Michael Winter Management GmbH
Fürth
Jahresabschluss zum 31. Juli 2012
BILANZ
ZUM 31. JULI 2012
MICHAEL WINTER MANAGEMENT GMBH,
FÜRTH
A K T I V A
|
31.7.2012
EUR |
31.7.2011
EUR |
|
A. UMLAUFVERMÖGEN
|
37.025,99 |
34.899,01 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
37.025,99 |
34.899,01 |
|
37.025,99 |
34.899,01 |
P A S S I V A
|
31.7.2012
EUR |
31.7.2011
EUR |
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A. EIGENKAPITAL
|
34.236,02 |
32.552,52 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
9.236,02 |
7.552,52 |
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B. RÜCKSTELLUNGEN
|
1.633,00 |
1.633,00 |
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C. VERBINDLICHKEITEN
|
1.156,97 |
713,49 |
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37.025,99 |
34.899,01 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. August 2011 bis 31.
Juli 2012
Michael Winter Management GmbH, Fürth
A. ALLGEMEINE ANGABEN
Generalnorm
Dem Jahresabschluss zum 31. Juli 2012 liegen die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, die
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die
Regelungen des Gesellschaftsvertrages zugrunde.
B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
1. Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31. Juli 2012 wurde nach den
Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung erstellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen
Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter
Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften
für Kapitalgesellschaften, §§ 268-274a,
276-278 HGB erstellt. Hinsichtlich der Bildung von
latenten Steuern wird von der Vorschrift des § 274a
HGB Gebrauch gemacht.
Gliederung
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
2. Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen
Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB
erstellt. Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber
dem Vorjahr unter Beachtung der geänderten
Vorschriften des BilMoG unverändert angewandt.
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
UMLAUFVERMÖGEN
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.
sonstige Vermögensgegenstände
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Rückstellungen
wurden in Höhe der voraussichtlichen
Verpflichtungen nach dem Grundsatz vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag dotiert und berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken.
Verbindlichkeiten
sonstige Verbindlichkeiten
sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.
C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1. Umlaufvermögen
1.1 Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
Es handelt sich hierbei um das Verrechnungskonto bei der
Michael Winter Vermögensverwaltung GmbH & Co.
KG.
1.2 Sonstige
Vermögensgegenstände
Es handelt sich hierbei um das Clearing-Konto bei der
UVEX WINTER HOLDING GmbH & Co. KG.
1.2 Restlaufzeiten
Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht und die sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
2. Rückstellungen
Ausgewiesen sind Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen für Abschlusskosten und
Steuerberatung.
3. Verbindlichkeiten
3.1 Sonstige Verbindlichkeiten
Ausgewiesen sind Bankgebühren und Umsatzsteuer.
3.2 Restlaufzeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit
bis zu einem Jahr.
D. SONSTIGE ANGABEN
Beschäftigtenzahl
Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr mit
Ausnahme der Geschäftsführer keine
Mitarbeiter.
Organe der Gesellschaft
Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft ist im
Berichtszeitraum:
Herr Michael Winter, Fürth.
Gewinnverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Unternehmensverbindung
Die Gesellschaft ist persönlich haftende
Gesellschafterin der Michael Winter
Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG mit Sitz in
Fürth.
Fürth, den 20. August 2012
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Michael Winter
Geschäftsführer
In der Gesellschafterversammlung vom 11. April 2013
wurde der Jahresabschluss zum 31. Juli 2012 genehmigt und
damit festgestellt. Dem Geschäftsführer wurde
für das Geschäftsjahr 2011/2012 Entlastung
erteilt.
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