowohl die FED als auch die EZB den Zinsgipfel erreicht haben. Aufgrund der besseren konjunkturellen Ausgangslage in den USA hat es die Fed noch weniger eilig, die Geldpolitik zu lockern. Die Europäische Zentralbank erhöhte das Leitzinsniveau bis zum Jahresende um insgesamt 1,5 Prozentpunkte. Der Satz der Einlagenfazilität erreichte zum Jahresende 4,0 Prozent. Die Spitzenrefinanzierungsfazilität lag Ende 2023 bei 4,75 Prozent. Die Euphorie an den Rentenmärkten hat zuletzt einen Dämpfer erhalten, da die Zinssenkungserwartungen bereits sehr stark ausgeprägt sind. Es wurde bereits ein hohes Maß an geldpolitischer Lockerung eingepreist. Im November und Dezember 2023 war ein starker Aktienkursanstieg zu verzeichnen, der von den Zinssenkungserwartungen angetrieben wurde. Der globale Industriezyklus scheint somit inzwischen die Talsohle durchschritten zu haben. Trotzdem belasten Krieg und Terror weiterhin die Entwicklung. Der DAX hatte eine positive Jahresperformance von 20,3 Prozent. 1.2 Branchenspezifische RahmenbedingungenDie Deutsche Bundesbank führt in ihrem Finanzstabilitätsbericht 2023 aus, dass sich das deutsche Finanzsystem insgesamt im aktuellen makrofinanziellen Umfeld als stabil erwiesen hat. Das Umfeld der hohen Inflation hat durch den Zinsanstieg zu einem Umbruch im Finanzsystem geführt. Die bisher vorhandene Resilienz des Finanzsystems könnte in Stressphasen jedoch deutlich gemindert werden, weswegen die makroprudenziellen Maßnahmen weiterhin angemessen sind. Ein zentraler Punkt ist die Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens zum Umgang mit Liquiditätsrisiken. In den vergangenen Jahren war das Weltgeschehen durch die Corona-Pandemie und den Ukraine-Krieg von großen Unsicherheiten geprägt, was sich auch auf das gesamtwirtschaftliche Umfeld grundlegend ausgewirkt hat. Durch die Niedrigzinsphase des vergangenen Jahrzehnts waren die Kreditausfälle sehr gering, wodurch sich im deutschen Finanzsystem Verwundbarkeiten aufgebaut haben und künftige Risiken nicht vollumfänglich eingepreist wurden. Insbesondere die Zinsänderungsrisiken erhöhten sich im Bankensystem, da durch den Zinsanstieg die Refinanzierungskosten im Verhältnis zum Zinseinkommen stärker zunehmen. Die Entwicklung im amerikanischen Bankensektor Anfang des Jahres 2023 zeigt die Bedeutung von Zinsänderungsrisiken deutlich. Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland blieb weiterhin angespannt. Sowohl die Realwirtschaft als auch das Finanzsystem müssen sich an die durch den Strukturwandel entstehenden Herausforderungen anpassen. Strukturelle Veränderungen sind mit großen Unsicherheiten und hohen Kosten verbunden. In einem solchem Umfeld besteht die Gefahr, dass Unternehmen ihre Investitionen hintenanstellen und private Haushalte ihre Ersparnisse erhöhen. Somit wirkt die Zinswende sowohl direkt auf die Finanzintermediäre als auch indirekt über deren Verflechtung mit dem Haushalts- und Unternehmenssektor. Die Preise für die Immobilien sind zwar gefallen, aber es liegen nach den Ausführungen der Deutschen Bundesbank weiterhin Überbewertungen vor. Das Bewertungsniveau an den Finanzmärkten ist angestiegen, woraufhin das Risiko von Preiskorrekturen bei Vermögenswerten erhöht bleibt. Auch die Risiken aus den Entwicklungen der Gewerbeimmobilienmärkte haben sich erhöht, denn Immobilienunternehmen sind aufgrund niedriger Zinsdeckungsquoten verwundbar gegenüber Zinssteigerungen. Im Allgemeinen steigt das Risiko von Verlusten in den Kreditportfolien der Banken und Wertberichtigungen nehmen stetig zu. Die Verwundbarkeiten gegenüber klimabezogenen Transitionsrisiken sieht die Deutsche Bundesbank für das deutsche Finanzsystem als gut beherrschbar an. Risikobehaftet wäre der abrupte CO 2 -Preisanstieg. Wichtig hierbei ist ein verlässlicher klimapolitischer Kurs, denn nur so können die Risiken aus dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft reduziert werden. Um die Klimarisiken im Finanzsystem möglichst gezielt definieren zu können, sind Offenlegungspflichten ein wichtiges Instrument. Werden notwendige Maßnahmen zu spät ergriffen, fallen mögliche Schocks für das Finanzsystem stärker aus. Deswegen ist es sehr wichtig, dass die Banken regelmäßige Analysen hinsichtlich der Risiken durchführen, um eine gewisse Widerstandsfähigkeit aufbauen zu können. Die aufgezeigten Rahmenbedingungen und die sich hieraus für unser Haus ergebenden Auswirkungen berücksichtigen wir insbesondere im Rahmen der Risikosteuerung und verweisen diesbezüglich auf Abschnitt C. Die sich ändernden Rahmenbedingungen im Bankenumfeld (Zinsumfeld, regulatorische Rahmenbedingungen) werden von uns thematisiert und behandelt. Das ganzheitliche Thema Nachhaltigkeit sehen wir nicht nur als aufsichtsrechtliche Pflicht, sondern wir beteiligen uns aktiv an der ökologischen, ökonomischen und sozialen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft. Hierfür wurde eine Reihe von Maßnahmen und Produkten erarbeitet. Zu den Produkten zählen der Energiekredit sowie das Angebot von nachhaltigen Fonds der Deka. Im Rahmen der Maßnahmenplanung wurden eindeutige Zuständigkeiten und Termine verabschiedet. Beispielhaft können genannt werden:
Die sukzessive Umsetzung der geplanten Maßnahmen, die mithilfe einer Beratungsgesellschaft im 2. Halbjahr 2022 erarbeitet wurden, wird auch im Folgejahr fortgesetzt. Für das Jahr 2024 ist eine weitere Überprüfung der Zielerreichung durch die Unternehmensberatung geplant. Neben einer nachhaltigen Ausrichtung unseres Geschäftsbetriebs wollen wir vor allem unsere Kund:innen auf dem Weg in eine nachhaltigere Wirtschaft aktiv begleiten und den Kunden als kompetente Experten unterstützen. Es ist anzumerken, dass neben den Ausführungen im Finanzstabilitätsbericht der Deutschen Bundesbank die regulatorischen Rahmenbedingungen eine hohe Dynamik aufweisen. Die regulatorischen Anforderungen werden hinsichtlich ihrer Auswirkungen in unserer strategischen Planung berücksichtigt. Im Jahr 2023 wurden wir von der Gesellschaft für Qualitätsprüfung als "Beste Bank vor Ort" in der Privatkundenbetreuung ausgezeichnet, nachdem wir diese Auszeichnung im Vorjahr bereits im Bereich Baufinanzierung erhalten hatten. Trotzdem führt die hohe Bankendichte vor Ort, dargestellt durch die Deutsche Bank, die Commerzbank, die Postbank, die Targobank sowie die Volksbank, aber auch die starke Konkurrenz mit Direktbanken, zur weiteren Verschärfungen des Wettbewerbs. Neben Präsenz- und Internetbanken etablieren sich auch zunehmend Non-Banks mit Finanzprodukten und Dienstleistungen auf dem Markt. Die zunehmende Digitalisierung erhöht den Margendruck und beschleunigt ein sich veränderndes Kundenverhalten. Auf all diese Herausforderungen reagieren wir mit geeigneten Maßnahmen. 1.3 Rechtliche Rahmenbedingungen der SparkasseDie Sparkasse Bensheim ist eine mündelsichere und rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bensheim. Sie wurde 1830 gegründet und ist beim Amtsgericht Darmstadt unter HRA 23222 in das Handelsregister eingetragen. Wir sind Mitglied des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen, Frankfurt am Main/Erfurt, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V., Berlin/Bonn, angeschlossen. Wir unterhalten Geschäftsstellen im Gebiet unseres Trägers, das zugleich unser Geschäftsgebiet darstellt. Träger ist der Sparkassenzweckverband Bensheim mit den beteiligten Städten und Gemeinden Bensheim, Einhausen, Lautertal, Lorsch, Zwingenberg sowie Lindenfels für die Stadtteile Schlierbach, Winkel und Winterkasten. Die Sparkasse haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen. Darüber hinaus sind wir dem Stützungsfonds des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen (SGVHT) und dem bundesweiten Sicherungssystem der Deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen. Das bundesweite Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe hat die Aufgabe, bei den angeschlossenen Instituten wirtschaftliche Schwierigkeiten zu verhindern. Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe hat einen einheitlichen Stützungsfonds gebildet, der aus 13 funktional miteinander verknüpften Teilfonds besteht: elf regionalen Sparkassen-Teilfonds ("Sparkassenstützungsfonds"), dem Teilfonds der Landesbanken und Girozentralen sowie dem Teilfonds der Landesbausparkassen. Ergänzend zur Institutssicherungsfunktion deckt das Sicherungssystem auch die gemäß den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Einlagensicherungsfunktion ab. Das Sicherungssystem erfüllt alle Anforderungen an ein gesetzliches Einlagensicherungssystem. Dieses Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach § 43 EinSiG amtlich anerkannt. Der Gesetzgeber sieht vor, dass das Sicherungssystem seine finanziellen Mittel bis zum Jahr 2024 aufbaut. Die gesetzliche Zielausstattung beträgt dabei 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen der Mitglieder des Sicherungssystems. Hierdurch wird sichergestellt, dass Einlagen pro Einleger im Regelfall bis zu 100.000 Euro, in Sonderfällen auch bis zu 500.000 Euro, gesichert sind. Im Rahmen der Einlagensicherungsfunktion sind Entschädigungszahlungen spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung des Entschädigungsfalles durch die BaFin vorzunehmen. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation umfasst zur Früherkennung von Risiken u. a. ein Risikomonitoringsystem sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung. In allen 13 Sicherungseinrichtungen gibt es dafür einheitliche Prozesse und gleiche organisatorische Strukturen. Durch die enge dezentrale Begleitung der Mitgliedsinstitute können Risiken frühzeitig erkannt und rechtzeitig Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Die Daten für die Risikoüberwachung werden mehrfach jährlich erhoben. Anschließend werden sie durch Experten des Sicherungssystems bewertet. Die Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen versteht sich als Verbund wirtschaftlich und rechtlich selbständiger Partnerunternehmen, die eng zusammenarbeiten und füreinander einstehen. Um die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Unternehmen zu systematisieren bzw. zu intensivieren, wurde ein Verbundkonzept ausgearbeitet. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist das gemeinsame Risikomanagement, mit dem unverträgliche Risiken in der Gruppe möglichst früh erkannt und beseitigt werden sollen. Zu diesem Zweck wurde eine gemeinsame Risikostrategie verabschiedet sowie ein Frühwarnsystem in Form eines Ampelmodells installiert. Darüber hinaus wurde die Bildung eines weiteren Reservefonds beschlossen, der von den Sparkassen in Hessen und Thüringen und der Helaba aufgefüllt wird. Öffentlicher Auftrag, kommunale Trägerschaft und öffentliche Rechtsform der Sparkassen gehören untrennbar zusammen. Die Erfüllung des öffentlichen Auftrags besteht für uns im Kern darin, die Bevölkerung, die regionale Wirtschaft und die Kommunen mit qualitativ anspruchsvollen und zugleich bezahlbaren Finanzdienstleistungen zu versorgen. 1.4 Geschäftsentwicklung1.4.1. Bedeutsame finanzielle und nichtfinanzielle LeistungsindikatorenFolgende Kennzahlen stellen im Jahr 2023 unsere definierten bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren dar:
1.4.2 Bilanzsumme und GeschäftsvolumenDas Geschäftsjahr 2023 war von weiterhin herausfordernden Rahmenbedingungen geprägt. Die Folgen des massiven Zinsanstiegs hin zu einer ausgeprägten inversen Zinsstruktur aufgrund der Straffung der Geldpolitik durch die EZB zur Bekämpfung der Inflation, die Unsicherheiten über die weitere wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland sowie des intensiven Wettbewerbes spiegeln sich in der Geschäftsentwicklung zum Teil wider. Die Forderungen an Kunden erhöhten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr nur geringfügig um 7,3 Mio. Euro und damit deutlich unter den Erwartungen. Die Kundeneinlagen sind geringer als erwartet um 42,3 Mio. Euro gestiegen; hier hatten wir ursprünglich ein deutliches Wachstum erwartet. Im Eigengeschäft haben sich die Forderungen an Kreditinstitute deutlich stärker als ursprünglich geplant, um 120,7 Mio. Euro, erhöht. Demgegenüber haben sich die Wertpapiereigenanlagen entgegen unserer Planung um 193,9 Mio. Euro deutlich vermindert; der Rückgang entfällt insbesondere auf die verzinslichen Wertpapiere. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten reduzierten sich um 109,7 Mio. Euro, was insbesondere im Zusammenhang mit der vorzeitigen Rückzahlung eines Großteils der von der EZB angebotenen gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (GLRG III) steht. Die Bilanzsumme reduzierte sich im Geschäftsjahr 2023 leicht um 54,7 Mio. Euro oder 2,3 Prozent auf 2.304,6 Mio. Euro. Das Geschäftsvolumen (Bilanzsumme und Eventualverbindlichkeiten) sank gleichzeitig um 46,6 Mio. Euro oder 2,0 Prozent auf 2.338,3 Mio. Euro.
1.4.3 KundenkreditgeschäftIm Kreditgeschäft haben wir uns auch im Jahr 2023 in einem schwierigen Markt- und Wettbewerbsumfeld behaupten müssen. Die Forderungen an Kunden erhöhten sich stichtagsbezogen zum 31. Dezember 2023 um per saldo 7,3 Mio. Euro oder 0,5 Prozent auf 1.342,7 Mio. Euro und blieben damit unter unserem erwarteten Planszenario, das für das Jahr 2023 von einer stärkeren Kreditnachfrage ausging. In einem von hoher Wettbewerbsintensität und Margendruck geprägten Umfeldes konnte das geplante Wachstum bei den Darlehenszusagen nicht erreicht werden. Es ist uns im abgelaufenen Geschäftsjahr dennoch gelungen, im Kundenkreditgeschäft (ohne öffentliche Haushalte) insgesamt ein Kreditvolumen von 120,6 Mio. Euro neu zu bewilligen (Vorjahr: 232,2 Mio. Euro). Die Zusagen an Unternehmen und Selbstständige (inkl. Sonstige) haben sich im Jahr 2023 allerdings um 50,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr vermindert. Mit einem Neuzusagevolumen in Höhe von 68,3 Mio. Euro (Vorjahr 138,2 Mio. Euro) ist ein Rückgang bei den Investitionsfinanzierungen zu verzeichnen. Berücksichtigt man die Zusagen an Unternehmen, die über Schuldscheindarlehen vergeben wurden, liegt der Rückgang nur noch bei 28,7 Prozent. Mit einem ebenfalls verminderten Volumen von 52,3 Mio. Euro (Vorjahr 94,1 Mio. Euro) stellen die Neuzusagen an Privatpersonen, ungeachtet der Entwicklung die zweite tragende Säule unseres Kreditneugeschäftes dar. Im strategisch wichtigen Produktsegment der Wohnungsbaufinanzierung konnten wir uns der allgemeinen Entwicklung am Immobilienmarkt und dessen Finanzierung nicht entziehen. Hierunter fallen sowohl die klassischen Wohnungsbaufinanzierungen an Privatkunden als auch die privaten wohnwirtschaftlichen Finanzierungen von Gewerbekunden. Die Zusagen haben sich im Vorjahresvergleich auch in diesem Segment entgegen unseren Erwartungen deutlich vermindert, um 57,2 Prozent auf 62,3 Mio. Euro (Vorjahr: 145,4 Mio. Euro). Die Tilgungsleistungen im Geschäftsjahr 2023 konnten durch Darlehensauszahlungen kompensiert werden, sodass die Forderungen an Kunden am Bilanzstichtag 2023 auf dem Niveau des Vorjahres liegen. Der Bestand an offenen unwiderruflichen Kreditzusagen reduziert sich zum Bilanzstichtag auf 60,3 Mio. Euro (Vorjahr: 78,9 Mio. Euro). 1.4.4 Forderungen an KreditinstituteDie Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich stichtagsbezogen deutlich stärker als geplant, um 120,7 Mio. Euro oder 22,6 Prozent. Sie machen damit 28,4 Prozent der Bilanzsumme aus. Die Zunahme resultiert insbesondere aus einer über den Bilanzstichtag unterhaltenen Übernachtanlage bei der Deutschen Bundesbank, die im Jahresverlauf durch Wertpapierverkäufe zur Optimierung der Eigenanlagen und zur Risikoreduktion anstieg. 1.4.5 Eigenanlagen in WertpapierenNeben den Kundenforderungen und den Forderungen an Kreditinstitute machen die Wertpapiereigenanlagen mit 252,0 Mio. Euro 10,9 Prozent der Bilanzsumme aus. Gegenüber dem Vorjahr verringerte sich der Bestand entgegen der Planung um 193,9 Mio. Euro. Der Bestandsabbau steht im Zusammenhang mit der Optimierung der Eigenanlagen und der Reduzierung der Zinsänderungsrisiken. Von den gesamten Wertpapiereigenanlagen entfallen 123,5 Mio. Euro bzw. knapp 50 Prozent auf Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere. Mit einem Anteil von 85,9 Prozent stellten Schuldverschreibungen von Kreditinstituten (überwiegend öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, wie Landes- und nationale bzw. supranationale Förderbanken) die größte Position dar. Schuldverschreibungen von öffentlichen Emittenten trugen mit 12,5 Prozent und Schuldverschreibungen von sonstigen Emittenten (Unternehmen und Institutionen zur Finanzmarktstabilisierung der EU) mit 1,7 Prozent zur Gesamtstruktur bei. 47,5 Prozent der Schuldverschreibungen haben Restlaufzeiten von bis zu drei Jahren. 16,4 Prozent der Schuldverschreibungen werden im Laufe des Jahres 2024 zurückgezahlt. Neben den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren unterhielten wir, ebenfalls zur Eigenanlage, am Bilanzstichtag einen Bestand an Investmentfondsanteilen in Höhe von 128,4 Mio. Euro. Hierbei handelt es sich zu 84,4 Prozent um Anteile an Immobilienfonds. 1.4.6 Einlagen von KundenDas Einlagengeschäft mit Kunden konnte im Vergleich zum Vorjahr per saldo nochmals um 2,3 Prozent auf insgesamt 1.853,7 Mio. Euro gesteigert werden. Hierbei kam es im Jahr 2023 zu strukturellen Verschiebungen zulasten der bisher nicht verzinsten Einlagen zugunsten der Eigenemissionen mit kurzer bis mittlerer Laufzeit sowie der verzinslichen täglich fälligen Einlagen und Spareinlagen. Ein Wachstum im Einlagenbereich erfolgte in den Bereichen der Termineinlagen um 142,3 Mio. Euro, insbesondere aufgrund von Refinanzierungsgeschäften mit institutionellen Anlegern, sowie bei den Eigenemissionen um 98,9 Mio. Euro. Die klassischen Spareinlagen sowie Sondersparformen mit flexiblen Kündigungs- und Verfügungsmöglichkeiten (z. B. Zuwachssparen) reduzierten ihr Volumen um 52,2 Mio. Euro. Täglich fällige Sichteinlagen und Tagesgelder reduzierten sich im Jahresverlauf um 146,7 Mio. Euro. 1.4.7 Nicht bilanzwirksames KundengeschäftDie Wertpapierkäufe (Investmentanteile, festverzinsliche Wertpapiere, Dividendenwerte) für Kunden lagen mit 200,1 Mio. Euro um 17,7 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Gleichzeitig erhöhten sich die Wertpapierverkäufe und -einlösungen auf 191,7 Mio. Euro (Vorjahr: 100,6 Mio. Euro). In der Summe ist dies ein Nettozuwachs an Wertpapieren (Nettoabsatz) von 8,3 Mio. Euro (Vorjahr 142,6 Mio. Euro). Der Rückgang resultiert vorwiegend aus dem rückläufigen Kauf von Aktien und Optionsscheine (2023: 26,2 Mio. Euro / 2022: 124,9 Mio. Euro). VerbundgeschäftDie ganzheitliche Betreuung der Kunden nimmt in unserer kundenorientierten Ausrichtung einen hohen Stellenwert ein. Durch die Zusammenarbeit mit den Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe sind wir in der Lage, unseren Kund:innen eine umfassende und wettbewerbsfähige Produktpalette zu offerieren. Im Rahmen dieses Verbundsystems vermitteln wir unter anderem Geschäfte für die Landesbausparkasse Hessen-Thüringen, die SparkassenVersicherung sowie die DekaBank Deutsche Girozentrale und deren Tochtergesellschaften. DekaBankDie Anzahl der DekaBank Depots erhöhte sich im Jahr 2023 auf insgesamt 9.747 (Vorjahr: 9.691). Das insgesamt verwaltete Wertpapiervermögen (Investmentvermögen und sonstige) hat sich von 368,9 Mio. Euro zum 31. Dezember 2022 auf 407,1 Mio. Euro zum 31. Dezember 2023 merklich erhöht. Die Anzahl der Sparverträge reduzierte sich leicht von 12.580 auf 12.536 Verträge. SparkassenversicherungDas Versicherungsgeschäft 2023 zeigt gegenüber 2022 eine differenzierte Entwicklung. Während bezogen auf die Beitragssumme im Bereich Lebensversicherung ein Rückgang um 15,3 Prozent auf knapp 9,0 Mio. Euro zu verzeichnen war, konnte im Bereich Komposit (Haftpflicht-, Unfall-, Sach- und Rechtschutzversicherung) der Jahresnettobeitrag um 5,2 Prozent auf 125 TEUR gesteigert werden. Landesbausparkasse (LBS)Das Volumen abgeschlossener Bausparverträge hat sich gegenüber dem Vorjahr von 31,5 Mio. Euro auf 28,8 Mio. Euro (-8,6 Prozent) vermindert 1.4.8 Nicht bilanzwirksames EigengeschäftZur Absicherung von Marktpreisrisiken wurden im Jahr 2023 derivative Sicherungsinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt, die wir zum Teil bereits in den Vorjahren erworben hatten. Im Jahre 2023 wurden Zinsswaps im Rahmen der Zinsbuchsteuerung über nominal 130 Mio. Euro abgeschlossen. Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen in Abschnitt D. des Anhangs. 2. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage2.1 ErtragslageGrundlage für die nachstehende Analyse bilden die nach den Regeln des Betriebsvergleiches der Sparkassenorganisation ermittelten Kennzahlen. Bei dem Betriebsvergleich handelt es sich um eine betriebswirtschaftliche Darstellung von Erfolgskennzahlen auf der Basis des Verhältnisses zur Durchschnittsbilanzsumme (DBS) des Geschäftsjahres oder anderer einheitlicher Ermittlungsverfahren. Periodenfremde oder außergewöhnliche Posten werden dabei nach einheitlichen Regelungen dem neutralen Ergebnis zugerechnet. Zuschreibungen bei Grundstücken und Gebäuden werden in der betriebswirtschaftlichen Darstellung im Bewertungsergebnis abgebildet (GuV: sonstige betriebliche Erträge).
Durch die Darstellung in Mio. Euro kann es in der Addition zu Rundungsdifferenzen kommen, da die Berechnung der Einzelposten auf Euro-Beträgen basiert. Positionsbezogene Rundungsdifferenzen bis zu 0,1 Mio. Euro stellen somit keine Beeinträchtigung der Qualität der Berichterstattung dar. Ebenfalls basieren die prozentualen Veränderungen auf den jeweiligen Euro-Beträgen.
Der Zinsüberschuss lag mit 37,5 Mio. Euro um 0,8 Mio. Euro über dem Vorjahreswert und um 0,4 Mio. Euro leicht unter der Planungserwartung für das Jahr 2023. Der Zinsüberschuss wird wie im Vorjahr durch die Geldpolitik der EZB mit mehreren Zinsschritten zur Bekämpfung der Inflation und dem massiven Zinsanstieg an den Kapitalmärkten und der sich daraus entwickelnden inversen Zinsstruktur beeinflusst. Der Zinsertrag stellt sich gegenüber dem Vorjahr deutlich günstiger, gegenüber der Planung allerdings ungünstiger dar. Im Gegensatz hierzu stellt sich der Zinsaufwand im Vergleich zum Vorjahr deutlich ungünstiger, jedoch zur Planung günstiger dar. Das positive Ergebnis aus Derivaten fällt aufgrund der im Jahr 2023 neu abgeschlossenen Zinsswaps deutlich besser als im Vorjahr und in der Planung angenommen aus. Dadurch konnte der geringere Zinsertrag weitgehend kompensiert werden. Der Provisionsüberschuss lag mit einem Wert von 13,2 Mio. Euro (Vorjahr: 11,8 Mio. Euro) um 11,9 Prozent über dem Vorjahresniveau und übertraf damit auch unsere Erwartungen, die von einem geringeren Wachstum ausgingen. Er bewegt sich damit auf dem Niveau unseres optimistischen Planszenarios für das Jahr 2023. Mit aktuell 25,66 Prozent der Bruttoerträge (Vorjahr: 23,98 Prozent) nimmt der Provisionsüberschuss, insbesondere im aktuellen Marktumfeld, weiterhin eine bedeutende Rolle ein. Die Einzelpositionen der Provisionserträge zeigen im Vorjahresvergleich ein differenziertes Bild. Insbesondere der Giroverkehr, mit dem rund 52,0 Prozent der Provisionserträge generiert wurden, hat u. a. aufgrund von Konditionenanpassungen maßgeblich zu der Steigerung des Provisionsergebnisses beigetragen. Im gesamten Vermittlungsgeschäft, auf das rund 11,5 Prozent der Provisionserträge entfallen, konnte ebenfalls eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr erreicht werden, während das Wertpapiergeschäft das Vorjahresniveau nicht ganz erreichen konnte. Aus dem Wertpapiergeschäft stammen 2023 rund 26,5 Prozent der Provisionserträge. Der Provisionsaufwand ging im Geschäftsjahr 2023 entgegen der Erwartung auf 0,8 Mio. Euro zurück. Kausal hierfür waren insbesondere rückläufige Vermittlungsprovisionen für das Kreditgeschäft. Die sonstigen ordentlichen Erträge liegen auf dem Niveau des Vorjahres. Entsprechend unserer Erwartungen erhöhte sich der ordentliche Aufwand insgesamt um 3,0 Prozent auf 30,8 Mio. Euro, jedoch weniger stark als prognostiziert. Während sich die Personalaufwendungen u. a. aufgrund eines nahezu konstanten durchschnittlichen Personalbestands nicht in dem Maß wie erwartet erhöht haben, ist der Anstieg bei den Sachaufwendungen deutlicher als prognostiziert ausgefallen. Aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung sind hierfür insbesondere höhere Aufwendungen für Dienstleistungen Dritter, für den IT-Bereich, für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, für Prüfungskosten und Pflichtbeiträge sowie im Zusammenhang mit der Bankenabgabe maßgeblich. Die Aufwandsquote (Verhältnis des Personal- und Sachaufwandes zur Summe aus Zinsüberschuss, Provisionsüberschuss und dem Saldo des sonstigen betrieblichen Ergebnisses) verbesserte sich in Konsequenz der oben skizzierten Entwicklungen von 60,68 Prozent im Jahr 2022 auf aktuell 59,76 Prozent. Sie stellt sich damit günstiger dar, als erwartet. Im Geschäftsjahr 2023 konnte das Betriebsergebnis vor Bewertung im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 Mio. Euro auf 20,5 Mio. Euro ein weiteres Mal gesteigert werden und hat unsere Erwartungen übertroffen. Das Bewertungsergebnis stellt sich insgesamt etwas ungünstiger dar, als wir dies im Rahmen der Planung erwartet hatten. Vor dem Hintergrund der im Vorjahr aufgrund der Zinsentwicklung vorgenommenen Niederstwertabschreibungen bei den festverzinslichen Wertpapieren hatten wir für das Jahr 2023 mit hohen positiven Bewertungsergebnissen bei den Wertpapieren gerechnet. Insbesondere vor dem Hintergrund der im Jahr 2023 vorgenommenen Verkäufe (vgl. Abschnitt A. 1.4.5), die mit einer Verlustrealisierung einhergingen, fielen die positiven Beiträge der festverzinslichen Wertpapiere zum Bewertungsergebnis jedoch deutlich geringer als erwartet aus. Da jedoch gleichzeitig auch der erwartete Anstieg bei den Bewertungsaufwendungen im Kundenkreditgeschäft im Jahr 2023 ausgeblieben ist, konnten die Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB in einem höheren Umfang als geplant gestärkt werden. Insgesamt betrachtet, konnten damit die Auflösungen von Vorsorgereserven im Vorjahr bereits wieder zu einem Großteil ausgeglichen werden. Das Betriebsergebnis nach Bewertung von 3,2 Mio. Euro liegt leicht unter dem Vorjahreswert. Der Steueraufwand im Jahr 2023 weist einen positiven Saldo von 0,5 Mio. Euro auf und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 0,9 Mio. EUR reduziert. Dies steht im Zusammenhang mit der abweichenden Bewertung der festverzinslichen Wertpapiere zwischen Handels- und Steuerbilanz und der im Jahr 2023 erfolgten Verlustrealisierung. In der Konsequenz ergab sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 2,4 Mio. Euro, der damit erwartungsgemäß über dem Niveau des Jahres 2022 liegt. Die wirtschaftliche Eigenkapitalrentabilität (Verhältnis des Ergebnisses vor Steuern ohne Veränderungen der Vorsorgereserven zu wirtschaftlichem Eigenkapital 3) verbesserte sich im Berichtsjahr deutlich auf 8,7 Prozent. 2.2 FinanzlageDie Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit gegeben. Diese Entwicklung entsprach unseren Erwartungen. Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) lag im Jahr 2023 jederzeit über der Mindestgrenze von 100 Prozent; zum Bilanzstichtag wies diese einen Wert von 145 Prozent auf. Die Net Stable Fund Ratio (NSFR) lag ebenfalls über den Mindestgrenze von 100 Prozent; zum Bilanzstichtag wies diese einen Wert von 111 Prozent auf. Die LCR wird monatlich, die NSFR vierteljährlich durch uns gemeldet. Wir machten im Jahr 2023 von den Refinanzierungsmöglichkeiten der Europäischen Zentralbank (EZB) im Rahmen des Offenmarktsystems in Form von einem gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäft mit einem Nominalvolumen von 45 Mio. Euro zum Bilanzstichtag 2023 Gebrauch (im Vorjahr zwei Geschäfte mit einem Nominalvolumen von 170 Mio. Euro); bei zwei Geschäften mit einem Nominalvolumen von insgesamt 125 Mio. Euro wurde im Jahr 2023 von der Möglichkeit der vorzeitigen (Teil)Rückzahlung Gebrauch gemacht. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden entsprechende Guthaben bei der Deutschen Bundesbank unterhalten. Ergänzend wird auf Abschnitt C. 2.4 "Liquiditätsrisiken" verwiesen. 2.3 VermögenslageDie wesentlichen Vermögenspositionen stellen die Forderungen an Kunden mit einem Anteil von 58,3 Prozent (+1,7 Prozentpunkte) sowie Forderungen an Kreditinstitute mit einem Anteil von 28,4 Prozent (+5,8 Prozentpunkte) der Bilanzsumme dar. Der Bestand an Wertpapieren der Sparkasse lag mit 10,9 Prozent der Bilanzsumme deutlich unter dem Niveau des Vorjahres (18,9 Prozent). Die Bewertung des Wertpapierbestandes erfolgte in der Liquiditätsreserve sowie im Anlagevermögen mit wenigen Ausnahmen zum strengen Niederstwert; hierzu verweisen wir auf den Anhang. Die Mittelherkunft der Passivseite ergab sich zu 80,4 Prozent (Vorjahr: 76,8 Prozent) aus Kundeneinlagen und zu 7,9 Prozent (Vorjahr: 12,3 Prozent) aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Sicherheitsrücklage wurde im Jahr 2023 durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2022 in Höhe von 0,1 Mio. Euro weiter gestärkt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 beträgt die Sicherheitsrücklage 131,7 Mio. Euro. Nach dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes soll aus dem Bilanzgewinn des Jahres 2023 eine Ausschüttung in Höhe von 1,0 Mio. Euro an die Träger des Zweckverbandes erfolgen und der verbleibende Betrag der Sicherheitsrücklage zugeführt werden. Neben der Sicherheitsrücklage und dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB verfügt die Sparkasse über ergänzende Eigenkapitalbestandteile in Form der Vorsorgereserven i. S. v. § 340f HGB. Die Darstellung der Eigenmittel basiert auf den Anforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR). Die Eigenmittel betragen zum Bilanzstichtag 231,3 Mio. Euro. Die Gesamtkapitalquote nach CRR beläuft sich zum Jahresende auf 18,8 Prozent (Vorjahresende: 19,3 Prozent), Die Kernkapitalquote beläuft sich auf 18,3 Prozent (Vorjahresende: 18,8 Prozent). Damit wird der vorgeschriebene Mindestwert von 8,0 Prozent zzgl. der individuellen aufsichtsrechtlich geforderten Eigenkapitalanforderungen aus dem SREP-Bescheid bzw. weiteren Schreiben der Aufsicht zur Einbeziehung von beispielsweise Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch sowie dem Kapitalerhaltungs-, dem antizyklischen Puffer, dem Kapitalpuffer für systemische Risiken aus Wohnimmobilienfinanzierungen und der individuellen Eigenmittelempfehlung (insgesamt 14,2 Prozent) deutlich überschritten. Das Ergebnis der auf den Bilanzstichtag durchgeführten Kapitalplanung zeigt, dass die aufsichtlichen Anforderungen vollumfänglich erfüllt werden. Die Basis für eine zukünftige Geschäftsausweitung ist gegeben. Die Gesamt- bzw. Kernkapitalquote nach CRR (bezogen auf den Gesamtrisikobetrag nach der CRR) haben sich mit 18,8 Prozent bzw. 18,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr um jeweils 0,5 Prozentpunkte vermindert; dies ist auf die Ausweitung des Gesamtrisikobetrags nach der CRR zurückzuführen. Zur Ermittlung des Adressenausfallrisikos wurde der Kreditrisikostandardansatz und zur Ermittlung des operationellen Risikos der Basisindikatoransatz zu Grunde gelegt. Das wirtschaftliche Eigenkapital (Sicherheitsrücklage zuzüglich Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB und Vorsorgereserven nach § 340f HGB) hat sich durch die Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB und der Vorsorgereserven nach § 340f HGB erhöht und liegt Ende 2023 bei 251,3 Mio. Euro. Damit haben wir unsere Erwartungen deutlich übertroffen. Die Mindestgrenze für die Verschuldungsquote (Leverage Ratio) von 3 Prozent wurde im abgelaufenen Jahr stets deutlich überschritten und weist zum Bilanzstichtag einen Wert von über 11 Prozent auf. Insgesamt ist die Vermögenslage der Sparkasse geordnet. 2.4 GesamtbeurteilungTrotz der weiterhin herausfordernden Rahmenbedingungen und den Folgen des massiven Zinsanstiegs bewerten wir die Geschäftsentwicklung als zufriedenstellend. Im Jahr 2023 konnten wir das Betriebsergebnis vor Bewertung gegenüber dem Vorjahr nochmals deutlich steigern. Dieses Ertragswachstum ist im Wesentlichen mit der Optimierung des Eigengeschäftes zu begründen. Auch die, ohne Berücksichtigung der Zuführungen zu den Vorsorgereserven, positiven Bewertungsergebnisse tragen zum Gesamtbild bei. Ursächlich für die rückläufige Entwicklung von Geschäftsvolumen und Bilanzsumme war in erster Linie der über unseren Erwartungen liegende Rückgang der Wertpapiereigenanlagen. Auf Grund der insgesamt positiven Entwicklung war es möglich, den Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB und die Vorsorgereserven i. S. v. § 340f HGB weiter zu stärken. Insgesamt betrachtet konnten damit die Auflösungen von Vorsorgereserven im Vorjahr bereits wieder zu einem Großteil ausgeglichen werden. 3. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren3.1 Personal- und SozialbereichDas Personal ist der bedeutendste nichtfinanzielle interne Faktor, der uns die Geschäftsaktivitäten ermöglicht und damit den Erfolg langfristig sichert. Deshalb stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Mittelpunkt des betrieblichen Handelns. Zum 31. Dezember 2023 beschäftigten wir 269 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter 93 in Teilzeitform. Mit dieser hohen Teilzeitquote, gepaart mit flexiblen Arbeitszeitmodellen, unterstreichen wir unsere familienfreundliche Personalpolitik. Von den insgesamt beschäftigten 269 Personen sind 152 weiblich und 117 männlich. Die Altersstruktur setzt sich wie folgt zusammen:
Entgegen unseren Erwartungen hat sich der Personalbestand gegenüber dem Vorjahr per saldo geringfügig erhöht. Es wurden im Jahr 2023 in verschiedenen Bereichen Neueinstellungen vorgenommen, so dass wir die quantitative und qualitative Personalausstattung insgesamt als angemessen einschätzen. Personalentwicklung hat für uns einen hohen Stellenwert und beginnt bereits mit der Berufsausbildung, die auf hohem fachlichen Niveau mit starkem Praxisbezug erfolgt. In diesem Zusammenhang übernehmen wir Verantwortung für die Region und den heimischen Arbeitsmarkt. Insgesamt haben wir zum Jahresende 33 jungen Menschen - davon 30 Bankkaufleuten und drei Bachelor-Studentinnen bzw. -Studenten an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg - einen Ausbildungsplatz zur Verfügung gestellt. Der zielgerichteten fachlichen Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird seit jeher eine hohe Bedeutung beigemessen. Insbesondere wird der Förderung von Auszubildenden und von Studierenden der Dualen Hochschule durch das frühzeitige Aufzeigen von Entwicklungsperspektiven ein hoher Stellenwert beigemessen. Aufgrund der positiven Erfahrungen während der Covid-19-Pandemie wurden im Jahr 2023 nicht nur Präsenzveranstaltungen besucht, sondern auch das vielfältige Angebot von Online-Seminaren oder Webinaren in Anspruch genommen. Aus diesem Grund war es möglich, dass über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihr berufsspezifisches Wissen aktualisiert und vertieft haben. Die Aspekte der Arbeitgeberattraktivität und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie haben für uns einen hohen Stellenwert. Unsere Beschäftigten nutzen das Modell der variablen Arbeitszeit. Zudem werden Teilzeitmodelle angeboten, wodurch insbesondere die Rückkehr von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Elternzeit erleichtert wird. Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung sowie Aktivitäten zur Unterstützung des Betriebsklimas runden das Leistungsspektrum an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab. Langjährige Betriebszugehörigkeiten werten wir als Ausdruck der Loyalität und Verbundenheit mit dem Arbeitgeber. So konnten alleine im vergangenen Jahr zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihr 25jähriges Dienstjubiläum begehen, weitere neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind seit 30 Jahre bei der Sparkasse und vier Mitarbeiter feierten ihr 40jähriges Dienstjubiläum. 3.2 Förderung der RegionIm Rahmen von Spenden und Sponsoringmaßnahmen unterstützen wir die Region. Im Jahr 2023 wurden hierfür 454 TEUR aufgewendet. Über die Jubiläumsstiftung fördern wir kulturelle und soziale Zwecke. Im Jahr 2023 konnten Fördermittel von 35 TEUR vergeben werden. B. NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres, die noch nicht im Jahresabschluss zum 31.12.2023 berücksichtigt wurden und zu einer wesentlich abweichenden Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt hätte, sind nicht eingetreten. C. Risikoberichterstattung gemäß § 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB1. Risikomanagementziele und -methoden einschließlich der Methoden zur Absicherung aller wichtigen Arten von Transaktionen1.1 RisikomanagementzieleDie kontrollierte Übernahme, aktive Steuerung und gezielte Transformation von Risiken sind Kernfunktionen von Kreditinstituten. Hierfür verfügen wir gemäß § 25a KWG über ein am Umfang, der Struktur, der Komplexität und dem Risikogehalt der Geschäfte ausgerichtetes Risikomanagementsystem. Voraussetzung für das Risikomanagementsystem ist die Einhaltung aller aufsichtsrechtlichen und sparkassenrechtlichen Bestimmungen. Unter dem Begriff "Risiko" verstehen wir eine Verlust- oder Schadensgefahr, die dadurch entsteht, dass eine erwartete zukünftige Entwicklung bezüglich der Vermögenslage, der Kapitalausstattung, der Ertragslage oder der Liquidität ungünstiger verläuft als geplant oder sogar existenzbedrohend wird (negative Abweichung vom Erwartungswert). Der Vorstand stellt sicher, dass das eingerichtete Risikomanagementsystem dem Profil und der Strategie des Instituts entspricht und angemessen ist. Auf der Basis eines neutralen Risikoprofils wird die strategische Ausrichtung unserer Geschäftstätigkeit in einer Geschäftsstrategie und den daraus abgeleiteten Teilstrategien in Form der Kreditrisiko-, Eigengeschäfts-, und IT-Strategie festgelegt. In den Risikostrategien ist u. a. auch der Risikoappetit definiert. Analog zu den Vorjahren erfolgte im Berichtszeitraum die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Strategien sowie deren Erörterung im Verwaltungsrat. 1.2 Risikomanagementsystem und RisikotragfähigkeitUnter dem Risikomanagement verstehen wir, dass Risiken frühzeitig und regelmäßig erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29. Juni 2023 veröffentlichten 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement. Hieraus resultieren auch Veränderungen in der Struktur der Lageberichterstattung. Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt dar
Die Risikotragfähigkeitskonzeption umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzen wir ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer vierteljährlichen bzw. jährlichen Berechnung der Risikotragfähigkeit in einer ökonomischen und einer normativen Perspektive ein. Die Risikotragfähigkeitsberechnungen werden ergänzt um Stresstests (ökonomische Perspektive) und Betrachtungen adverser Szenarien (normative Perspektive). Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte grundsätzlich umgesetzt. In der Geschäftsstrategie haben wir unsere Ziele für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Unsere Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Risikomanagementziele sind u. a. das kontrollierte Eingehen von Risiken im Rahmen eines Risikotragfähigkeitskonzepts und einer ertrags- und wertorientierten Banksteuerung sowie die Beachtung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Anforderungen. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken qualitativ berücksichtigt. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Darüber hinaus sind in der normativen Perspektive keine weiteren Risiken als wesentlich identifiziert. Um Nachhaltigkeitsrisiken abzudecken, betrachten wir in der operativen Nachhaltigkeitsrisikoinventur einen Horizont von mindestens drei Jahren, wobei wir die Indikatoren über einen Zeitraum von zehn Jahren und mehr betrachten. Die strategische Relevanzbeurteilung erfolgt mittels Abschätzung der Auswirkungen auf das Geschäftsmodell, die Strategie, die strategischen Kennzahlen und die Nachhaltigkeitsrisikoindikatoren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Sicherstellung des Gläubigerschutzes. Das Risikodeckungspotenzial entspricht dem barwertigen Vermögenswert (Substanzwert) bezogen auf das Bestandsgeschäft und umfasst sämtliche Vermögenswerte und Schulden der Sparkasse. Wir ermittelten zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 298 Mio. Euro. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 240 Mio. Euro wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Im Berichtszeitraum wurden keine Limite überschritten. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 Prozent und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Wir berücksichtigen innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien risikomindernde Diversifikationseffekte. Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Wir führen ergänzend vierteljährlich Stresstests für alle wesentlichen Risiken durch. Die Stresstests umfassen historische und hypothetische Szenarien, bei deren Festlegung unsere strategische Ausrichtung und das wirtschaftliche Umfeld berücksichtigt werden. Wir haben folgende Stresstests definiert, um die Auswirkungen auf die Verlustanfälligkeit zu untersuchen:
Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei außergewöhnlichen, aber plausibel möglichen Ereignissen die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Der Stresstest "Immobilienkrise aufgrund von Zinsanstieg" zeigt die höchste Auslastung. Maßnahmen waren hieraus nicht abzuleiten. Wir führen mindestens jährlich inverse Stresstests durch, mit dem Ziel zu untersuchen, welche Ereignisse oder Szenarien uns in unserer Überlebensfähigkeit gefährden könnten. Die Überlebensfähigkeit ist dann als gefährdet anzusehen, wenn das Geschäftsmodell nicht mehr durchführbar ist. Als Inversitätsschwelle in der ökonomischen Perspektive haben wir ausgehend vom ökonomischen Risikodeckungspotenzial einen Wert festgelegt, dass mindestens der Risikofall bei einem Konfidenzniveau von 99,9 Prozent weiterhin tragbar ist. Die Ergebnisse der inversen Stresstests zeigen im Hinblick auf die Risikotragfähigkeit, dass unsere Existenz nur durch sehr unwahrscheinliche Ereignisse gefährdet werden könnte. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden folgende Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario getroffen:
In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP 4 -Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von drei Jahren können sowohl die aufsichtlichen Anforderungen als auch die internen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Als adverses Szenario wird ein Stagflationsszenario (schwerer konjunktureller Abschwung bei gleichzeitig stark steigenden Zinsen) betrachtet. Daneben wurden folgende Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für ein adverses Szenario getroffen:
Die in der normativen Perspektive anzuwendenden Verfahren zur Risikoquantifizierung ergeben sich für Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken und Operationelle Risiken aus den rechtlichen Anforderungen der CRR, nach denen risikogewichtete Positionsbeträge zu ermitteln sind. Die Risikoquantifizierung für Zinsänderungsrisiken sowie die weiteren wesentlichen Risiken ergeben sich aus dem Kapitalzuschlag im Rahmen des bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 1 KWG. Im adversen Szenario sind die harten Mindestkapitalanforderungen (Kaptalanforderungen gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten. Für den betrachteten Zeitraum von drei Jahren können sowohl die aufsichtlichen Anforderungen an ein adverses Szenario als auch die strengeren Anforderungen und die internen Anforderungen an das Planszenario vollständig erfüllt werden.
Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu gehört die Simulation der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu können. Wir setzen zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein (Nominalwert zum 31. Dezember 2023 von 133,9 Mio. Euro). Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches gem. IDW RS BFA 3 n. F. einbezogen. Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten haben wir Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz sowie Effektivität und führt gegebenenfalls erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei. Durch das Risikoreporting wird unsere Risikosituation abgebildet. Die vierteljährliche Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht. Der Gesamtrisikobericht enthält neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Durch die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation ist sichergestellt, dass miteinander unvereinbare Aufgaben durch unterschiedliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrgenommen werden. Die Funktionstrennung zwischen dem Risikocontrolling und den Marktbereichen ist bis zur Vorstandsebene und auch für den Vertretungsfall organisatorisch gegeben. Grundlegende Entscheidungen zur Anpassung des Risikomanagements werden vom Vorstand getroffen. Die operative Risikosteuerung erfolgt durch die Marktbereiche. Der direkt dem Vorstand unterstellte Bereich Unternehmenssteuerung ist für die Identifikation, Quantifizierung und Überwachung der Risiken verantwortlich. Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren und die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch den Bereichsleiter Unternehmenssteuerung und die Mitarbeiter:innen der Abteilung Unternehmenssteuerung sowie der Abteilung Kreditsekretariat wahrgenommen. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. 2. Adressen-, Marktpreis-, Beteiligungs-, Liquiditäts-, operationelle und sonstige RisikenIm Risikohandbuch werden die in der Sparkasse implementierten Risikomanagementprozesse für die wesentlichen Risiken dokumentiert. Mit Hilfe von Risiko-Übersichten werden diese transparent dargestellt und teils durch ergänzende Prozessbeschreibungen und Ergebnisdokumentationen detailliert. 2.1 AdressenrisikoUnter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat. Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei werden mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z. B. durch Branchen-Ausfallwahrscheinlichkeiten, Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle Portfoliostruktur inklusive der Rating- und Sicherheiteninformationen sowie Konzentrationsrisiken berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk abgeleitet wird. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung integriert (Nutzung von Diversifikationseffekte zwischen den Risikokategorien Adressenrisiko im Kundengeschäft und Adressenrisiko im Eigengeschäft). 2.1.1 Adressenrisiko im KundengeschäftDas Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt auf Portfolioebene entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten. Daneben wurden Kreditvergabebedingungen auf Ebene der Kreditnehmer festgelegt, die sich am Kreditvolumen, am Risikogehalt in Form des Blankoanteils orientieren. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich nach Kundengruppen wie folgt:
Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch in unserem Kreditgeschäft wider. Schwerpunkte bilden mit 25,0 Prozent des gewerblichen Kreditgeschäfts die Ausleihungen an Unternehmen der Branche "Grundstücks- und Wohnungswesen", mit 11,6 Prozent Ausleihungen an Unternehmen der Branche "Beratung, Planung, Sicherheit" sowie mit 10,9 Prozent an Unternehmen der Branche "Energie, Wasser, Bergbau". Die Größenklassenstruktur zeigt nach unserer Einschätzung insgesamt eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens. 66,8 Prozent des Gesamtkreditvolumens oder 1.098,2 Mio. Euro im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 2,5 Mio. Euro. Einzelne als Großkredite nach KWG definierte Kreditengagements stehen dieser Einschätzung nicht entgegen. Die Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung sowie die Beschränkung im Neugeschäft auf Bonitäten der Ratingnoten 1-9 unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am 31. Dezember 2023 2,8 Prozent des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG (einschließlich der bilanziellen Eigenanlagen) bzw. 72,3 Mio. Euro. Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen aus denen keine Risikokonzentration abzuleiten ist: Größenkonzentration bei Großkrediten nach Art. 392 CRR. Konzentration aufgrund der regionalen Begrenzung des Geschäftsgebietes. Konzentration im Bereich der regionalen, grundpfandrechtlichen Sicherheiten. Zusammenfassend sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist. Monatlich werden über das Frühwarnsystem auffällige Kreditengagements ermittelt, was dazu beiträgt, gegebenenfalls ungünstige Entwicklungen im Kreditgeschäft zeitnah zu erkennen. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden muss, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine rückläufige Entwicklung aufgrund höherer Auflösungen als Neubildungen und Erhöhungen. 2.1.2 Adressenrisiko im EigengeschäftDas Adressenrisiko im Eigengeschäft (Wertpapiere und Forderungen von Kontrahenten und Emittenten) umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass bei einem Ausfall die tatsächlich realisierbaren Zahlungen von den prognostizierten Werten abweichen. Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 555,0 Mio. Euro. Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen sowie Schuldscheindarlehen (426,1 Mio. Euro) und Anteile an Investmentfonds (128,9 Mio. Euro). Dabei zeigt sich auf Basis der internen Risikoklassenstruktur bei den Schuldverschreibungen und Anleihen nachfolgende Ratingverteilung:
Keine Ratings liegen bei Anteilen an Investmentfonds vor, die zum überwiegenden Teil in Immobilien(fonds) gehalten werden. Die Kontrahentenrisiken sind von untergeordneter Bedeutung. Das Länderrisiko ist für uns von untergeordneter Bedeutung. Das Volumen in Form von Wertpapieren von Emittenten außerhalb Deutschlands betrug am 31. Dezember 2023 23,4 Mio. Euro. Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an die Landesbank Hessen-Thüringen, die zum Jahresende rund 241,0 Mio. Euro betragen. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation. Diese wird aufgrund der Sicherungssysteme und dem Verbundkonzept jedoch nicht als Risikokonzentration angesehen. 2.2 MarktpreisrisikoDas Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren (Zinsen, Spreads, Aktienkurse und Immobilienpreise) ergibt. Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der ökonomischen Perspektive mit dem Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Unter Berücksichtigung der Portfoliostruktur wurde im Varianz-Kovarianz-Ansatz bis auf die Risikokategorie Immobilienpreisrisiko, bei der die Delta-Normal-Variante genutzt wurde, die Delta-Gamma-Variante ausgewählt. Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung festgelegter Limite sowie einzuhaltender Kennzahlen. Der vom Vorstand benannte Anlageausschuss innerhalb der Sparkasse hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen. Teilnehmer sind neben dem Vorstandsvorsitzenden (Überwachungsvorstand) und dem Handelsvorstand auch die Bereichsleiter Vorstandsstab, Private Banking, Vertrieb und Unternehmenssteuerung sowie der Leiter Depot A und Treasury. 2.2.1 ZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Dotierung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Als Steuerungsgröße wird daneben der Zinsrisikokoeffizient sowie die Relation des Barwertverlustes in Relation zur Gesamtrisikoposition verwendet. Als Risikotoleranz wurde eine Obergrenze für den Zinsrisikokoeffizienten in Höhe von 25 Prozent der Eigenmittel festgelegt. Diese wurde im Geschäftsjahr 2023 stets eingehalten. Zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken wurden neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps in bedeutendem Umfang eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss). Wir prognostizieren die Entwicklung der Zinsspanne sowie der zinsinduzierten Abschreibungsrisiken auf Grundlage verschiedener Szenarien für die Zinsentwicklung, um die ggf. zeitverzögerten Auswirkungen von Zinsänderungen auf die Zinsspanne und die zinsinduzierten Abschreibungsrisiken bis zum Jahr 2028 zu betrachten. Für die erwartete Entwicklung (Planszenario) wird eine Seitwärtsbewegung der Zinsen im Jahr 2024 mit anschließender Versteilung der Zinsstruktur bei fallenden Geldmarktzinsen und moderat steigenden Kapitalmarktzinsen zugrunde gelegt. Auf Basis unserer Simulationsrechnungen beträgt das Zinsspannenrisiko bzw. das zinsinduzierte Abschreibungsrisiko für das Geschäftsjahr 2024 rund 1,7 Mio. Euro bzw. -0,7 Mio. Euro. Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc um +/-200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Konzentrationen bestehen in folgendem Bereich: Cashflow-Aktivüberhänge oberhalb des definierten Schwellenwerts in zwei Laufzeitbändern. Um diese Konzentration zu begrenzen, wird in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Optimierung der Fälligkeitsstruktur der Eigenanlagen gesprochen, die zur bilanziellen Steuerung genutzt werden können. 2.2.2 SpreadrisikoDas Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zugrunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Konzentrationen bestehen in den Spreadklassen Financial AA und Financial A. Um diese Konzentration zu begrenzen, wird in regelmäßig stattfindenden Sitzungen die Optimierung der Eigenanlagen erörtert, die zur bilanziellen Steuerung genutzt werden kann. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Konzentrationen insbesondere auf im Bestand befindliche Anleihen von Emittenten des Haftungsverbunds zurückzuführen sind. 2.2.3 AktienrisikoDas Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. Bei der Ermittlung des Markpreisrisikos aus Aktien werden das allgemeine und das besondere Kursrisiko gemeinsam betrachtet. In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können. Die Steuerung des Aktienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aktien werden in einem überschaubaren Umfang zurzeit ausschließlich in breitgestreuten Fonds gehalten. Konzentrationen bestehen dementsprechend keine. 2.2.4 ImmobilienrisikoDas Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerbe) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften). Zu den Direktinvestitionen gehören auch die sparkassenbetrieblich genutzten Gebäude sowie die Teile, die nicht sparkassenbetrieblich genutzt werden. In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien. Die Steuerung des Immobilienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Immobilien im Eigenbestand werden in einem überschaubaren Umfang gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar. Konzentrationen bestehen in folgendem Bereich: Im Immobilienrisiko übersteigt der Risikowert der Land-Nutzungsart-Kombination "Deutschland-Büro" den Konzentrationsschwellenwert. Um diese Konzentration zu begrenzen, wurden die indirekten Investitionen breit gestreut, um ein hohes Maß an Diversifikation innerhalb der Nutzungsart zu erreichen. In regelmäßig stattfindenden Sitzungen wird unter anderem auch die Diversifikation des Immobilienportfolios nach Objektart, Lage und Größe betrachtet und erörtert. 2.3 BeteiligungsrisikoDas Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung und des Risikos eines Nachschusses. Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie im Rahmen des Beteiligungsmanagements. Je nach Beteiligungsart wird nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen unterschieden. Das Beteiligungsrisiko ist im Rahmen der Risikoinventur als unwesentliches Risiko eingestuft. 2.4 LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko wurde im Rahmen der Risikoinventur als unwesentliches Risiko eingestuft. Als Steuerungsgröße für das Zahlungsunfähigkeitsrisiko wird neben den aufsichtlichen Kennzahlen das Risikomaß eines Überlebenshorizonts (Survival Period) verwendet. Es wurde festgelegt, dass im Kombinierten Szenario (gleichzeitiger Instituts- und Marktstress) der Überlebenshorizont mindestens drei Monate betragen soll. Der zum 31. Dezember 2023 ermittelte Überlebenshorizont der Sparkasse beträgt sechs Monate. Daneben wurde festgelegt, dass die aufsichtlichen Liquiditätskennzahlen LCR und NSFR die festgelegten Schwellwerte (105 Prozent und 105 Prozent) nicht unterschreiten sollen. Die LCR und die NSFR lagen im Jahr 2023 jederzeit über den gesetzlichen Mindestanforderungen (31.12.2023 145 Prozent und 111 Prozent). Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. Konzentrationen bestehen in folgendem Bereich: Aufgrund der Struktur der Kundeneinlagen besteht eine Konzentration bei kurzfristigen Einlagen. Diese sind aufgrund der breiten Streuung der Einlagen nicht als Risikokonzentration anzusehen. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. 2.5 Operationelles RisikoDas operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Es werden OpRisk-Szenarien zur Erhebung von Ex-ante-Daten genutzt sowie eine Schadensfalldatenbank zur Erhebung von Ex-post-Daten eingesetzt. Zum Umgang der ermittelten operationellen Risiken nutzen wir die Handlungsalternativen Risikoakzeptanz, -reduzierung und -transfer. Den operationellen Risiken wird unter anderem auch im Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen durch Kontrollmechanismen und Dokumentationen sowie durch Vorsorgemaßnahmen, Notfallkonzepte und den Abschluss von Versicherungen Rechnung getragen. Wir nutzen zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass wir zunächst basierend auf unserer eigenen Verlusthistorie den Median unserer Gesamtjahresverlustverteilung schätzen. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z. B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist) berücksichtigt werden. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Konzentrationen bestehen aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT. Zur Begrenzung des Risikos sind entsprechende Service Levels vertraglich mit den Dienstleistern vereinbart. 2.6 Sonstige RisikenIm Rahmen der Risikoinventur haben wir über die vorstehenden Risiken hinaus keine weiteren wesentlichen Risiken identifiziert. 3. Gesamtbeurteilung der RisikolageDie Risiken der Sparkasse waren im Jahr 2023 stets mit ausreichend Risikodeckungspotenzial unterlegt (ökonomische Perspektive). Im Jahr 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Limitanpassungen ergaben sich zum 31. Dezember 2023 aufgrund der turnusmäßigen Überprüfung der Teillimite im Rahmen des Strategie- und Planungsprozesses sowie durch technisch bedingte Verschiebungen innerhalb des Adressenrisikos. Mit der Implementierung der neuen Risikotragfähigkeitskonzeption wurde für das Jahr 2023 für die ökonomische Perspektive ein entsprechendes Limitsystem festgelegt. Das Gesamtlimit (Risikotragfähigkeitslimit), das für das Jahr 2023 festgelegt wurde, konnte für 2024 unverändert beibehalten werden. Das Risikotragfähigkeitslimit war am Bilanzstichtag mit 59,0 Prozent ausgelastet. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen erfüllt. Demnach ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Im Hinblick auf die tendenziell steigenden Eigenkapitalanforderungen und die durchgeführte Kapitalplanung bei adversen Entwicklungen ist mittelfristig mit einer geringen Einengung der Risikotragfähigkeit zu rechnen. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als unauffällig. D. PrognoseberichtDie Planungen der Ertrags-, Finanz- und Vermögensentwicklung dienen der abgestimmten Ausrichtung sämtlicher Geschäftsaktivitäten auf unsere strategischen Ziele und basieren auf Annahmen über die künftige Entwicklung des Unternehmens und seiner Umwelt. Dieser Strategie- und Planungsprozess ist revolvierend und durch regelmäßige Überprüfung des Prozesses an sich sowie der wesentlichen Eckpunkte der Planung im Sinne einer Soll-Ist-Analyse gekennzeichnet. Damit können wir frühzeitig Chancen und Risiken erkennen, analysieren und gegebenenfalls steuern. Planungen und Prognosen sind stets Momentaufnahmen, die von den tatsächlich erwirtschafteten Ergebnissen abweichen können. 1. Gesamtwirtschaftliche EntwicklungDie Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe führen in ihrem am 29. Januar 2024 veröffentlichten Bericht "Gemeinsame Prognose" Nachstehendes aus, deren Annahmen bei der Ableitung der erwarteten Geschäftsentwicklung zugrunde gelegt wurden: Die meisten Prognosen gehen für das Gesamtjahr 2024 vom Einsetzen einer Erholung in der Wirtschaft aus. Trotzdem wird die Gefahr des Einsatzes einer technischen Rezession gesehen, wenn das Auftaktquartal 2024 eine negative Verlustrate aufweist. Die Chefvolkswirte veranschlagen im Mittel für 2024 einen Anstieg des realen deutschen BIP um 0,3 Prozent. Dies tritt ein, sollte sich der Preisauftrieb weiterhin planmäßig abschwächen und die Einkommen ansteigen, sodass die Kaufkraft entsprechend gestärkt ist. Die Wachstumsrate würde gerade einmal die Schrumpfung aus 2023 kompensieren. Das Jahr 2024 wäre damit das fünfte schwache Jahr in Folge mit einer nur knapp über dem Vor-Pandemie Niveau des realen BIP verlaufenden Wertschöpfung. Es zeichnet sich somit inzwischen eine recht lange Stagnationsphase ab. Weiter nachlassender Preisauftrieb als positiver AusblickFür die Jahre 2024 und 2025 wird ein weiter nachlassender Preisauftrieb prognostiziert, was einen positiven Ausblick liefert. Denn erst die engere Begrenzung der Inflation erlaubt wieder bessere Planbarkeit, das Aufholen der Kaufkraft und perspektivisch auch eine Neujustierung der Zinslandschaft. Die Chefvolkswirte gehen für den Harmonisierten Verbraucherpreisindex von einer Rate von 2,6 Prozent in Deutschland aus. Die Kernraten unter Herausrechnung von Energie- und Lebensmittelpreisen waren naturgemäß in den letzten Jahren weniger volatil zurückgeblieben. Jetzt tragen und bestimmen die Kernraten den allgemeinen Preistrend. Auch wenn ein Rückgang der Inflation für das Jahr 2024 prognostiziert wird, wird das Zielniveau der Europäischen Zentralbank bei zwei Prozent noch nicht vollständig erreicht werden. Die Lohnentwicklung bringt eine gewisse Unsicherheit mit sich, da noch einige wichtige Tarifabschlüsse ausstehen. Generell ist die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer aufgrund der Arbeitsmarktlage strukturell stark. Wenn die Lohnentwicklung in einem angemessenen Rahmen bleibt, dürfte sich die Inflationslage weiter entspannen. Die stark gebremste Geldmengenentwicklung und weitgehend angehaltene Kreditvergabe zeigen an, dass das geldpolitische Bremsmanöver seine Wirkung entfaltet hat und die Transmission funktioniert. Neujustierung der Zinslandschaft möglichDie bereits erreichten Teilerfolge der Notenbanken dürften dazu führen, dass bald eine Neujustierung der geldpolitischen Instrumente erfolgt. Die derzeit noch herrschenden nominalen Leitzinsen werden in einer Realzinsperspektive bei sich weiter zurückbildenden Inflationsraten immer restriktiver und können dann entsprechend angepasst werden. Eine knappe Mehrheit der Chefvolkswirte geht davon aus, dass bei der EZB erste Leitzinsschritte noch nicht im ersten Halbjahr 2024 erfolgen werden. Im Mittel gehen die Einschätzungen von Reduzierungen um 50 Basispunkte gegen Jahresende 2024 aus. Sobald die Zinspolitik sich ändert, kann auch das Wachstum gestärkt werden. Allerdings hatten die Kapitalmärkte um den Jahreswechsel 2023/2024 eine entsprechende Wende als Erwartung bereits in sehr weitreichendem Rahmen vorweggenommen. Hier könnte zunächst Ernüchterung eintreten, dass die geldpolitische Korrektur zwar kommt, aber vielleicht nicht ganz so schnell und so stark wie zwischenzeitlich erwartet. 2. Erwartete GeschäftsentwicklungDie Unsicherheiten hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung und die weitere Vorgehensweise der EZB bei der Geldpolitik können die Entwicklung unserer Vermögens- und Ertragslage wesentlich beeinflussen. Das Ausmaß dieser Entwicklungen und deren negative Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2024 sind zum heutigen Zeitpunkt nur schwer abzuschätzen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit lässt sich bereits jetzt festhalten, dass die negativen Folgen umso stärker sind, je länger sich die wirtschaftliche Entwicklung nicht merklich verbessert oder im ungünstigen Fall noch weiter verschlechtert. Gleiches gilt für die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank, die seit einigen Monaten die Leitzinsen auf konstant hohem Niveau belässt und datenbasiert ihre Politik fortführt. Dies kann die wirtschaftliche Entwicklung zudem stark beeinflussen. Darüber hinaus können sich auch Wertberichtigungen im Kreditgeschäft ergeben. Inwiefern sich diese Entwicklungen verfestigen werden, bleibt abzuwarten. Das zinstragende Geschäft bleibt weiterhin die Hauptertragsquelle und stellt somit unseren größten Ergebnishebel dar. Für die Planung der zukünftigen Geschäftsentwicklung haben wir ausgehend vom Jahresende 2023 drei Szenarien betrachtet: Erwartetes Planszenario, optimistisches und pessimistisches Szenario. Im erwarteten Planszenario gehen wir zunächst von einer konstanten Zinsstruktur im Jahr 2024 mit anschließender Versteilung der Zinsstruktur bei fallenden Geldmarktzinsen und moderat steigenden Kapitalmarktzinsen aus. Die auf der Zinserwartung basierende Geschäftsstrukturplanung sieht einen Anstieg der Bilanzsumme für das Jahr 2024 und der Folgejahre vor. Wir sehen trotz der eher eingetrübten konjunkturellen Aussichten eine erhöhte Kreditnachfrage bei unseren gewerblichen Kunden. Kausal hierfür ist die Einschätzung, dass unsere Kunden den begonnenen Transformationsprozess im Sinne der Nachhaltigkeit zunehmend als Wettbewerbsfaktor erkennen und wir dies unterstützen können. Nach dem massiven Einbruch der Nachfrage nach privaten Wohnungsbaufinanzierungen erwarten wir auch aufgrund des hohen Zinsniveaus ein den aktuellen Bestand stabilisierendes Neugeschäft. Einen weiteren merklichen Wachstumsbeitrag wird aus dem Konsumentenkreditgeschäft erwartet. Auf der Einlagenseite wird für 2024 mit weiteren Bestandszuflüssen gerechnet. Dabei werden Anlageformen mit kurzen bis mittleren Laufzeiten an Bedeutung gewinnen. So werden auch Umschichtungen aus den Sichteinlagen in diese Anlageprodukte erwartet. Gleichwohl wird der Wettbewerb um Kundeneinlagen intensiver erwartet. Für 2024 wird aufgrund der oben genannten Annahmen mit einem deutlich steigenden Zinsüberschuss von 41,1 Mio. Euro gerechnet. Kausal hierfür sind insbesondere höhere Erträge aus dem Kundenkreditgeschäft aufgrund des Zinsniveaus und des erwarteten Wachstums, die die steigenden Zinsaufwendungen für die erforderliche Refinanzierung deutlich überkompensieren sollten. Bei der Betrachtung des optimistischen Szenarios gehen wir von einem gegenüber dem Planszenario höheren Zinsniveau aus, was zu einem höheren Zinsüberschuss von 43,0 Mio. Euro führen würde. In Folge eines höheren Wachstums im Kundengeschäft erhöht sich die Bilanzsumme stärker als im Planszenario. Insbesondere eine Verbesserung der Erträge aus dem Kreditgeschäft und den Eigenanlagen bieten in dem optimistischen Szenario Ertragschancen. Im pessimistischen Szenario bleibt das Zinsniveau des Bilanzstichtags konstant. Die Bilanzsumme wächst im Vergleich zum Planszenario aufgrund des geringeren Wachstums im Kundenkreditgeschäft moderat. Der Zinsüberschuss wird in diesem Szenario mit 39,4 Mio. Euro im Vergleich zum abgelaufenen Jahr dennoch höher prognostiziert. Zinsunabhängigen Ertragsquellen messen wir eine zunehmende Bedeutung bei. Die Provisionserträge sollen nachhaltig stabilisiert werden. Entsprechend wird mittelfristig mit stabilen Erträgen aus den bekannten Komponenten des Provisionsertrags gerechnet. Nicht im Provisionsertrag kompensiert werden die Erträge aus der Vermittlung von Konsumentenkrediten, die nunmehr wieder in der Bilanz abgebildet werden und damit in das Zinsergebnis einfließen. Für das Jahr 2024 wird ein Provisionsüberschuss von 13,2 Mio. Euro und damit auf Vorjahresniveau prognostiziert, im optimistischen Szenario sind es 14,1 Mio. Euro und im pessimistischen Szenario 11,9 Mio. Euro. Die Personalaufwendungen werden im erwarteten Szenario insbesondere aufgrund der bereits im ersten Quartal 2024 erfolgten Tariferhöhungen deutlich ansteigen. Im optimistischen Szenario gehen wir davon aus, dass freiwerdende Stellen weitgehend intern mit qualifizierten Mitarbeitern besetzt werden können bzw. im pessimistischen Szenario diese verstärkt durch externes qualifiziertes Personal besetzt werden müssen. Durch Weiter- und Zusatzqualifizierung im Rahmen des Personalumbaus strebt die Sparkasse gleichzeitig eine qualitative Verbesserung der Personalausstattung an. Der Schwerpunkt der Sachaufwendungen liegt beim laufenden Geschäftsbetrieb. Für das Jahr 2024 erwarten wir einen leichten Anstieg der Sachaufwendungen, der insbesondere auf allgemeine Preissteigerungen sowie auf durch temporäre Überschneidungen entstehender Mehraufwand im Rahmen des Umzugs in das revitalisierte Hauptstellengebäude zurückzuführen ist. Im optimistischen bzw. pessimistischen Szenario gehen wir davon aus, dass Preissteigerungen nicht in erwartetem Umfang erfolgen bzw. höhere Preissteigerungen zu verzeichnen sind. Im erwarteten Planszenario ermittelt sich für das Jahr 2024 eine Aufwandsquote von 62,7 Prozent, die sich damit etwas ungünstiger als im Jahr 2023 darstellen wird. Im optimistischen beziehungsweise pessimistischen Szenario rechnen wir mit einer Aufwandsquote von 56,5 Prozent bzw. 68,5 Prozent. Für 2024 wird ein Betriebsergebnis vor Bewertung von 20,4 Mio. Euro erwartet. Im optimistischen Szenario rechnen wir mit 25,0 Mio. Euro, während wir im pessimistischen Szenario von 16,2 Mio. Euro ausgehen. Nach mehreren Jahren ohne nennenswerten Risikovorsorgebedarf werden zukünftig wieder negative Bewertungsergebnisse im Kreditgeschäft erwartet. Im Wertpapiergeschäft wird für das Jahr 2024 mit einem negativen Bewertungsergebnis gerechnet, das durch moderate Abschreibungen und geplanten Verlustrealisierungen bestimmt ist. Für das Jahr 2024 wird ein Jahresüberschuss auf Vorjahresniveau erwartet. Nach dem Ergebnis unserer Kapitalplanung ermittelt sich im erwarteten Szenario für das Jahr 2024 eine Gesamtkapitalquote gemäß der CRR von 19,5 Prozent. Gegenüber dem Bilanzstichtag 2023 bedeutet dies eine Verbesserung um 0,7 Prozentpunkte (vgl. Abschnitt A. 2.3) und sie liegt weiterhin deutlich über den aufsichtlichen Anforderungen der CRR und der weiteren aufsichtlichen Normen (vgl. Abschnitt A. 2.3). Insoweit wird die Eigenkapitalausstattung auch für die kommenden Jahre als ausreichend prognostiziert und gibt somit Spielraum für weiteres Geschäftswachstum. Im Hinblick auf die zu erwartende weitere Verschärfung der regulatorischen Anforderungen ab 2025 hält der Vorstand unverändert an seiner Strategie fest, die Eigenkapitalbasis zu stärken. Die wirtschaftliche Eigenkapitalrentabilität vor Steuern (geplantes Jahresergebnis vor Steuern 2024 ohne Veränderung der Vorsorgereserven gem. § 340f HGB im Verhältnis zum wirtschaftlichem Eigenkapital zu Beginn des Jahres 2024) erwarten wir bei rund 6,7 Prozent. Bezogen auf die Liquidity Coverage Ratio (LCR) wird erwartet, dass die oben beschriebene erwartete Geschäftsentwicklung die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sicherstellt. Die LCR sehen wir im Jahresverlauf durchgehend über unserem intern festgelegten Mindestwert von 105 Prozent. Negative Auswirkungen aus dem normalen Geschäftsverlauf, die eine Unterschreitung der aufsichtlichen Schwelle zur Folge hätten, werden nicht erwartet. Bezüglich des Personalbestands gehen wir für das Jahr 2024 davon aus, dass sich dieser auf dem aktuellen Niveau halten wird. Eine qualitativ und quantitativ angemessene personelle Ausstattung wird hierbei durch entsprechende Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie im Bedarfsfall auch durch externe Neueinstellungen sichergestellt. Mit der Verabschiedung der Strategie 2024 wurden die zwei nachstehend prognostizierten weiteren bedeutsamsten Leistungsindikatoren ergänzt. Bezogen auf die Net Stable Fund Ratio (NSFR) wird erwartet, dass die oben beschriebene erwartete Geschäftsentwicklung die jederzeitige Einhaltung der Mindestanforderungen sicherstellt. Die NSFR sehen wir im Jahresverlauf durchgehend über unserem intern festgelegten Mindestwert von 105 Prozent. Negative Auswirkungen aus dem normalen Geschäftsverlauf, die eine Unterschreitung der aufsichtlichen Schwelle zur Folge hätten, werden nicht erwartet. Hinsichtlich der Leverage Ratio (LR) oder Verschuldungsquote wird auf Basis der Ergebnisse der Kapitalplanung weiterhin eine deutlich über den aufsichtlichen Mindestanforderungen liegende Kennzahl erwartet, die tendenziell leicht ansteigt. Es bleibt festzuhalten, dass wir Chancen, die sich uns bieten, unter Abwägung möglicher Risiken im Rahmen eines neutralen Risikoprofils, bewusst nutzen werden. Risiken aus sich ungünstig verändernden Marktsituationen können aufgrund der in der Sparkasse vorhandenen Methoden und Verfahren erkannt und durch entsprechende Maßnahmen begegnet werden. Die Folgen des massiv angestiegenen Zinsniveaus und die Fortführung der Rezession in Deutschland können die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung hinsichtlich des Eintreffens der für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen, ggf. über das bereits in unserem internen Reporting enthaltene Ausmaß hinaus, negativ beeinflussen.
Bensheim, im Juli 2024 Sparkasse Bensheim Der Vorstand Johannes Erich Schulz Sebastian Rösel Statistischer Bericht über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse Bensheim im Geschäftsjahr 2023 (§ 15 Abs. 2 Satz 2 HSpG i. V. m. § 2 HSpG)I. Mitarbeiter, Geschäftsstellennetz und Förderung gemeinnütziger und kommunaler Belange1. Mitarbeiter
2. Geschäftsstellennetz
3. Spenden und Sponsoring (ohne Stiftungen) im Geschäftsjahr
4. Jubiläumsstiftung der Sparkasse Bensheim
5. Steuerleistung im Geschäftsjahr
II. Förderung der Vermögensbildung1. Bilanzwirksame Anlagena) Kontenzahl
b) Vermögensbildung
2. Bilanzneutrale Anlagena) Anzahl Kundendepots
b) Kundenwertpapiergeschäft - Bestände
III. Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs1. Forderungen an Kunden
2. Darlehenszusagen und -auszahlungen im Geschäftsjahr
IV. Girokonten auf Guthabenbasis
V. Beratung von Existenzgründern
VI. Vermittelte Förderkredite
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Sparkasse Bensheim Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Bensheim bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Bensheim für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 lit. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 2 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: Ermittlung der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft a) Sachverhalt und Problemstellung: Entsprechend ihrem gesetzlichen und satzungsrechtlichen Auftrag betreibt die Sparkasse das Kreditgeschäft mit Kunden vorrangig im Geschäftsgebiet der Sparkasse. Das Kreditgeschäfts mit Kunden (Aktiva 4) macht mit 1.342,7 Mio EUR 58,3 % der Bilanzsumme der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 aus. Darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von insgesamt 94,1 Mio EUR. Das Kreditgeschäft ist eine wesentliche Geschäftsaktivität der Sparkasse. Neben der Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer erfolgt eine Bewertung der Kreditsicherheiten teilweise auf Basis geschätzter Werte. Bewertungsaufwendungen im Kreditbereich können sich als Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen oder als Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB in für Kreditinstitute gesetzlich zulässiger Weise ergeben. Für außerbilanzielle Geschäfte (Bürgschaften, Gewährleistungen) und unwiderrufliche Kreditzusagen, bei denen eine Inanspruchnahme und ein anschließender Ausfall drohen, werden Rückstellungen gebildet. In den Vorjahren bewegten sich die Bewertungsaufwendungen auf niedrigem Niveau. Durch das gestiegene Marktzinsniveau, das zu höheren Finanzierungskosten geführt hat, sowie die aktuell ungünstigen konjunkturellen Rahmenbedingungen besteht das Risiko steigender Bewertungsaufwendungen und erhöhter Kreditausfälle. Aus den Kreditbewertungen können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage der Sparkasse ergeben. Aufgrund der quantitativen Bedeutung der Forderungen an Kunden und der damit einhergehenden hohen Bedeutung einer sachgerechten Bewertung, der erhöhten Prognoseunsicherheit und der Ermessensspielräume stellt die Bewertung der Kundenforderungen im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Prüferisches Vorgehen: Im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung haben wir Aufbau- und Funktionsprüfungen im Kreditbereich durchgeführt und hierbei insbesondere die Risikofrüherkennungsprozesse der Sparkasse berücksichtigt. Im Rahmen der Aufbauprüfungen haben wir die Kreditprozesse der Sparkasse beurteilt und uns hierbei insbesondere an den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation (§ 25a KWG i. V. m. den Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk) orientiert. Funktionsprüfungen haben wir entsprechend berufsrechtlicher Grundsätze anhand einer zufälligen Auswahl von Kreditengagements durchgeführt. Dabei haben wir die Wirksamkeit der Kreditgeschäftsprozesse (inkl. der Bilanzierungs- und Bewertungsprozesse) beurteilt. Daneben haben wir anhand einer bewussten Auswahl von "bemerkenswerten Kreditengagements" i. S. v. § 34 der "Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte (Prüfungsberichtsverordnung - PrüfbV)" das Erfordernis von bilanziellen Bewertungsmaßnahmen geprüft. Hinsichtlich der Pauschalwertberichtigungen haben wir insbesondere geprüft, ob diese nach Maßgabe der "IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten ("Pauschalwertberichtigungen")" (IDW RS BFA 7) ermittelt wurden. Ergänzend haben wir analytische Prüfungshandlungen in Bezug auf die Zusammensetzung und Entwicklung des Kreditportfolios insbesondere mit Bezug zu Bewertungsaufwendungen durchgeführt, z. B. anhand von Auswertungen der Kreditbestände, der Sicherheiten und der Risikovorsorge im Rahmen des internen Berichtswesens der Sparkasse oder der Kreditgeschäftsprozesse insbesondere im Bereich der Risikoklassifizierungsverfahren, der Risikofrüherkennung und der Problemkreditbearbeitung. c) Verweis auf weitergehende Informationen: Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung können dem Anhang (Abschnitt A. und B.I.) sowie dem Lagebericht (Abschnitt A.1.4.3, A.2.1, A.2.3, C.2.1.1 und D.2) entnommen werden. Sonstige InformationenDer Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den statistischen Bericht über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse im Geschäftsjahr 2023 (§ 15 Abs. 2 Satz 2 HSpG i. V. m. § 2 HSpG), der dem Lagebericht beigefügt ist. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung des Vorstands (gesetzliche Vertreter) und des Verwaltungsrats (Aufsichtsorgan) für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir sind nach § 44 der Satzung der Sparkasse Bensheim i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO im Einklang stehen. Wir haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder Lagebericht konkretisiert wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Klaus Denter.
Frankfurt am Main, den 9. Juli 2024 Sparkassen-
und Giroverband Hessen-Thüringen
Denter, Wirtschaftsprüfer BERICHT DES VERWALTUNGSRATESDer Verwaltungsrat hat im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen. Er wurde vom Vorstand in vier Sitzungen über die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage sowie alle wichtigen Angelegenheiten informiert und fasste die notwendigen Beschlüsse. Die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In der heutigen Sitzung hat der Verwaltungsrat von den Prüfungsergebnissen Kenntnis genommen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festgestellt und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 gebilligt.
Bensheim, 29. August 2024 Die Vorsitzende des Verwaltungsrates Christine Klein, Bürgermeisterin der Stadt Bensheim |
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