Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 43469
Eingetragen
28.8.1984
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Türen und Fenstern aus KunststoffenHerstellung von Ausbauelementen aus Metall
Gegenstand
die Herstellung und der Einbau von Bauelementen aus Metall, Kunststoff und ähnlichem.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dennis Pötz
seit 26.7.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
90.00%
10.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Achim Pötz
Erftstadt
45000
90.00%
D***** P***
5000
10.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Metallbau Pesch GmbH

Hürth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 193.182,00 136.733,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 193.181,00 136.732,00
B. Umlaufvermögen 1.340.995,24 1.061.281,64
I. Vorräte 347.791,42 276.726,66
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 306.664,83 283.576,59
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 686.538,99 500.978,39
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 2.708,30
Aktiva 1.534.177,24 1.200.722,94

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 459.356,97 307.584,65
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 282.020,06 171.913,46
III. Jahresüberschuss 151.772,32 110.106,60
B. Rückstellungen 528.282,46 482.203,54
C. Verbindlichkeiten 546.537,81 410.934,75
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 525.120,83 373.336,99
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 21.416,98 37.597,76
Summe Passiva 1.534.177,24 1.200.722,94

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Name: Metallbau Pesch GmbH
Sitz: Hürth
Registergericht: Köln
Handelsregister-Nummer: HRB 43469

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss 2023 wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB geltenden Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Es wurden die Regelungen des am 23.07.2015 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) angewendet. Von den Befreiungen im Rahmen der §§ 266 Abs. 1 HGB, §§ 274a Nr. 1 bis Nr. 3 HGB und § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB wurde gebrauch gemacht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Fremdwährungsposten sind nicht enthalten.

Sämtliche Vermögengegenstände und Schulden wurden zum 1. Januar 2023 aus der Bilanz des Vorjahres übernommen.

Die auf die Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Ausweisgrundsätze entsprechen den Vorschriften des Dritten Buches HGB (§§238 ff. HBG) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen der §§ 264 ff. HGB.

Aufgrund der erstmaligen Anwendung von Regelungen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG), ergab sich keine fehlende Vergleichsbarkeit im Bereich der Umsatzerlöse.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände besitzt die Gesellschaft zum Abschluss-Stichtag. Es handelt sich hierbei um ein spezielles Softwareprogramm.

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und um die planmäßigen Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungen für die beweglichen Wirtschaftsgüter wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten angesetzt, gegebenenfalls erfolgt eine Abwertung auf den niedrigeren Wert am Bilanzstichtag.

Die unfertigen Leistungen werden unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips ermittelt. Teilgewinnrealisierungen werden nicht vorgenommen.

Bei den Forderungen werden erkennbare Risiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt, sofern dies notwendig war.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden die Forderungen von der Geschäftsleitung überprüft. Zweifelhafte Forderungen wurden separat durch die Geschäftsleitung überprüft und aufgeführt.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital beläuft sich auf DM 50.000,00 und wurde in EURO umgerechnet ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden mit den voraussichtlichen Erfüllungsbeträgen bewertet.

Die Rückstellungen decken nach Angaben des Auftraggebers die zukünftigen Risiken. Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften wurden von der Geschäftsführung verneint. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Soweit durch die neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilRUG Wahlrechte zur Erhöhung eines Aktivpostens bzw. zur Auflösung eines Passivpostens bestehen, wurden diese überprüft. Es mussten hier jedoch keine Anpassungen vorgenommen werden, da die Gesellschaft hiervon nicht tangiert ist.

C. Informationen zur Bilanz

Die Gesellschaft nimmt als kleine Kapitalgesellschaft die Größenabhängigen Erleichterungen des § 274 a HGB in Anspruch.

Lediglich auf die Pensionsverpflichtung wird hier auf Grund des Saldierungsgebots in der Handelsbilanz noch eingegangen: Die Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung eines modifizierten Rechnungszinses ermittelt. Dabei wurde die Rückstellung nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzins abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der anzuwendende Abzinsungssatz wurde von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der "Rückstellungsabzinsungsverordnung" ermittelt. Eventuell zukünftig zu erwartende Gehaltssteigerungen und Rentenanpassungen wurden mit 2 % berücksichtigt. Angewandt wurden die Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G". Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden die Aktivwerte der abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen mit einem beizulegenden Zeitwert = Anschaffungskosten mit der Pensionsrückstellung saldiert. Der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung beträgt zum Bilanzstichtag EUR 768.972,00 incl. BilMoG. Durch den Übergang auf die neuen Rechnungslegungsvorschriften des BilMoG ergab sich ein Unterschiedsbetrag von EUR 121.238,00. Nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB werden jährlich 1/15 des Betrags (=EUR 8.082,54) zugeführt. Nicht zurückgestellt sind zum Bilanzstichtag EUR 8.081,06.

Aufgrund der im Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.März 2016 beschlossenen Neufassung des § 253 HGB zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen, sind für Bilanzstichtage nach dem 31.12.2015 neue Bewertungsvorschriften zu beachten: Die Berechnung des Erfüllungsbetrages in der Handelsbilanz erfolgt weiterhin auf Basis eines Diskontierungszinses, der monatlich von der Deutschen Bundesbank ermittelt wird. Dabei wird jedoch die Breite des Zeitkorridors für die Durchschnittsbildung der Marktzinsen von sieben auf zehn Jahre erweitert. Zusätzlich muss auf Basis des Diskontzinssatzes mit der bis zum Inkrafttreten des o.g. Gesetzes angewandten 7-Jahres-Durchschnittsbildung der entsprechende Erfüllungsbetrag ermittelt werden. In Höhe positiver Differenzbeträge gilt eine Gewinnausschüttungssperre. Die ausgewiesene Ausschüttungssperre berücksichtigt nicht etwaige Auswirkungen des Aktivwertes von saldierungspflichtigem Deckungsvermögen. Die Gewinnausschüttungssperre beträgt Euro 8.400,00.

Die Aufwendungen und Erträge aus der erstmaligen Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften nach BilRUG werden gem. Art.67 (7) EGHGB im außerordentlichen Ergebnis ausgewiesen. Die latenten Steuern hierauf wären nach § 274 (2) HGB gesondert auszuweisen. Die Gesellschaft ist hiervon aber nicht tangiert.

Die Gesellschafterversammlung entscheidet noch über die Verwendung des Bilanzergebnisses. Der Gesellschafterversammlung wurde empfohlen den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

D. Sonstige Angaben

Nach § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft anzusehen.

An den maßgeblichen Abschluss - Stichtagen zum 31.12.2022 als auch dem 31.12.2023 werden keine der drei Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB

überschritten:

-Die Bilanzsumme liegt an beiden Stichtagen unter Euro 6.000.000,00 nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags (§ 268 Abs.3 HGB)

-Die Umsatzerlöse betrugen im Wirtschaftsjahr 2022 als auch im Wirtschaftsjahr 2023 weniger als Euro 12.000.000,00.

-Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl der tätigen Arbeitnehmer betrug im Wirtschaftsjahr 2022 als auch im Wirtschaftsjahr 2023 weniger als 50 Mitarbeiter.

Im Jahr 2023 hatte die Gesellschaft, inkl. der zwei Geschäftsführer, insgesamt 18 Mitarbeiter.

Geschäftsführungsorgane

Der Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses 2023 wurde mir durch die Geschäftsleitung erteilt. Zum Erstellungszeitpunkt waren zwei Geschäftsführer bestellt:

Achim Pötz, Schlossermeister, Erftstadt

Dennis Pötz, Metallbauermeister, Weilerswist

 

Hürth, den 31.03.2025

gez. Achim Pötz

gez. Dennis Pötz

sonstige Berichtsbestandteile

 

die Geschäftsführer:

Herr Achim Pötz

und

Herr Dennis Pötz

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025 festgestellt.

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