Love Brand Factory GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Malte Zinke seit 17.7.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Kreis Schleswig-Flensburg | 33.33% |
Kreis Nordfriesland | 33.33% |
Stadt Flensburg | 33.33% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbHFlensburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtNach § 14 (3) des Gesellschaftsvertrages hat die Geschäftsführung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften den Lagebericht für das vergangene Geschäftsjahr innerhalb der gesetzlichen Fristen aufzustellen und dem Abschlussprüfer vorzulegen. Wirtschaftsbericht Das Unternehmen ist nicht in einem wettbewerblichen Markt tätig, sondern ist der zentrale Dienstleister für die drei Gesellschafter für die Umsetzung einer beschlossenen Strategie mittels Fördergelder und Eigenmittel der Gesellschafter. Die Gesellschaft wurde am 25.02.2022 gegründet und nach dem Rumpfgeschäftsjahr 2022 wurde im Jahr 2023 die Strategiephase des Förderprojektes verlassen und man ist in die Umsetzungsphase übergegangen. Im Vordergrund der Geschäftstätigkeit stand der organisatorische und infrastrukturelle Aufbau, die Besetzung der vakanten Personalstellen, sowie die Ausschreibung und Beauftragung erster Maßnahmen im Bereich der Sensorikinfrastruktur (Sofortmaßnahmen). Die Installation und Montage dieser Sensorik konnte im Jahr 2023 nicht abgeschlossen werden, weswegen die Investitionen im Bereich der "geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau" im Anlagevermögen verbucht wurden. Aktiva und Passive wiesen einen Betrag von € 442.931,24 aus. Die Gewinn- und Verlustrechnung wies dabei, nach satzungsgemäßem Verlustausgleich durch die Gesellschafter in Höhe von € 406.348,14 ein Jahresergebnis in Höhe von € 0,00 aus. Die Aufwendungen bezogen sich dabei hauptsächlich auf Lohnzahlungen, Raumkosten, Aufwendungen zur Personalakquise und externe Prüf- und Beratungskosten. Prognose In 2024 steht der weitere Aufbau der Gesellschaft im Vordergrund. Dies heißt, innerhalb des Unternehmens ist die Infrastruktur (insbesondere IT) aufzubauen und die noch vakanten Stellen zu besetzen. Ein zusätzlicher Fokus wird in der Umsetzung der Maßnahmen liegen, sodass deutlich höhere Investitionskosten zu erwarten sind. Ferner sind die Finanzflüsse von den Gesellschaftern zu den Projekten final zu klären. Extern sind die vertraglichen Verhältnisse zu den Projektpartnern zu klären bzw. neue Projektpartner zur Umsetzung der Strategie zu suchen. Eine Projektsteuerung bzw. ein Monitoring zu Finanzen, Zeitplan und Ergebnis ist aufzubauen. Ein tatsächlicher Finanzfluss zu Projektpartnern bzw. die Mittelverausgabung zur Umsetzung von Projekten ist für 2024 in einem größeren Maße zu erwarten, wenn die Fördermittel bis zum Ende 2026 vollumfänglich ausgegeben werden sollen. Die in den Haushalten der Gesellschafter für den Verlustausgleich des Unternehmens veranschlagten Mittel werden in 2024 auskömmlich sein. Chancen Da das Unternehmen nicht in einem wettbewerblichen Markt tätig ist und keine umsatzauslösenden Produkte und Dienstleistungen anbietet, sind Marktdurchdringung und mögliche Umsätze und Gewinne nicht zu bewerten oder als Chancen zu begreifen. Aussagen hierzu sind für den unternehmeischer Erfolg somit nicht maßgeblich. Die Chancen im Sinne eines Lageberichts nach HGB sind begrenzt auf Aussagen, den Gesellschaftszweck zu erfüllen. Die Chancen bestehen, soweit die nachfolgend beschriebenen Risiken deutlich reduziert oder ausgeschlossen werden können. Risiken Ein größeres inhaltliches Risiko den Gesellschaftszweck, nicht bzw. noch nicht erfüllen zu können, ergibt sich aus der eventuellen fehlenden Zustimmung des Fördermittelgebers zu den sogenannten Steckbriefen der einzelnen Maßnahmen, die die fachliche und auch fördertechnische Grundlage für das Handeln des Unternehmens darstellt. Das finanzielle Risiko beim Umgang mit Fördermitteln, weil ggf. rechtliche Vorgaben durch das Unternehmen oder begünstigte Dritte, nicht eingehalten werden, verbleibt aufgrund der vertraglichen Regelungen und des Finanzflusses bei den Gesellschaftern, besteht also für das Unternehmen nicht. Die vakante Stelle, insbesondere im Bereich der IT, stellen ein erhebliches inhaltliches Risiko für die erfolgreiche Umsetzung der durch die Gesellschafter vorgegebenen Strategie dar. Dieses Risiko kann nur begrenzt durch externe Beauftragungen reduziert werden. Ein weiteres Risiko besteht im Abstimmungsprozess mit und zwischen den Gesellschaftern, welcher eine zeitliche Verzögerung bei der Umsetzung der Maßnahmen verursachen kann. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, wird es im ersten Quartal 2024 einen mehrtägigen Abstimmungsworkshop geben. Forschung und Entwicklung Aufgrund des Gesellschaftszwecks des Unternehmens sind keine Handlungen in Forschung und Entwicklung unmittelbar getätigt worden oder beabsichtigt. Dies erfolgt nur mittelbar durch die umzusetzenden Projekte. Umwelt Auswirkungen auf die Umweltmedien sind durch unmittelbare Handlungen des Unternehmens bislang nicht erfolgt. Zweigniederlassungen Das Unternehmen hat seinen alleinigen Sitz in den angemieteten Büroräumen in der Friesischen Straße 21 in Flensburg, Zweigniederlassungen bestehen nicht und werden auch nicht angestrebt. Die Geschäftsführung versichert, dass nach bestem Wissen der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die Chancen und Risiken korrekt beschrieben sind.
Flensburg, den 05.06.2024 Malte Zinke, Geschäftsführer der Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Flensburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Flensburg unter HRB 15677. Der Jahresabschluss 2023 der Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH, Flensburg, wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der aktuellen Fassung aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH - Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Nach den Bestimmungen der Satzung ist der Jahresabschluss entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen. Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach den Vorschriften der §§ 265, 266, 275 und 277 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen bewertet. Hinsichtlich der planmäßigen Abschreibungen kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung, wobei sich die Abschreibungssätze nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer richten. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen. Das Bankguthaben wird zum Nennwert angesetzt. Das im Handelsregister eingetragene Stammkapital wird zum Nennbetrag bewertet. Rückstellungen werden i. H. des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. III. Erläuterungen Bilanz
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nach § 42 Abs. 3 GmbHG Im Berichtsjahr bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 389.950,19. 3. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von TEUR 55 pro Jahr und aus Leasingverträgen in Höhe von EUR 4.344 pro Jahr. 4. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den bilanzierten Verbindlichkeiten bestehen keine weiteren Haftungsverhältnisse. 5. Verbindlichkeiten Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 391.570,47 (einschließlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 1.620,28). 6. Rückstellungen Die Rückstellungen in Höhe von TEUR 24 enthalten Beträge für die Erstellung des Jahresabschlusses und Prüfungskosten sowie Personal - und Prozesskosten. Das Honorar für die Abschlussprüfung beträgt TEUR 8. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Außergewöhnliche Erträge oder Aufwendungen Es sind keine weiteren Einzelbeträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung zu verzeichnen. 2. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen Es sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen vorgenommen worden. V. Sonstige Angaben 1. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Bis zum 30. Juni 2023: Herr Mathias Jahnke, Diplom-Geograph Herr Burkhard Jansen, Diplom-Geograph Frau Claudia Takla Zerfeld, Diplom-Ingenieurin (Dipl.Ing.) Städtebau/Stadtplanung Ab dem 1. Juli 2023: Herr Malte Zinke, Master Digitale Logistik und Management Für die Tätigkeiten wurde von der Gesellschaft eine Vergütung in Höhe von insgesamt EUR 50.830,56 gewährt, davon enfallen EUR 10.292,40 zu jeweils einem Drittel auf die Geschäftsführung bis zum 30. Juni 2023 und EUR 40.538,16 auf Herrn Malte Zinke. Die Gesellschaft verfügt über Beiräte in Gestalt einer Lenkungsgruppe, eines Regionalbeirates und eines Expertenbeirates. Den Beiräten wurden keine Vergütungen gewährt. Variable Vergütungen wurden weder der Geschäftsführung noch den Beiräten gewährt. 2. Mitarbeiterzahl Die Gesellschaft hatte im Berichtszeitraum vier Mitarbeiter.
Flensburg Malte Zinke Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 02.07.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Digitalagentur i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 befasst. Gemäß § 14 Abs. 3 KPG SH haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen. Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnissen der Digitalagentur Anlass geben. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse der Digitalagentur sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.
Flensburg, 15. Juni 2024 Singhofen
& Gergen Partnerschaftsgesellschaft
Tim Meyer, Wirtschaftsprüfer |
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