MBW Holding GmbH
Friedrich-Kreusch-Weg 22, 40764 Langenfeld (Rheinland), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martina Kaiser-Mintel seit 5.2.2014 | Prokura |
Hans Hermann Mintel seit 16.5.2013 | Geschäftsführer |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
ZMS GmbHAufgelöst | 40.00% |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MBW Holding GmbHBad WörishofenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2010 zum 31. Dezember 2010I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Meine Gesellschaft, die MBW Holding GmbH, ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind gegebenfalls in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Absatz 1 und § 248 Absatz 2 HGB wurden beachtet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Absatz 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmertätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde von der linearen und degressiven Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 20% und 33,33% Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert ab 150,00 € bis 1.000,00 € werden im Zugangsjahr innerhalb eines Sammelpostens über 5 Jahre abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung der Forderungen sowie der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Das ausgewiesene Stammkapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. III. Angaben zur Bilanz Langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. IV. Sonstige Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde am 19. August 2011 festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 13.454.174,04 EURO wird auf neue Rechnung vorgetragen. Angaben gemäss § 42 Abs. 3 GmbHG: Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen zum Bilanzstichtag 510.908,20 EURO. Die Gesellschaft war bis 30.09.2010 beteiligt an Firma: Kuhs GmbH Sitz der Gesellschaft: Lörrach Beteiligungsquote: 35% Eigenkapital gesamt: 2.357 T EURO Letztes Jahresergebnis: 944 T EURO Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer Herrn Hermann Mintel (Alleinvertretung). Der Geschäftsführer war von der Beschränkung des § 181 BGB befreit.
Bad Wörishofen, den 19.08.2011 MBW Holding GmbH Geschäftsführung Hermann Mintel |
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