Habermann
GmbH
Neunkirchen
am Brand
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.782,30 |
| B.
Anlagevermögen |
87,00 |
385,00 |
| I.
Sachanlagen |
87,00 |
385,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
8.339,64 |
10.421,49 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.339,64 |
10.421,49 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
470,00 |
0,00 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
50.209,35 |
4.042,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
59.105,99 |
27.630,85 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
29.606,65 |
-5.297,45 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
33.384,99 |
34.904,10 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
50.209,35 |
4.042,06 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
57.605,99 |
26.130,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
59.105,99 |
27.630,85 |
Anhang
zum 31.12.2010
der Firma
Habermann GmbH
1. Vorbemerkung
Bei der Gesellschaft handelt es sich nach § 267
Abs. 1 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Eine Prüfung des Jahresabschlusses nach §§
316 ff HGB war nicht erforderlich.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma wurde auf Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies
folgende Grundsätze und Methoden:
Die ausstehenden Einlagen wurden mit dem Nominalwert
angesetzt und im Geschäftsjahr umgegliedert und vom
gezeichneten Kapital offen abgesetzt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibungen wurden unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear/degressiv
ermittelt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
ausgewiesen.
Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Zahlungen
des nächsten Geschäftsjahres.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle am
Bilanzstichtag erkennbaren Risiken.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Verbindlichkeiten gemäß § 285 Nr.1
HGB
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5
Jahren bestanden in Höhe von EUR 10.793,30.
Es waren keine Verbindlichkeiten durch Pfandrechte
oder ähnliche Rechte gesichert.
4. Eventualverbindlichkeiten
Am Bilanzstichtag bestanden keine
Eventualverbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften,
sowie aus Wechsel- und Scheckbürgschaften, aus
Gewährleistungsverträgen oder aus der Bestellung
von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten,
sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen nicht.
5. Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Zu Geschäftsführern waren bestellt:
Waldemar Habermann
Yvonne Habermann
6. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegen Gesellschafter bestanden zum Bilanzstichtag
nachfolgende Forderungen und Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten:
EUR 36.608,58
7. Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblickes in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Es liegen keine besonderen Umstände nach §
264 Abs. 2 HGB vor, die zusätzliche Angaben
erforderlich machen würden.
gez. Waldemar Habermann, Yvonne Habermann
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2011 festgestellt.
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