3W websolution GmbH

56333 Winningen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Koblenz HRB 6153
Eingetragen
13.9.2005
Branche
Einzelhandel mit WohnmöbelnBeteiligungsgesellschaftenGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben eines Internetshops.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Volker Kühn
seit 13.9.2005
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

3W websolution GmbH

Winningen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 107.567,00 123.829,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 12.385,00 13.139,00
II. Sachanlagen 95.182,00 110.690,00
B. Umlaufvermögen 362.677,14 312.014,77
I. Vorräte 319.640,40 224.606,30
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 36.832,57 74.989,63
davon gegen Gesellschafter 13.095,40 23.031,31
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.204,17 12.418,84
C. Rechnungsabgrenzungsposten 651,36 483,45
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 153.769,71 57.896,99
Aktiva 624.665,21 494.224,21

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 82.896,99 5.083,30
III. Jahresfehlbetrag 95.872,72 77.813,69
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 153.769,71 57.896,99
B. Rückstellungen 8.760,00 10.450,00
C. Verbindlichkeiten 615.905,21 483.774,21
Passiva 624.665,21 494.224,21

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

1. Allgemeine Angaben
Die 3W websolution GmbH, Koblenz, ist unter der Handelsregisternummer HRB 6153 am Registergericht des Amtsgerichts Koblenz eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist: Im Am Vulkan 5, 56333 Winningen. Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB.
Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.
2. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden

2.1 Allgemeine Angaben
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.
Die weiteren angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich gegenüber dem Jahresabschluss 31. Dezember 2019 nicht verändert.
2.2 Fremdwährungsumrechnung
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Bilanzposten werden zum Stichtag wie folgt bewertet:
Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
In anderen Fällen wurden eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt.

2.3 Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten
Von dem Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB, selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte zu aktivieren, wird kein Gebrauch gemacht.
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter 150 EUR; diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst.
Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten sowie Anschaffungskostenminderungen abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Vermögensgegenstände wird aus Vereinfachungsgründen handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet, da der Posten insgesamt für die Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung ist. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Geschäftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für den einzelnen Vermögensgegenstand 410 EUR nicht übersteigen.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werdenzu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu einem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen.
Die unfertigen Erzeugnisse und unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten angesetzt, in die neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen eingerechnet sind. Der verlustfreien Bewertung wird in den Fällen Rechnung getragen, in denen die Verkaufspreise die Herstellungskosten zuzüglich noch anfallender Kosten nicht decken. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Die erhaltenen Anzahlungen werden von den Vorräten offen abgesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

2.4 Bilanzierung und Bewertung der Passivposten

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der deutschen Bundesbank gem. Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Es wurden keine Latente Steuern nach den berufsständischen Vorgaben der steuerberatenden Berufe für bestehende Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen bilanziert Demnach waren unter Anwendung der Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB keine Steuerlatenzen zu bilanzieren.
3. Angaben zur Bilanz

Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 13.095,40 EUR (VJ: 23.031,31 EUR).

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 0,00 EUR. Alle übrigen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 0,00 EUR.
Zum Abschlussstichtag bestehen Verbindlichkeiten größer einem Jahr in Höhe von 0,00 EUR, davon bestehen Verbindlichkeiten größer fünf Jahren in Höhe von 0,00 EUR.

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 0,00 EUR.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" aus. Um die bilanzielle Überschuldung zu beseitigen, wurden Rangrücktrittserklärungen in Höhe von € 100.000 abgegeben.

4. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2020 waren durchschnittlich 4,5 Mitarbeiter beschäftigt.

Als Geschäftsführer war zum Abschlussstichtag bestellt:
Herr Volker Kühn, Kaufmann

Koblenz, den 1. Juni 2022

       gez.
      - Geschäftsführer -
                Volker Kühn
      

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.06.2022 festgestellt.

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