Stammdaten

Register
Amtsgericht Krefeld HRB 13234
Eingetragen
13.5.2009
Branche
Wagniskapital-BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Die Gesellschaft ist eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von geschlossenen Spezial-AIF (im Sinne von § 1 Abs. 5 und 6 KAGB) auf Grundlage einer Registrierung nach § 44 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 b) KAGB. Bei den zu verwaltenden Investmentvermögen handelt es sich um juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften, bei denen persönlich haftender Gesellschafter ausschließlich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, und bei denen die Nachschusspflicht der Anleger ausgeschlossen ist. Die Gesellschaft wird für die von ihr verwalteten Spezial-AIF Schuldverschreibungen erwerben, die von Projektgesellschaften zur Finanzierung von Immobilien-Projekten und/oder Immobilienprojektentwicklungen begeben sind. Die verwalteten Vermögensgegenstände überschreiten insgesamt nicht den Wert von 500 Millionen Euro. Anleger der verwalteten Spezial-AIF können innerhalb von fünf Jahren nach Tätigung der ersten Anlage keine Rücknahmerechte ausüben. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kairos Capital GmbH

Krefeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht

I. Grundlagen der Gesellschaft und Tätigkeitsbericht

Die Kairos Capital GmbH (Kairos Capital) ist eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist gemäß Gesellschaftsvertrag die Verwaltung von geschlossenen Spezial-AIF (AIF = Alternative Investmentfonds) (im Sinne von § 1 Abs. 5 und 6 KAGB) auf Grundlage einer Registrierung nach § 44 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2b) KAGB. Bei den zu verwaltenden Investmentvermögen handelt es sich um juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften, bei denen persönlich haftender Gesellschafter ausschließlich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist und bei denen die Nachschusspflicht der Anleger ausgeschlossen ist.

Die Kairos Capital hat für die von ihr verwalteten Spezial-AIF Schuldverschreibungen erworben, die von Projektgesellschaften zur Finanzierung von Immobilien-Projekten und/oder Immobilienprojektentwicklungen begeben sind. Die verwalteten Vermögens­gegenstände überschreiten insgesamt nicht den Wert von € 500 Millionen.

Nachstehend sind die per 31. Dezember 2023 von der Kairos Capital verwalteten Invest­ment­vermögen (ausschließlich Personengesellschaften) dargestellt:

Investmentvermögen
31.12.2023



Name Investmentvermögen
Geschäftstätigkeit
Emittent / Projektentwicklungsgesellschaft
Volumen
Laufzeit
Rosecorner GmbH & Co. Potsdam Lender KG
Erwerb Schuldverschreibung
Diamona & Harnisch Berlin Development GmbH & Co. Potsdam KG
5.000.000 €
05/2021 - 05/2024
Rosecorner GmbH & Co. Düsseldorf Lender KG
Erwerb Schuldverschreibung
Presidential Residential Holding S.A.R.L.
9.000.000 €
11/2021 - 06/2025 max.
Rosecorner GmbH & Co. Friedrichshain Lender KG
Erwerb Schuldverschreibung
Diamona & Harnisch Berlin Development GmbH & Co. Franz-Mehring-Platz KG
6.000.000 €
01/2022 - 03/2025 max.



Die Kairos Capital fungiert für die von ihr verwalteten Spezial-AIF jeweils als Komplementär ohne Kapitalanteil. Daneben werden die Investmentvermögen von einem geschäfts­führenden Kommanditisten vertreten, welcher eine Minderheitsbeteiligung an dem jeweiligen Alternativen Investmentfonds (AIF) hält.

Zu dem bestehenden bzw. potenziellen Kunden zählt im Wesentlichen ein vermögender Privatinvestor, zu dem eine langjährige Geschäftsbeziehung besteht.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Allgemeine wirtschaftliche Entwicklung
Nach einem kräftigen Jahresauftakt hat die Weltwirtschaft im Sommer 2023 an Schwung verloren. Der Internationale Währungsfonds (IWF) berichtet, dass sich das globale Wachstum von 3,5 % im Jahr 2022 auf 3,1 % im Jahr 2023 abgeschwächt hat. Diese Abschwächung wird v. a. auf die nachlassende Erholung nach der Coronavirus-Pandemie, den russischen Krieg gegen die Ukraine sowie die strafferen geldpolitischen und finanziellen Rahmenbedingungen zurückgeführt. Ein weiterer dämpfender Faktor ist die verhaltene wirtschaftliche Entwicklung in China, die maßgeblich auf der Verschuldung im dortigen Immobiliensektor beruht. Infolge der strafferen Geldpolitik und sinkender Rohstoffpreise hat sich der Auftrieb der Verbraucherpreise in den USA und der Eurozone im Berichtsjahr deutlich abgeschwächt. In Deutschland stieg der Verbraucherpreisindex im Jahr 2023 um 5,9%. Ähnlich verhielt es sich mit dem harmonisierten Verbraucherpreisindex, der um 6,0% gegenüber dem Vorjahr anstieg.
In Europa stagnierte die Konjunktur bei schwacher Tendenz. Insbesondere die Industriebranche litt unter den höheren Zinsen, der schwachen globalen Nachfrage und der durch die Euro-Aufwertung verschlechterten preislichen Wettbewerbsfähigkeit. Infolgedessen nahm auch die Zahl der Unternehmensinsolvenzen 2023 zu. In der Bauwirtschaft haben die deutlich verschlechterten Finanzierungsbedingungen und die stark gestiegenen Baukosten die Nachfrage nach Bauleistungen merklich gedämpft. In Deutschland lag das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher.
Die nachlassende Inflationsdynamik und rückläufige Preise auf den globalen Energiemärkten könnten im Jahr 2024 zu einer moderaten konjunkturellen Erholung führen. Fortschritte bei der digitalen Transformation und die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz könnten mittelfristig das Produktivitätswachstum wieder ankurbeln. Der Konjunkturausblick unterliegt aber weiterhin bedeutenden Abwärtsrisiken.
Der Markt für alternative Investmentfonds / geschlossene Spezial-AIFs
Die Kairos Capital GmbH ist ein Alternativer Investmentfonds Manager (AIFM), der Investmentvermögen, d.h. unternehmerische Beteiligungen, in Form von geschlossenen Spezial-AIF (Alternativer Investmentfonds) strukturiert und diese nur einem begrenzten Kreis von Anlegern anbietet. Damit werden diese Fonds im Gegensatz zu Publikumsfonds nicht öffentlich vertrieben.

Es handelt sich um geschlossene Investmentvermögen, bei denen der Vermögens­gegenstand des AIF nach Art und Höhe feststeht.

Sämtliche von der Kairos Capital verwalteten Investmentvermögen sind in die Asset Klasse Immobilien investiert. Dabei kann sowohl in Bestandsimmobilien als auch in Immobilien-Projektentwicklungen investiert werden.

Im Gegensatz zu Publikums-AIFs, welche sich an eine Vielzahl von Kleinanlegern richten und durch einen öffentlichen Vertrieb gekennzeichnet sind, werden Spezial-AIFs einem ausgewählten Anlegerkreis nicht-öffentlich angeboten. Das Analyse-Institut Scope berichtet beispielsweise jährliche über Angebotsvolumina und Platzierungszahlen für geschlossene Publikums-AIF. Einen solchen Marktüberblick kann es aufgrund der nicht öffentlichen Platzierung von Spezial-AIFs für diese nicht geben.

Der Markt für die von der Kairos Capital verwalteten Spezial-AIFs ist im Wesentlichen abhängig von den Faktoren, die die Asset Klasse Immobilien bestimmen. Dies sind für das Jahr 2023 beispielsweise die Themen Anstieg der Zinsen für Immobiliendarlehen (Anstieg des EZB Leitzinses auf 4,5%) sowie Anstieg der Baukosten durch Inflation und Materialknappheit, wobei sich der Baukostenanstieg im Laufe des Jahres 2023 verlangsamte. Die Preise für Immobilien sinken in 2023 deutlich. Eine abwartende Haltung auf Käufer- wie auch Verkäuferseite führt zu stark rückläufigen Transaktionen.

Das Jahr 2024 weist eine deutlich sinkende Inflation sowie rückläufige Zinsen auf. Es zeichnen sich erste Erholungstendenzen am Immobilienmarkt ab.

Der Markt für Spezial-AIFs auf dem speziellen Gebiet von Immobilienprojektentwicklungen ist aus den o.g. Gründen wirtschaftlich nach wie vor in schwieriger Lage - wenn sich auch erste Anzeichen einer leichten Besserung zeigen.

Immobilienmarkt Deutschland
Die Preise am deutschen Immobilienmarkt gaben 2023 kräftig nach. Sie entwickelten sich bei Wohnimmobilien um etwa minus 5% und bei Gewerbeimmobilien (Büro- und Handelsimmobilien) um knapp über minus 10%.

Die wesentliche Ursache hierfür ist der starke Zinsanstieg. Der Immobilienmarkt befindet sich in einer tiefen Krise mit vielen Facetten. Ausbleibende Bauaufträge sorgen für Krisenstimmung im Hochbau. Deutlich verteuerte Anschlussfinanzierungen lassen Zweifel an der Werthaltigkeit von Gewerbeimmobilienkrediten aufkommen.

Neben den höheren Renditeanforderungen der Anleger werden auf dem Markt für Gewerbeimmobilien die Preise von einem rückläufigen Flächenbedarf durch E-Commerce und mobilem Arbeiten belastet. Angesichts einer im zurückliegenden Jahr hohen Inflationsrate von gut 6% sind die Immobilienpreise real noch spürbar kräftiger gefallen.

Das Umfeld für Immobilien zeigt sich Anfang 2024 zunächst weitgehend unverändert und hellt sich im Verlauf des Jahres leicht auf. Der Preisrückgang für Wohnimmobilien dürfte in 2024 ausklingen. Der Leitzins der EZB sinkt auf 4,25% und die Zinsen für Hypothekendarlehen sinken auf etwa 3,50% für eine 10-jährige Zinsbindung. Aufgrund des gesunkenen Preisniveaus sind Immobilien wieder "erschwinglicher". Die Preise für Wohnimmobilien profitieren von der zunehmend angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt und kräftig steigenden Mieten. Aus diesem Grund sind die langfristigen Aussichten für den Wohnimmobilienmarkt weiterhin positiv einzuschätzen.

Auch bei Gewerbeimmobilien dürfte ein guter Teil der Preiskorrektur abgeschlossen sein. Hier ist die Unsicherheit aber größer. Offen ist etwa, in welchem Umfang Immobilien aufgrund von Finanzierungslücken bei Gewerbeimmobilienkrediten unter Druck verkauft werden müssen und wie groß die Nachfrage am Ende ist.

2. Geschäftsverlauf

Zu Beginn des Geschäftsjahres 2023 wurden fünf Investmentvermögen als Spezial-AIFs verwaltet: "Biesdorf", "Schlüterstraße", "Potsdam", "Düsseldorf" und "Friedrichshain".
"Biesdorf" wurde im Februar regulär 2023 zurückgezahlt und "Schlüterstraße" regulär im April 2023.

Im Jahr 2023 wurde aufgrund des schwierigen Umfelds auf dem Immobilienmarkt kein neues Investmentvermögen aufgelegt. Aus diesem Grund wurden zum Jahresende 2023 entsprechend drei Spezial-AIFs verwaltet.

Das Geschäftsjahr 2023 zeichnet sich wie oben dargestellt durch ein sehr schwieriges Umfeld aus. Dennoch ist es den Projektentwicklern der verbleibenden drei Investmentvermögen gelungen, die Wohnimmobilien dieser drei Investmentvermögen erfolgreich weiter zu entwickeln und Wohnungen zu veräußern, wenn dies auch in einem langsameren Tempo als ursprünglich geplant stattfand.

3. Lage
Ausweislich des Bilanzberichts ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kairos Capital als klein, aber absolut geordnet anzusehen.

Die Lage des Unternehmens ist rückläufig, denn es wurden zwei von fünf Investmentvermögen regulär beendet und es kam im Berichtsjahr aufgrund der schwierigen Situation auf dem Immobilienmarkt und gründlicher Risikoabwägung zu keiner weiteren Auflage eines Investmentvermögens. Die drei im Bestand befindlichen Investmentvermögen entwickeln sich weiterhin positiv.

a.  Ertragslage

Die Erträge der Gesellschaft setzen sich ausschließlich aus den Haftungsvergütungen der verwalteten Spezial-AIFs zusammen.

Die Aufwendungen der Gesellschaft sind überschaubar und setzen sich im Wesentlichen aus Abschluss- und Prüfungskosten zusammen.

b.  Finanz- und Vermögenslage
Die liquiden Mittel der Gesellschaft haben sich im Geschäftsjahr 2023 von einem Anfangsstand von T€ 80,3 auf T€ 85,3 am Jahresende verändert. Es werden weiterhin keine Kredite in Anspruch genommen und es existieren keine Kreditlinien. Sämtliche Zahlungsverpflichtungen sind im abgelaufenen Geschäftsjahr fristgerecht erfüllt worden.

Die Finanzlage ist auf Grund der stets hohen zur Verfügung gestandenen Liquidität als stabil und geordnet zu bezeichnen.

Aus dem mit T€ 65,4 ausgewiesenen Eigenkapital ergibt sich im Verhältnis zur Bilanzsumme eine Eigenkapitalquote von 76,1%, welche als sehr gut zu bezeichnen ist.

Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten stehen mit T€ 20,5 ebenfalls in einem sehr ordentlichen Verhältnis zur Bilanzsumme von T€ 85,9.

4. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Das Jahresergebnis und die liquiden Mittel sind im täglichen Geschäft die relevanten Kennzahlen.

Des Weiteren sind das betreute Fondsvolumen und die vertraglich vereinbarte Haftungs­vergütungen zusätzliche Indikatoren.

Die Gesellschaft verwendet keine nicht finanzielle Leistungsindikatoren.
III. Prognosebericht

Im Geschäftsjahr 2024 wurde ein Spezial-AIFs regulär beendet: "Potsdam" in 05/24. Die Fondsgesellschaft wird voraussichtlich zum Jahresende 2024 geschlossen.

Ein neuer AIF "Marshallstraße" wurde in 05/24 aufgelegt.

Die Auflegung weiterer Spezial-AIFs in 2024 ist derzeit aufgrund der derzeitigen Marktlage nicht geplant.

IV. Risiko- und Chancenbericht und Risikomanagement

1. Risiko- und Chancenbericht

Ein zentrales Element der Steuerung des Unternehmens ist der bewusste und kontrollierte Umgang mit Chancen und Risiken.

Es besteht das Risiko, dass die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung das Aufsetzen weiterer Projekte erheblich erschwert.

Weiterhin besteht grundsätzlich das Risiko, dass die tatsächlichen Aufwendungen die historisch kalkulierten Kosten auch künftig übersteigen und die Vergütungen dauerhaft nicht ausreichen, die Kosten zu decken.

Als Chance wird eine potenzielle Erhöhung der Erträge aufgrund Anpassung von Vergütungen der Spezial-AIFs an die Kairos Capital gesehen, welche in Zusammenhang mit den gestiegenen Kosten aufgrund regulatorischer Erfordernisse betreffend die Jahresabschlussprüfung gut argumentierbar sind.

Eine weitere Chance bietet die enge Zusammenarbeit mit langjährig bekannten und erfolgreichen Immobilien-Projektentwicklern, die auch in angespannter Marktlage erfolgreich agieren.

Auch stellt die langjährige Geschäftsbeziehung zum bestehenden Investorenkreis eine Chance dar, weitere Projekte zu realisieren.

2. Risikomanagement

In Bezug auf die Pflichten des Geldwäschegesetzes sind Frau Elke Brauer als Geldwäschebeauftragte und Herr Reinhard Jäger als Stellvertreter bestellt. Dies ist der BaFin angezeigt.

Es wurde durch die Geldwäschebeauftragten unter anderem ein Geldwäschehandbuch erstellt. In diesem wurde eine Risikoanalyse definiert in welchem die Risiken ermittelt, bewertet und dokumentiert werden. Auf Basis dieser Analyse wurden angemessene Sicherungsmaßnahmen definiert und eingehalten.

V. Gesamtaussage

Die Erwartungen für 2024 bleiben mit Blick auf die Gefahr einer weiterhin nachteiligen Entwicklung verschiedener ökonomischer Einflussfaktoren, wie insbesondere der Konjunktur, der nach wie vor hohen Zinsen und der anhaltend zurückhaltenden Aktivitäten auf den Immobilienmärkten, insbesondere betreffend die Immobilienprojektentwicklung, weiterhin gedämpft.

Die Erlösseite wird sich auf Basis der aktuell bestehenden vier Investmentvermögen (das Investmentvermögen "Potsdam" wird erst zum Jahresende 2024 liquidiert) leicht auf etwa T€ 10,0 reduzieren. Bei absehbar gleichbleibenden Aufwendungen wird wieder ein kleiner Jahresfehlbetrag zu erwarten sein.

Gleichwohl kann das tatsächliche Ergebnis der Gesellschaft aufgrund externer Ereignisse wie Pandemie, kriegerische Ereignisse oder wirtschaftlichen Folgen hieraus - wie Zins- und Immobilienmarktentwicklungen abweichen.

Der Fortbestand der Gesellschaft ist wegen ihrer soliden finanziellen Aufstellung aktuell nicht gefährdet.

Auch für die Folgejahre sehen wir, mit Verweis auf die Ausführungen unter II. 1., grundsätzlich positive Ansätze für eine Erholung und Stabilisierung des Immobilienmarktes Deutschland und insbesondere der Immobilienprojektentwicklung, auf deren Fortbestand das Geschäftsmodell der von der Kairos Capital verwalteten Spezial-AIFs basiert.

Krefeld, den 20. August 2024

Die Geschäftsführung

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Umlaufvermögen 85.856,66 80.324,14
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 563,82  
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 85.292,84 80.324,14
Aktiva 85.856,66 80.324,14

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 65.362,15 66.814,13
I. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
1. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
II. Gewinnvortrag 54.314,13 57.440,60
III. Jahresfehlbetrag 1.451,98 3.126,47
B. Rückstellungen 13.115,00 13.300,00
C. Verbindlichkeiten 7.379,51 210,01
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 7.379,51 210,01
Passiva 85.856,66 80.324,14

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB, des GmbH-Gesetzes und unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Gesellschaften, die dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) unterliegen, aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Kairos Capital GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Krefeld
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Krefeld
Register-Nr.: HRB 13234
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen und nicht besichert.

Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Rückstellungen wurden für ausstehende Rechnungen gebildet.

Die Umsatzerlöse betreffen die vereinnahmte Vergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft für die von ihr betreuten Spezial-AIFs.

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr keine Arbeitnehmer.

Geschäftsführung

Die Gesellschaft wurde im Berichtsjahr durch ihren einzelvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer Dr. Peter Mutscheller (Vorstandsvorsitzender der KAIRONOS Invest AG), Krefeld, vertreten.

Stellung als Vollhafter

Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender Gesellschafter ohne eigenen Kapitalanteil für folgende Gesellschaften:

Rosecorner GmbH & Co. Biesdorf Lender KG, Krefeld (HRA 6730, Löschung am 18. April 2024 ohne Liquidation),
Rosecorner GmbH & Co. Schlüterstraße Lender KG, Krefeld (HRA 6975, Löschung am 15. April 2024 ohne Liquidation),
Rosecorner GmbH & Co. Potsdam Lender KG, Krefeld (HRA 7103),
Rosecorner GmbH & Co. Düsseldorf Lender KG, Krefeld (HRA 7149),
Rosecorner GmbH & Co. Friedrichshain Lender KG, Krefeld (HRA 7176).

Abschlussprüferhonorar

Der in 2023 für Prüfungsleistungen erfasste Aufwand beträgt 10.115,00 Euro und betrifft ausschließlich Abschlussprüferleistungen.

Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 haben sich nicht ergeben.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.



sonstige Berichtsbestandteile

Unterschrift der Geschäftsführung

Krefeld, 20. August 2024
Dr. Peter Mutscheller

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.08.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk


Als abschließendes Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss folgenden Bestäti­gungsvermerk erteilt:

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Kairos Capital GmbH, Krefeld

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Kairos Capital GmbH, Krefeld, - be­stehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Ge­schäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Dar­stellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - ge­prüft. Darüber hinaus haben wir den Lage­bericht der Kairos Capital GmbH, Krefeld, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung ge­wonnenen Erkenntnisse

· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen we­sentlichen Belangen den deut­schen, für Kapitalgesell­schaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und ver­mittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ord­nungsmäßiger Buch­führung ein den tatsächlichen Verhält­nissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Fi­nanzla­ge der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Ge­schäfts­jahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023und

· vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zu­treffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen we­sentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Ein­klang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen ge­setzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 45a Abs. 1 KAGB i.V.m § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen­dun­gen gegen die Ordnungsmä­ßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts ge­führt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 45a Abs. 1 KAGB i.V.m § 317 HGB unter Be­achtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) fest­gestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab­schlussprüfung durchgeführt. Unsere Verant­wor­tung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Ver­ant­wor­tung des Ab­schluss­prüfers für die Prüfung des Jah­resabschlusses und des Lageberichts" un­seres Be­stäti­gungs­vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen un­ab­hängig in Über­ein­stimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vor­schriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufs­pflichten in Übereinstimmung mit diesen An­forde­run­gen er­füllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungs­nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahres­ab­schluss und zum La­gebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstel­lung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapital­gesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen we­sentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deut­schen Grundsät­ze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver­hältnissen ent­spre­chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die ge­setzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrol­len, die sie in Überein­stimmung mit den deutschen Grund­sätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig be­stimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von we­sentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetz­lichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Ge­sellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Dar­über hinaus sind sie dafür ver­ant­wortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Un­ter­neh­menstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tat­sächliche oder rechtliche Gegebenheiten ent­gegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutref­fendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen we­sentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetz­lichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu­tref­fend darstellt. Ferner sind die gesetzli­chen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maß­nahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet ha­ben, um die Aufstellung eines Lage­be­richts in Übereinstim­mung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vor­schriften zu ermög­lichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht er­bringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von we­sentlichen fal­schen Dar­stel­lun­gen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesell­schaft vermit­telt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahres­abschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Er­kenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vor­schrif­ten entspricht und die Chancen und Risiken der zu­künftigen Entwicklung zutreffend dar­stellt, sowie einen Be­stätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jah­res­ab­schluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 45a Abs. 1 KAGB i.V.m § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirt­schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss­prüfung durchge­führte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Fal­sche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als we­sentlich angesehen, wenn ver­nünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder ins­gesamt die auf der Grund­lage dieses Jah­resabschlusses und Lageberichts getroffenen wirt­schaftli­chen Entschei­dungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hin­aus

· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentli­cher falscher Darstellungen im Jah­resabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie er­langen Prü­fungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für un­sere Prü­fungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resul­tierende we­sentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufge­deckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beab­sichtigte Unvoll­ständigkeiten, irre­führen­de Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen in­terner Kontrollen beinhalten können.

· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses rele­vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts rele­van­ten Vor­keh­run­gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den ge­gebenen Um­ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prü­fungs­urteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzli­chen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Ver­tretern dargestellten geschätzten Werte und damit zu­sammenhängenden Angaben.

· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Ver­tretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter­neh­mens­tätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prü­fungsnachweise, ob eine we­sentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten be­steht, die be­deutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesell­schaft zur Fortführung der Unter­nehmens­tätigkeit aufwer­fen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass ei­ne we­sentliche Un­sicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu ma­chen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prü­fungs­urteil zu modifizieren. Wir ziehen unse­re Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Da­tum unseres Bestäti­gungsvermerks erlangten Prüfungs­nachweise. Zukünftige Er­eig­nisse oder Gegeben­hei­ten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Un­ternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt ein­schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge­schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jah­resabschluss unter Be­ach­tung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsäch­lichen Ver­hältnis­sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags­lage der Ge­sell­schaft ver­mittelt.

· beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset­zes­entsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

· führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzli­chen Vertretern dargestellten zu­kunftsorientierten Anga­ben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeig­ne­ter Prü­fungsnachweise vollziehen wir dabei insbeson­dere die den zukunfts­orien­tierten An­gaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen An­nah­men nach und beurteilen die sachgerechte Ablei­tung der zukunftsorientierten An­ga­ben aus diesen Annah­men. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunfts­orien­tierten An­gaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesent­lich von den zu­kunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um­fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein­schließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 21. August 2024


HANSA PARTNER GmbH
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(gez. Smit), Wirtschaftsprüferin

(gez. ppa. Dörrhöfer), Wirtschaftsprüfer

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