Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 186287
Vorher
Gugel Taxi GmbH
Eingetragen
2.5.2017
Branche
Großhandel mit Geräten der UnterhaltungselektronikEinzelhandel mit TelekommunikationsgerätenEinzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Der Handel mit Unterhaltungselektronik, insbesondere mit Smartphones.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Piotr Andrzejewski
seit 6.9.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Piotr Andrzejewski
Berlin
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gugel Telco GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

2,00

238,47

B. Umlaufvermögen

225.653,35

182.031,93

C. Rechnungsabgrenzungsposten

D. Aktive latente Steuern

E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Summe Aktiva

225.655,35

182.270,40



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

3.835,25

2.462,34

B. Rückstellungen

204.684,05

179.519,53

C. Verbindlichkeiten

17.136,05

288,53

D. Rechnungsabgrenzungsposten

E. Passive latente Steuern

Summe Passiva

225.655,35

182.270,40

ANHANG

1. Allgemeine Angaben

Die Gugel Telco GmbH, Berlin, ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. von § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB und des GmbH - Gesetzes erstellt.

Soweit die Inanspruchnahme steuerlicher Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte einen entsprechenden Ansatz im handelsrechtlichen Jahresabschluss vorsieht, folgt die Gesellschaft den steuerlichen Vorschriften.

Die Bilanz wurde nach den Gliederungsvorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer sowohl geometrisch degressiv als auch linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Einzelanschaffungswert bis EUR 150,00 wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.

Das Vorratsvermögen wird grundsätzlich zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Eine Bildung solcher Posten war nicht notwendig.

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten wie sie nach kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. Verbindlichkeiten in fremder Währung waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Abschreibungen sind nach den gesetzlichen Vorschriften gebildet und angesetzt worden.

Vorratsvermögen

Das Vorratsvermögen wurde unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet und ist von untergeordneter Bedeutung.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital beträgt EUR 25.000,00. Es ist zu 100 % eingezahlt.

Steuerrückstellungen

Grundsätzlich beinhalten die Steuerrückstellungen die Nachzahlungsbeträge an Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer.

sonstige Rückstellungen

Diese wurden in der notwendigen Höhe eingestellt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten haben grundsätzlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 (2) HGB aufgestellt worden.

5. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse gegenüber Dritten bestanden nicht.

 

Berlin, den 05. November 2025

gez. Piotr Andrzejewski

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 05. November 2025

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