Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 730020
Eingetragen
30.8.2001
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen GerätenHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Wasserfiltern sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Nicole Hoffmann
seit 5.7.2022
Geschäftsführer
Frieder Korat
seit 5.7.2022
Geschäftsführer
Robert Rist
seit 26.5.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
48.00%
26.00%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Robert Rist
78554 Aldingen
31.200 €
48.00%
Frieder Korat
78554 Aldingen
16.900 €
26.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

RIVA Systemtechnik GmbH

Aldingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 70.320,00 87.233,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.782,00 4.478,00
II. Sachanlagen 68.538,00 82.755,00
B. Umlaufvermögen 739.394,75 554.680,34
I. Vorräte 249.683,15 182.816,99
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 118.025,47 67.988,53
davon gegen Gesellschafter 42.943,10 28.688,50
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 371.686,13 303.874,82
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.965,08 7.715,08
Aktiva 818.679,83 649.628,42

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 611.555,06 411.560,93
I. Gezeichnetes Kapital 65.000,00 65.000,00
II. Kapitalrücklage 143.886,42 143.886,42
III. Gewinnvortrag 202.674,51 38.074,86
IV. Jahresüberschuss 199.994,13 164.599,65
B. Rückstellungen 96.760,39 94.286,81
C. Verbindlichkeiten 110.364,38 143.780,68
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 110.364,38 143.780,68
davon gegenüber Gesellschaftern 655,83 566,66
Summe Passiva 818.679,83 649.628,42

Anhang

A.  Allgemeine Angaben zum Unternehmen

1.  Die RIVA Systemtechnik GmbH hat ihren Sitz in Aldingen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer 730020 eingetragen.

B.  Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Angaben zu den anzuwendenden Rechtsvorschriften und den Größenmerkmalen der Ge­sellschaft

2. Der Jahresabschluss der RIVA Systemtechnik GmbH für das Geschäftsjahr 2023 wur­de nach den Vor­schriften des Han­delsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und den ergänzenden Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

3. Die Gesellschaft über­schritt im Berichtsjahr lediglich eines der in § 267 Abs. 1 HGB gen­ann­ten Größen­merkmale und zählt daher zu den kleinen Kapitalgesellschaften. Für die offengelegte Bilanz und den An­hang werden insoweit die größen­abhän­gi­gen Er­leich­terungen bei der Erstellung der §§ 266 Abs. 1 Satz 3,
§ 276 HGB und 288 HGB so­wie für Zwecke der Offen­le­gung § 326 HGB vollum­fäng­lich in An­spruch genommen.

Angaben zur Form der Darstellung in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (Darstellungsstetigkeit) sowie Angaben zu Vorjahreszahlen (§ 265 HGB)

4. Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjah­res­abschluss angewandten Gliederungsgrundsätze aufgestellt (§ 265 Abs. 1 S. 2 HGB).

C.  Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

 Anlagevermögen

5. Die Vermögensgegenstände des immateriellen Anlagevermögens und des Sachanlagever­mögens wur­den zu An­schaf­fungs- bzw. Her­stel­lungs­ko­sten, gege­be­nen­falls ver­min­dert um plan­mä­ßi­ge und au­ßer­planmäßi­ge Ab­schrei­bungen, be­wer­tet. Im Ge­schäfts­jahr 2023 kam die lineare Ab­schrei­bungsme­thode zur An­wendung.
Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände wurde auf Basis der steuerlichen AfA-Ta­bellen geschätzt. Die Abschreibung auf die Zugänge zum immateriellen und zum Sach­anla­ge­vermögen erfolgt zeitanteilig.

Die Behandlung der Anschaffung abnutzbarer, beweglicher Vermögensgegenstände des Anla­gevermögens, die einer selbständigen Nut­zung fähig sind und deren Anschaffungsko­sten 1.000,00 € nicht übersteigen, folgt den steuerrechtlichen Bewertungsvorschriften des § 6 Abs. 2 und 2a EStG. Die steuerbilanziel­len Vorschriften können, da der Posten insge­samt von unter­geordneter Bedeutung ist, hier nach herrschender Meinung für die Han­dels­bilanz übernommen werden.

Umlaufvermögen

6. Die im Vorratsvermögen erfassten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden nach
§ 255 Abs. 1 HGB zu An­schaf­fungs­ko­sten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten und ggf. gemin­dert um An­schaf­fungs­kosten­minderungen angesetzt. Fremdkapitalzinsen wur­den nicht ein­be­zogen. Sofern sich aus einem Bör­sen- oder Markt­wert ein nie­dri­ge­rer Ta­ges­wer­t ergeben hat, wur­de ent­spre­chend des für das Um­laufver­mö­gen gel­ten­den stren­gen Nie­derstwert­prinzips dieser zum Ansatz gebracht.

7. Die unter Buchstabe B. Ziffer I. "Vorräte" ausgewiesenen unfertigen und fertigen Erzeug­nisse wur­den zu den Herstellungskosten entsprechend § 255 Abs. 2 HGB an­ge­setzt. Die Her­stel­lungsko­sten wur­den da­bei mit den handelsrechtlichen Min­destan­sät­zen unter Ein­be­zie­hung al­ler ak­ti­vie­rungs­pflichti­gen Auf­wen­dungen an­gesetzt. Fremd­kapital­zin­sen wurden nicht ein­be­zo­gen. Sofern ange­zeigt, wurde jedoch der am Bilanz­stich­tag nie­dri­gere beizu­legende Wert gemäß § 253 Abs. 3 HGB ange­setzt.

8. Die sonstigen Gegenstände des Umlaufvermögens, insbesondere Forderungen und sonsti­ge Vermögensgegenstände so­wie die Liquiden Mit­tel wur­den im We­sent­li­chen mit dem Nenn­be­trag an­ge­setzt.
Risiken im Forderungsbestand werden, sofern solche vorhanden sind, durch die Bildung ange­mes­se­ner Pauschal- und Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

9. Entsprechend des Wahlrechts nach § 5 Abs. 5 S. 2 EStG werden aktive und auch passive Rechnungsabgrenzungsposten nur noch dann gebildet, wenn die einzelne Ausgabe oder Einnahme den Betrag des § 6 Abs. 2 S. 1 EStG (derzeit 800,00 € Nettobetrag) übersteigt.
Nach Auffassung des FAB (271. FAB Sitzung, 15. Februar 2023) darf die Betragsgrenze des § 6 Abs. 2 S. 1 EStG aus Vereinfachungsgründen regelmäßig auch handelsrechtlich für die Beurteilung der Unwesentlich- bzw. Geringfügigkeit herangezogen werden.

Rückstellungen

10. Rückstellungen wurden nach Maßga­be des § 249 HGB zum An­satz ge­bracht. Die Be­mes­sung der Rückstellungen erfolgte da­bei nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach ver­nünftiger kaufmännischer Beurtei­lung not­wen­digen Erfül­lungs­betra­ges.
Sofern die Rückstellung eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufwiesen wurden die­se mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der ver­gan­ge­nen sie­ben Geschäftsjahre abgezinst. Aus Vereinfachungs- und Wesentlichkeits­grund­sät­zen wurden Rückstellungen mit einem notwendigen Erfüllungsbetrag von unter 5.000,00 € und ei­ner Rest­laufzeit von mehr als einem Jahr kei­ner Ab­zin­sung unterworfen.

Verbindlichkeiten

11. Die passivierten Verbindlichkeiten wurden vollumfänglich mit ihrem Erfüllungsbetrag
(§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) zum Ansatz gebracht.

Grundlagen der Währungsumrechnung

12. Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro um­gerechnet wurden. Dabei wurden Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt (§256a HGB).

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

13. Der Ansatz und  die Bewertung der Posten der Bilanz erfolgte im Ver­gleich zum Vor­jahr stetig (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).

D.  Angaben zur Bilanz

Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens

14. Die Darstellung eines Anlagespiegels wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB unterlassen.

 Restlaufzeitvermerke zu Forderungen (§ 268 Abs. 4 HGB)

15. Die Rest­lauf­zeit bei For­de­rungen und sonsti­gen Ver­mö­gens­ge­gen­stän­den be­trägt je­weils bis zu ei­nem Jahr.

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesell­schaftern

16. In der Bilanz sind Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesell­schaf­tern nicht ge­son­dert ausgewiesen (§42 Abs. 3 GmbHG), insoweit werden die ent­sprechen­den Anga­ben an die­ser Stelle im Anhang angebracht:
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 bestehen Ausleihungen und Forderungen gegenüber Ge­sell­schaf­tern in Hö­he von 42.943,10 € (Vorjahr: 28.688,50 €). Verbindlichkeiten gegenüber Ge­sell­schaf­tern be­stehen in Hö­he von 655,83 € (Vorjahr: 566,66 €). Die Beträge in Höhe von 655,83 € (Vorjahr: 566,66 €) weisen Laufzeiten von einem Jahr und in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) mit einer Lauf­zei­t von bis zu fünf Jahren auf.

Bilanzierung der Ergebnisverwendung

17. Die Bilanz wurde nach § 268 Abs. 1 HGB vor Verwendung des Jahresergebnisses erstellt.

Restlaufzeitvermerke zu Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte

18. Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich vollumfänglich um Positionen mit einer Restlauf­zeit von unter einem Jahr.

Restlaufzeitvermerke zu Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte

19. Unter den Verbindlichkeiten sind Positionen in Höhe von 110.364,38 € mit einer Rest­lauf­zeit von un­ter ei­nem Jahr ausgewiesen (Vorjahr: 143.780,68 €). Beträge mit einer Laufzeit von über fünf Jahren sind weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr enthalten. Von den in der Bi­lanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind 24.003,45 € (Vorjahr: 21.005,46 €) durch Pfand­rechte oder ähnliche Rechte gesichert. Im Einzelnen han­delt es sich um fol­gen­de Sicher­hei­ten:

 - Eigentumsvorbehalt

D.  Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

20. Nach § 326 Satz 2 HGB braucht der offenzulegende Anhang einer kleinen Kapitalgesell­schaft die die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht zu enthalten. In­soweit wird auf die­se An­gaben vollumfänglich verzichtet.

E.  Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeit­neh­mer

21. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftig­ten Arbeitnehmer betrug 9.

 

78554 Aldingen, den 06.03.2025


RIVA Systemtechnik GmbH

gez. Robert Rist, RIVA Systemtechnik GmbH

gez. Nicole Hoffmann, RIVA Systemtechnik GmbH

gez. Frieder Korat

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.03.2025 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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