Becker GmbH
Industrieservice
Hermeskeil
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.304,00 |
33.851,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
631,00 |
3.465,00 |
| II.
Sachanlagen |
21.673,00 |
30.386,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
310.654,93 |
328.419,41 |
| I.
Vorräte |
10.711,37 |
18.669,35 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
299.604,15 |
309.528,39 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
339,41 |
221,67 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.108,12 |
2.579,75 |
| Summe
Aktiva |
335.067,05 |
364.850,16 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
143.983,22 |
27.488,62 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.488,62 |
37.148,13 |
| III.
Jahresüberschuss |
116.494,60 |
-34.659,51 |
| B.
Rückstellungen |
47.961,87 |
14.704,58 |
| C.
Verbindlichkeiten |
143.121,96 |
322.656,96 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
143.121,96 |
322.308,71 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
348,25 |
| Summe
Passiva |
335.067,05 |
364.850,16 |
Anhang
Jahresabschluss 2019
Becker GmbH Industrieservice
Am Fohlengarten 15, 54411 Hermeskeil
Allgemeines
Der Jahresabschluss der
Becker GmbH Industrieservice, Hermeskeil, wurde
unter Beachtung der allgemeinen Ansatzvorschriften der
§§ 246 bis 251 HGB erstellt.
Bei der
Becker GmbH Industrieservice handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1
HGB.
Gliederung
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB. Die Bilanz wurde nach § 266 HGB in Kontoform
aufgestellt und die Gewinn- und Verlustrechnung nach
§§ 275 ff in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren.
Bewertung
Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der
allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis
256 HGB erstellt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellung erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen der
Bestimmung des § 250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse im Sinne des §
251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen;
handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses gekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von dem Zeitpunkt der
entsprechenden Zahlung im Jahresabschluss erfasst.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Die Abschreibung erfolgt linear. Geringwertige
Wirtschaftsgüter werden im Wirtschaftsjahr voll
abgeschrieben oder als Sammelposten über 5 Jahre
gleichmäßig verteilt angesetzt.
Bei der Bemessung der Rückstellungen sind alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten in
Höhe der zu erwartenden Inanspruchnahme
berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt und haben Restlaufzeiten
bis zu fünf Jahren und länger.
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestanden zum Bilanzstichtag in Form von
Bankbürgschaften in Höhe von 23.502,50
Euro.
Zum Bilanzstichtag bestanden keine wesentlichen
finanziellen Verpflichtungen.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr wurden
durchschnittlich 12 Mitarbeiter beschäftigt.
Forderungen und Verbindlichkeiten im Sinne des § 42
Abs. 3 GmbHG
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter betragen 21.940,75 Euro und sind in den
sonstigen Verbindlichkeiten enthalten. Die Verzinsung von
Darlehen beträgt 1% der Darlehensgewährung.
Für Darlehen wurden keine Sicherheiten bestellt.
Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte von Herrn Patrik
Becker, Kell am See geführt.
Die Bezüge im Sinne des § 285 Nr. 9a HGB
werden gemäß § 268 Abs. 4 HGB nicht
angegeben.
Lagebericht
Von der Erstellung eines Lageberichtes wurde
gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB abgesehen.
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Hermeskeil, den 25. Mai 2020
gez. Patrik Becker
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss 2019 wurde am 25.05.2020
festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 116.494,60
Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Hermeskeil, 25.05.2020
gez. Patrik Becker, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 25.05.2020
festgestellt.
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