ESWE Windpark GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Turbinen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Florian Rudolph Hergesell seit 16.9.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
ESWE Versorgungs AGEigenbeteiligung | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ESWE Taunuswind GmbH(vormals: ESWE Wind GmbH)WiesbadenJahresabschluss zum 31. Dezember 2012Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 9. Mai bis 31. Dezember 2012Rechtliche Rahmenbedingungen und Geschäftsverlauf 2012 Unternehmenszweck der am 9. Mai 2012 als 100 %-ige Tochter der ESWE Versorgungs AG zunächst unter dem Namen "ESWE Wind GmbH" gegründeten und gemäß Gesellschafterbeschluss vom 29. November 2012 in "ESWE Taunuswind GmbH" umbenannten Gesellschaft ist die Projektierung, Planung, Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen. Zur Verwirklichung dieses Unternehmenszweckes kann jede zweckmäßige Maßnahme ergriffen werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige Gesellschaften zu gründen, zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren Vertretung zu übernehmen und Niederlassungen im Inland zu errichten. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wurde Herr Dr. Ulrich Schneider bestellt. Lage der Gesellschaft Vermögens- und Finanzlage Die Vermögens- und Finanzlage der ESWE Taunuswind GmbH wurde im Rumpfgeschäftsjahr 2012 ausschließlich durch die Gründung der Gesellschaft und der damit verbundenen Aufwendungen beeinflusst. In Folge dessen haben sich die Flüssigen Mittel entsprechend um rund 7,2 T€ auf 17,8 T€ verringert. Gegenläufig haben sich die sonstigen Vermögensgegenstände der Gesellschaft aufgrund von Steuerforderungen auf 1,0 T€ erhöht. Auf der Passivseite hat sich das Eigenkapital aufgrund der Gründungsaufwendungen um rund 9,8 T€ auf 15,2 T€ verringert. Die Rückstellung in Höhe von rund 3,5 T€ betrifft die zum Jahresende durchzuführende Jahresabschlussprüfung. Für die zukünftige Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs hat die ESWE Versorgungs AG als Gesellschafterin der ESWE Taunuswind GmbH mit Vertrag vom 28. Januar 2013 eine kurzfristige Kreditlinie in Höhe von 1,0 Mio. € bereitgestellt. Diese Kreditlinie kann je nach Bedarf der Gesellschaft in Anspruch genommen werden. Hierdurch sind die Finanzierung des Geschäftsbetriebs sowie die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr wie auch im kommenden Geschäftsjahr gesichert. Die Liquiditätslage der Gesellschaft ist angemessen; es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Ertragslage Da die Gesellschaft im abgelaufenen Rumpfgeschäftsjahr 2012 nicht operativ tätig war, wurde die Ertragslage der Gesellschaft im Wesentlichen durch die Aufwendungen für die Gründung der Gesellschaft in Höhe von rund 6,4 T€ und die Rückstellung für die gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages durchzuführende Jahresabschlussprüfung in Höhe von 3,5 T€ geprägt. In Summe weist die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 9,8 T€ aus. Investitionen Da die Gesellschaft im Rumpfgeschäftsjahr 2012 nicht operativ tätig war, hat sie keine Investitionen getätigt. Finanzinstrumente Die Finanzinstrumente der Gesellschaft waren im Rumpfgeschäftsjahr von untergeordneter Bedeutung. Derivative Finanzinstrumente werden von der Gesellschaft nicht genutzt. Voraussichtliche Entwicklung mit Hinweisen auf wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Zur Erreichung der Wiesbadener Klimaschutzziele ist neben den bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Energieeinsparung und zum Einsatz der erneuerbaren Energien wie Solarenergie, Biomassenutzung und Nutzung der Tiefengeothermie auch die Nutzung der Windenergie in der Region ein unverzichtbarer Baustein. Vorprüfungen durch das Umweltamt der Stadt Wiesbaden zeigen, dass sich auf dem Taunuskamm drei potenzielle Bereiche abzeichnen, in denen die Errichtung von jeweils bis zu 10 Windenergieanlagen wirtschaftlich und technisch möglich ist. Eine Auswahl und Festlegung konkreter Standorte setzt weitere umfangreiche, insbesondere auch arten- und naturschutzrechtliche Prüfungen voraus. Mit der Gründung der ESWE Taunuswind GmbH wurde die gesellschaftsrechtliche Grundlage für eine interkommunale Zusammenarbeit gelegt, um gemeinsam mit den Städten Wiesbaden und Taunusstein sowie dem Landesbetrieb Hessen-Forst, auf dessen Waldflächen sich ein Großteil der potenziellen Eignungsflächen befindet, die Entwicklung eines Windparks auf dem Taunuskamm voranzubringen und die hierfür erforderlichen organisatorischen und vertragsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Derzeit werden in den Gremien der Städte Wiesbaden und Taunusstein Beschlüsse vorbereitet, die eine Übernahme von Anteilen an der ESWE Taunuswind GmbH von jeweils 24,5 % vorsehen. Weiterhin wird derzeit im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung ein Kooperationspartner gesucht, der als Projektsteuerer die Entwicklung und evtl. Errichtung eines Windparks betreuen soll. Ein wesentliches Risiko für den Fortbestand des Unternehmens besteht darin, dass die anstehenden arten- und naturschutzrechtlichen Untersuchungen oder andere sich im Verlaufe der Prüfungen ergebende Sachverhalte dazu führen, dass die Errichtung eines Windparks technisch, wirtschaftlich oder rechtlich nicht realisierbar ist. Dies hätte zur Folge, dass die Geschäftsgrundlage des Unternehmens entfällt und die bereits getätigten Ausgaben verloren gehen. Es wird erwartet, dass die Gesellschaft aufgrund der noch nicht aufgenommenen operativen Geschäftstätigkeit und der noch ausstehenden Entscheidungen zu tatsächlich zu realisierenden Projekten auch in den Geschäftsjahren 2013 und 2014 einen Jahresfehlbetrag erwirtschaftet. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres Es sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahrs im Sinne des § 289 Abs. 2 HGB eingetreten. Wiesbaden, den 28. März 2013 ESWE Taunuswind GmbH Dr. Ulrich Schneider Bilanz zum 31. Dezember 2012
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 9. Mai bis 31. Dezember 2012
Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 9. Mai bis 31. Dezember 2012Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Es gelten gemäß § 122 Abs. 1 Nr. 4 HGO und § 8 des Gesellschaftsvertrages die Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 3 HGB. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der Klarheit der Darstellung wegen sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisende Davon-Angaben im Anhang angegeben bzw. erläutert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB zugrunde gelegt. Die ESWE Taunuswind GmbH wurde mit notarieller Beurkundung am 9. Mai 2012 als Tochterunternehmen der ESWE Versorgungs AG unter der Firma "ESWE Wind GmbH" gegründet. Der Geschäftszweck besteht in der Projektierung, Planung, Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen. Mit notarieller Beurkundung vom 29. November 2012 wurde die Umfirmierung in "ESWE Taunuswind GmbH" beschlossen. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Sonstigen Vermögensgegenstände und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen werden bei Bestehen einer Aufrechnungslage im Sinne des § 387 BGB miteinander saldiert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle bekannten ungewissen Verbindlichkeiten sowie sonstige Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie sind an den bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bemessen. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bewertet. Erläuterungen zur BilanzForderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Die Sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und betreffen ausschließlich Steuererstattungsansprüche gegenüberdem Finanzamt Wiesbaden. Eigenkapital Zum 31. Dezember 2012 beträgt das Gezeichnete Kapital 25.000 € und wird zu 100 % von der ESWE Versorgungs AG gehalten. Aufgrund des Jahresfehlbetrags in Höhe von 9,8 T€ beträgt das Eigenkapital zum Bilanzstichtag 15,2 T€. Sonstige Rückstellungen Die zum Bilanzstichtag gebildeten sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten der Jahresabschlussprüfung. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten betreffen Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. Dezember 2012 bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungSonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen Kosten der Gründung der Gesellschaft sowie die Aufwendungen für die Jahresabschlussprüfung. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Die Position enthält Kontokorrentzinsen. Sonstige AngabenGeschäftsführung Die Gesellschaft beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter. Geschäftsführer war im Rumpfgeschäftsjahr 2012 Herr Dr. Ulrich Schneider, Abteilungsleiter bei der ESWE Versorgungs AG. Der Geschäftsführer war unentgeltlich tätig. Abschlussprüferhonorar Auf die Angaben zu den Honoraren des Abschlussprüfers der Gesellschaft nach § 285 Nr. 17 HGB n. F. wurde verzichtet, da diese Angaben im Konzernabschluss der WVV Wiesbaden Holding GmbH, als einbeziehendes Mutterunternehmen, enthalten sind. Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft ist verbundenes Unternehmen i.S.d. § 15 AktG und § 271 Abs. 2 HGB zur WVV Wiesbaden Holding GmbH und ihren verbundenen Unternehmen. Der Jahresabschluss der ESWE Taunuswind GmbH wird in den Konzernabschluss der WVV Wiesbaden Holding GmbH einbezogen. Der Konzernabschluss der WVV Wiesbaden Holding GmbH wird beim Bundesanzeiger eingereicht und ist dauerhaft im elektronischen Handelsregister zugänglich (Handelsregister HRB 11941, geführt beim Handelsregister des Amtsgerichtes Wiesbaden). Wiesbaden, den 28. März 2013 ESWE Taunuswind GmbH Dr. Ulrich Schneider Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der ESWE Taunuswind GmbH, Wiesbaden, für das Rumpfgeschäftsjahr vom 9. Mai bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Geschäftsführers der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Geschäftsführers sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Frankfurt am Main, den 28. März 2013 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dirk Fischer ppa. Marc Krizaj Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Ergebnisverwendungsbeschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 2012 vom 26. Juni 2013DerJahresabschluss zum 31. Dezember 2012 wird mit einer Bilanzsumme von € 18.869,03 und einem Jahresfehlbetrag von € 9.801,97 festgestellt. Der Jahresfehlbetrag von € 9.801,97 wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
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