Kairos
Capital GmbH
Krefeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Lagebericht
I. Grundlagen der Gesellschaft und
Tätigkeitsbericht
Die Kairos Capital GmbH (Kairos Capital) ist eine
externe Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne von § 17
Abs. 2 Nr. 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand
des Unternehmens ist gemäß Gesellschaftsvertrag
die Verwaltung von geschlossenen Spezial-AIF (AIF =
Alternative Investmentfonds) (im Sinne von § 1 Abs. 5
und 6 KAGB) auf Grundlage einer Registrierung nach § 44
Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2b) KAGB. Bei den
zu verwaltenden Investmentvermögen handelt es sich um
juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften, bei
denen persönlich haftender Gesellschafter
ausschließlich eine Gesellschaft mit beschränkter
Haftung ist und bei denen die Nachschusspflicht der Anleger
ausgeschlossen ist.
Die Kairos Capital hat für die von ihr verwalteten
Spezial-AIF Schuldverschreibungen erworben, die von
Projektgesellschaften zur Finanzierung von
Immobilien-Projekten und/oder Immobilienprojektentwicklungen
begeben sind. Die verwalteten
Vermögensgegenstände überschreiten
insgesamt nicht den Wert von € 500 Millionen.
Nachstehend sind die per 31. Dezember 2023 von der
Kairos Capital verwalteten Investmentvermögen
(ausschließlich Personengesellschaften) dargestellt:
Investmentvermögen
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31.12.2023
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Name
Investmentvermögen
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Geschäftstätigkeit
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Emittent /
Projektentwicklungsgesellschaft
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Volumen
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Laufzeit
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Rosecorner GmbH & Co.
Potsdam Lender KG
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Erwerb
Schuldverschreibung
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Diamona & Harnisch
Berlin Development GmbH & Co. Potsdam KG
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5.000.000 €
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05/2021 - 05/2024
|
Rosecorner GmbH & Co.
Düsseldorf Lender KG
|
Erwerb
Schuldverschreibung
|
Presidential Residential
Holding S.A.R.L.
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9.000.000 €
|
11/2021 - 06/2025 max.
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Rosecorner GmbH & Co.
Friedrichshain Lender KG
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Erwerb
Schuldverschreibung
|
Diamona & Harnisch
Berlin Development GmbH & Co. Franz-Mehring-Platz
KG
|
6.000.000 €
|
01/2022 - 03/2025 max.
|
Die Kairos Capital fungiert für die von ihr
verwalteten Spezial-AIF jeweils als Komplementär ohne
Kapitalanteil. Daneben werden die Investmentvermögen von
einem geschäftsführenden Kommanditisten
vertreten, welcher eine Minderheitsbeteiligung an dem
jeweiligen Alternativen Investmentfonds (AIF) hält.
Zu dem bestehenden bzw. potenziellen Kunden zählt
im Wesentlichen ein vermögender Privatinvestor, zu dem
eine langjährige Geschäftsbeziehung besteht.
II. Wirtschaftsbericht
1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene
Rahmenbedingungen
Allgemeine wirtschaftliche Entwicklung
Nach einem kräftigen Jahresauftakt hat die
Weltwirtschaft im Sommer 2023 an Schwung verloren. Der
Internationale Währungsfonds (IWF) berichtet, dass
sich das globale Wachstum von 3,5 % im Jahr 2022 auf
3,1 % im Jahr 2023 abgeschwächt hat. Diese
Abschwächung wird v. a. auf die nachlassende
Erholung nach der Coronavirus-Pandemie, den russischen Krieg
gegen die Ukraine sowie die strafferen geldpolitischen und
finanziellen Rahmenbedingungen zurückgeführt. Ein
weiterer dämpfender Faktor ist die verhaltene
wirtschaftliche Entwicklung in China, die maßgeblich
auf der Verschuldung im dortigen Immobiliensektor beruht.
Infolge der strafferen Geldpolitik und sinkender
Rohstoffpreise hat sich der Auftrieb der Verbraucherpreise in
den USA und der Eurozone im Berichtsjahr deutlich
abgeschwächt. In Deutschland stieg der
Verbraucherpreisindex im Jahr 2023 um 5,9%. Ähnlich
verhielt es sich mit dem harmonisierten
Verbraucherpreisindex, der um 6,0% gegenüber dem Vorjahr
anstieg.
In Europa stagnierte die Konjunktur bei schwacher
Tendenz. Insbesondere die Industriebranche litt unter den
höheren Zinsen, der schwachen globalen Nachfrage und der
durch die Euro-Aufwertung verschlechterten preislichen
Wettbewerbsfähigkeit. Infolgedessen nahm auch die Zahl
der Unternehmensinsolvenzen 2023 zu. In der Bauwirtschaft
haben die deutlich verschlechterten Finanzierungsbedingungen
und die stark gestiegenen Baukosten die Nachfrage nach
Bauleistungen merklich gedämpft. In Deutschland lag das
preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 nach
Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um
0,3 % niedriger als im Vorjahr. Damit setzte sich die
Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im
Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. Im Vergleich zu 2019, dem
Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um
0,7 % höher.
Die nachlassende Inflationsdynamik und
rückläufige Preise auf den globalen
Energiemärkten könnten im Jahr 2024 zu einer
moderaten konjunkturellen Erholung führen. Fortschritte
bei der digitalen Transformation und die jüngsten
Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz
könnten mittelfristig das Produktivitätswachstum
wieder ankurbeln. Der Konjunkturausblick unterliegt aber
weiterhin bedeutenden Abwärtsrisiken.
Der Markt für alternative Investmentfonds /
geschlossene Spezial-AIFs
Die Kairos Capital GmbH ist ein Alternativer
Investmentfonds Manager (AIFM), der Investmentvermögen,
d.h. unternehmerische Beteiligungen, in Form von
geschlossenen
Spezial-AIF (Alternativer Investmentfonds)
strukturiert und diese nur einem begrenzten Kreis von
Anlegern anbietet. Damit werden diese Fonds im Gegensatz zu
Publikumsfonds nicht öffentlich vertrieben.
Es handelt sich um
geschlossene Investmentvermögen, bei denen der
Vermögensgegenstand des AIF nach Art und Höhe
feststeht.
Sämtliche von der Kairos Capital verwalteten
Investmentvermögen sind in die
Asset Klasse Immobilien investiert. Dabei kann sowohl
in Bestandsimmobilien als auch in
Immobilien-Projektentwicklungen investiert werden.
Im Gegensatz zu Publikums-AIFs, welche sich an eine
Vielzahl von Kleinanlegern richten und durch einen
öffentlichen Vertrieb gekennzeichnet sind, werden
Spezial-AIFs einem ausgewählten Anlegerkreis
nicht-öffentlich angeboten. Das Analyse-Institut Scope
berichtet beispielsweise jährliche über
Angebotsvolumina und Platzierungszahlen für geschlossene
Publikums-AIF. Einen solchen Marktüberblick kann es
aufgrund der nicht öffentlichen Platzierung von
Spezial-AIFs für diese nicht geben.
Der Markt für die von der Kairos Capital
verwalteten Spezial-AIFs ist im Wesentlichen abhängig
von den Faktoren, die die Asset Klasse Immobilien bestimmen.
Dies sind für das Jahr 2023 beispielsweise die Themen
Anstieg der Zinsen für Immobiliendarlehen (Anstieg des
EZB Leitzinses auf 4,5%) sowie Anstieg der Baukosten durch
Inflation und Materialknappheit, wobei sich der
Baukostenanstieg im Laufe des Jahres 2023 verlangsamte. Die
Preise für Immobilien sinken in 2023 deutlich. Eine
abwartende Haltung auf Käufer- wie auch
Verkäuferseite führt zu stark
rückläufigen Transaktionen.
Das Jahr 2024 weist eine deutlich sinkende Inflation
sowie rückläufige Zinsen auf. Es zeichnen sich
erste Erholungstendenzen am Immobilienmarkt ab.
Der Markt für Spezial-AIFs auf dem speziellen
Gebiet von Immobilienprojektentwicklungen ist aus den o.g.
Gründen wirtschaftlich nach wie vor in schwieriger Lage
- wenn sich auch erste Anzeichen einer leichten Besserung
zeigen.
Immobilienmarkt Deutschland
Die Preise am deutschen Immobilienmarkt gaben 2023
kräftig nach. Sie entwickelten sich bei Wohnimmobilien
um etwa minus 5% und bei Gewerbeimmobilien (Büro- und
Handelsimmobilien) um knapp über minus 10%.
Die wesentliche Ursache hierfür ist der starke
Zinsanstieg. Der Immobilienmarkt befindet sich in einer
tiefen Krise mit vielen Facetten. Ausbleibende
Bauaufträge sorgen für Krisenstimmung im Hochbau.
Deutlich verteuerte Anschlussfinanzierungen lassen Zweifel an
der Werthaltigkeit von Gewerbeimmobilienkrediten aufkommen.
Neben den höheren Renditeanforderungen der Anleger
werden auf dem Markt für Gewerbeimmobilien die Preise
von einem rückläufigen Flächenbedarf durch
E-Commerce und mobilem Arbeiten belastet. Angesichts einer im
zurückliegenden Jahr hohen Inflationsrate von gut 6%
sind die Immobilienpreise real noch spürbar
kräftiger gefallen.
Das Umfeld für Immobilien zeigt sich Anfang 2024
zunächst weitgehend unverändert und hellt sich im
Verlauf des Jahres leicht auf. Der Preisrückgang
für Wohnimmobilien dürfte in 2024 ausklingen. Der
Leitzins der EZB sinkt auf 4,25% und die Zinsen für
Hypothekendarlehen sinken auf etwa 3,50% für eine
10-jährige Zinsbindung. Aufgrund des gesunkenen
Preisniveaus sind Immobilien wieder "erschwinglicher". Die
Preise für Wohnimmobilien profitieren von der zunehmend
angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt und kräftig
steigenden Mieten. Aus diesem Grund sind die langfristigen
Aussichten für den Wohnimmobilienmarkt weiterhin positiv
einzuschätzen.
Auch bei Gewerbeimmobilien dürfte ein guter Teil
der Preiskorrektur abgeschlossen sein. Hier ist die
Unsicherheit aber größer. Offen ist etwa, in
welchem Umfang Immobilien aufgrund von
Finanzierungslücken bei Gewerbeimmobilienkrediten unter
Druck verkauft werden müssen und wie groß die
Nachfrage am Ende ist.
2. Geschäftsverlauf
Zu Beginn des Geschäftsjahres 2023 wurden
fünf Investmentvermögen als Spezial-AIFs verwaltet:
"Biesdorf", "Schlüterstraße", "Potsdam",
"Düsseldorf" und "Friedrichshain".
"Biesdorf" wurde im Februar regulär 2023
zurückgezahlt und "Schlüterstraße"
regulär im April 2023.
Im Jahr 2023 wurde aufgrund des schwierigen Umfelds auf
dem Immobilienmarkt kein neues Investmentvermögen
aufgelegt. Aus diesem Grund wurden zum Jahresende 2023
entsprechend drei Spezial-AIFs verwaltet.
Das Geschäftsjahr 2023 zeichnet sich wie oben
dargestellt durch ein sehr schwieriges Umfeld aus. Dennoch
ist es den Projektentwicklern der verbleibenden drei
Investmentvermögen gelungen, die Wohnimmobilien dieser
drei Investmentvermögen erfolgreich weiter zu entwickeln
und Wohnungen zu veräußern, wenn dies auch in
einem langsameren Tempo als ursprünglich geplant
stattfand.
3. Lage
Ausweislich des Bilanzberichts ist die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Kairos Capital als klein, aber
absolut geordnet anzusehen.
Die Lage des Unternehmens ist rückläufig,
denn es wurden zwei von fünf Investmentvermögen
regulär beendet und es kam im Berichtsjahr aufgrund der
schwierigen Situation auf dem Immobilienmarkt und
gründlicher Risikoabwägung zu keiner weiteren
Auflage eines Investmentvermögens. Die drei im Bestand
befindlichen Investmentvermögen entwickeln sich
weiterhin positiv.
a.
Ertragslage
Die Erträge der Gesellschaft setzen sich
ausschließlich aus den Haftungsvergütungen der
verwalteten Spezial-AIFs zusammen.
Die Aufwendungen der Gesellschaft sind
überschaubar und setzen sich im Wesentlichen aus
Abschluss- und Prüfungskosten zusammen.
b.
Finanz- und Vermögenslage
Die liquiden Mittel der Gesellschaft haben sich im
Geschäftsjahr 2023 von einem Anfangsstand von T€
80,3 auf T€ 85,3 am Jahresende verändert. Es werden
weiterhin keine Kredite in Anspruch genommen und es
existieren keine Kreditlinien. Sämtliche
Zahlungsverpflichtungen sind im abgelaufenen
Geschäftsjahr fristgerecht erfüllt worden.
Die Finanzlage ist auf Grund der stets hohen zur
Verfügung gestandenen Liquidität als stabil und
geordnet zu bezeichnen.
Aus dem mit T€ 65,4 ausgewiesenen Eigenkapital
ergibt sich im Verhältnis zur Bilanzsumme eine
Eigenkapitalquote von 76,1%, welche als sehr gut zu
bezeichnen ist.
Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten stehen
mit T€ 20,5 ebenfalls in einem sehr ordentlichen
Verhältnis zur Bilanzsumme von T€ 85,9.
4. Finanzielle und nicht finanzielle
Leistungsindikatoren
Das Jahresergebnis und die liquiden Mittel sind im
täglichen Geschäft die relevanten Kennzahlen.
Des Weiteren sind das betreute Fondsvolumen und die
vertraglich vereinbarte Haftungsvergütungen
zusätzliche Indikatoren.
Die Gesellschaft verwendet keine nicht finanzielle
Leistungsindikatoren.
III. Prognosebericht
Im Geschäftsjahr 2024 wurde ein Spezial-AIFs
regulär beendet: "Potsdam" in 05/24. Die
Fondsgesellschaft wird voraussichtlich zum Jahresende 2024
geschlossen.
Ein neuer AIF "Marshallstraße" wurde in 05/24
aufgelegt.
Die Auflegung weiterer Spezial-AIFs in 2024 ist derzeit
aufgrund der derzeitigen Marktlage nicht geplant.
IV. Risiko- und Chancenbericht und
Risikomanagement
1. Risiko- und Chancenbericht
Ein zentrales Element der Steuerung des Unternehmens
ist der bewusste und kontrollierte Umgang mit Chancen und
Risiken.
Es besteht das Risiko, dass die zukünftige
wirtschaftliche Entwicklung das Aufsetzen weiterer Projekte
erheblich erschwert.
Weiterhin besteht grundsätzlich das Risiko, dass
die tatsächlichen Aufwendungen die historisch
kalkulierten Kosten auch künftig übersteigen und
die Vergütungen dauerhaft nicht ausreichen, die Kosten
zu decken.
Als Chance wird eine potenzielle Erhöhung der
Erträge aufgrund Anpassung von Vergütungen der
Spezial-AIFs an die Kairos Capital gesehen, welche in
Zusammenhang mit den gestiegenen Kosten aufgrund
regulatorischer Erfordernisse betreffend die
Jahresabschlussprüfung gut argumentierbar sind.
Eine weitere Chance bietet die enge Zusammenarbeit mit
langjährig bekannten und erfolgreichen
Immobilien-Projektentwicklern, die auch in angespannter
Marktlage erfolgreich agieren.
Auch stellt die langjährige
Geschäftsbeziehung zum bestehenden Investorenkreis eine
Chance dar, weitere Projekte zu realisieren.
2. Risikomanagement
In Bezug auf die Pflichten des Geldwäschegesetzes
sind Frau Elke Brauer als Geldwäschebeauftragte und Herr
Reinhard Jäger als Stellvertreter bestellt. Dies ist der
BaFin angezeigt.
Es wurde durch die Geldwäschebeauftragten unter
anderem ein Geldwäschehandbuch erstellt. In diesem wurde
eine Risikoanalyse definiert in welchem die Risiken
ermittelt, bewertet und dokumentiert werden. Auf Basis dieser
Analyse wurden angemessene Sicherungsmaßnahmen
definiert und eingehalten.
V. Gesamtaussage
Die Erwartungen für 2024 bleiben mit Blick auf die
Gefahr einer weiterhin nachteiligen Entwicklung verschiedener
ökonomischer Einflussfaktoren, wie insbesondere der
Konjunktur, der nach wie vor hohen Zinsen und der anhaltend
zurückhaltenden Aktivitäten auf den
Immobilienmärkten, insbesondere betreffend die
Immobilienprojektentwicklung, weiterhin gedämpft.
Die Erlösseite wird sich auf Basis der aktuell
bestehenden vier Investmentvermögen (das
Investmentvermögen "Potsdam" wird erst zum Jahresende
2024 liquidiert) leicht auf etwa T€ 10,0 reduzieren. Bei
absehbar gleichbleibenden Aufwendungen wird wieder ein
kleiner Jahresfehlbetrag zu erwarten sein.
Gleichwohl kann das tatsächliche Ergebnis der
Gesellschaft aufgrund externer Ereignisse wie Pandemie,
kriegerische Ereignisse oder wirtschaftlichen Folgen hieraus
- wie Zins- und Immobilienmarktentwicklungen abweichen.
Der Fortbestand der Gesellschaft ist wegen ihrer
soliden finanziellen Aufstellung aktuell nicht
gefährdet.
Auch für die Folgejahre sehen wir, mit Verweis auf
die Ausführungen unter II. 1., grundsätzlich
positive Ansätze für eine Erholung und
Stabilisierung des Immobilienmarktes Deutschland und
insbesondere der Immobilienprojektentwicklung, auf deren
Fortbestand das Geschäftsmodell der von der Kairos
Capital verwalteten Spezial-AIFs basiert.
Krefeld, den 20. August 2024
Die Geschäftsführung
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
85.856,66 |
80.324,14 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
563,82 |
|
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
85.292,84 |
80.324,14 |
| Aktiva |
85.856,66 |
80.324,14 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
65.362,15 |
66.814,13 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
54.314,13 |
57.440,60 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.451,98 |
3.126,47 |
| B.
Rückstellungen |
13.115,00 |
13.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.379,51 |
210,01 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
7.379,51 |
210,01 |
| Passiva |
85.856,66 |
80.324,14 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB, des GmbH-Gesetzes und unter der
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Gesellschaften, die dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
unterliegen, aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
| Firmenname laut
Registergericht: |
Kairos Capital GmbH |
| Firmensitz laut
Registergericht: |
Krefeld |
| Registereintrag: |
Handelsregister |
| Registergericht: |
Krefeld |
| Register-Nr.: |
HRB 13234 |
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sowie Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert
bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen und nicht besichert.
Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Rückstellungen wurden für ausstehende
Rechnungen gebildet.
Die Umsatzerlöse betreffen die vereinnahmte
Vergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft für
die von ihr betreuten Spezial-AIFs.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr
keine Arbeitnehmer.
Geschäftsführung
Die Gesellschaft wurde im Berichtsjahr durch ihren
einzelvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer Dr.
Peter Mutscheller (Vorstandsvorsitzender der KAIRONOS Invest
AG), Krefeld, vertreten.
Stellung als Vollhafter
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender
Gesellschafter ohne eigenen Kapitalanteil für folgende
Gesellschaften:
Rosecorner GmbH & Co. Biesdorf Lender KG, Krefeld
(HRA 6730, Löschung am 18. April 2024 ohne Liquidation),
Rosecorner GmbH & Co. Schlüterstraße
Lender KG, Krefeld (HRA 6975, Löschung am 15. April 2024
ohne Liquidation),
Rosecorner GmbH & Co. Potsdam Lender KG, Krefeld
(HRA 7103),
Rosecorner GmbH & Co. Düsseldorf Lender KG,
Krefeld (HRA 7149),
Rosecorner GmbH & Co. Friedrichshain Lender KG,
Krefeld (HRA 7176).
Abschlussprüferhonorar
Der in 2023 für Prüfungsleistungen erfasste
Aufwand beträgt 10.115,00 Euro und betrifft
ausschließlich Abschlussprüferleistungen.
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss
des Geschäftsjahres 2023 haben sich nicht ergeben.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, das
Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung
Krefeld, 20. August 2024
Dr. Peter Mutscheller
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.08.2024 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
Als abschließendes Ergebnis unserer Prüfung
haben wir dem Jahresabschluss folgenden
Bestätigungsvermerk erteilt:
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN
ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Kairos Capital GmbH, Krefeld
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Kairos Capital GmbH,
Krefeld, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember
2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich
der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus
haben wir den Lagebericht der Kairos Capital GmbH,
Krefeld, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
zum 31. Dezember 2023und
· vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht
dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 45a Abs. 1 KAGB i.V.m §
322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere
Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und
des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 45a Abs.
1 KAGB i.V.m § 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und
Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des
Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend
beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung
mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in
Übereinstimmung mit den deutschen
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben
sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind
sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage
des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren,
sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche
Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als
notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines
Lageberichts in Übereinstimmung mit den
anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu
ermöglichen, und um ausreichende geeignete
Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen
zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und
zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 45a Abs. 1 KAGB i.V.m §
317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte
Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets
aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als
wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise
erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder
insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch
sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko,
dass aus dolosen Handlungen resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, ist höher als das Risiko, dass aus
Irrtümern resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose
Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
· gewinnen wir ein Verständnis von dem
für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem und den für die
Prüfung des Lageberichts relevanten
Vorkehrungen und Maßnahmen, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den
gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur
Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der von
den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den
gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über
die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der
Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel
an der Fähigkeit der Gesellschaft zur
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen,
dass eine wesentliche Unsicherheit besteht,
sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum
Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige
Ereignisse oder Gegebenheiten können
jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und
Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte
Bild von der Lage des Unternehmens.
· führen wir Prüfungshandlungen
zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch.
Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei
insbesondere die den zukunftsorientierten
Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde
gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen
die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den
zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht
ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten
Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und
die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem,
die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 21. August
2024
HANSA PARTNER GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(gez.
Smit), Wirtschaftsprüferin
(gez.
ppa. Dörrhöfer), Wirtschaftsprüfer
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