RIVA
Systemtechnik GmbH
Aldingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
70.320,00 |
87.233,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.782,00 |
4.478,00 |
| II.
Sachanlagen |
68.538,00 |
82.755,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
739.394,75 |
554.680,34 |
| I.
Vorräte |
249.683,15 |
182.816,99 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
118.025,47 |
67.988,53 |
| davon
gegen Gesellschafter |
42.943,10 |
28.688,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
371.686,13 |
303.874,82 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.965,08 |
7.715,08 |
| Aktiva |
818.679,83 |
649.628,42 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
611.555,06 |
411.560,93 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
65.000,00 |
65.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
143.886,42 |
143.886,42 |
| III.
Gewinnvortrag |
202.674,51 |
38.074,86 |
| IV.
Jahresüberschuss |
199.994,13 |
164.599,65 |
| B.
Rückstellungen |
96.760,39 |
94.286,81 |
| C.
Verbindlichkeiten |
110.364,38 |
143.780,68 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
110.364,38 |
143.780,68 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
655,83 |
566,66 |
| Summe
Passiva |
818.679,83 |
649.628,42 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
1.
Die RIVA Systemtechnik GmbH hat ihren Sitz in
Aldingen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Stuttgart unter der Nummer 730020 eingetragen.
B.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Angaben zu den anzuwendenden Rechtsvorschriften und den
Größenmerkmalen der Gesellschaft
2. Der Jahresabschluss der RIVA Systemtechnik
GmbH für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB),
des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und den ergänzenden
Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
3. Die Gesellschaft überschritt im
Berichtsjahr lediglich eines der in § 267 Abs. 1 HGB
genannten Größenmerkmale und
zählt daher zu den kleinen Kapitalgesellschaften.
Für die offengelegte Bilanz und den Anhang werden
insoweit die
größenabhängigen
Erleichterungen bei der Erstellung der
§§ 266 Abs. 1 Satz 3,
§ 276 HGB und 288 HGB sowie für Zwecke
der Offenlegung § 326 HGB
vollumfänglich in Anspruch genommen.
Angaben zur Form der Darstellung in Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung (Darstellungsstetigkeit) sowie Angaben
zu Vorjahreszahlen (§ 265 HGB)
4. Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungsgrundsätze aufgestellt (§
265 Abs. 1 S. 2 HGB).
C.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
5. Die Vermögensgegenstände des
immateriellen Anlagevermögens und des
Sachanlagevermögens wurden zu
Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten,
gegebenenfalls vermindert um
planmäßige und
außerplanmäßige
Abschreibungen, bewertet. Im
Geschäftsjahr 2023 kam die lineare
Abschreibungsmethode zur Anwendung.
Die Nutzungsdauer der einzelnen
Anlagegegenstände wurde auf Basis der steuerlichen
AfA-Tabellen geschätzt. Die Abschreibung auf die
Zugänge zum immateriellen und zum
Sachanlagevermögen erfolgt
zeitanteilig.
Die Behandlung der Anschaffung abnutzbarer,
beweglicher Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, die einer selbständigen
Nutzung fähig sind und deren
Anschaffungskosten 1.000,00 € nicht
übersteigen, folgt den steuerrechtlichen
Bewertungsvorschriften des § 6 Abs. 2 und 2a EStG. Die
steuerbilanziellen Vorschriften können, da der
Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung
ist, hier nach herrschender Meinung für die
Handelsbilanz übernommen werden.
Umlaufvermögen
6. Die im Vorratsvermögen erfassten Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe wurden nach
§ 255 Abs. 1 HGB zu
Anschaffungskosten einschließlich
der Anschaffungsnebenkosten und ggf. gemindert um
Anschaffungskostenminderungen
angesetzt. Fremdkapitalzinsen wurden nicht
einbezogen. Sofern sich aus einem
Börsen- oder Marktwert ein
niedrigerer Tageswert ergeben
hat, wurde entsprechend des für das
Umlaufvermögen geltenden
strengen Niederstwertprinzips dieser zum
Ansatz gebracht.
7. Die unter Buchstabe B. Ziffer I.
"Vorräte" ausgewiesenen unfertigen und fertigen
Erzeugnisse wurden zu den Herstellungskosten
entsprechend § 255 Abs. 2 HGB angesetzt. Die
Herstellungskosten wurden dabei
mit den handelsrechtlichen
Mindestansätzen unter
Einbeziehung aller
aktivierungspflichtigen
Aufwendungen angesetzt.
Fremdkapitalzinsen wurden nicht
einbezogen. Sofern angezeigt, wurde
jedoch der am Bilanzstichtag niedrigere
beizulegende Wert gemäß § 253 Abs. 3
HGB angesetzt.
8. Die sonstigen Gegenstände des
Umlaufvermögens, insbesondere Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sowie die
Liquiden Mittel wurden im
Wesentlichen mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Risiken im Forderungsbestand werden, sofern solche
vorhanden sind, durch die Bildung
angemessener Pauschal- und
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
9. Entsprechend des Wahlrechts nach § 5
Abs. 5 S. 2 EStG werden aktive und auch passive
Rechnungsabgrenzungsposten nur noch dann gebildet, wenn die
einzelne Ausgabe oder Einnahme den Betrag des § 6 Abs.
2 S. 1 EStG (derzeit 800,00 € Nettobetrag)
übersteigt.
Nach Auffassung des FAB (271. FAB Sitzung, 15.
Februar 2023) darf die Betragsgrenze des § 6 Abs. 2 S.
1 EStG aus Vereinfachungsgründen regelmäßig
auch handelsrechtlich für die Beurteilung der
Unwesentlich- bzw. Geringfügigkeit herangezogen
werden.
Rückstellungen
10. Rückstellungen wurden nach
Maßgabe des § 249 HGB zum Ansatz
gebracht. Die Bemessung der
Rückstellungen erfolgte dabei nach § 253
Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Sofern die Rückstellung eine Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr aufwiesen wurden diese mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Aus Vereinfachungs- und
Wesentlichkeitsgrundsätzen wurden
Rückstellungen mit einem notwendigen
Erfüllungsbetrag von unter 5.000,00 € und
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
keiner Abzinsung unterworfen.
Verbindlichkeiten
11. Die passivierten Verbindlichkeiten wurden
vollumfänglich mit ihrem Erfüllungsbetrag
(§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) zum Ansatz gebracht.
Grundlagen der Währungsumrechnung
12. Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro
umgerechnet wurden. Dabei wurden Forderungen und
Verbindlichkeiten in fremder Währung mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit
der Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls bei Forderungen
darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist
dieser angesetzt (§256a HGB).
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
13. Der Ansatz und die Bewertung der
Posten der Bilanz erfolgte im Vergleich zum
Vorjahr stetig (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).
D.
Angaben zur Bilanz
Anlagespiegel für die einzelnen Posten des
Anlagevermögens
14. Die Darstellung eines Anlagespiegels wird nach
§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB unterlassen.
Restlaufzeitvermerke zu Forderungen (§ 268
Abs. 4 HGB)
15. Die Restlaufzeit bei
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen
beträgt jeweils bis zu einem Jahr.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
16. In der Bilanz sind Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
nicht gesondert ausgewiesen (§42 Abs. 3
GmbHG), insoweit werden die entsprechenden
Angaben an dieser Stelle im Anhang angebracht:
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023
bestehen Ausleihungen und Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von
42.943,10 € (Vorjahr: 28.688,50 €).
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern bestehen in
Höhe von 655,83 € (Vorjahr: 566,66 €).
Die Beträge in Höhe von 655,83 € (Vorjahr:
566,66 €) weisen Laufzeiten von einem Jahr und in
Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) mit einer
Laufzeit von bis zu fünf Jahren auf.
Bilanzierung der Ergebnisverwendung
17. Die Bilanz wurde nach § 268 Abs. 1 HGB
vor Verwendung des Jahresergebnisses erstellt.
Restlaufzeitvermerke zu Verbindlichkeiten und
Sicherungsrechte
18. Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich
vollumfänglich um Positionen mit einer
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Restlaufzeitvermerke zu Verbindlichkeiten und
Sicherungsrechte
19. Unter den Verbindlichkeiten sind Positionen in
Höhe von 110.364,38 € mit einer
Restlaufzeit von unter einem Jahr
ausgewiesen (Vorjahr: 143.780,68 €). Beträge mit
einer Laufzeit von über fünf Jahren sind weder im
Berichtsjahr noch im Vorjahr enthalten. Von den in der
Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind 24.003,45
€ (Vorjahr: 21.005,46 €) durch Pfandrechte
oder ähnliche Rechte gesichert. Im Einzelnen
handelt es sich um folgende
Sicherheiten:
- Eigentumsvorbehalt
D.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
20. Nach § 326 Satz 2 HGB braucht der
offenzulegende Anhang einer kleinen
Kapitalgesellschaft die die Gewinn- und
Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht zu enthalten.
Insoweit wird auf diese Angaben
vollumfänglich verzichtet.
E.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten
Arbeitnehmer
21. Die durchschnittliche Zahl der während
des Geschäftsjahres im Unternehmen
beschäftigten Arbeitnehmer betrug 9.
78554 Aldingen, den
06.03.2025
RIVA Systemtechnik GmbH
gez.
Robert Rist, RIVA Systemtechnik GmbH
gez.
Nicole Hoffmann, RIVA Systemtechnik GmbH
gez.
Frieder Korat
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.03.2025
festgestellt.
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