3W
websolution GmbH
Winningen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
107.567,00 |
123.829,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
12.385,00 |
13.139,00 |
| II.
Sachanlagen |
95.182,00 |
110.690,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
362.677,14 |
312.014,77 |
| I.
Vorräte |
319.640,40 |
224.606,30 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
36.832,57 |
74.989,63 |
| davon
gegen Gesellschafter |
13.095,40 |
23.031,31 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.204,17 |
12.418,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
651,36 |
483,45 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
153.769,71 |
57.896,99 |
| Aktiva |
624.665,21 |
494.224,21 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
82.896,99 |
5.083,30 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
95.872,72 |
77.813,69 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
153.769,71 |
57.896,99 |
| B.
Rückstellungen |
8.760,00 |
10.450,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
615.905,21 |
483.774,21 |
| Passiva |
624.665,21 |
494.224,21 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2020
1. Allgemeine Angaben
Die 3W websolution GmbH, Koblenz, ist unter der
Handelsregisternummer HRB 6153 am Registergericht des
Amtsgerichts Koblenz eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft
ist: Im Am Vulkan 5, 56333 Winningen. Die Gesellschaft ist
zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB.
Der Jahresabschluss wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang
aufgeführt.
2. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Ausweismethoden
2.1 Allgemeine Angaben
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der
Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.
Die weiteren angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden haben sich gegenüber dem
Jahresabschluss 31. Dezember 2019 nicht verändert.
2.2 Fremdwährungsumrechnung
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum
Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Bilanzposten werden
zum Stichtag wie folgt bewertet:
Kurzfristige Fremdwährungsforderungen
(Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide
Mittel oder andere kurzfristige
Vermögensgegenstände in Fremdwährungen
werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
umgerechnet.
Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten
(Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
In anderen Fällen wurden eventuelle Kursverluste
am Bilanzstichtag berücksichtigt.
2.3 Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten
Von dem Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB,
selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte zu aktivieren, wird kein
Gebrauch gemacht.
Entgeltlich von Dritten erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert
und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend
linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei
werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren
abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit
Anschaffungskosten unter 150 EUR; diese werden sofort in
voller Höhe aufwandswirksam erfasst.
Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten sowie Anschaffungskostenminderungen
abzüglich planmäßiger linearer
Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
In Bezug auf die Bilanzierung
geringwertiger Vermögensgegenstände wird
aus Vereinfachungsgründen handelsrechtlich die
steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG
angewendet, da der Posten insgesamt für die
Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung ist.
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren
beweglichen Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden im Geschäftsjahr der
Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe
als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für den einzelnen
Vermögensgegenstand 410 EUR nicht übersteigen.
Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werdenzu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu einem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
Die
Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und/oder niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene
Wertabschläge berücksichtigt. In allen
Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die
voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum
Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren
beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende
Abwertungen vorgenommen.
Die
unfertigen Erzeugnisse und
unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten
angesetzt, in die neben den direkt zurechenbaren Kosten
auch anteilige Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie
Abschreibungen eingerechnet sind. Der verlustfreien
Bewertung wird in den Fällen Rechnung getragen, in
denen die Verkaufspreise die Herstellungskosten
zuzüglich noch anfallender Kosten nicht decken.
Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten
einbezogen.
Die
erhaltenen Anzahlungen werden von den Vorräten
offen abgesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Die
flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
2.4 Bilanzierung und Bewertung der Passivposten
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen
Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf
den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der deutschen Bundesbank gem.
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden. Die Steuerrückstellungen
beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch
nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen
Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Es wurden keine
Latente Steuern nach den berufsständischen
Vorgaben der steuerberatenden Berufe für bestehende
Differenzen zwischen den handelsrechtlichen
Wertansätzen der Vermögensgegenstände,
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren
steuerlichen Wertansätzen bilanziert Demnach waren
unter Anwendung der Befreiungsvorschrift des § 274a
Nr. 5 HGB keine Steuerlatenzen zu bilanzieren.
3. Angaben zur Bilanz
Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in
Höhe von 13.095,40 EUR (VJ: 23.031,31 EUR).
Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr in Höhe von 0,00 EUR. Alle übrigen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sind innerhalb eines Jahres fällig.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von 0,00 EUR.
Zum Abschlussstichtag bestehen Verbindlichkeiten
größer einem Jahr in Höhe von 0,00 EUR,
davon bestehen Verbindlichkeiten größer
fünf Jahren in Höhe von 0,00 EUR.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 0,00 EUR.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag einen
"Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" aus. Um die
bilanzielle Überschuldung zu beseitigen, wurden
Rangrücktrittserklärungen in Höhe von
€ 100.000 abgegeben.
4. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2020 waren durchschnittlich 4,5
Mitarbeiter beschäftigt.
Als Geschäftsführer war zum
Abschlussstichtag bestellt:
Herr Volker Kühn, Kaufmann
Koblenz, den 1. Juni 2022
gez.
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Geschäftsführer -
Volker Kühn
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.06.2022 festgestellt.
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