weiss media gmbh
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ingeborg, geb. Lauchstädt Weiss seit 14.10.2002 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Weiss GmbHMeerbuschJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die
bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit
angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit
nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen
wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht
Größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung (§§ 264, 274a, 276, 288 I HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sind zu Nominalbeträgen bilanziert. Dem in den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegenden
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschal-wertberichtigung
Rechnung getragen, die
Als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung wurde der Saldo aus dem Zeitwert des Deckungsvermögens und dem versicherungsmathematisch ermittelten Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung angesetzt. Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechendem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Die Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt. Angaben zur Bilanz Alle Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Alle Verbindlichkeiten hatten Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Die Rückstellung für Pensionsverpflichtungen werden nach der Anwartschaftsbarwertmethode (PUC-Methode) gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB): - durchschnittlicher Marktzins von 5,15 % für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekannt gemacht wurde - Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G" Zum 01.01.2010 ergab sich aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften des BilMoG ein Auflösungsbetrag aufgrund der Bewertung der Pensionsverpflichtung nach den neuen handelsrechtlichen Vorschriften in Höhe von EUR 2.565,00. Vom Wahlrecht, die zum 31.12.2009 bilanzierte Pensionsverpflichtung beizubehalten, wurde Gebrauch gemacht. Zum 31.12.2010 stimmt der Bilanzansatz mit dem versicherungsmathematisch ermittelten Erfüllungsbetrag überein. Gemäß § 246 II 2 HGB erfolgte eine Verrechnung mit Vermögensgegenständen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung der Rückstellung für Pensionen dienen. Bei diesen Vermögensgegenständen handelt es sich um verpfändete Rückdeckungsversicherungen, die in Höhe des Zeitwertes verrechnet wurden. Es ergibt sich folgender beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände und Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden: Erfüllungsbetrag aufgrund der Pensionszusagen EUR -329.534,00 Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen EUR 488.397,63 Aktiver Unterschiedsbetrag EUR 158.863,63 Auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde gemäß § 274 a Nr. 5 HGB verzichtet. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Korrespondierend zur Saldierung des Deckungsvermögens mit den Pensionsverpflichtungen sind gemäß § 246 II 2 Hs. 2 HGB die Zinserträge aus Deckungsvermögen in Höhe von EUR 49.075,67 mit dem Zinsaufwand aus der Abzinsung der Pensionsverpflichtung in Höhe von EUR 7.392,00 im Zinsergebnis verrechnet worden. Sonstige Angaben Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr Frau Ingeborg Weiss, Kauffrau, Meerbusch Die Geschäftsführerin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Meerbusch, den 29. Juli 2011
Ingeborg Weiss Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19.10.2011 |
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